Infrastruktur – Oliver Kaczmarek, Md

Wir verbessern den Schutz kritischer Infrastrukturen

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Wir werden strategisch wichtige Sektoren wie Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Gesundheit und Finanzen besser schützen. Dazu haben wir in dieser Woche das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS-Dachgesetz) beschlossen. Kern des Gesetzes sind neue Pflichten für wichtige Versorgungsunternehmen, die ihre Anlagen besser vor Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Terrorismus schützen müssen. Zum ersten Mal schaffen wir dazu einen bundesweit einheitlichen Rahmen. Nicht zuletzt nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin ist deutlich geworden, wie wichtig auch der physische Schutz kritischer Infrastrukturen ist. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt so die bestehenden Regeln zur Cybersicherheit (Stichwort: NIS2). Die betroffenen Unternehmen werden unter anderem zu technischen Sicherungen, etwa durch Zäune oder Alarmanlagen, zur Errichtung einer Notstromversorgung und zur Absicherung von Lieferketten verpflichtet. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir das Meldewesen verbessert, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird regelmäßige sowie anlassbezogene Lagebilder zur Situation kritischer Anlagen erstellen und die Bußgelder verschärft. Die Länder erhalten die Möglichkeit selbst kritische Anlagen zu identifizieren und zu bestimmen. Zudem erhält der Bundesrat ein Mitspracherecht bei den konkretisierenden Rechtsverordnungen.

In unserem Entschließungsantrag haben wir die Bundesregierung zur Überprüfung von Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber aufgefordert. Hintergrund ist, dass mit der Veröffentlichung von sensiblen Infrastrukturinformationen Ausspähungsversuche, Sabotageakte oder Anschläge erleichtert und ermöglicht werden können.