Inneres und Justiz – Seite 4 von 6 – Oliver Kaczmarek, Md

Entschädigung der Anschlagsopfer vom Berliner Breitscheidplatz

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Am 19. Dezember 2016 waren bei einem Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 12 Menschen gestorben und über 60 zum Teil schwer verletzt worden. In einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen erklärte der Deutsche Bundestag deswegen in dieser Woche seine Solidarität mit den Opfern und Hinterbliebenen und forderte konkrete Verbesserungen beim Opferschutz, wie der Opferbeauftragte der Bundesregierung Kurt Beck vorgeschlagen hat.

 

Viele Betroffene fühlen sich nach den Geschehnissen allein gelassen, hatten mit bürokratischen Hürden, undurchsichtigen Verfahren und unzureichender finanzieller Unterstützung zu kämpfen. Deswegen sollen Opfer terroristischer Anschläge in Zukunft beispielsweise auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten erhalten und soll die Höhe der pauschalisierten Entschädigungszahlungen überprüft werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

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Das Plenum des Deutschen Bundestags beriet in dieser Woche über einen weiteren Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der vorsieht, in Deutschland ein Einwanderungsgesetz zu verabschieden. Die Überalterung unserer Gesellschaft ist eine große Herausforderung für stabile Renten und die Versorgung unserer Betriebe mit qualifizierten Arbeitnehmern. Deswegen braucht die Bundesrepublik ebenfalls Einwanderung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die durch ein Einwanderungsgesetz geregelt werden kann. Das ist auch zentral, um politisches Asyl endlich klar von Einwanderung zu unterscheiden.

Die SPD schlägt in einem ersten Schritt ein Punktesystem vor, das die Einwanderung von Fachkräften nach transparenten Kriterien bedarfsgerecht steuert. Das Punktesystem soll zunächst neben den bisher geltenden Rechtsvorschriften bestehen und ein flexibles Steuerungsinstrument ergänzen. Unser langfristiges Ziel ist es, durch schrittweise Vereinfachung, Reform und Überführung der bisherigen Einwanderungsregeln ein umfassendes Einwanderungsgesetz zu schaffen. Dieses ist dann in ein Gesamtkonzept Migration einzubetten, das die wirksame Bekämpfung von Fluchtursachen ebenso beinhaltet wie die Verbesserung der Integration in Deutschland.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.

Das moderne Deutschland – Der Zukunftsplan von Martin Schulz

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Das ist die Kampfansage gegen das „Durchmerkeln“! Der SPD-Kanzlerkandidat und Parteivorsitzende Martin Schulz will sich nicht mit konservativer Stillstandspolitik abfinden und zeichnet sein Bild für das moderne Deutschland in einem starken geeinten Europa. Dabei ist sein Blick über den Tellerrand sehr konkret: mit mutigen Schritten für massive Investitionen in die Zukunft, einer modernen, gerechten Arbeitswelt, dem Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik – dafür hat er einen Plan.

Zukunft, Gerechtigkeit und Europa. Das sind die Kernthemen des Plans, den Martin Schulz am Sonntag vor vielen Hundert Gästen auf der Veranstaltung „Das moderne Deutschland“ vorstellte. Er werde in die Zukunft investieren, damit unsere Kinder mindestens genauso gut leben können wie wir. Und zwar massiv: in Schulgebäude, in gut ausgebildete Lehrkräfte, in modernste Ausstattung – gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden. Aber auch in schnelles Internet, gute Verkehrswege, Forschung und Entwicklung. Den Erwerbstätigen will er ein „Chancenkonto“ zu Verfügung stellen, um fit für den Job zu bleiben oder auch um sich selbständig zu machen. Und Europa will der Sozialdemokrat vom Kopf auf die Füße stellen, gemeinsam mit den Partnern ein neues Kapitel aufschlagen für mehr Solidarität untereinander und für Effizienz.

Hier können Sie den Zukunftsplan von Martin Schulz herunter laden.

Ehe für alle

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat auch in dieser Legislaturperiode dafür gekämpft, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. CDU und CSU haben das bisher blockiert. Jetzt hat Angela Merkel eine Kehrtwende verkündet und die Abstimmung zur „Ehe für alle“ als Gewissensentscheidung freigegeben – aber erst für die nächste Legislaturperiode. Wir als SPD-Bundestagsfraktion sahen keinen Grund, diese für viele Menschen in Deutschland so wichtige Frage aufzuschieben. Deswegen haben wir den bereits vorliegenden Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz zur Abstimmung gestellt. Die Unionsfraktion hat alles versucht, die Entscheidung an diesem Freitag noch zu verhindern. Dieses Taktieren der CDU/CSU auf Kosten homosexueller Paare war nicht nur beschämend, sondern letztlich auch umsonst: die „Ehe für alle“ wurde von einer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Jetzt können alle Erwachsenen, die sich lieben, auch heiraten.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Aufklärung der NSU-Verbrechen

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Nach anderthalb Jahren kommt der fraktionsübergreifend eingesetzte zweite NSU-Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis, dass das NSU-Kerntrio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe von einem breiten Neonazinetzwerk unterstützt wurde. Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion wurde mithilfe eines Ermittlungsbeauftragten und zahlreichen Sachverständigengutachten ein eingehendes Bild der rechtsextremen Szene an den Tatorten und Wohnorten des NSU erarbeitet. Der Ausschuss betont, dass die schon nach dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss angestoßenen Reformprozesse in Polizei, Justiz und Verfassungsschutz weiter fortgeführt werden müssen. Wir fordern außerdem endlich verlässliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung für Projekte und Initiativen zur Extremismusprävention. Schließlich bleibt auch angesichts der „Gruppe Freital“ der beklemmende Befund, dass rechtsterroristische Strukturen auch heute noch möglich sind.

 

Den Bericht finden Sie hier.

Wohnungseinbrüche härter bestrafen

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Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im letzten Jahr zwar um rund zehn Prozent zurückgegangen; dennoch sind rund 150.000 Wohnungseinbrüche im Jahr in Deutschland noch immer viel zu viel. Die Opfer von Einbrüchen leiden nicht nur unter dem materiellen Schaden, sondern müssen häufig auch mit erheblichen psychischen Folgen kämpfen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Einbrecher in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ab jetzt mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten rechnen müssen. Außerdem werden wir den Ermittlern ermöglichen, auch in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage durchzuführen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen. Wir müssen dringend die Aufklärungsquoten erhöhen und die Täterinnen und Täter möglichst schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das in dieser Woche abschließend beraten wurde, verbessern wir den Kinderschutz. Mit einigen Gesetzesanpassungen ist es uns gelungen, für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu sorgen. Außerdem erweitern wir die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sorgen für eine bessere Aufsicht von Kinder- und Jugendheimen sowie für mehr Schutz von Minderjährigen in Aufnahmeeinrichtungen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

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Das Internet gibt unserer Gesellschaft die Chance auf große Möglichkeiten demokratischer Beteiligung. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass das Netz und soziale Netzwerke rechtsfreie Räume sind. Hetze und Verleumdung müssen auch dort strafrechtlich verfolgt werden. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag in dieser Woche abschließend beraten hat, sollen deswegen strafbare Falschmeldungen, Hetze und Hassreden gezielt bekämpft werden. Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass der Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begrenzt und mit einem Richtervorbehalt versehen ist.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft

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Abschließend beraten wurde in dieser Woche auch ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft. Damit soll neu geregelt werden, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf. Das geplante Gesetz regelt die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret und verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte deutlich erhöht. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Neuregelung im Patentgesetz, damit das Deutsche Patent- und Markenamt die sogenannte Nichtpatentliteratur besser nutzen kann als bisher.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB

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Noch immer warten Männer in Deutschland darauf, dass sie als Opfer des §175 entschädigt und rehabilitiert werden. Noch Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragraphen im Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Endgültig abgeschafft wurde diese Regelung erst 1994.

 

Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges und spätes Signal für die Opfer dieser Ungerechtigkeit. Der abschließend beratende Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3.000 Euro und zusätzlich 1.500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen. Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.