Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ist im dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung für Rentner*innen sowie Pensionär*innen des Bundes vorgesehen. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen voraussichtlich am 15. Dezember.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:20:502022-10-13 16:43:26Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ein. Somit sorgen wir dafür, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht u.a. den sogenannten Spitzenausgleich weiter erhalten. Diese Steuerbegünstigung ist bisher nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft und einer weiter steigenden Inflation entgegengewirkt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:18:482022-10-13 16:43:21Entlastung von Unternehmen bei steigenden Energiepreisen
Die Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:
Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Das Energieangebot soll verbessert werden, beispielsweise durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und durch den Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals. Zusätzlich sollen süddeutsche Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen können. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate eingespeicherte Gasmengen über den Winter dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
Einführung einer Strompreisbremse: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Die übrigen Unternehmen werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
Einführung einer Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Preise werden (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden.
Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:28:592022-09-30 15:30:01Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges
Im Oktober tritt ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Millionen von Arbeitnehmer*innen, die jeden Tag hart arbeiten gehen, haben dadurch deutlich mehr Geld in der Tasche. Besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit schwacher Tarifbindung profitieren davon. Der Mindestlohn ist deshalb eine Erfolgsgeschichte, weil er vor allem Menschen mit geringen Einkommen hilft, die Kaufkraft stärkt und Armut reduziert. Zugleich kämpfen wir weiter für höhere Löhne, mehr Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:26:432022-09-30 15:29:57Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro – eine Frage des Respekts!
Um Geringverdienende, Familien und Rentner*innen dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wir sorgen dafür, dass dann zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten – künftig werden also deutlich mehr Rentner*innen, Familien und Geringverdienende unterstützt. Ziel ist, dass die Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:25:062022-09-30 15:29:52Wohngeld Plus unterstützt künftig mehr Bürger*innen mit mehr Geld
Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland trotz massiv verringerter Lieferungen durch Russland stabil. Eine Verschlechterung der Lage kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Damit Kraftwerke und Industrie, die auf Gas angewiesen sind, unkompliziert auf andere Brennstoffe umsteigen können, berät der Bundestag in dieser Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass die für den Brennstoffwechsel notwendigen Genehmigungsverfahren von Anlagen beschleunigt werden. Die Zulassung für die Errichtung einer Anlage soll künftig bereits vor Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Erstmals soll – sofern europarechtlich erlaubt – auch der vorläufige Betrieb einer Anlage möglich sein. Der Zeitraum zur Erhebung von Einwänden gegen eine Genehmigung wird von zwei auf eine Woche verkürzt. Des Weiteren kann auf Antrag des Betreibers auch von den Regelungen zu Lärm und Luft abgewichen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren sollen rückwirkend von diesen Verfahrenserleichterungen profitieren.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:23:492022-09-30 15:29:45Abkehr von Gas als Brennstoff wird erleichtert
Um die schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger*innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.
Der Entwurf, nachzulesen auf der Internetseite Bundesfinanzministerium – Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression, sieht vor, die Effekte der Erhöhung von Steuern durch die Anpassung des sogenannten Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich direkt unterstützt, beispielsweise durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Senkung der Umsatzsteuer bei Gas
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, berät die Bundesregierung aktuell über die Einführung einer Gasumlage. Ziel der Umlage ist, die erhöhten Kosten zur Ersatzbeschaffung für Gasunternehmen abzufedern und die Kosten gleichmäßig auf alle Gaskunden und -kundinnen zu verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet die Umlage aber auch höhere Preise für die Verbraucher*innen und Unternehmen. Daher haben die SPD und ihre Koalitionspartner in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um so die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Weitere Details sind der Internetseite Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt | Bundesregierung zu entnehmen. Die Unternehmen sollen die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher*innen weitergeben. Die Senkung gilt solange, wie die Gasumlage erhoben wird.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin
Bei den Beratungen des Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die SPD zusammen mit den anderen Fraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, die auf der Webseite Deutscher Bundestag – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie genauer aufgeführt sind. Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise. Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die zeitlich begrenzte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien niedrigere Steuersätze auf Bier. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien.
Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden unsicheren wirtschaftlichen Lage sorgen wir dafür, dass Arbeitnehmer*innen und Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit haben: Wir beraten einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Verordnungen zum Kurzarbeitergeld, beschrieben auf der Seite Deutscher Bundestag – Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld. Damit stellen wir sicher, dass auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig getroffen werden können. Zuletzt hatte die Bundesregierung Mitte September beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Somit stützen wir den Arbeitsmarkt und sichern weiterhin Arbeitsplätze.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-09-22 10:54:432022-09-22 11:40:46Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld
Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist das dritte Entlastungspaket mehr als doppelt so groß wie seine Vorgänger zusammen. Das Paket leistet einen Beitrag, dass wir alle gut durch den Winter kommen. Dazu gehört der zweite Heizkostenzuschuss von mindestens 415 Euro. Zugleich entlasten wir Rentner*innen mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zum 1. Dezember 2022. Studierende und Fachschüler*innen erhalten 200 Euro, neben dem bereits beschlossenen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Auch durch eine umfassende Wohngeldreform ab 2023 erhalten künftig deutlich mehr Menschen finanzielle Hilfe. Wir erhöhen das Kindergeld um 18 Euro monatlich – das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein Plus von 864 Euro in den kommenden zwei Jahren. Durch das neue Bürgergeld, das Anfang 2023 eingeführt wird, steigen die Regelsätze in der Grundsicherung auf rund 500 Euro. Und wir geben Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit, indem wir die Regeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-09-09 12:32:362022-09-09 13:07:59Entlastungspaket der Koalition: Wir entlasten die Bürger*innen um weitere 65 Milliarden Euro
Trotz der angespannten Haushaltslage wird nicht an den dringend notwendigen Investitionen gespart. In der Summe betragen die Investitionsausgaben im Jahr 2023 sogar über 58 Milliarden Euro. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Damit Fortschritt gelingen kann, brauchen wir eine gute digitale Infrastruktur. Deshalb investieren wir auch im kommenden Jahr massiv in den Breitbandausbau. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Die Verkehrsinvestitionen – als größter Ausgabenblock in diesem Bereich – steigen bis 2026 auf rund 21 Milliarden Euro an. Dabei wird mehr Geld in die Schiene investiert als in die Straße.
Die Finanzierung von Zukunftsprojekte im Bereich Mikroelektronik wird mit rund 4 Milliarden Euro fortgesetzt. Insgesamt stehen bis 2026 mehr als 122 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung. Damit finanzieren wir auch die Leistungsverbesserungen beim BAföG – darunter höhere Bedarfssätze und Elternfreibeträge. Mit diesen Mitteln stärken wir außerdem die Forschung zu zentralen Themen wie Klimaschutz, Gesundheit und Schlüsseltechnologien. Zudem sorgen wir für Aufwuchs für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, damit der Bund mehr zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen kann. Dazu habe ich am Donnerstag eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Den Link zur Rede finden Sie hier.
Investitionen in Klimaneutralität bis 2045
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Damit uns das gelingt, nehmen wir viel Geld in die Hand. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhöhen wir die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-bedingten Strompreiserhöhungen – von 944 Millionen auf 2,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie erhöhen wir um eine Milliarde auf 2,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen mehr finanzielle Mittel für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Im KTF stehen hierfür künftig insgesamt 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen im KTF in den kommenden Jahren rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung.
Sozial und klimagerecht bauen
Der soziale Wohnungsbau bleibt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein wichtiger Schwerpunkt – das ist vor allem das Verdienst der SPD. Der Haushaltsentwurf sieht dafür über 500 Millionen Euro mehr vor. Außerdem wollen wir verstärkt genossenschaftliches Wohnen unterstützen. Deshalb stellen wir für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über die KfW mehr Geld zur Verfügung.
790 Millionen Euro werden wir auch im kommenden Jahr in den Umbau und die Entwicklung von Städten und Gemeinden investieren und so beispielswiese Innenstädte und Ortszentren weiter stärken, Leerstand bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren unterstützen. Aus dem KTF finanzieren wir weiter die Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur. Dafür haben wir 2022 bereits 476 Millionen Euro über das Sondervermögen neu eingestellt. Um dem Klimawandel weiter ganz konkret in den Kommunen begegnen zu können, investiert der Bund auch künftig in entsprechende Projekte zur Anpassung urbaner Räume. Außerdem fördern wir auch künftig Maßnahmen zur Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
Sozialer Zusammenhalt
Wir stärken den sozialen Zusammenhalt, sichern die gesetzliche Rente und reformieren unser soziales Sicherungssystem durch das neue Bürgergeld, das die bisherige Grundsicherung ab 2023 ablöst. Für mich und die SPD ist das Bürgergeld eine Frage des Respekts. Wer Arbeit sucht, hat eine würde- und respektvolle sowie passgenaue Unterstützung auf Augenhöhe verdient. Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hierzulande und bauen Bürokratie ab. Das Bürgergeld schafft die Rahmenbedingungen, um mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Damit diese Reform ab 2023 schrittweise umgesetzt werden kann, muss das Gesamtbudget im Sozialgesetzbuch II schrittweise steigen.
Die Pandemie hat uns eindrücklich gezeigt, dass wir auf ein stabiles, verlässliches und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem angewiesen sind. Vor allem durch die Pandemie und die Folgen des demografischen Wandels steht die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stark unter Druck. Ein Defizit von 17 Milliarden Euro hat sich aufgebaut. Dies wollen wir reduzieren. Wir stärken zudem die demokratische Zivilgesellschaft. Die Mittel zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie erhöhen wir 2023 auf 200 Millionen Euro. Im Etat des Bundesfamilienministeriums nimmt das Elterngeld wie im Vorjahr den größten Anteil ein, etwa zwei Drittel der Ausgaben. Wir erhöhen die Mittel für diese zentrale Familienleistung auf rund 8 Milliarden Euro.
Internationale Verantwortung
Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland und seine internationalen Partner in der EU und NATO stehen fest an der Seite der Ukrainer*innen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine militärisch, finanziell, diplomatisch und humanitär. Deutschland wird künftig aber auch selbst mehr Verantwortung übernehmen und in seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit investieren. Dies spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2023 der Bundesregierung wider. Die Bundeswehr versetzen wir künftig in die Lage, die nötige Ausrüstung für ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO zu erhalten. Dafür haben wir im Haushalt 50 Milliarden bereitgestellt und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik greift weiter. Sie ist multilateral gestaltete Friedenspolitik und zugleich Ausdruck unseres humanitären und solidarischen Selbstverständnisses. Abrüstung, Krisenprävention und Humanitäre Hilfe gehören zum Selbstverständnis der Bundesregierung und der steigenden außenpolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt. Die Bundesregierung bleibt mit über 22 Milliarden Euro im Bereich der öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit weiterhin zweitgrößte Gebernation hinter den USA. Für humanitäre Hilfe stehen dabei 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Energieversorgung sichern
Putin setzt Energiepolitik als Waffe ein. Vor allem die exorbitant hohen Gaspreise bringen viele Menschen und Unternehmen in Deutschland zunehmend in Bedrängnis. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig werden von russischer Energie. Für uns gilt: Energie muss sicher, bezahlbar und klimaneutral sein. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung und das Entlastungspaket der Ampel-Koalition stellen hierfür die Weichen.
Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter
Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir ergänzen daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter. Geplant sind bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor, unter anderem eine Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Corona-Impfverordnung und Testverordnung bis zum 31. Dezember 2022 sowie eine Verlängerung der Impfberechtigung für Apotheker*innen, Zahn- und Tierärzt*innen bis zum 30. April 2023. Des Weiteren wird der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe gestärkt.