Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Nicht immer schaffen Beschäftigte es, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Im Rentenübergang entstehen dadurch aber Nachteile. Um diese abzumildern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Eintritt in den Ruhestand selbstbestimmt und flexibel zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag abschließend über ein neues Gesetz beraten.

 

Darin wird unter anderem die Möglichkeit verbessert, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um stattdessen weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Darüber hinaus wird ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt, um frühzeitig berufsbedingte Belastungen und Krankheiten zu erkennen, die einer Fortführung der Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze im Weg stehen könnten.

 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf.