BAföG-Entlastung der Länder stärkt die Bildung in der ganzen Breite

, ,

Mit der vollständigen Übernahme der BAföG-Kosten zu Beginn des Jahres 2015 entlastet der Bund die Länder um jährlich 1,2 Milliarden Euro. Diese Gelder stehen den Ländern wie vereinbart zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen bei der Bildungsfinanzierung zur Verfügung. Bereits jetzt zeigt sich deutlich: Davon profitiert die Bildung in der ganzen Breite.

Durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund, die Aufstockung des Sondervermögens zur Kinderbetreuung und die Ausfinanzierung des dritten Hochschulpakts hat die Große Koalition – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Länder bei der Finanzierung von Bildungsausgaben in dieser Legislaturperiode um insgesamt sechs Milliarden entlastet. Denn zum Beispiel beim Ausbau der Kinderbetreuung, der Verwirklichung eines inklusiven Bildungswesens oder der Unterstützung hoher Studierendenzahlen stehen die Länder aktuell vor besonderen Herausforderungen.

Bei der Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung setzen die Länder unterschiedliche Schwerpunkte in den verschiedenen Bildungsbereichen, von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschulfinanzierung. Damit wird das Bildungssystem passgenau auf die regionalen Bedürfnisse gestärkt.

Die Ratschläge und Vorwürfe aus der Unionsfraktion, die derzeit an die Länder bezüglich der Verwendung der BAföG-Mittel gerichtet werden, sind deshalb Teil einer rückwärtsgewandten Diskussion gegen die Interessen von Kindern, Schülern und Studierenden. Bildung fängt nicht erst in der Hochschule an.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die unterschiedlichen Bereiche des Bildungssystems nicht gegeneinander ausspielen. Dass die Mittel nicht ausschließlich den Hochschulen zufließen, ist Teil der Vereinbarungen innerhalb der Koalition und damit völlig legitim. Die SPD-Fraktion erwartet deswegen, dass die in der Koalition getroffenen Vereinbarungen vollumfänglich von den Mitgliedern der Bundesregierung und des Parlaments getragen und nicht auf einzelne Bestandteile reduziert werden.

 

150327_Geldmünzen

Bologna-Beitritt von Belarus als Chance für Studierende und Auftrag zu Reformen

, ,

Mit der Entscheidung der Bologna-Ministerkonferenz in Jerewan wurde die  Republik Belarus als 48. Mitglied in den Europäischen Hochschulraumaufgenommen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Schritt als Chance für die belarussischen Studierenden und Akademiker und als Auftrag an die belarussische Regierung für Reformen im Hochschulwesen.

Die Entscheidung der Bologna-Ministerkonferenz zur Aufnahme der Republik Belarus in den Europäischen Hochschulraum ist ein wichtiges Signal für die Offenheit Europas gegenüber den belarussischen Studierenden und Akademikern.

Für die belarussische Regierung ist der Beitritt zugleich ein Auftrag zu Reformen des Hochschulsystems. Die Autonomie der Hochschulen und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung sind grundlegende Werte des Europäischen Hochschulraums. Wir erwarten, dass diese Werte auch an belarussischen   Hochschulen durch konkrete Veränderungen verankert werden.

Der Beitritt der Republik Belarus zum Bologna-Prozess ist ein wichtiger Schritt in der multilateralen Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise gilt es, zukünftig auch die friedenspolitischen Chancen des Europäischen Hochschulraumes, der auch Russland und die Ukraine umfasst, stärker zu nutzen. Multilaterale Kooperationen  insbesondere mit den osteuropäischen Ländern und die Unterstützung bei Reformen im Hochschulwesen und dem Austausch von Studierenden und Akademikern sollten stärker in den Fokus genommen werden.

IMG_1942

Mehr Anerkennung für Erzieherinnen und Erzieher

,

Gute Kitas und Tagespflege sind die Voraussetzung dafür, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Gleichzeitig ermöglichen sie unseren Kindern einen guten Start ins Leben.

Möglich machen das die Menschen, die in Kitas und in der Tagespflege arbeiten. Am 11. Mai feiern wir ihnen zu Ehren den Tag der Kinderbetreuung. Er erinnert seit 2012 daran, dass Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und –väter Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten.

Sie spielen, toben und lachen mit unseren Kindern, machen ihr Leben bunt  – und trösten, wenn Mama und Papa nicht da sind. Sie fördern unsere Kinder aber auch von Anfang an und sorgen für bessere Bildungschancen. Kitas werden immer mehr zu einer Bildungsinstitution. Das hat Auswirkungen auf die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, die in den letzten Jahren noch deutlich anspruchs- und verantwortungsvoller geworden ist.

Deshalb verdienen Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und –väter mehr Anerkennung. Sie verdienen, dass wir herzlich DANKESCHÖN sagen. Sie verdienen aber auch eine bessere Entlohnung.

Erinnerung an den Tag der Befreiung und Fracking – Zur Sitzungswoche vom 4.-8.5.2015

,

Am heutigen 8. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 70. Mal. Im Deutschen Bundestag haben wir heute Morgen mit einer Veranstaltung an das unfassbare Leid, das dieser Krieg verursachte, erinnert, an die 50 Millionen Menschen, die ihr Leben verloren haben, und die vielen Menschen, die er heimatlos machte.

Im Kreis Unna werde ich gemeinsam mit der Bönener SPD, Robert Eisler und Bürgermeister Rainer Eßkuchen heute Abend um 18.00 Uhr am Mahnmal der Kriegsgräber auf dem Friedhof Altenbögge in Bönen an diesen Tag gedenken und einen Kranz niederlegen. Mein Video-Statement zum Jahrestag und meine Einladung an Sie zur Kranzniederlegung zu kommen, finden Sie hier.

Bereits vom 2. bis 5. Mai nahm ich gemeinsam mit dem Russland-Beauftragten der Bundesregierung, Gernot Erler, an einer Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Minsk/Belarus teil. Dort traf ich auch mit Überlebenden und Angehörigen von Opfern der Nazi-Verbrechen in Belarus zusammen. Die Gespräche mit Zeitzeugen und Angehörigen haben mich tief beeindruckt und berührt. Sie machen Mut, dass auf der Grundlage von historischer Aufarbeitung und gemeinsamem Erinnern eine Verständigung und Versöhnung für die Zukunft möglich ist. Einen ersten Bericht meiner Reise finden Sie hier.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

– – – –

Die Themen:

1. Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten
2. Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot
3. 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel
4. Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums
5. Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten
6. Singen gegen Rechts am 16. Mai in Schwerte

Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten

Um die Sicherheit unseres Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, brauchen wir Nachrichtendienste, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtzeitig identifizieren. Die Kooperation mit ausländischen Diensten gehört zu dieser Arbeit. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass deutsches Recht und deutsche Interessen jederzeit gewahrt bleiben. Die aktuellen Vorwürfe gegenüber dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskanzleramt sind schwerwiegend. Der Bundesnachrichtendienst soll dem amerikanischen Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Umso dringlicher ist eine rasche Klärung des Sachverhalts. Erst im Anschluss daran kann die Frage politischer Verantwortung beantwortet werden.

Wichtig ist: Alle Fakten müssen nun schnell auf den Tisch und dem Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann geklärt werden in welchem Ausmaß gegen vereinbarte Grundsätze in der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA verstoßen wurde. Es liegt in der Natur von Nachrichtendiensten, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit agieren. In unserem Rechtsstaat müssen jedoch die parlamentarische Kontrolle sowie die Fach- und Rechtsaufsicht der Exekutive zu jeder Zeit sichergestellt sein. Hier darf es keine Grauzonen geben! Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge für eine Reform des BND-Gesetzes erarbeiten und dabei das Augenmerk auf die Überwachung von Auslandskommunikation legen.

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

,

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel

Am Mittwoch dieser Woche feierte unsere Fraktion mit Gästen aus Israel 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Wir haben gemeinsam auf eine Vergangenheit zurückgeblickt, in der der von den Deutschen begangene Völkermord an den europäischen Juden stets gegenwärtig bleibt. Und wir haben unseren Blick zugleich auf das dichte politische, wirtschaftliche und kulturelle Netz gerichtet, das beide Staaten heute miteinander verbindet.

Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor nunmehr 50 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Israel positiv entwickelt. Ein maßgeblicher Schritt für die Annäherung war das sogenannte Luxemburger Abkommen, in dem die Bundesrepublik Deutschland Verantwortung für die Bewältigung der Folgen des Holocausts übernahm und das am 18.03.1953 mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Nicht nur auf diplomatischer und politischer Ebene sind die Beziehungen seit dieser so belasteten, schwierigen Anfangszeit immer enger und vielfältiger geworden. Das zeigt sich u.a. an den seit 2008 jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen, den vielen kulturellen Kontakten und den zahlreichen offiziellen Besuchen in beide Richtungen.

Darüber hinaus fördert Deutschland als aktiver Partner in der Europäischen Union die Friedensbemühungen im Nahen Osten und hat großes Interesse an Frieden und Stabilität in der Region. Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, dass auf Dauer die Existenz Israels in anerkannten und sicheren Grenzen ohne einen eigenständigen und lebensfähigen demokratischen Staat Palästina im Rahmen einer Zweistaaten-Lösung nicht vorstellbar ist. Zudem unterstützt Deutschland innerhalb der EU die Einbindung Israels im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. Das Bemühen um einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten betrifft auch einen erfolgreichen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit dem Iran, der für alle Staaten der Region, auch für Israel, mehr Sicherheit bringen muss. Deshalb sollen die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter erhalten, vertieft und gefördert werden. Die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen sollen zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik sein. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Antisemitismus bekämpft wird und die Erinnerung an die Shoa und der damit einhergehenden historischen Verantwortung in der deutschen Bevölkerung weiter fortbesteht.

Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben in dieser Woche auch einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die partnerschaftlichen Beziehungen beider Länder unterstreicht.

Den Antrag finden Sie hier. 

Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums

,

Der Bologna-Prozess hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Auch wenn die Reformen weitgehend umgesetzt sind, stehen im internationalen Kontext vor allem die weitere Förderung der Mobilität, die Anerkennung, die Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens und die soziale Dimension im Vordergrund. Am 14. und 15. Mai treffen sich in Armenien, die zuständigen europäischen Wissenschaft- und Hochschulminister/innen um den Fortgang des Bologna-Prozesses zu beraten. Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben vor diesem Hintergrund in dieser Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und wollen insbesondere auf bereits existierende nationale Initiativen, aber auch weiterhin drängende Herausforderungen bei der Umsetzung und Stärkung des Bologna-Prozesses in Deutschland und Europa hinweisen.

So gelten zum Beispiel Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und starre Strukturen des Studiums in Deutschland als die Hindernisse bei der Mobilität Studierender. Hervorzuheben ist deshalb beispielsweise die Forderung nach dem weiteren Einsatz für internationale Doppelstudiengängen und Europahochschulen sowie der Fokus auf die weitere Steigerung der Mobilität Studierender aus Lehramtsstudiengängen. Darüber hinaus sollen aber auch Beschäftigte im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zum internationalen Austausch ermutigt werden und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und osteuropäischen Bologna-Mitgliedstaaten ausgebaut werden.

Unter anderem steht zur Debatte eine Mitgliedschaft von Belarus in den Europäischen Hochschulraum und damit auch die Teilnahme am Bologna-Prozess. Hierzu habe ich auch auf meiner letzten Reise nach Mink vom 2. bis 5. Mai Gespräche vor Ort geführt. Einen Bericht meiner Reise finden Sie hier.

 

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

 

Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten

Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde in 2./3. Lesung eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet. Hierdurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden. Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen unterstützt werden wie Open Government, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden und damit mehr Transparenz und Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu gehören z.B. Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister. Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten -, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Hinweis: „Singen gegen Rechts“ am 16. Mai in Schwerte

, ,

Gemeinsam mit vielen Künstlern aus verschiedensten Kulturkreisen werden die Jusos Schwerte am 16. Mai ein Zeichen für Toleranz und ein friedliches Miteinander setzen. Los geht es  ab 9.15 Uhr auf dem Werner-Steinem Platz (beim Intersport).

Dazu werden Musiker unterschiedlicher Stilrichtungen den Vormittag über auftreten. Für Verpflegung ist mit Waffeln und Getränken gesorgt. Ich hoffe auf Ihr Kommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Facebook Seite der Jusos Schwerte.