Die Frauenquote ist Gesetz

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Im Deutschen Bundestag wurde heute die gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. „Damit feiern wir am 8. März einen historischen Frauentag“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert“, so Kaczmarek.

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz heute im Bundestag verabschiedet. Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz.  „Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, so der Bundestagsabgeordnete.

 

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Die Mietpreisbremse kommt!

Die SPD hat sich durchgesetzt: Die Mietpreisbremse kommt. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der bisherige Gesetzentwurf ohne Abstriche oder Einschränkungen im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ein wichtiger Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter. Der Mietexplosion in vielen Ballungsräumen wird damit ein Ende gesetzt. Dort sind Mietsteigerungen von über 30 Prozent bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit mehr. In den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten darf die Miete künftig bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Um Anreize für den Neubau von Wohnungen zu setzen, sind Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wir entlasten Mieterinnen und Mieter auch bei den Maklerkosten. Künftig gilt: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Es ist gut, dass die Mietpreis-bremse jetzt schnell kommt: Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Mehr Frauen in Führungspositionen: Die Frauenquote kommt

Frauen in Deutschland sind heute so gut ausgebildet wie noch nie. Mehr als die Hälfte der jungen Menschen mit Hochschulabschluss in Deutschland sind Frauen. Doch nach wie vor liegt das Lohnniveau von Frauen oft unter dem ihrer männlichen Kollegen. Und trotz bester Ausbildung beträgt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland gerade einmal 18,4 Prozent. Freiwillige Selbstverpflichtungen konnten an der schwachen Präsenz von Frauen in Führungspositionen bislang nichts ändern. Dabei können wir es uns nicht leisten, auf qualifizierte weibliche Fach- und Führungskräfte zu verzichten. Die SPD kämpft seit Jahren für die Einführung einer gesetzlichen Quote um diese Ungerechtigkeit endlich wirksam zu bekämpfen.

Mit der gesetzlichen Quote, die am heutigen Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde,  werden wir nun einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft in Gang bringen. Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll ab 2018 für diese Mandate sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Ich bin überzeugt: Je mehr Frauen Führungspositionen wahrnehmen, desto selbstverständlicher sind gleiche Chancen für Frauen und Männer in Unternehmen sowie Verwaltung.

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

 

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Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beraten. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

Unserem Land geht es gut. Die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt sorgt für Überschüsse bei den Sozialversicherungen und für solide finanzierte öffentliche Haushalte. Aber unsere Gesellschaft altert und schrumpft. In den kommenden zehn Jahren verliert unser Land über sechs Millionen Arbeitskräfte. Dadurch laufen wir Gefahr, unseren Wohlstand einzubüßen. Rente und Gesundheitsversorgung sind nur sicher, wenn es gelingt, die drohende demographische Lücke zu schließen.

Deshalb ist es zentrales Ziel der SPD, die in Deutschland lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren: Jede und jeder in unserem Land wird gebraucht! Wir wollen daher die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter voranbringen, damit mehr Frauen die Möglichkeit haben, von Teil- in Vollzeitarbeit zu wechseln. Gestärkt werden muss die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und denjenigen, die arbeitslos sind. Auch verdienen die 1,5 Millionen jungen Menschen auf unserem Arbeitsmarkt, die bislang ohne Berufsausbildung sind, eine zweite Chance durch nachträgliche Qualifizierung.

Trotz dieser Maßnahmen wird Deutschland auf den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Deshalb setzen wir uns für ein neues Einwanderungsgesetz ein. Eines, das mit mehr Transparenz Vertrauen schafft und Sorgen entkräftet. Und das zugleich das Signal aussendet: Deutschland ist ein attraktives und weltoffenes Land, das um gut ausgebildete Einwanderer wirbt.

Konkret schlagen wir vor, die bisherigen rechtlichen Regelungen in einem Einwanderungsgesetz übersichtlich zu bündeln. Im engen Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitgebern wollen wir nachvollziehbare Kriterien für die Zuwanderung von Fachkräften schaffen. Diese Kriterien sollten flexibel, am tatsächlichen Bedarf orientiert und sozial ausgewogen sein. Tarifbindung und Mindestlohn sollen verhindern, dass Einwanderung dazu benutzt wird, Lohnniveau und Arbeitsbedingungen zu drücken.

Das Papier für ein modernes Einwanderungsgesetz der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier. 

SPD setzt Mietpreisbremse durch

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Der Weg für die Mietpreisbremse ist endlich frei. Der Bundestag beschloss heute den entsprechenden Gesetzentwurf.

„Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme“, erklärt Kaczmarek weiter. „In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan als auch bei der Wohnungssuche.“

Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.

Insgesamt schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft wollen wir fördern und erhalten. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen“, so Kaczmarek abschließend.

 

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Studieren in Deutschland attraktiver machen

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Die Zahl der ausländischen Studierenden ist nach Meldung des Statistischen Bundesamtes im Studienjahr 2014 um 4,5 Prozent auf 107.000 ausländische Studienanfängerinnen und Studienanfänger an deutschen Hochschulen gestiegen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entwicklung und setzt sich weiter für die Attraktivität des Studienstandorts Deutschland ein.

Der kontinuierliche Anstieg der ausländischen Studierenden ist eine begrüßenswerte Entwicklung, die für die wachsende internationale Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland und die gestiegene Integrationsleistung des deutschen Bildungswesens steht. Internationale Forscher und Studierende bereichern unser Wissenschaftssystem in vielfältigen Dimensionen, so zum Beispiel Forschung und Lehre.

Die Große Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der ausländischen Studierenden bis zum Ende des Jahrzehnts um ein Drittel zu steigern. Dafür gilt es Deutschland auch weiterhin als attraktiven Wissenschaftsstandort in der Spitze wie in der Breite zu profilieren. Mit der Fortsetzung des Hochschulpaktes und der Exzellenzinitiative setzt die Große Koalition hierfür wesentliche Grundsteine.

Die steigenden Zahlen ausländischer Studierender verdeutlichen aber auch die besondere Bedeutung der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen, die von dieser Gruppe besonders genutzt werden. Der steigende Bedarf beispielweise an Wohnheimplätzen muss deswegen weiterhin oben auf der politischen Agenda bleiben.

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Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund

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Städte, Gemeinden und Kreise können sich in den nächsten Jahren auf weitere finanzielle Entlastungen ihrer Haushalte durch den Bund verlassen. Die Bundesregierung reagierte damit unter anderem auch auf den Appell der Oberbürgermeister und Landräte in der vergangenen Woche.

„Wenn wir über Investitionen in die Zukunftsfähigkeit  Deutschlands reden, müssen wir die Kommunen und ihre Infrastruktur zuerst im Blick haben. Das hat die Große Koalition nun in der Vereinbarung über das Investitionspaket getan. Immer wenn die SPD regiert, können sich die Kommunen auf Entlastungen für ihre Haushalte verlassen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Nach der Grundsicherung im Alter, die der Bund übernimmt, und einer zusätzlichen Entlastung im Umfang von einer Milliarde Euro im Vorgriff auf die Entlastung bei der Eingliederungshilfe, werden in den nächsten Jahren weitere fünf Milliarden Euro an die Kommunen gehen.

So einigten sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU mit Bundesfinanzminister Schäuble auf eine zusätzliche Unterstützung von 1,5 Milliarden für 2017. Darüber hinaus wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018 aufgelegt, der insbesondere finanzschwachen Städten und Gemeinden zugutekommen soll. „Hiervon muss auch das Ruhrgebiet in besonderer Weise profitieren“, so Kaczmarek.

Weitere Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen müssen folgen. Insbesondere die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen stellen viele Städte und Gemeinden gerade in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sind dazu ein erster, wichtiger Schritt.

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Griechenland und TTIP – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.2.2015

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Griechenland und die Eurogruppe haben sich vergangenen Freitag über den Rahmen für eine Verlängerung des laufenden Hilfsprogramms verständigt. Der Deutsche Bundestag hat dieser Verlängerung am heutigen Freitag zugestimmt. Diese vier-monatige Verlängerung soll unter anderem für Beratungen über ein Nachfolgeprogramm genutzt werden. Nun kommt es darauf an, dass sich die griechische Regierung die konkreten Reformschritte einhält, die sie angekündigt hat, um endlich mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen und die Korruption zu bekämpfen. Dafür hat sie die Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion. Entscheidend ist, dass diese Reformen entschlossen umgesetzt werden. Denn nur dann kann in Griechenland mehr Wachstum und Beschäftigung entstehen. Und nur dann können die großen sozialen Verwerfungen, die die griechische Gesellschaft derzeit prägen, überwunden werden. Und nur dann können die Kredite Griechenlands auch bedient werden.

Sollten die Institutionen die Reformliste der griechischen Regierung nach sorgfältiger Prüfung akzeptieren, ist das eine große Chance für das Land. Wir sollten deshalb gemeinsam alles daran setzen, dass Griechenland es schafft, die eigentlichen Wurzeln der Misere zu beseitigen. Und die deutschen und europäischen Steuerzahler erwarten zu Recht, dass die geleisteten Hilfen auch zu konkreten Fortschritten in Griechenland führen.

Gegenseitiges Vertrauen und Solidarität, das sind seit über 60 Jahren die Fundamente für die erfolgreiche Zusammenarbeit in Europa. Deshalb muss die Verlässlichkeit, dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden sowie gegenseitiger Respekt, das gemeinsame Ringen um Lösungen für Griechenland bestimmen.

Die Konferenz von SPD und der SPD-Bundestagsfraktion zu den transatlantischen Freihandelsabkommen war ein Erfolg. Über 700 Menschen haben am Montag im Willy-Brandt-Haus die Möglichkeit genutzt, um mit EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Parlamentspräsident Martin Schulz und vielen andere Experten über die Chancen und möglichen Risiken der Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) zu diskutieren.

Kein anderes Land ist so sehr auf offene Märkte und den Zugang zum Welthandel angewiesen wie Deutschland. Gleichzeitig bieten die Abkommen die Chance, weltweit bessere Standards beim Umweltschutz sowie beim Schutz von Arbeitnehmern und Verbrauchern durchzusetzen. Die Verhandlungen über die Freihandelsabkommen haben jedoch auch Ängste und Misstrauen ausgelöst. Wir nehmen diese Sorgen ernst und haben uns mit Erfolg für mehr Transparenz bei den Verhandlungen eingesetzt. Alle Informationen zur Konferenz und die wichtigsten Fakten zu TTIP und CETA finden sie hier.  Für mich sind drei Bedingungen für eine Zustimmung unabdingbar: eine Absenkung der in Europa gültigen sozialen und ökologischen Standards, Verbraucherschutz, etc. darf nicht eintreten; die kommunale Daseinsvorsorge muss gesichert bleiben; eine private Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren abseits der Rechtsstaatlichkeit ist nicht akzeptabel.

Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

  1. Erste Lesung zur Einführung einer PKW-Maut
  2. EU-Ausbildungsmission in Mali mit Unterstützung der Bundeswehr
  3. Beratung des Nationalen Bildungsberichts 2013
  4. Veranstaltungshinweis: Kundgebung in Unna
  5. Veranstaltungshinweis: Demonstration in Kamen

Erste Lesung zur Einführung einer PKW-Maut

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut beraten. Gleichzeitig wurde der Entwurf eines zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes, das die Senkung der Kfz-Steuer vorsieht, beraten. Dadurch werden die Belastungen durch die Pkw-Maut so kompensiert, dass in Deutschland zugelassene Pkw nicht stärker belastet werden. Durch die Pkw-Maut verschiebt sich die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von der Kfz-Steuer, die dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließt, in die Nutzerfinanzierung. So wird die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur unabhängiger vom Bundeshaushalt und steht jahresübergreifend zuverlässig zur Verfügung.

Die Gestaltung der Pkw-Maut und die zugehörige Entlastung bei der Kfz-Steuer müssen gewährleisten, dass kein in Deutschland lebender Autofahrer stärker belastet wird, als bisher. Dies wird die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren nochmals detailliert prüfen, genauso wie die europarechtskonforme Ausgestaltung des Gesetzes. Außerdem werden wir sicherstellen, dass die Berechnungen der Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut im parlamentarischen Verfahren transparent gemacht werden. Da die Erhebung der Infrastrukturabgabe für ausländische Pkw auf Bundesstraßen beschränkt ist, muss außerdem sichergestellt sein, dass die Autofahrer nicht vermehrt auf Bundesstraßen ausweichen und dort die Lärm- und Abgasbelastungen erhöhen. Schließlich muss der Datenschutz bei der Erhebung der Abgabe gewährleistet sein, damit die Nutzung der Autobahnen ausschließlich zum Zwecke der Erhebung der Steuer überwacht und gespeichert wird.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Bei der geplanten Pkw-Maut sollen 3,19 Milliarden Euro pro Jahr von inländischen Autobesitzern
  • In Deutschland lebende Autofahrer sollen die Maut aber über eine geringere Kfz-Steuer voll ausgeglichen bekommen.
  • Von Autofahrern aus dem Ausland erwartet das Verkehrsministerium jährlich 733 Millionen Euro.
  • Nach Abzug der Systemkosten sollen ca. 500 Millionen Euro für Investitionen übrig bleiben.
  • In der Prognose geht das Ministerium davon aus, dass es jährlich rund 130 Millionen Ein- und Durchfahrten von ausländischen Pkw auf den mautpflichtigen deutschen Autobahnen gibt.
  • Fahrer aus dem Ausland werden voraussichtlich vor allem die nach Schadstoffausstoß und Hubraum gestaffelte Jahresmaut oder eine Zehn-Tages-Maut für 10 Euro kaufen.
  • Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden zum Beispiel für Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 zwei Euro (Ottomotor) oder fünf Euro (Diesel) berechnet. Es gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.