Schutz vor islamistischem Terror

Mit mehreren Gesetzesvorhaben verstärkt die große Koalition den Schutz vor Terror. Es geht dabei vor allem darum, im Zusammenspiel mit der Staatengemeinschaft der Unterstützung unter anderem für islamistische Gewalt den Nährboden zu entziehen.

SPD und CDU/CSU haben deshalb bereits in der vorigen Woche im Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Ausreise gewaltbereiter Terroristen in Krisen- und Kriegsregionen besser ver-hindert. Unter restriktiven Voraussetzungen kann ihnen künftig für bis zu drei Jahre der Personalausweis entzogen werden. Diese Woche legt Bundesjustizminister Heiko Maas nun ein weiteres Maßnahmenpaket vor. Strafbar soll künftig nicht nur der tatsächliche Aufenthalt in einem Terrorcamp sein, sondern strafbar macht sich bereits, wer bei der Ausreise die Absicht hat, terroristisch tätig zu werden. Zudem werden wird ein eigener Strafbestand Terrorfinanzierung geschaffen.

Wir wissen: Auch die besten Gesetze schaffen keinen absoluten Schutz vor Anschlägen. Für unsere freie, demokratische Gesellschaft gibt es nur einen richtigen Weg, mit dieser permanenten Bedrohung umzugehen: Indem wir unsere Sicherheit entschlossen verteidigen und gleichzeitig mit Augenmaß und Besonnenheit agieren. Alle Vorhaben zur Terrorabwehr müssen dieser Maßgabe Rechnung tragen.

Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

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Seit knapp fünf Wochen ist endlich der flächendeckende Mindestlohn in Kraft. Der Mindestlohn darf nicht nur im Gesetzblatt stehen, er muss auch in der Realität gezahlt werden. Deshalb war von Anfang an klar, dass jedem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden muss. Dazu gehört eine ausreichende personelle Ausstattung der für die Kontrolle zuständigen Zollbehörden, wie wir sie mit dem Koalitionspartner vereinbart haben.

Auch müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten ausreichend dokumentiert werden, insbesondere in den stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und bei gewerblichen Minijobbern. Bei der nun stattfindenden Diskussion um diese Aufzeichnungspflichten sollte man nicht vergessen, dass die Aufzeichnung von Arbeitszeiten aus gutem Grund schon seit Jahren Pflicht ist. Unabhängig davon beobachtet das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales genau die Umsetzungspraxis und wird hierzu bis zum Sommer eine erste Zwischenbilanz vorlegen. Das Ministerium ist außerdem derzeit im Gespräch mit Branchen und Verbänden, bei denen die Umsetzung des Mindestlohns praktische Fragen aufwirft, etwa den Sportverbänden und den Schaustellern. Ich bin zuversichtlich, dass auch hier innerhalb des geltenden Rechtsrahmens unbürokratische und für alle Beteiligte zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

Red Hand Day 2015

Kinder sind keine Soldaten, das ist das Thema der Initiative „Rote Hand“, die 2003 in Deutschland startete und mittlerweile bereits rund um den Globus bekannt ist. Letztes Jahr wurden in über 50 Ländern über Hunderttausende „Rote Hände“ gesammelt.

Noch vor dem offiziellen Red-Hand-Day am 12. Februar kam die Initiative in den Deutschen Bundestag, um Rote Hände von den Abgeordneten und Ministern zu sammeln. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligte sich – nicht zum ersten Mal –  an der Aktion. Die gesammelten Hände werden an Verantwortliche für den Schutz der Kinder geschickt und hoffentlich auch dieses Jahr ihren Beitrag zum Kampf gegen minderjährige Soldaten leisten.

In zahlreichen bewaffneten Konflikten in aller Welt werden Kinder als Soldaten in den Kampf geschickt, beispielsweise in Afghanistan, im Tschad, im Kongo oder im Irak. Kindersoldaten sind oft Opfer von Entführungen und werden in den Krieg gezwungen. Häufig haben Kinder in Kriegsgebieten auch kaum andere Überlebensmöglichkeiten, als sich bewaffneten Gruppen anzuschließen. Egal unter welchen Umständen: Kinder sollten niemals in den Krieg gehen, Waffen tragen, geschweige denn benutzen und gezwungen werden zu töten. Der Red-Hand-Day will hier ein Zeichen setzen.

Mehr Informationen zur Aktion „Rote Hand“ finden Sie unter: http://www.redhandday.org/

 

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Gedenken an die Befreiung von Auschwitz – Zur Sitzungswoche vom 26. – 30.1.2015

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Am 70. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee gedachte der Bundestag – wie in jedem Jahr seit 1996 – der Opfer des Nationalsozialismus. 1945 fanden die Soldaten einen Ort vor, der in seinem unerträglichen Grauen zum Tatort und Symbol eines Menschheitsverbrechens wurde. Einen Ort, an dem von den fast sechs Millionen Opfern des Holocaust über eine Million Menschen in einem industriell organisierten Massenmord umgebracht wurden. Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, politische Gegner, Kriegsgefangene und Widerstandskämpfer aus ganz Europa wurden vergast und erschossen.

70 Jahre nach der Befreiung müssen wir erkennen: Der Judenhass in Europa hat sich verändert, vergangen ist er nicht. Neben nationalsozialistischem Rassenwahn ist zunehmend die Übertragung von Feindbildern aus dem Nahostkonflikt die Basis für Antisemitismus geworden. Jüdische Bürger und Einrichtungen werden wieder Opfer von Anfeindungen und Gewalt. Pöbeleien, Drohungen und tätliche Angriffe gegen Menschen, die sich offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, sind auch in Deutschland nicht mehr selten. Bei Demonstrationen im vergangenen Jahr wurden auf deutschen Straßen offen antisemitische Hassparolen gebrüllt.

Hier wird unsere Verantwortung konkret, denn mehr denn je muss auch politische und gesellschaftliche Solidarität bedeuten: Die Sicherheit und Unversehrtheit jüdischen Lebens und der Kampf gegen jede Form des Antisemitismus ist selbstverständlich. Niemals wird es wieder gelingen, das Judentum aus unserer Mitte zu drängen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche haben wir, das Team in Berlin, für Sie zusammengestellt. Oliver Kaczmarek ist Vater geworden und verbringt den Januar mit seiner Familie. Uns Mitarbeiterinnen erreichen Sie wie gewohnt in Unna und Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

 

das Mitarbeiterinnen-Team in Berlin

 

PS: Auf ein Jahr mit vielen spannenden Begegnungen und Gesprächen blickt Oliver Kaczmarek in seinen Jahresbericht 2014 zurück. Sie können den Bericht hier herunterladen oder im Wahlkreisbüro abholen.

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Die Themen:

1. Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

2.  Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

3.  Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

4.  Griechenland: Solidarität braucht Verlässlichkeit

5. Konferenz: Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken

Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

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In dieser Woche hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einer Regierungserklärung den Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung vorgestellt. Darin wurde deutlich, dass sich die deutsche Wirtschaft zurück auf dem Wachstumskurs befindet: sie ist 2014 so stark gewachsen wie schon seit 2011 nicht mehr.

Besonders erfreulich: Auf dem deutschen Arbeitsmarkt herrscht weiter Rekordbeschäftigung. Die Zahl der sozialversicherten Beschäftigten hat sich 2014 um über eine halbe Million erhöht. Das ist ein Verdienst der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik unserer Minister Sigmar Gabriel und Andrea Nahles, aber auch langfristige Auswirkung der rot-grünen Arbeitsmarktreformen von 2003. Für 2015 bleibt der Wachstumsausblick auf diesem Niveau. Der Jahreswirtschaftsbericht macht daher deutlich, dass die Bundesregierung ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in 2015 weiter fortsetzen wird: eine Politik für gute Löhne, für gute Beschäftigungsformen auf dem Arbeitsmarkt, für stabile Energiepreise und für langfristige Investitionen in Infrastruktur und den Produktions- und Forschungsstandort Deutschland. Mitberaten wurde in der Debatte außerdem das Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom Herbst letzten Jahres.

Den Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung finden Sie hier.

Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

Diese Woche hat der Bundestag den Antrag der Bundesregierung über die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regionalregierung in Kurdistan und der irakischen Sicherheitskräfte verabschiedet. Mit dieser Ausbildungsunterstützung ergänzt die Bundesregierung ihr politisches Engagement im Irak und ihre humanitäre und strukturelle Übergangshilfe, um die katastrophale Lage der Menschen vor Ort zu lindern. Für die zivile Hilfe hat die Bundesregierung bisher mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das zivile Engagement hat auch künftig bei unserer Hilfe für den Nord-Irak oberste Priorität.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung für die Ausbildungsmission dem Bundestag ein Mandat vorgelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem früheren Urteil gefordert, dass in einem Abwägungsfall von Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Bundesregierung sich parlamentsfreundlich verhalten sollte. Auch seitens der SPD-Bundestagsfraktion besteht seit langem eine entsprechende Erwartungshaltung, weshalb wir die Vorlage des Ausbildungsmandats ausdrücklich begrüßen.

Mit der Bitte der irakischen Regierung vom 25. Juni 2014 um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS liegt eine klare völkerrechtliche Grundlage für das deutsche Engagement im Nordirak vor. Im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 der Vereinten Nationen, in der ISIS als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bezeichnet wird, findet die Ausbildungsmission im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit, statt. Gemeinsam mit anderen europäischen Partnern wollen wir den Irak unterstützen, Sicherheitskräfte im Nordirak auszubilden, insbesondere an Defensivwaffen und bei der Minenräumung. Bis zu hundert Soldatinnen und Soldaten sollen in den Nord-Irak entsendet werden – räumlich beschränkt auf die Region Kurdistan/Irak und zeitlich auf ein Jahr befristet. Die Soldatinnen und Soldaten werden wie üblich zum Selbstschutz befähigt sein.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

Deutschland, die Niederlande (ab Januar 2015 abgelöst durch Spanien) und die USA tragen seit Januar 2013 im Rahmen der NATO-Mission „Active Fence“ mit jeweils zwei Feuereinheiten PATRIOT und dem zugehörigen Unterstützungspersonal dazu bei, die Ausweitung des Konflikts in Syrien auf die Türkei zu verhindern. Mit  einem Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, wird das Mandat für „Active Fence“ angesichts des anhaltenden Konflikts in Syrien bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz bleiben hierbei unverändert: Die Personalobergrenze soll weiterhin bei 400 Soldatinnen und Soldaten liegen. (Derzeit beteiligt sich Deutschland mit rund 240 Soldaten an der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei.) Zudem bleibt der Einsatz rein defensiv und dient ausdrücklich nicht zur Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Gebiet.

Durch den Konflikt in Syrien sowie den Kampf gegen die Terrormiliz ISIS ist die Türkei eines der am stärksten belasteten Länder der Region. Über 1,5 Millionen Flüchtlinge haben dort Zuflucht gefunden und werden versorgt und geschützt. Nach wie vor ist sie einer potentiellen Bedrohung durch den Nachbarstaat Syrien ausgesetzt und benötigt daher die Unterstützung durch die Nato. Zwar sind die syrischen Chemiewaffen vernichtet und das von Syrien ausgehende Angriffsrisiko ist gesunken. Es ist jedoch weiterhin unklar, ob Syrien seine Chemiewaffen tatsächlich vollständig offengelegt hat. Aus diesem Grund muss die Bundesregierung von einem Chemiewaffen-Restrisiko ausgehen.

Hinzu kommt, dass die syrischen ballistischen Kurzstreckenraketen weiterhin mobil eingesetzt werden können. Dadurch sind sie grundsätzlich in der Lage, Ziele auf nahezu dem gesamten türkischen Staatsgebiet zu erreichen. Da die Türkei über keine eigenen Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Raketen verfügt, ist sie weiterhin in besonderer Weise einer potenziellen Bedrohung durch ihren Nachbarstaat ausgesetzt. Im letzten turnusmäßigen Bericht bewertet der Alliierte Oberbefehlshaber der Nato die Bedrohung der Türkei als niedrig, aber glaubhaft. Das gilt insbesondere durch fehlgeleiteten Beschuss sowie möglicherweise durch vom Assad-Regime nicht deklarierte Chemiewaffen.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Griechenland: Solidarität braucht Verlässlichkeit

Die Wahl am vergangenen Sonntag hat die Mehrheitsverhältnisse im griechischen Parlament deutlich verschoben. Ungeachtet dessen bleiben die enormen Herausforderungen unverändert, vor denen das Land weiterhin steht. Trotz der sichtbaren Fortschritte, die Griechenland in den vergangenen Jahren erreicht hat, sind weitere Anstrengungen notwendig, damit das Land ein stabiles Wirtschaftswachstum und einen nachhaltigen Schuldenabbau schafft. Dazu gehören auch mutige Reformen, die Korruption und Vetternwirtschaft bekämpfen. Zudem müssen die hohen Einkommen in Griechenland endlich einen angemessenen finanziellen Beitrag zum griechischen Staatshaushalt leisten. Dazu bedarf es einer effizienten Steuerverwaltung. Wir brauchen aber auch weitere Anstrengungen aller europäischen Mitgliedstaaten, Steuerflucht zu stoppen und Steuerschlupflöcher zu schließen.

Wir werden Griechenland auf diesem Weg weiter partnerschaftlich unterstützen. Aber notwendiges Fundament der europäischen Solidargemeinschaft ist Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Deshalb gehen wir davon aus, dass die neue griechische Regierung ihre vertraglichen Vereinbarungen mit der EU und der Troika einhalten wird.

Konferenz: Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken

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Montag, 23. Februar 2015
Willy-Brandt-Haus

 

Die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) sind für viele Menschen in Deutschland und Europa ein wichtiges Thema, das äußerst kontrovers diskutiert wird.

Freihandelsabkommen bieten für ein exportorientiertes Land wie Deutschland grundsätzlich die Chance, durch den Abbau von Handelsbarrieren und den erleichterten Marktzugang für Unternehmen Wachstums- und Beschäftigungsimpulse zu setzen. Zudem könnte gerade ein Abkommen zwischen den zwei größten Handelsräumen Europa und den USA die Möglichkeit eröffnen, globale Standards für nachhaltiges Wirtschaften zu setzen.

Allerdings haben viele Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Organisationen gegenüber TTIP und CETA erhebliche Vorbehalte. Sie beklagen die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Und sie befürchten, dass Arbeitnehmerrechte, Verbraucher- und Umweltschutzstandards sowie Regelungen im Bereich der Kultur und der Daseinsvorsorge aufgeweicht oder rechtstaatliche Verfahren und Prinzipien durch Regelungen zum Investorenschutz eingeschränkt werden könnten.

Wir wollen eine offene und sachliche Debatte über die transatlantischen Freihandelsabkommen – innerhalb der SPD, im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft insgesamt.

Aus diesem Grund laden die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion herzlich ein zur Konferenz:

„Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“
am 23. Februar, von 14.00 – 17.30 Uhr,
im Willy-Brandt-Haus in Berlin

 

Das Programm, Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie im folgenden Dokument.

Kreativwettbewerb für Jugendliche

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Vor 50 Jahren haben Deutschland und Israel offiziell diplomatische Beziehungen aufgenommen. Aus diesem Anlass hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Kreativwettbewerb für Jugendliche ausgeschrieben. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise und eine Einladung nach Berlin.

„Fünf Jahrzehnte diplomatische Beziehungen zwischen Israel und Deutschland beschreiben eine Geschichte von Trauer und Schuld, aber auch von Versöhnung, Freundschaft und wachsendem Vertrauen,“ so der heimische Bundestags-abgeordnete Oliver Kaczmarek. Es gelte, im Wissen um die Vergangenheit die gemeinsame Zukunft beider Länder zu gestalten.

Der jungen Generation komme dabei eine besondere Bedeutung zu, ist der Abgeordnete überzeugt – einer Generation, die die Zeit des Nationalsozialismus und der Shoa selbst nicht erlebt habe. Mit dem Wettbewerb zum Otto-Wels-Preis für Demokratie 2015 möchte die SPD-Bundestagsfraktion einen Beitrag dazu leisten, das historische Bewusstsein dieser Generation zu schärfen und das Fundament für eine gute Zukunft der israelisch-deutschen Beziehungen weiter zu festigen. „Freundschaft und Verantwortung“ sind deshalb die Themen des diesjährigen Otto-Wels-Preises für Demokratie.

Beteiligen können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Drei Wettbewerbsaufgaben stehen zur Auswahl. Die Jugendlichen können beispielsweise eine Rede verfassen oder eine Demokratie-Kampagne gestalten. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von maximal drei Teilnehmern.

„Die Gewinnerinnen und Gewinner laden wir im Mai zur Preisverleihung nach Berlin ein“, kündigt Kaczmarek an. Für die drei besten Arbeiten winken attraktive Preise.

Ausschreibung und Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 18. März 2015.

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