Erste Lesung zur Einführung einer PKW-Maut

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut beraten. Gleichzeitig wurde der Entwurf eines zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes, das die Senkung der Kfz-Steuer vorsieht, beraten. Dadurch werden die Belastungen durch die Pkw-Maut so kompensiert, dass in Deutschland zugelassene Pkw nicht stärker belastet werden. Durch die Pkw-Maut verschiebt sich die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von der Kfz-Steuer, die dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließt, in die Nutzerfinanzierung. So wird die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur unabhängiger vom Bundeshaushalt und steht jahresübergreifend zuverlässig zur Verfügung.

Die Gestaltung der Pkw-Maut und die zugehörige Entlastung bei der Kfz-Steuer müssen gewährleisten, dass kein in Deutschland lebender Autofahrer stärker belastet wird, als bisher. Dies wird die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren nochmals detailliert prüfen, genauso wie die europarechtskonforme Ausgestaltung des Gesetzes. Außerdem werden wir sicherstellen, dass die Berechnungen der Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut im parlamentarischen Verfahren transparent gemacht werden. Da die Erhebung der Infrastrukturabgabe für ausländische Pkw auf Bundesstraßen beschränkt ist, muss außerdem sichergestellt sein, dass die Autofahrer nicht vermehrt auf Bundesstraßen ausweichen und dort die Lärm- und Abgasbelastungen erhöhen. Schließlich muss der Datenschutz bei der Erhebung der Abgabe gewährleistet sein, damit die Nutzung der Autobahnen ausschließlich zum Zwecke der Erhebung der Steuer überwacht und gespeichert wird.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Bei der geplanten Pkw-Maut sollen 3,19 Milliarden Euro pro Jahr von inländischen Autobesitzern
  • In Deutschland lebende Autofahrer sollen die Maut aber über eine geringere Kfz-Steuer voll ausgeglichen bekommen.
  • Von Autofahrern aus dem Ausland erwartet das Verkehrsministerium jährlich 733 Millionen Euro.
  • Nach Abzug der Systemkosten sollen ca. 500 Millionen Euro für Investitionen übrig bleiben.
  • In der Prognose geht das Ministerium davon aus, dass es jährlich rund 130 Millionen Ein- und Durchfahrten von ausländischen Pkw auf den mautpflichtigen deutschen Autobahnen gibt.
  • Fahrer aus dem Ausland werden voraussichtlich vor allem die nach Schadstoffausstoß und Hubraum gestaffelte Jahresmaut oder eine Zehn-Tages-Maut für 10 Euro kaufen.
  • Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden zum Beispiel für Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 zwei Euro (Ottomotor) oder fünf Euro (Diesel) berechnet. Es gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

1 Kommentar
  1. Kunze sagte:

    Wird denn bei den entstehenden Kosten auch berücksichtigt, dass ich dann wohl in Zukunft bei Fahrten
    durch die Nachbarländer zB NL und B, (und Östereich erwägt, glaube ich, auch eine Änderung) eine
    Retourkutschen-Ausländer-Maut zahlen darf??
    Wird die auch bei meiner KfZ Steuer abgezogen?

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