Der Bundestag hat am Donnerstag das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen. Auch für die Einwohner im Kreis Unna rechnen Experten mit Kaufkraftzuwächsen durch die neue Regelung.
Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Unna mehr Einkommensgerechtigkeit. Mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Im Kreis Unna arbeiten aktuell rund 40.000 Menschen für einen Niedriglohn. Würde jede und jeder in Nordrhein-Westfalen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen, bedeutete dies nach Berechnungen des Pestel-Instituts Hannover einen Kaufkraftzuwachs von über 76 Mio. Euro. „Umgerechnet bedeutet das für jeden Geringverdiener etwa 1.800 Euro pro Jahr mehr im Portemonnaie“, so Kaczmarek.
Spätestens ab Januar 2017 gilt der Mindestlohn für alle Branchen einheitlich. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Oliver Kaczmarek.
Am Donnerstag hat die SPD ihr wichtigstes Wahlversprechen eingelöst: der gesetzliche Mindestlohn kommt ab dem 1.1.2015! Das ist eine historische Entscheidung. Denn mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück. Wir wollen erreichen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch anständig leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt dahin.
In den letzten Tagen hat es noch zahlreiche Berichte über die Ausgestaltung des Gesetzespakets gegeben. Dabei wurde der Mindestlohn vielfach in ein falsches Licht gestellt. Denn entgegen einiger Behauptungen gibt es keine Branche, die ab 2017 vom Mindestlohn ausgenommen ist! Für die Zeitungszusteller wurde ein gesetzlicher Übergang zum Mindestlohn bis 2017 erarbeitet, da es in dieser Branche leider keinen Tarifvertrag gibt.
Für Praktikanten gibt es eine echte Verbesserung, da neben dem Mindestlohn ab dem Praktikum von drei Monaten auch qualitative Verbesserungen erreicht wurden, die den Praktikantenstatus besser regeln. Einzig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und Schüler unter 18 Jahren sind vom Mindestlohn derzeit ausgenommen. Diesen Preis musste die SPD leider für den Mindestlohn zahlen.
Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bereits ab nächstem Jahr rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und bis 2017 zahlreiche weitere dazu kommen werden. Ein Verdienst der SPD in der Bundesregierung und ein Verdienst von Arbeitsministerin Andrea Nahles! Ich rate insbesondere meiner eigenen Partei zu Selbstbewusstsein über das, was wir über viele Jahre erkämpft und heute vollendet haben.
Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Auch der Deutsche Bundestag geht nun in seine parlamentarische Sommerpause, in der die Bundestagsabgeordneten die Zeit in ihren Wahlkreisen verbringen. Nutzen Sie die Sommerferien und nehmen Sie mit Ihrem Abgeordneten Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben. Nutzen Sie die Sommerferien aber auch für eine Phase der Erholung. Der Kreis Unna bietet viele Möglichkeiten dafür. So gestärkt wird Sie dann am 12. September der nächste Infodienst aus Berlin erreichen.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2014-07-04 14:45:302014-07-04 14:45:30Tarifpaket und Pflegereform – Zur Sitzungswoche vom 30.06.-04.07.2014
Mit der finalen Abstimmung am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag den Weg für das Tarifpaket frei gemacht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2015 bekommen rund 4 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde.
Abweichungen von dieser Regel sind bis Ende 2016 nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar ausnahmslos für alle Branchen.
Auch letzte strittige Punkte konnten zuletzt beseitigt werden. Für die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller wird es bis zum 31. Dezember 2016 eine gesetzliche Übergangsregelung geben – analog zu den Regelungen, die durch die Tarifpartner in anderen Branchen vereinbart wurden. Auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 1. Januar 2017 erhalten sie den Mindestlohn von 8,50 Euro.
Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn bereits ausnahmslos ab dem 1. Januar 2015. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird den Problemen bei der Umsetzung durch befristete Sonderregelungen Rechnung getragen: Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Außerdem wird die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis entbürokratisiert. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil abgerechnet werden können.
Grundsätzlich gilt auch für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss geleistet werden, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Praktika sind dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden und durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika vor einem Ausbildungsabschluss wird gegenüber dem Regierungsentwurf die Frist von sechs Wochen auf drei Monate verlängert, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss.
Ausgenommen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren. Diese Kompromisse musste die SPD mit der Union schließen.
Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das bislang nur für einige Branchen anwendbar ist, auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50-Prozent-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2014-07-04 11:03:462014-07-04 11:03:46Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
In erster Lesung wurde am Freitag über ein Gesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest auszugestalten. Hohe Qualität der Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse muss auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.
In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie für neue ambulante Wohnformen. Bei der stationären Pflege soll der Einsatz von bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräften ermöglicht werden. Die in Euro-Beträgen festgesetzten Pflegeleistungen werden zudem um vier Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. In Ergänzung dazu soll ein neu geschaffener Vorsorgefonds dazu beitragen, die aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen zu verteilen.
In einem zweiten Schritt soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf Grundlage der Empfehlungen eines Expertenbeirates eingeführt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2014-07-04 11:02:382014-07-04 11:02:38Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und neben der deutschen eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, sind künftig nicht mehr gezwungen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die Abschaffung der Optionspflicht ist ein zentrales Element der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
In Deutschland leben rund 4,3 Millionen Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, darunter 690.000 die polnische, 570.000 die russische und 530.000 die türkische. Die Optionspflicht sah bisher vor, dass sich junge Erwachsene bis zu ihrem 18. Lebensjahr für einen Pass entscheiden mussten. Im vergangenen Jahr standen bereits knapp 5.000 Menschen vor der schwierigen Wahl, die häufig als Integrationshemmnis bezeichnet wurde – in vier Jahren wären bereits über 40.000 Personen betroffen.
Voraussetzung für den Doppelpass ist, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schulzeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.
In dieser Woche wurde über den Antrag der Koalitionsfraktionen „Moderne Netze für ein modernes Land“ im Bundestag diskutiert. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu treffen, um die Qualität der Breitbandversorgung zu steigern und bis 2018 eine flächendeckende Internetversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.
Dabei wird eine optimale Kombination aus guten Festnetz- und Mobilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten angestrebt. Die konkreten Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, sind sowohl darauf gerichtet, zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, als auch einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau zwischen Bund und Ländern herbeizuführen.
Der Handlungsbedarf beim Breitbandausbau ist in Deutschland insbesondere in dünn besiedelten Regionen noch groß. Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Schnelle Internetverbindungen sind in Deutschland umso wichtiger, weil es sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der Innovationsgerechtigkeit handelt. Leistungsfähige Internetanschlüsse sind Voraussetzung dafür, dass moderne Kommunikation zuverlässig funktioniert, dass Menschen soziale Kontakte knüpfen, neue Formen der demokratischen Beteiligung nutzen, und dass der Informationsfluss ermöglicht wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2014-07-04 11:00:072014-07-04 11:00:07Schnelles Internet für alle
Am Donnerstag fanden die ersten Beratungen des Gesetzentwurfes zur Anpassung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsregelungen statt.
Damit wird dem gesetzlichen Auftrag gefolgt, der vorsieht, die Besoldung und Versorgung in regelmäßigen Abständen an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 berücksichtigt. Der Entwurf sieht vor, die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten in den Jahren 2014 und 2015 zeit- und inhaltsgleich zu übertragen.
In Minsk wird heute, am 3. Juli 2014, der 70. Jahrestag der Befreiung der Stadt von deutscher Besatzung begangen. In Deutschland bleibt dieser Jahrestag, der zugleich den belarussischen Nationalfeiertag darstellt, weitgehend unbeachtet. Dabei war Belarus in besonderem Maße Opfer deutscher Besatzungs- und Vernichtungspolitik. Über den belarussischen Platz in der europäischen Erinnerungskultur und in der Zukunft Europas habe ich mir anlässlich des Jahrestages in einem Artikel im IPG-Journal Gedanken gemacht: Hoffnungsschimmer aus Minsk
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2014-07-03 16:57:132014-07-03 16:57:1370. Jahrestag der Befreiung Weißrusslands von deutscher Besatzung
Am Mittwoch, den 2. Juni 2014 traf Oliver Kaczmarek eine Gruppe von 14 jungen Journalisten aus Russland, Belarus, Moldau und der Ukraine im Deutschen Bundestag zum Gespräch. Mit Unterstützung der taz Panter Stiftung halten sich die Nachwuchsjournalisten für 8 Tage in Berlin auf, nehmen an Workshops, Touren und Gesprächsrunden teil. Schon die Mischung der Gruppe an sich versprach reichlich Diskussionsstoff. So kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem aus Moskau, Donezk, Lugansk, von der Krim und aus Transnistrien.
Dennoch waren es weniger die außenpolitischen Themen, die die jungen Journalisten mit einem deutschen Parlamentarier diskutieren wollten. Besonderes Interesse zeigte die Gruppe an der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, der in dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung stand. Aber auch die Doppelte Staatsbürgerschaft, die Rolle radikaler Parteien, das politische Engagement junger Menschen und die Beziehungen zwischen staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland wurden thematisiert.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2014-07-03 16:25:032014-07-03 16:25:03Nachwuchsjournalisten aus Osteuropa zu Gast
In dieser Woche haben wir im Bundestag den Bundeshaushalt 2014 abschließend beraten und beschlossen.
Dass dieser vergleichsweise spät im laufenden Haushaltsjahr beschlossen wird, ist hauptsächlich der späten Regierungsbildung nach der vergangenen Bundestagswahl geschuldet. Doch ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt einen wichtigen Schritt getan haben, denn: Wir haben mehr Investitionen in wichtigen Politikbereichen wie Verkehrsinfrastruktur oder Bildung und Forschung beschlossen und dabei geschafft, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr strukturell ausgeglichen sein wird. Mehr Zukunftsinvestitionen verbunden mit soliden Staatsfinanzen – das ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können.
Daneben hat ein Aufruf der Kampagnen-Plattform Campact für Aufsehen gesorgt. Campact hatte unterstellt, die Regierung plane, „im Windschatten der WM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking-Gesetz durchzubringen“. Bei allem Respekt und aller Sympathie für die Aktivisten: Diese Aktion ist nicht in Ordnung. Selbstverständlich gilt auch bei der Regulierung von „Fracking“ das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.
Richtig ist: Die Koalition arbeitet derzeit daran, die gesetzlichen Anforderungen von „Fracking“ deutlich zu verschärfen – entsprechend ihrer Festlegungen im Koalitionsvertrag. Demnach hat der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit oberste Priorität. Desweiteren dürfen giftige Substanzen nicht angewendet werden. Bis auf weiteres kommt eine kommerzielle Nutzung der Fracking-Technologie vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
Die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Beginn der parlamentarischen Auseinandersetzung um die Zukunft und Stabilität der Lebensversicherungen sowie die Verlängerung zweier Einsätze der deutschen Streitkräfte in Mali und im Libanon waren weitere Themen in dieser Sitzungswoche – über die ich auch hier im Infodienst berichte.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2014-06-27 17:00:482014-06-27 17:00:48Bundeshaushalt und EEG 2014 – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.06.2014
Neue Ordnung am Arbeitsmarkt
Arbeit und Soziales, Presse und Co.Der Bundestag hat am Donnerstag das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen. Auch für die Einwohner im Kreis Unna rechnen Experten mit Kaufkraftzuwächsen durch die neue Regelung.
Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Unna mehr Einkommensgerechtigkeit. Mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Im Kreis Unna arbeiten aktuell rund 40.000 Menschen für einen Niedriglohn. Würde jede und jeder in Nordrhein-Westfalen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen, bedeutete dies nach Berechnungen des Pestel-Instituts Hannover einen Kaufkraftzuwachs von über 76 Mio. Euro. „Umgerechnet bedeutet das für jeden Geringverdiener etwa 1.800 Euro pro Jahr mehr im Portemonnaie“, so Kaczmarek.
Spätestens ab Januar 2017 gilt der Mindestlohn für alle Branchen einheitlich. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Oliver Kaczmarek.
Tarifpaket und Pflegereform – Zur Sitzungswoche vom 30.06.-04.07.2014
Im Gespräch, InfodienstAm Donnerstag hat die SPD ihr wichtigstes Wahlversprechen eingelöst: der gesetzliche Mindestlohn kommt ab dem 1.1.2015! Das ist eine historische Entscheidung. Denn mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück. Wir wollen erreichen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch anständig leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt dahin.
In den letzten Tagen hat es noch zahlreiche Berichte über die Ausgestaltung des Gesetzespakets gegeben. Dabei wurde der Mindestlohn vielfach in ein falsches Licht gestellt. Denn entgegen einiger Behauptungen gibt es keine Branche, die ab 2017 vom Mindestlohn ausgenommen ist! Für die Zeitungszusteller wurde ein gesetzlicher Übergang zum Mindestlohn bis 2017 erarbeitet, da es in dieser Branche leider keinen Tarifvertrag gibt.
Für Praktikanten gibt es eine echte Verbesserung, da neben dem Mindestlohn ab dem Praktikum von drei Monaten auch qualitative Verbesserungen erreicht wurden, die den Praktikantenstatus besser regeln. Einzig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und Schüler unter 18 Jahren sind vom Mindestlohn derzeit ausgenommen. Diesen Preis musste die SPD leider für den Mindestlohn zahlen.
Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bereits ab nächstem Jahr rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und bis 2017 zahlreiche weitere dazu kommen werden. Ein Verdienst der SPD in der Bundesregierung und ein Verdienst von Arbeitsministerin Andrea Nahles! Ich rate insbesondere meiner eigenen Partei zu Selbstbewusstsein über das, was wir über viele Jahre erkämpft und heute vollendet haben.
Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Auch der Deutsche Bundestag geht nun in seine parlamentarische Sommerpause, in der die Bundestagsabgeordneten die Zeit in ihren Wahlkreisen verbringen. Nutzen Sie die Sommerferien und nehmen Sie mit Ihrem Abgeordneten Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben. Nutzen Sie die Sommerferien aber auch für eine Phase der Erholung. Der Kreis Unna bietet viele Möglichkeiten dafür. So gestärkt wird Sie dann am 12. September der nächste Infodienst aus Berlin erreichen.
Schöne Ferien!
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
P.S.: Zuletzt noch ein Klick-Tipp: Für das ipg-Journal, eine online-Debattenplattform für Fragen internationaler und europäischer Politik, habe ich einen Artikel über Isolation und die Herausforderung des politischen Dialogs mit Belarus geschrieben.
__________
Die Themen:
1. Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
2. Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
3. Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
4. Schnelles Internet für alle
5. Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen
Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
Arbeit und Soziales, InfodienstMit der finalen Abstimmung am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag den Weg für das Tarifpaket frei gemacht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2015 bekommen rund 4 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde.
Abweichungen von dieser Regel sind bis Ende 2016 nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar ausnahmslos für alle Branchen.
Auch letzte strittige Punkte konnten zuletzt beseitigt werden. Für die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller wird es bis zum 31. Dezember 2016 eine gesetzliche Übergangsregelung geben – analog zu den Regelungen, die durch die Tarifpartner in anderen Branchen vereinbart wurden. Auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 1. Januar 2017 erhalten sie den Mindestlohn von 8,50 Euro.
Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn bereits ausnahmslos ab dem 1. Januar 2015. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird den Problemen bei der Umsetzung durch befristete Sonderregelungen Rechnung getragen: Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Außerdem wird die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis entbürokratisiert. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil abgerechnet werden können.
Grundsätzlich gilt auch für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss geleistet werden, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Praktika sind dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden und durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika vor einem Ausbildungsabschluss wird gegenüber dem Regierungsentwurf die Frist von sechs Wochen auf drei Monate verlängert, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss.
Ausgenommen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren. Diese Kompromisse musste die SPD mit der Union schließen.
Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das bislang nur für einige Branchen anwendbar ist, auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50-Prozent-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.
Weitere Informationen finden Sie bei der SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/wir-setzen-einen-meilenstein-der-arbeits-und-sozialpolitik
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/Faktencheck_Mindestlohn/
Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
Gesundheit und Pflege, InfodienstIn erster Lesung wurde am Freitag über ein Gesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest auszugestalten. Hohe Qualität der Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse muss auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.
In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie für neue ambulante Wohnformen. Bei der stationären Pflege soll der Einsatz von bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräften ermöglicht werden. Die in Euro-Beträgen festgesetzten Pflegeleistungen werden zudem um vier Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. In Ergänzung dazu soll ein neu geschaffener Vorsorgefonds dazu beitragen, die aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen zu verteilen.
In einem zweiten Schritt soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf Grundlage der Empfehlungen eines Expertenbeirates eingeführt werden.
Das Gesetz finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801798.pdf
Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
InfodienstJunge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und neben der deutschen eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, sind künftig nicht mehr gezwungen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die Abschaffung der Optionspflicht ist ein zentrales Element der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
In Deutschland leben rund 4,3 Millionen Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, darunter 690.000 die polnische, 570.000 die russische und 530.000 die türkische. Die Optionspflicht sah bisher vor, dass sich junge Erwachsene bis zu ihrem 18. Lebensjahr für einen Pass entscheiden mussten. Im vergangenen Jahr standen bereits knapp 5.000 Menschen vor der schwierigen Wahl, die häufig als Integrationshemmnis bezeichnet wurde – in vier Jahren wären bereits über 40.000 Personen betroffen.
Voraussetzung für den Doppelpass ist, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schulzeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.
Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf
Schnelles Internet für alle
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenIn dieser Woche wurde über den Antrag der Koalitionsfraktionen „Moderne Netze für ein modernes Land“ im Bundestag diskutiert. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu treffen, um die Qualität der Breitbandversorgung zu steigern und bis 2018 eine flächendeckende Internetversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.
Dabei wird eine optimale Kombination aus guten Festnetz- und Mobilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten angestrebt. Die konkreten Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, sind sowohl darauf gerichtet, zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, als auch einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau zwischen Bund und Ländern herbeizuführen.
Der Handlungsbedarf beim Breitbandausbau ist in Deutschland insbesondere in dünn besiedelten Regionen noch groß. Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Schnelle Internetverbindungen sind in Deutschland umso wichtiger, weil es sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der Innovationsgerechtigkeit handelt. Leistungsfähige Internetanschlüsse sind Voraussetzung dafür, dass moderne Kommunikation zuverlässig funktioniert, dass Menschen soziale Kontakte knüpfen, neue Formen der demokratischen Beteiligung nutzen, und dass der Informationsfluss ermöglicht wird.
Den Antrag von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801973.pdf
Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen
InfodienstAm Donnerstag fanden die ersten Beratungen des Gesetzentwurfes zur Anpassung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsregelungen statt.
Damit wird dem gesetzlichen Auftrag gefolgt, der vorsieht, die Besoldung und Versorgung in regelmäßigen Abständen an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 berücksichtigt. Der Entwurf sieht vor, die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten in den Jahren 2014 und 2015 zeit- und inhaltsgleich zu übertragen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801797.pdf
70. Jahrestag der Befreiung Weißrusslands von deutscher Besatzung
Belarus, Im GesprächIn Minsk wird heute, am 3. Juli 2014, der 70. Jahrestag der Befreiung der Stadt von deutscher Besatzung begangen. In Deutschland bleibt dieser Jahrestag, der zugleich den belarussischen Nationalfeiertag darstellt, weitgehend unbeachtet. Dabei war Belarus in besonderem Maße Opfer deutscher Besatzungs- und Vernichtungspolitik. Über den belarussischen Platz in der europäischen Erinnerungskultur und in der Zukunft Europas habe ich mir anlässlich des Jahrestages in einem Artikel im IPG-Journal Gedanken gemacht: Hoffnungsschimmer aus Minsk
Nachwuchsjournalisten aus Osteuropa zu Gast
Belarus, Im GesprächAm Mittwoch, den 2. Juni 2014 traf Oliver Kaczmarek eine Gruppe von 14 jungen Journalisten aus Russland, Belarus, Moldau und der Ukraine im Deutschen Bundestag zum Gespräch. Mit Unterstützung der taz Panter Stiftung halten sich die Nachwuchsjournalisten für 8 Tage in Berlin auf, nehmen an Workshops, Touren und Gesprächsrunden teil. Schon die Mischung der Gruppe an sich versprach reichlich Diskussionsstoff. So kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem aus Moskau, Donezk, Lugansk, von der Krim und aus Transnistrien.
Dennoch waren es weniger die außenpolitischen Themen, die die jungen Journalisten mit einem deutschen Parlamentarier diskutieren wollten. Besonderes Interesse zeigte die Gruppe an der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, der in dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung stand. Aber auch die Doppelte Staatsbürgerschaft, die Rolle radikaler Parteien, das politische Engagement junger Menschen und die Beziehungen zwischen staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland wurden thematisiert.
Bundeshaushalt und EEG 2014 – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.06.2014
Im Gespräch, InfodienstIn dieser Woche haben wir im Bundestag den Bundeshaushalt 2014 abschließend beraten und beschlossen.
Dass dieser vergleichsweise spät im laufenden Haushaltsjahr beschlossen wird, ist hauptsächlich der späten Regierungsbildung nach der vergangenen Bundestagswahl geschuldet. Doch ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt einen wichtigen Schritt getan haben, denn: Wir haben mehr Investitionen in wichtigen Politikbereichen wie Verkehrsinfrastruktur oder Bildung und Forschung beschlossen und dabei geschafft, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr strukturell ausgeglichen sein wird. Mehr Zukunftsinvestitionen verbunden mit soliden Staatsfinanzen – das ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können.
Daneben hat ein Aufruf der Kampagnen-Plattform Campact für Aufsehen gesorgt. Campact hatte unterstellt, die Regierung plane, „im Windschatten der WM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking-Gesetz durchzubringen“. Bei allem Respekt und aller Sympathie für die Aktivisten: Diese Aktion ist nicht in Ordnung. Selbstverständlich gilt auch bei der Regulierung von „Fracking“ das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.
Richtig ist: Die Koalition arbeitet derzeit daran, die gesetzlichen Anforderungen von „Fracking“ deutlich zu verschärfen – entsprechend ihrer Festlegungen im Koalitionsvertrag. Demnach hat der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit oberste Priorität. Desweiteren dürfen giftige Substanzen nicht angewendet werden. Bis auf weiteres kommt eine kommerzielle Nutzung der Fracking-Technologie vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
Die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Beginn der parlamentarischen Auseinandersetzung um die Zukunft und Stabilität der Lebensversicherungen sowie die Verlängerung zweier Einsätze der deutschen Streitkräfte in Mali und im Libanon waren weitere Themen in dieser Sitzungswoche – über die ich auch hier im Infodienst berichte.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
_______
Die Themen:
1. Der Bundeshaushalt 2014
2. Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG 2014)
3. Lebensversicherungsreformgesetz
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen