Oliver Kaczmarek berichtet von Roter-Rucksack-Initiative
Im Rahmen der Roter-Rucksack-Kampagne des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hatte vergangenes Jahr ein Schwerter Bürger vorgeschlagen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 100 km/h für den gesamten Streckenabschnitt der A45 zwischen dem Autobahnkreuz Westhofen und der Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste einzuführen. Kaczmarek hat den konkreten Vorschlag aufgegriffen und an den Landesverkehrsminister, Michael Groschek, mit der Bitte um Prüfung weiter geleitet.
„Eine dauerhafte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist aus Sicht der Landesregierung außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten in dem angesprochenen Bereich nicht zu begründen“, berichtet Kaczmarek von der Antwort des Landesverkehrsministers. Diese führt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Bereich der Wohnbebauung Schwerte-Ergste eine schalltechnische Berechnung durchgeführt habe. Demnach unterschreiten die Beurteilungspegel an den exemplarisch untersuchten Querprofilen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 70/60 dB(A) für reine und allgemeine Wohngebiete bzw. von 72/62 dB(A) für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nach den vom Bund eingeführten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ vom 23.11.2007. Außerdem unterschreiten die Beurteilungspegel die Auslösewerte der baulichen Lärmsanierung.
Seit Mitte Dezember 2012 ist der Standstreifen temporär für den Verkehr freizugeben. „Nach derzeitigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass der Standstreifen als dritter Fahrstreifen nur werktags in der Morgen- und Abendspitze für ca. zwei bis drei Stunden mitbenutzt wird“, erklärt Kaczmarek. „Bei Freigabe des Standstreifens wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen automatisch auf 100 km/h beschränkt. Bei dichteren Verkehrslagen werden zudem niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angezeigt.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2013-01-15 12:04:472013-01-15 12:04:47Lärmschutz an der A45 bei Schwerte-Ergste
„Die Weichen müssen so gestellt werden, dass der Bundeswehr-Standort Unna dauerhaft eine Zukunft hat!“
(Unna, 10.1.2013) Auf Einladung der örtlichen Interessenvertretung zu einem Austausch über den aktuellen Stand der Umsetzung der Bundeswehrreform trafen sich die heimischen Abgeordneten aus dem Bundestag Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke aus dem Landtag mit Vertretern des Betriebsrates der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums sowie militärischen Vertretern der Bundeswehr in der Glückauf-Kaserne. An dem Gespräch nahm auch der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich aus Soest teil, der dem Verteidigungsausschuss angehört. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die Umsetzung der Bundeswehr-Reform eine dauerhafte Perspektive für den Standort Unna ermöglicht.“, fassen Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke die Erwartungshaltung der örtlichen Politik zusammen.
Alle Teilnehmer erinnerten an den herausragenden Einsatz der Beschäftigten für den Kasernenstandort und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen für die Region. Die Glückauf-Kaserne genieße großen Rückhalt im gesamten Ruhrgebiet, wie nicht zuletzt der Einsatz von Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern aus der Region gezeigt habe. „Die richtige Entscheidung für den Erhalt des Standortes Unna darf aber nicht das Ende der politischen Begleitung der Bundeswehr-Reform vor Ort sein. Die angestrebte Reduzierung der Dienstposten um mehr als 400 muss so erfolgen, dass wichtige Truppenteile in Unna bleiben und die langfristige Zukunft des Standortes gesichert ist. Die Bundeswehr braucht auf Dauer ein festes Standbein im Ruhrgebiet!“, so Oliver Kaczmarek. Seit der Information aus dem Ministerium über den Standorterhalt seien die Rahmenbedingungen für die Soldatinnen und Soldaten klar geregelt, für den zivilen Strang sei allerdings zu wenig passiert. Man müsse nun Klarheit für die Zivilbeschäftigten schaffen, wie es konkret weiter gehen solle.
Beiden Politikern ist insbesondere wichtig, dass nicht nur die Soldatinnen und Soldaten sondern auch die zivilen Beschäftigten bei der Reform beteiligt werden: „Bei der Bundeswehr hat es in letzter Zeit viele Reformen gegeben. Die nächste muss in Ruhe und mit maximaler Sicherheit für die Betroffenen umgesetzt werden.“, erläutert Hartmut Ganzke und führt als wichtige Themen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Entgeltsicherheit und die Beteiligung der Betriebs- und Personalräte an. Wichtig sei auch, dass es zukünftig in Unna Ausbildungskapazitäten gebe, damit die Bundeswehr für das gesamte Ruhrgebiet attraktive Karriereperspektiven anbieten könne.
Kaczmarek und Ganzke wollen nun die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Fraktionen transportieren. Gemeinsam hat man vereinbart, den Austausch über die Umsetzung der Bundeswehr-Reform und die Auswirkungen auf den Standort Unna dauerhaft fortzuführen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2013-01-11 10:40:072013-01-11 10:40:07Umsetzung der Bundeswehr-Reform vor Ort
Oliver Kaczmarek freut sich auf Bewerbungen aus dem Kreis Unna
Vom 17. bis 23. März 2013 lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweise zum zehnten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein. Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich auf Teilnehmer an diesem Workshop für junge Medienmacher aus seinem Wahlkreis.
„Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung“, erklärt Kaczmarek.
„Wohin wollen wir gehen? Irrgarten Demokratie – Gesucht: Lebenswege 3.0“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit dem demografischen Wandel unserer Gesellschaft und den Auswirkungen auf die verschiedenen Generationen sowie den eigenen Lebensweg auseinandersetzen und die Antworten der Politik auf diese Herausforderung aus Sicht einer jungen Generation hinterfragen.
Bewerben können sich interessierte Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Nähere Informationen zum Workshop und den Bewerbungsbedingungen finden sich auf der Homepage http://bundestag.jugendpresse.de. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2013.
Am vergangenen Wochenende hat Peer Steinbrück auf dem Bundesparteitag der SPD in seiner Rede zur Nominierung als Kanzlerkandidat ein leidenschaftliches Plädoyer zur Zukunft Deutschlands gehalten. Er sprach vielen aus der Seele, als er die fehlende soziale Balance, die Ungerechtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Exzesse auf den Finanzmärkten beim Namen nannte. Eine wachsende Kluft in der Vermögensverteilung, ungleiche Startchancen von Kindern, die Spaltung des Arbeitsmarktes, schlechte Bezahlung für gute Leistung, mangelnde Gleichstellung von Frauen, marode Kommunen: Das wollen wir nicht hinnehmen. Gerechtigkeit, Maß und Mitte: „Deutschland braucht wieder mehr ‚wir‘ und weniger ‚ich‘“ – dafür steht Peer Steinbrück, dafür steht die SPD. Wer dabei war, hat gespürt, dass die Delegierten begeistert waren und unserem Kandidaten aus vollem Herzen Beifall gespendet und Rückhalt gegeben haben. Der Parteitag hat Peer Steinbrück mit 93,5 Prozent zu unserem Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers bestimmt. Wir gehen geschlossen und kämpferisch in den Wahlkampf. Unser Kanzlerkandidat hat das Ziel unmissverständlich formuliert: Kein halber, sondern ein ganzer Regierungswechsel. Eine rot-grüne Mehrheit für dieses Land.
Die Themen der letzten Sitzungswoche des Jahres 2012 habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst. Der nächste Info-Dienst erscheint am 17. Januar 2013.
Mit den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2012-12-14 15:58:382012-12-14 15:58:38Beschneidung gesetzlich geregelt – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.12.2012
In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur religiösen Beschneidung von Jungen entschieden. Ich habe mich dabei für den Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden, der es Eltern erlaubt, in die religiös motivierte Beschneidung von Jungen einzuwilligen. Änderungsanträge aus meiner Fraktion, die weitere Präzisierungen zur ärztlichen Aufklärung, Ausbildungsvoraussetzungen nichtärztlicher Beschneider, Schmerzbehandlungen und Vetorecht forderten, fanden leider keine Mehrheit im Bundestag. Den Alternativantrag, der vorsah, dass eine Beschneidung nur möglich wäre, wenn der Junge das 14. Lebensjahr vollendet und der Beschneidung zugestimmt hat, habe ich abgelehnt. Die Entscheidung war notwendig geworden, nachdem das Kölner Landgericht entschieden hatte, dass die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung einstufte.
In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften und Fragen, insbesondere von Gegnern der jetzt verabschiedeten Regelung, erreicht. Sie haben zu Recht das Kindeswohl an die erste Stelle gesetzt und sich dabei sowohl auf die Kinderrechtskonvention wie auch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes berufen. Daneben waren aber für die Abgeordneten auch das Recht der elterlichen Fürsorge und die Religionsfreiheit zu betrachten und abzuwägen. Meine Entscheidung habe ich natürlich vor dieser rechtlichen Kulisse, insbesondere aber von den realen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen.
Beschneidungen werden in Deutschland in der islamischen und in der jüdischen Religionsgemeinschaft seit Jahrhunderten durchgeführt. Das ist natürlich auch zu berücksichtigen. Und ich würde mir wünschen, dass dieses Ritual, dass bei jüdischen Jungen bis zum 8. Tag nach der Geburt und bei Muslimen im Kindesalter durchgeführt wird, vielleicht in den Religionsgemeinschaften hinterfragt würde. Allerdings ist das eine Debatte, die aus den Religionsgemeinschaften selbst kommen muss. Diese Debatte kann nach meinem Verständnis nicht gesetzlich verordnet und entschieden werden.
Letztlich habe ich bei meiner Entscheidung auch versucht mir vorzustellen, was es bedeuten würde, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr des Jungen erlaubt würde. Und allein die Vorstellung fällt mir schwer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland das erste Land sein soll, dass Moslems und Juden die Ausübung ihrer Religion einschränkt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in diesen Religionsgemeinschaften und auch in der Weltgemeinschaft nicht genau so gesehen würde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein solches Gesetz der gelebten Realität in Deutschland gerecht würde. Würden Eltern, die ihr Kind gemäß ihren religiösen Ansichten beschneiden lassen, strafrechtlich belangt werden? Die Auswirkungen einer solchen Herangehensweise wären gesellschaftlich fatal.
Dem Kindeswohl ist durch einige Verbesserungen bei der Beschreibung der ärztlichen Kunst für die Beschneidung und damit auch der Schmerzbehandlung Rechnung getragen worden. Am Ende müssen jedoch alle Rechtsgüter abgewogen werden und die Antwort auf die Frage, ob Beschneidungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben, kann nicht juristisch gegeben werden. Es ist unter politischen Umständen zu entscheiden. Und vor diesem Hintergrund halte ich den Vorschlag Beschneidungen erst ab dem 14. Lebensjahr zu ermöglichen für realitätsfern.
Meine Entscheidung, die Beschneidung auch weiterhin zu ermöglichen, ist auch der Verantwortung für das Zusammenleben von Kulturen und Religionen in Deutschland geschuldet. Sie ist natürlich angreifbar. Es gibt auch gute und konsequente Gründe, die Beschneidung für unter 14 jährige zu verbieten und ich habe Respekt vor der Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen, die sich für diesen Weg eingesetzt haben. Meine Sichtweise auf das Thema ist jedoch eine andere und deshalb habe ich für das Gesetz gestimmt, dass die Beschneidung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ermöglicht.
Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag über die Regelung der Beschneidung von Jungen entschieden. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig erklärte, bestand Rechtsunsicherheit. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD hatten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen sollte zulässig sein.
Die SPD steht dafür, dass Familien jüdischen und muslimischen Bekenntnisses in Deutschland eine Heimat haben und hier ihre Zukunft sehen. Das Urteil vom Mai 2012 und die sich daran anschließende emotionale politische Diskussion hatten jedoch große Verunsicherung ausgelöst. Die Beschneidung von Jungen rechtlich zu regeln und für die betroffenen Eltern wieder Rechtssicherheit zu schaffen, war daher unausweichlich geworden. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Änderungsanträge und ein alternativer Gesetzentwurf vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat über alle Anträge sorgfältig beraten und die Abgeordneten haben dann über die Regelung der Beschneidung ihrem Gewissen gemäß entschieden.
Der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.
Änderungsanträge aus der SPD zu diesem Gesetzentwurf, die weitergehende Präzisierungen zu Schmerzbehandlungen, Nachsorge und ärztliche Aufklärung beinhalten, fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Ein alternativer Gesetzentwurf sah vor, dass der Junge das 14. Lebensjahr vollendet haben und selbst in die Beschneidung einwilligen muss. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet wäre, reiche auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem sei die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf fand keine Mehrheit im Parlament.
Die Bundesregierung hat beantragt, Patriot-Flugabwehrsysteme in das NATO-Partnerland Türkei zu verlegen. Damit solle eine befürchtete Bedrohung durch syrische Raketenangriffe auf türkische Städte abgewehrt werden. Das Mandat sieht eine Obergrenze von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten vor. Es hat eine Laufzeit bis Ende Januar 2014. Darin enthalten sind auch deutsche Besatzungsmitglieder in AWACS-Überwachungsflugzeugen der NATO, die zur Aufklärung und Überwachung in der Region eingesetzt werden können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat frühzeitig gefordert, dass dies aus Gründen der Mandatsklarheit und -wahrheit im Mandat enthalten sein müsse. Außerdem haben wir darauf hingewirkt, den defensiven Charakter der Mission klar zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf militärische Abschreckung.
Nur drei Länder – die USA, die Niederlande und Deutschland – verfügen innerhalb der NATO über die modernste Ausbaustufe der so genannten PAC 3-Raketen, die auf den Abschuss ballistischer Raketen ausgerichtet sind. Alle drei Länder haben sich bereit erklärt, Patriot-Einheiten zu liefern. Die NATO-Außenminister hatten der türkischen Bitte bereits am 4. Dezember einstimmig entsprochen. Der Oberbefehl über den möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt beim NATO-Oberbefehlshaber. Für den Betrieb der zwei deutschen Patriot-Einheiten werden ca. 170 Soldaten benötigt. Die übrigen bis zu einer Grenze von 350 (weitere 50 sind als Reserve vorgesehen) dienen zur Unterstützung (von Logistik bis zu Sanitätern) und als deutscher Anteil im AWACS-Kontingent. Die türkische Bitte um Schutz und Solidarität ist nachvollziehbar. Deshalb hat die SPD dem Mandat zugestimmt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2012-12-14 13:12:252012-12-14 13:12:25Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Fortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte an der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) beraten. Das Bundeswehrkontingent soll bis Februar 2014 von 4.400 auf 3.300 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Damit wird der Rückzug der Bundeswehr fortgesetzt, so wie die SPD-Bundestagsfraktion es seit Sommer 2009 fordert und durchgesetzt hat.
Der bisherige Auftrag der Bundeswehr – Aufbau und Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte sowie der Schutz der afghanischen Bevölkerung – endet im Dezember 2014. Auch danach wird Deutschland in Afghanistan wahrscheinlich vertreten sein, aber auf Grundlage eines völlig neuen Mandats, zur weiteren Ausbildung von Sicherheitspersonal und ohne militärisches Mandat und mit deutlich weniger Soldaten. Über einen konkreten Auftrag und Umfang wird rechtzeitig zu beraten sein. Der Konflikt ist dauerhaft nur mit einem innerafghanischen Versöhnungs- und Reintegrationsprozess zu lösen. Die bereits eingeleitete Übergabe der Sicherheitsverantwortung muss deshalb kontinuierlich fortgesetzt werden. Die internationale Gemeinschaft muss sich auf die Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten und Soldatinnen und Soldaten konzentrieren. Mit dem Mandat kommt die Bundesregierung der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach. Es wird im Januar 2013 abschließend beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2012-12-14 13:12:172012-12-14 13:12:17Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan
Das von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Wahlrecht für den Deutschen Bundestag war jahrelang verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen regelt den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten. Die Zusammensetzung des Bundestages wird nach dem Proporz des Zweitstimmenergebnisses bestimmt. Damit hat jede Stimme das gleiche Gewicht und das gleiche Wahlrecht gilt für alle. Jedes Bundesland erhält ein Kontingent an Mandaten abhängig von seiner Einwohner- oder Wahlberechtigtenzahl. Dadurch wird das negative Stimmrecht minimiert. Nach der Bundestagswahl wird in einem ersten Schritt errechnet, wie viele Mandate die Parteien aus dem jeweiligen Land in den Bundestag entsenden können und wie viele Überhangmandate anfallen. In einem zweiten Schritt wird berechnet, wie viele Ausgleichmandate benötigt werden, um den bundesweiten Zweitstimmenproporz wieder herzustellen.
Der gemeinsame Gesetzentwurf regelt zudem die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen. Sie dürfen an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie nach ihrem vierzehnten Lebensjahr drei Monate in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt. Auch wenn sie aus anderen Gründen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind, sind sie wahlberechtigt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2012-12-14 13:12:072012-12-14 13:12:07Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag
Am Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag über die Fracking-Technologie abgestimmt. Fracking ist das Aufbrechen von Gesteinen mittels Einbringungen chemischer Injektionen um Erdgas zu gewinnen. Die Regierungskoalition kommt ihrer Verantwortung und Sorgfaltspflicht gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt in Fragen der unkonventionellen Erdgasförderung nicht nach. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht ein Moratorium beim Fracking vor.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben große Sorgen und Ängste vor Schäden für Mensch und Umwelt. Fracking betrifft auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Unna, wo große Gasvorkommen vermutet werden. Am 6. September 2012 haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt die Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ vorgestellt. Einen Tag später stellte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein Gutachten vor. Beide kommen zu dem Schluss, dass die unkonventionelle Förderung von Erdgas mit Risiken für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung verbunden ist. In ihrem Antrag fordert SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Gutachten zügig umzusetzen. So soll die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren zur Erkundung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas sicher gestellt werden. Der Trinkwasserschutz soll Priorität haben.
Lärmschutz an der A45 bei Schwerte-Ergste
Presse und Co.Oliver Kaczmarek berichtet von Roter-Rucksack-Initiative
Im Rahmen der Roter-Rucksack-Kampagne des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hatte vergangenes Jahr ein Schwerter Bürger vorgeschlagen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 100 km/h für den gesamten Streckenabschnitt der A45 zwischen dem Autobahnkreuz Westhofen und der Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste einzuführen. Kaczmarek hat den konkreten Vorschlag aufgegriffen und an den Landesverkehrsminister, Michael Groschek, mit der Bitte um Prüfung weiter geleitet.
„Eine dauerhafte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist aus Sicht der Landesregierung außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten in dem angesprochenen Bereich nicht zu begründen“, berichtet Kaczmarek von der Antwort des Landesverkehrsministers. Diese führt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Bereich der Wohnbebauung Schwerte-Ergste eine schalltechnische Berechnung durchgeführt habe. Demnach unterschreiten die Beurteilungspegel an den exemplarisch untersuchten Querprofilen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 70/60 dB(A) für reine und allgemeine Wohngebiete bzw. von 72/62 dB(A) für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nach den vom Bund eingeführten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ vom 23.11.2007. Außerdem unterschreiten die Beurteilungspegel die Auslösewerte der baulichen Lärmsanierung.
Seit Mitte Dezember 2012 ist der Standstreifen temporär für den Verkehr freizugeben. „Nach derzeitigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass der Standstreifen als dritter Fahrstreifen nur werktags in der Morgen- und Abendspitze für ca. zwei bis drei Stunden mitbenutzt wird“, erklärt Kaczmarek. „Bei Freigabe des Standstreifens wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen automatisch auf 100 km/h beschränkt. Bei dichteren Verkehrslagen werden zudem niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angezeigt.“
Umsetzung der Bundeswehr-Reform vor Ort
Presse und Co.„Die Weichen müssen so gestellt werden, dass der Bundeswehr-Standort Unna dauerhaft eine Zukunft hat!“
(Unna, 10.1.2013) Auf Einladung der örtlichen Interessenvertretung zu einem Austausch über den aktuellen Stand der Umsetzung der Bundeswehrreform trafen sich die heimischen Abgeordneten aus dem Bundestag Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke aus dem Landtag mit Vertretern des Betriebsrates der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums sowie militärischen Vertretern der Bundeswehr in der Glückauf-Kaserne. An dem Gespräch nahm auch der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich aus Soest teil, der dem Verteidigungsausschuss angehört. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die Umsetzung der Bundeswehr-Reform eine dauerhafte Perspektive für den Standort Unna ermöglicht.“, fassen Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke die Erwartungshaltung der örtlichen Politik zusammen.
Alle Teilnehmer erinnerten an den herausragenden Einsatz der Beschäftigten für den Kasernenstandort und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen für die Region. Die Glückauf-Kaserne genieße großen Rückhalt im gesamten Ruhrgebiet, wie nicht zuletzt der Einsatz von Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern aus der Region gezeigt habe. „Die richtige Entscheidung für den Erhalt des Standortes Unna darf aber nicht das Ende der politischen Begleitung der Bundeswehr-Reform vor Ort sein. Die angestrebte Reduzierung der Dienstposten um mehr als 400 muss so erfolgen, dass wichtige Truppenteile in Unna bleiben und die langfristige Zukunft des Standortes gesichert ist. Die Bundeswehr braucht auf Dauer ein festes Standbein im Ruhrgebiet!“, so Oliver Kaczmarek. Seit der Information aus dem Ministerium über den Standorterhalt seien die Rahmenbedingungen für die Soldatinnen und Soldaten klar geregelt, für den zivilen Strang sei allerdings zu wenig passiert. Man müsse nun Klarheit für die Zivilbeschäftigten schaffen, wie es konkret weiter gehen solle.
Beiden Politikern ist insbesondere wichtig, dass nicht nur die Soldatinnen und Soldaten sondern auch die zivilen Beschäftigten bei der Reform beteiligt werden: „Bei der Bundeswehr hat es in letzter Zeit viele Reformen gegeben. Die nächste muss in Ruhe und mit maximaler Sicherheit für die Betroffenen umgesetzt werden.“, erläutert Hartmut Ganzke und führt als wichtige Themen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Entgeltsicherheit und die Beteiligung der Betriebs- und Personalräte an. Wichtig sei auch, dass es zukünftig in Unna Ausbildungskapazitäten gebe, damit die Bundeswehr für das gesamte Ruhrgebiet attraktive Karriereperspektiven anbieten könne.
Kaczmarek und Ganzke wollen nun die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Fraktionen transportieren. Gemeinsam hat man vereinbart, den Austausch über die Umsetzung der Bundeswehr-Reform und die Auswirkungen auf den Standort Unna dauerhaft fortzuführen.
Jugendmedienworkshop 2013
Presse und Co.Oliver Kaczmarek freut sich auf Bewerbungen aus dem Kreis Unna
Vom 17. bis 23. März 2013 lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweise zum zehnten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein. Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich auf Teilnehmer an diesem Workshop für junge Medienmacher aus seinem Wahlkreis.
„Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung“, erklärt Kaczmarek.
„Wohin wollen wir gehen? Irrgarten Demokratie – Gesucht: Lebenswege 3.0“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit dem demografischen Wandel unserer Gesellschaft und den Auswirkungen auf die verschiedenen Generationen sowie den eigenen Lebensweg auseinandersetzen und die Antworten der Politik auf diese Herausforderung aus Sicht einer jungen Generation hinterfragen.
Bewerben können sich interessierte Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Nähere Informationen zum Workshop und den Bewerbungsbedingungen finden sich auf der Homepage http://bundestag.jugendpresse.de. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2013.
Beschneidung gesetzlich geregelt – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.12.2012
Im Gespräch, InfodienstAm vergangenen Wochenende hat Peer Steinbrück auf dem Bundesparteitag der SPD in seiner Rede zur Nominierung als Kanzlerkandidat ein leidenschaftliches Plädoyer zur Zukunft Deutschlands gehalten. Er sprach vielen aus der Seele, als er die fehlende soziale Balance, die Ungerechtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Exzesse auf den Finanzmärkten beim Namen nannte. Eine wachsende Kluft in der Vermögensverteilung, ungleiche Startchancen von Kindern, die Spaltung des Arbeitsmarktes, schlechte Bezahlung für gute Leistung, mangelnde Gleichstellung von Frauen, marode Kommunen: Das wollen wir nicht hinnehmen. Gerechtigkeit, Maß und Mitte: „Deutschland braucht wieder mehr ‚wir‘ und weniger ‚ich‘“ – dafür steht Peer Steinbrück, dafür steht die SPD. Wer dabei war, hat gespürt, dass die Delegierten begeistert waren und unserem Kandidaten aus vollem Herzen Beifall gespendet und Rückhalt gegeben haben. Der Parteitag hat Peer Steinbrück mit 93,5 Prozent zu unserem Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers bestimmt. Wir gehen geschlossen und kämpferisch in den Wahlkampf. Unser Kanzlerkandidat hat das Ziel unmissverständlich formuliert: Kein halber, sondern ein ganzer Regierungswechsel. Eine rot-grüne Mehrheit für dieses Land.
Die Themen der letzten Sitzungswoche des Jahres 2012 habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst. Der nächste Info-Dienst erscheint am 17. Januar 2013.
Mit den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel
Oliver Kaczmarek
Die Themen:
1. Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt
2. Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
3. Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan
4. Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag
5. Moratorium für Fracking durchsetzen
6. Änderung der Ruhebezüge für Bundespräsidenten
7. Jahresbericht 2012 erschienen
8. Spenden für den Wald der SPD
Beschneidungen von Jungen gesetzlich geregelt
ProgrammatischIn namentlicher Abstimmung hat der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur religiösen Beschneidung von Jungen entschieden. Ich habe mich dabei für den Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden, der es Eltern erlaubt, in die religiös motivierte Beschneidung von Jungen einzuwilligen. Änderungsanträge aus meiner Fraktion, die weitere Präzisierungen zur ärztlichen Aufklärung, Ausbildungsvoraussetzungen nichtärztlicher Beschneider, Schmerzbehandlungen und Vetorecht forderten, fanden leider keine Mehrheit im Bundestag. Den Alternativantrag, der vorsah, dass eine Beschneidung nur möglich wäre, wenn der Junge das 14. Lebensjahr vollendet und der Beschneidung zugestimmt hat, habe ich abgelehnt. Die Entscheidung war notwendig geworden, nachdem das Kölner Landgericht entschieden hatte, dass die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung einstufte.
In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften und Fragen, insbesondere von Gegnern der jetzt verabschiedeten Regelung, erreicht. Sie haben zu Recht das Kindeswohl an die erste Stelle gesetzt und sich dabei sowohl auf die Kinderrechtskonvention wie auch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes berufen. Daneben waren aber für die Abgeordneten auch das Recht der elterlichen Fürsorge und die Religionsfreiheit zu betrachten und abzuwägen. Meine Entscheidung habe ich natürlich vor dieser rechtlichen Kulisse, insbesondere aber von den realen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen.
Beschneidungen werden in Deutschland in der islamischen und in der jüdischen Religionsgemeinschaft seit Jahrhunderten durchgeführt. Das ist natürlich auch zu berücksichtigen. Und ich würde mir wünschen, dass dieses Ritual, dass bei jüdischen Jungen bis zum 8. Tag nach der Geburt und bei Muslimen im Kindesalter durchgeführt wird, vielleicht in den Religionsgemeinschaften hinterfragt würde. Allerdings ist das eine Debatte, die aus den Religionsgemeinschaften selbst kommen muss. Diese Debatte kann nach meinem Verständnis nicht gesetzlich verordnet und entschieden werden.
Letztlich habe ich bei meiner Entscheidung auch versucht mir vorzustellen, was es bedeuten würde, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr des Jungen erlaubt würde. Und allein die Vorstellung fällt mir schwer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland das erste Land sein soll, dass Moslems und Juden die Ausübung ihrer Religion einschränkt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in diesen Religionsgemeinschaften und auch in der Weltgemeinschaft nicht genau so gesehen würde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein solches Gesetz der gelebten Realität in Deutschland gerecht würde. Würden Eltern, die ihr Kind gemäß ihren religiösen Ansichten beschneiden lassen, strafrechtlich belangt werden? Die Auswirkungen einer solchen Herangehensweise wären gesellschaftlich fatal.
Dem Kindeswohl ist durch einige Verbesserungen bei der Beschreibung der ärztlichen Kunst für die Beschneidung und damit auch der Schmerzbehandlung Rechnung getragen worden. Am Ende müssen jedoch alle Rechtsgüter abgewogen werden und die Antwort auf die Frage, ob Beschneidungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben, kann nicht juristisch gegeben werden. Es ist unter politischen Umständen zu entscheiden. Und vor diesem Hintergrund halte ich den Vorschlag Beschneidungen erst ab dem 14. Lebensjahr zu ermöglichen für realitätsfern.
Meine Entscheidung, die Beschneidung auch weiterhin zu ermöglichen, ist auch der Verantwortung für das Zusammenleben von Kulturen und Religionen in Deutschland geschuldet. Sie ist natürlich angreifbar. Es gibt auch gute und konsequente Gründe, die Beschneidung für unter 14 jährige zu verbieten und ich habe Respekt vor der Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen, die sich für diesen Weg eingesetzt haben. Meine Sichtweise auf das Thema ist jedoch eine andere und deshalb habe ich für das Gesetz gestimmt, dass die Beschneidung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ermöglicht.
Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt
InfodienstAm Mittwoch hat der Deutsche Bundestag über die Regelung der Beschneidung von Jungen entschieden. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig erklärte, bestand Rechtsunsicherheit. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD hatten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen sollte zulässig sein.
Die SPD steht dafür, dass Familien jüdischen und muslimischen Bekenntnisses in Deutschland eine Heimat haben und hier ihre Zukunft sehen. Das Urteil vom Mai 2012 und die sich daran anschließende emotionale politische Diskussion hatten jedoch große Verunsicherung ausgelöst. Die Beschneidung von Jungen rechtlich zu regeln und für die betroffenen Eltern wieder Rechtssicherheit zu schaffen, war daher unausweichlich geworden. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Änderungsanträge und ein alternativer Gesetzentwurf vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat über alle Anträge sorgfältig beraten und die Abgeordneten haben dann über die Regelung der Beschneidung ihrem Gewissen gemäß entschieden.
Der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.
Änderungsanträge aus der SPD zu diesem Gesetzentwurf, die weitergehende Präzisierungen zu Schmerzbehandlungen, Nachsorge und ärztliche Aufklärung beinhalten, fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Ein alternativer Gesetzentwurf sah vor, dass der Junge das 14. Lebensjahr vollendet haben und selbst in die Beschneidung einwilligen muss. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet wäre, reiche auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem sei die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf fand keine Mehrheit im Parlament.
Nach intensiver Abwägung habe ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Mein Stimmverhalten habe ich auf meiner Homepage begründet. Sie finden die Stellungnahme unter:
https://www.oliver-kaczmarek.de/2012/12/beschneidungen-von-jungen-gesetzlich-geregelt
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf
Den Gruppen-Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf
Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
InfodienstDie Bundesregierung hat beantragt, Patriot-Flugabwehrsysteme in das NATO-Partnerland Türkei zu verlegen. Damit solle eine befürchtete Bedrohung durch syrische Raketenangriffe auf türkische Städte abgewehrt werden. Das Mandat sieht eine Obergrenze von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten vor. Es hat eine Laufzeit bis Ende Januar 2014. Darin enthalten sind auch deutsche Besatzungsmitglieder in AWACS-Überwachungsflugzeugen der NATO, die zur Aufklärung und Überwachung in der Region eingesetzt werden können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat frühzeitig gefordert, dass dies aus Gründen der Mandatsklarheit und -wahrheit im Mandat enthalten sein müsse. Außerdem haben wir darauf hingewirkt, den defensiven Charakter der Mission klar zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf militärische Abschreckung.
Nur drei Länder – die USA, die Niederlande und Deutschland – verfügen innerhalb der NATO über die modernste Ausbaustufe der so genannten PAC 3-Raketen, die auf den Abschuss ballistischer Raketen ausgerichtet sind. Alle drei Länder haben sich bereit erklärt, Patriot-Einheiten zu liefern. Die NATO-Außenminister hatten der türkischen Bitte bereits am 4. Dezember einstimmig entsprochen. Der Oberbefehl über den möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt beim NATO-Oberbefehlshaber. Für den Betrieb der zwei deutschen Patriot-Einheiten werden ca. 170 Soldaten benötigt. Die übrigen bis zu einer Grenze von 350 (weitere 50 sind als Reserve vorgesehen) dienen zur Unterstützung (von Logistik bis zu Sanitätern) und als deutscher Anteil im AWACS-Kontingent. Die türkische Bitte um Schutz und Solidarität ist nachvollziehbar. Deshalb hat die SPD dem Mandat zugestimmt.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/117/1711783.pdf
Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan
InfodienstAm Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Fortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte an der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) beraten. Das Bundeswehrkontingent soll bis Februar 2014 von 4.400 auf 3.300 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Damit wird der Rückzug der Bundeswehr fortgesetzt, so wie die SPD-Bundestagsfraktion es seit Sommer 2009 fordert und durchgesetzt hat.
Der bisherige Auftrag der Bundeswehr – Aufbau und Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte sowie der Schutz der afghanischen Bevölkerung – endet im Dezember 2014. Auch danach wird Deutschland in Afghanistan wahrscheinlich vertreten sein, aber auf Grundlage eines völlig neuen Mandats, zur weiteren Ausbildung von Sicherheitspersonal und ohne militärisches Mandat und mit deutlich weniger Soldaten. Über einen konkreten Auftrag und Umfang wird rechtzeitig zu beraten sein. Der Konflikt ist dauerhaft nur mit einem innerafghanischen Versöhnungs- und Reintegrationsprozess zu lösen. Die bereits eingeleitete Übergabe der Sicherheitsverantwortung muss deshalb kontinuierlich fortgesetzt werden. Die internationale Gemeinschaft muss sich auf die Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten und Soldatinnen und Soldaten konzentrieren. Mit dem Mandat kommt die Bundesregierung der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach. Es wird im Januar 2013 abschließend beraten.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/116/1711685.pdf
Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag
InfodienstDas von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Wahlrecht für den Deutschen Bundestag war jahrelang verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen regelt den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten. Die Zusammensetzung des Bundestages wird nach dem Proporz des Zweitstimmenergebnisses bestimmt. Damit hat jede Stimme das gleiche Gewicht und das gleiche Wahlrecht gilt für alle. Jedes Bundesland erhält ein Kontingent an Mandaten abhängig von seiner Einwohner- oder Wahlberechtigtenzahl. Dadurch wird das negative Stimmrecht minimiert. Nach der Bundestagswahl wird in einem ersten Schritt errechnet, wie viele Mandate die Parteien aus dem jeweiligen Land in den Bundestag entsenden können und wie viele Überhangmandate anfallen. In einem zweiten Schritt wird berechnet, wie viele Ausgleichmandate benötigt werden, um den bundesweiten Zweitstimmenproporz wieder herzustellen.
Der gemeinsame Gesetzentwurf regelt zudem die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen. Sie dürfen an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie nach ihrem vierzehnten Lebensjahr drei Monate in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt. Auch wenn sie aus anderen Gründen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind, sind sie wahlberechtigt.
Moratorium für Fracking durchsetzen
InfodienstAm Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag über die Fracking-Technologie abgestimmt. Fracking ist das Aufbrechen von Gesteinen mittels Einbringungen chemischer Injektionen um Erdgas zu gewinnen. Die Regierungskoalition kommt ihrer Verantwortung und Sorgfaltspflicht gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt in Fragen der unkonventionellen Erdgasförderung nicht nach. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht ein Moratorium beim Fracking vor.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben große Sorgen und Ängste vor Schäden für Mensch und Umwelt. Fracking betrifft auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Unna, wo große Gasvorkommen vermutet werden. Am 6. September 2012 haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt die Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ vorgestellt. Einen Tag später stellte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein Gutachten vor. Beide kommen zu dem Schluss, dass die unkonventionelle Förderung von Erdgas mit Risiken für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung verbunden ist. In ihrem Antrag fordert SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Gutachten zügig umzusetzen. So soll die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren zur Erkundung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas sicher gestellt werden. Der Trinkwasserschutz soll Priorität haben.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711829.pdf