Änderung der Ruhebezüge für Bundespräsidenten

Der Ruhebezug („Ehrensold“) für ehemalige Bundespräsidentinnen und Bundespräsidenten entsprach bisher 100 Prozent ihrer Amtsbezüge ohne Aufwandsgelder. Diese Regelung widersprach den Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme. Nachdem mit Christian Wulff erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode auf sein Amt verzichtet hatte, war diese Regelung in die Kritik geraten.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, dass ehemalige Bundespräsidenten, die mindestens zweieinhalb Jahre im Amt waren, 50 Prozent der Amtsbezüge ohne Aufwandsgelder erhalten. Bei voller Amtszeit von fünf Jahren erhalten sie 75 Prozent. Nach zwei Amtsperioden erhalten sie 100 Prozent.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711593.pdf