Steuerbetrug untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit einem Fünf-Punkte-Plan will die SPD nun Steuerkriminalität endlich einen Riegel vorschieben. Dazu braucht es schärfere Regeln und konsequente Verfolgung. Denn: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
In ihrer am Montag vorgestellten „Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit machen SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und der niedersächsische SPD-Spitzenkandidat Stephan Weil klar: „Wer Steuern hinterzieht, lebt auf Kosten seiner Mitbürger.“
Steuern finanzieren das öffentliche Leben
Denn: Öffentliche Leistungen wie Bildung, Infrastruktur oder die sozialen Sicherungssysteme sind für alle da – und bedürfen einer ordentlichen Finanzierung durch Steuermittel. Das deutsche Steuersystem verteilt die Lasten gerecht auf viele Schultern: Wer mehr hat, kann auch mehr beitragen. Dies ist einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und einer solidarischen, gerechten und demokratischen Gesellschaft.
Einige versuchen dennoch, sich ihres Beitrags zu entziehen. Dabei profitieren sie genauso wie andere von der öffentlichen Daseinsvorsorge – von Schwimmbädern, von Schulen, von Straßen. Das Papier beziffert den jährlichen Steuerverlust durch Betrug auf 150 Milliarden Euro oder 16 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Europaweit sind es sogar 850 Milliarden Euro!
Schwarz-Gelb: Klientelpolitik statt Verfolgung von Steuerbetrug
Dieser Zustand ist insbesondere in Zeiten der Eurokrise und der damit einhergehenden zunehmenden sozialen Spaltung nicht hinnehmbar. Dennoch hat die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel keine Maßnahmen im Kampf gegen Steuerkriminalität ergriffen. Im Gegenteil: Von der SPD bereits geschlossene Schlupflöcher wurden wieder geöffnet, das von Rot-Grün im Bundesrat abgelehnte Steuerabkommen mit der Schweiz sollte Straffreiheit garantieren, konsequente Verfolgung (zum Beispiel durch den Ankauf von Steuer-CDs) wurde abgelehnt.
SPD: Fünf Punkte gegen Steuerkriminalität
Mit dieser Klientelpolitik will die SPD nun Schluss machen. Der in Braunschweig vorgelegte Fünf-Punkte-Plan stellt einen klaren Fahrplan für mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland und Europa auf:
1. Bundesweite Steuerfahndung: Steuerfahndung ist in Deutschland bislang Ländersache. Die SPD fordert nun den Aufbau einer bundesweiten Steuerfahndung, die für „die Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher bzw. grundsätzlicher Bedeutung zuständig ist.“
2. Gleichmäßiger Steuervollzug in den Ländern: Um eine gleichmäßige Verfolgung von Steuerbetrug gewährleisten zu können, sollen de Finanzbehörden personell aufgestockt werden. Dies betrifft dem Papier zufolge insbesondere die Betriebsprüfung, die Steuerfahndung, die Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie die Staatsanwaltschaften.
3. Verjährungsfristen verschärfen: Künftig sollen die Verjährungsfristen für Straftaten nach dem Steuerrecht „zumindest an die Laufzeit verdächtiger Finanzprodukte“ gekoppelt werden – und nicht mehr automatisch nach zehn Jahren enden.
4. Verbesserter Austausch von Informationen in ganz Europa: Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerkriminalität braucht es einen verbesserten Informationsaustausch der europäischen Mitgliedsstaaten untereinander. Dies ist gerade in Zeiten der Eurokrise unabdingbar. Die SPD will dafür den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie ausweiten. Diese von der rot-grünen Bundesregierung forcierte und 2003 umgesetzte Maßnahme sichert bislang den EU-weiten Informationsaustausch zur effektiven Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen und Erlösen aus dem Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Die SPD will die Richtlinie künftig auf alle Kapitaleinkünfte anwenden.
5. Lizenzentzug für Banken: Banken, die „nicht ausreichend mit den Finanzämtern kooperieren, Steuerbetrug dulden oder sogar im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle durch das Angebot entsprechender Bankprodukte billigend unterstützen“ sollen im Ernstfall ihre Lizenz verlieren.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2013-01-18 11:07:352013-01-18 11:07:35„Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit
In der Finanzmarktkrise haben die Steuerzahler in großem Umfang Banken gerettet. Nachdem Gewinne privatisiert worden waren, wurden die Verluste sozialisiert.
Die SPD-Bundestagfraktion fordert einen Ausstieg aus der Staatshaftung für Bankenrisiken. In einem gemeinsamen Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen fordern wir die Bundesregierung auf, sich für einen einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus einzusetzen. Wenn die Europäische Zentralbank Aufsichtsfunktionen übernimmt, müssen sie von der Geldpolitik getrennt sein. Die Euro-Staaten benötigen ein einheitliches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime für marode Banken. Zudem sind eine europäische Abwicklungsbehörde und ein Bankenfonds für grenzüberschreitende Bankengruppen einzurichten. Sie sollen durch eine Bankenabgabe durch die Banken selbst finanziert werden. Der durch das Geld der Steuerzahler finanzierte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) darf nicht dauerhaft Banken rekapitalisieren. Die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme ist zu unterstützen. Und schließlich soll ein europäischer Schuldentilgungsfonds für die Altschulden der Euro-Staaten eingerichtet werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2013-01-18 11:07:232013-01-18 11:07:23Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte
Am Dienstag hat die WAZ-Mediengruppe verkündet die Westfälische Rundschau schließen zu wollen. Damit sollen 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle verlieren.
Die Entscheidung der WAZ-Mediengruppe ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die Westfälische Rundschau und insbesondere ihre Lokalredaktionen sind sehr eng mit dem Kreis Unna verbunden. Eine Westfälische Rundschau ohne einen eigenen Lokalteil ist ein schwerer Verlust für die Meinungsvielfalt hier im Kreis Unna.
Ich erwarte von der WAZ-Mediengruppe ein klares Signal an die betroffenen Journalistinnen und Journalisten, dass der Verlag seiner sozialen Verantwortung gerecht wird und ihnen eine Perspektive eröffnet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2013-01-18 11:07:092013-01-18 11:07:09Schließung der Redaktion der Westfälischen Rundschau geplant
Oliver Kaczmarek berichtet von Roter-Rucksack-Initiative
Im Rahmen der Roter-Rucksack-Kampagne des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hatte vergangenes Jahr ein Schwerter Bürger vorgeschlagen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 100 km/h für den gesamten Streckenabschnitt der A45 zwischen dem Autobahnkreuz Westhofen und der Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste einzuführen. Kaczmarek hat den konkreten Vorschlag aufgegriffen und an den Landesverkehrsminister, Michael Groschek, mit der Bitte um Prüfung weiter geleitet.
„Eine dauerhafte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist aus Sicht der Landesregierung außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten in dem angesprochenen Bereich nicht zu begründen“, berichtet Kaczmarek von der Antwort des Landesverkehrsministers. Diese führt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Bereich der Wohnbebauung Schwerte-Ergste eine schalltechnische Berechnung durchgeführt habe. Demnach unterschreiten die Beurteilungspegel an den exemplarisch untersuchten Querprofilen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 70/60 dB(A) für reine und allgemeine Wohngebiete bzw. von 72/62 dB(A) für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nach den vom Bund eingeführten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ vom 23.11.2007. Außerdem unterschreiten die Beurteilungspegel die Auslösewerte der baulichen Lärmsanierung.
Seit Mitte Dezember 2012 ist der Standstreifen temporär für den Verkehr freizugeben. „Nach derzeitigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass der Standstreifen als dritter Fahrstreifen nur werktags in der Morgen- und Abendspitze für ca. zwei bis drei Stunden mitbenutzt wird“, erklärt Kaczmarek. „Bei Freigabe des Standstreifens wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen automatisch auf 100 km/h beschränkt. Bei dichteren Verkehrslagen werden zudem niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angezeigt.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2013-01-15 12:04:472013-01-15 12:04:47Lärmschutz an der A45 bei Schwerte-Ergste
„Die Weichen müssen so gestellt werden, dass der Bundeswehr-Standort Unna dauerhaft eine Zukunft hat!“
(Unna, 10.1.2013) Auf Einladung der örtlichen Interessenvertretung zu einem Austausch über den aktuellen Stand der Umsetzung der Bundeswehrreform trafen sich die heimischen Abgeordneten aus dem Bundestag Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke aus dem Landtag mit Vertretern des Betriebsrates der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums sowie militärischen Vertretern der Bundeswehr in der Glückauf-Kaserne. An dem Gespräch nahm auch der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich aus Soest teil, der dem Verteidigungsausschuss angehört. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die Umsetzung der Bundeswehr-Reform eine dauerhafte Perspektive für den Standort Unna ermöglicht.“, fassen Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke die Erwartungshaltung der örtlichen Politik zusammen.
Alle Teilnehmer erinnerten an den herausragenden Einsatz der Beschäftigten für den Kasernenstandort und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen für die Region. Die Glückauf-Kaserne genieße großen Rückhalt im gesamten Ruhrgebiet, wie nicht zuletzt der Einsatz von Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern aus der Region gezeigt habe. „Die richtige Entscheidung für den Erhalt des Standortes Unna darf aber nicht das Ende der politischen Begleitung der Bundeswehr-Reform vor Ort sein. Die angestrebte Reduzierung der Dienstposten um mehr als 400 muss so erfolgen, dass wichtige Truppenteile in Unna bleiben und die langfristige Zukunft des Standortes gesichert ist. Die Bundeswehr braucht auf Dauer ein festes Standbein im Ruhrgebiet!“, so Oliver Kaczmarek. Seit der Information aus dem Ministerium über den Standorterhalt seien die Rahmenbedingungen für die Soldatinnen und Soldaten klar geregelt, für den zivilen Strang sei allerdings zu wenig passiert. Man müsse nun Klarheit für die Zivilbeschäftigten schaffen, wie es konkret weiter gehen solle.
Beiden Politikern ist insbesondere wichtig, dass nicht nur die Soldatinnen und Soldaten sondern auch die zivilen Beschäftigten bei der Reform beteiligt werden: „Bei der Bundeswehr hat es in letzter Zeit viele Reformen gegeben. Die nächste muss in Ruhe und mit maximaler Sicherheit für die Betroffenen umgesetzt werden.“, erläutert Hartmut Ganzke und führt als wichtige Themen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Entgeltsicherheit und die Beteiligung der Betriebs- und Personalräte an. Wichtig sei auch, dass es zukünftig in Unna Ausbildungskapazitäten gebe, damit die Bundeswehr für das gesamte Ruhrgebiet attraktive Karriereperspektiven anbieten könne.
Kaczmarek und Ganzke wollen nun die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Fraktionen transportieren. Gemeinsam hat man vereinbart, den Austausch über die Umsetzung der Bundeswehr-Reform und die Auswirkungen auf den Standort Unna dauerhaft fortzuführen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2013-01-11 10:40:072013-01-11 10:40:07Umsetzung der Bundeswehr-Reform vor Ort
Oliver Kaczmarek freut sich auf Bewerbungen aus dem Kreis Unna
Vom 17. bis 23. März 2013 lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweise zum zehnten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein. Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich auf Teilnehmer an diesem Workshop für junge Medienmacher aus seinem Wahlkreis.
„Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung“, erklärt Kaczmarek.
„Wohin wollen wir gehen? Irrgarten Demokratie – Gesucht: Lebenswege 3.0“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit dem demografischen Wandel unserer Gesellschaft und den Auswirkungen auf die verschiedenen Generationen sowie den eigenen Lebensweg auseinandersetzen und die Antworten der Politik auf diese Herausforderung aus Sicht einer jungen Generation hinterfragen.
Bewerben können sich interessierte Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Nähere Informationen zum Workshop und den Bewerbungsbedingungen finden sich auf der Homepage http://bundestag.jugendpresse.de. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2013.
Am vergangenen Wochenende hat Peer Steinbrück auf dem Bundesparteitag der SPD in seiner Rede zur Nominierung als Kanzlerkandidat ein leidenschaftliches Plädoyer zur Zukunft Deutschlands gehalten. Er sprach vielen aus der Seele, als er die fehlende soziale Balance, die Ungerechtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Exzesse auf den Finanzmärkten beim Namen nannte. Eine wachsende Kluft in der Vermögensverteilung, ungleiche Startchancen von Kindern, die Spaltung des Arbeitsmarktes, schlechte Bezahlung für gute Leistung, mangelnde Gleichstellung von Frauen, marode Kommunen: Das wollen wir nicht hinnehmen. Gerechtigkeit, Maß und Mitte: „Deutschland braucht wieder mehr ‚wir‘ und weniger ‚ich‘“ – dafür steht Peer Steinbrück, dafür steht die SPD. Wer dabei war, hat gespürt, dass die Delegierten begeistert waren und unserem Kandidaten aus vollem Herzen Beifall gespendet und Rückhalt gegeben haben. Der Parteitag hat Peer Steinbrück mit 93,5 Prozent zu unserem Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers bestimmt. Wir gehen geschlossen und kämpferisch in den Wahlkampf. Unser Kanzlerkandidat hat das Ziel unmissverständlich formuliert: Kein halber, sondern ein ganzer Regierungswechsel. Eine rot-grüne Mehrheit für dieses Land.
Die Themen der letzten Sitzungswoche des Jahres 2012 habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst. Der nächste Info-Dienst erscheint am 17. Januar 2013.
Mit den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2012-12-14 15:58:382012-12-14 15:58:38Beschneidung gesetzlich geregelt – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.12.2012
In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur religiösen Beschneidung von Jungen entschieden. Ich habe mich dabei für den Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden, der es Eltern erlaubt, in die religiös motivierte Beschneidung von Jungen einzuwilligen. Änderungsanträge aus meiner Fraktion, die weitere Präzisierungen zur ärztlichen Aufklärung, Ausbildungsvoraussetzungen nichtärztlicher Beschneider, Schmerzbehandlungen und Vetorecht forderten, fanden leider keine Mehrheit im Bundestag. Den Alternativantrag, der vorsah, dass eine Beschneidung nur möglich wäre, wenn der Junge das 14. Lebensjahr vollendet und der Beschneidung zugestimmt hat, habe ich abgelehnt. Die Entscheidung war notwendig geworden, nachdem das Kölner Landgericht entschieden hatte, dass die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung einstufte.
In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften und Fragen, insbesondere von Gegnern der jetzt verabschiedeten Regelung, erreicht. Sie haben zu Recht das Kindeswohl an die erste Stelle gesetzt und sich dabei sowohl auf die Kinderrechtskonvention wie auch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes berufen. Daneben waren aber für die Abgeordneten auch das Recht der elterlichen Fürsorge und die Religionsfreiheit zu betrachten und abzuwägen. Meine Entscheidung habe ich natürlich vor dieser rechtlichen Kulisse, insbesondere aber von den realen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen.
Beschneidungen werden in Deutschland in der islamischen und in der jüdischen Religionsgemeinschaft seit Jahrhunderten durchgeführt. Das ist natürlich auch zu berücksichtigen. Und ich würde mir wünschen, dass dieses Ritual, dass bei jüdischen Jungen bis zum 8. Tag nach der Geburt und bei Muslimen im Kindesalter durchgeführt wird, vielleicht in den Religionsgemeinschaften hinterfragt würde. Allerdings ist das eine Debatte, die aus den Religionsgemeinschaften selbst kommen muss. Diese Debatte kann nach meinem Verständnis nicht gesetzlich verordnet und entschieden werden.
Letztlich habe ich bei meiner Entscheidung auch versucht mir vorzustellen, was es bedeuten würde, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr des Jungen erlaubt würde. Und allein die Vorstellung fällt mir schwer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland das erste Land sein soll, dass Moslems und Juden die Ausübung ihrer Religion einschränkt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in diesen Religionsgemeinschaften und auch in der Weltgemeinschaft nicht genau so gesehen würde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein solches Gesetz der gelebten Realität in Deutschland gerecht würde. Würden Eltern, die ihr Kind gemäß ihren religiösen Ansichten beschneiden lassen, strafrechtlich belangt werden? Die Auswirkungen einer solchen Herangehensweise wären gesellschaftlich fatal.
Dem Kindeswohl ist durch einige Verbesserungen bei der Beschreibung der ärztlichen Kunst für die Beschneidung und damit auch der Schmerzbehandlung Rechnung getragen worden. Am Ende müssen jedoch alle Rechtsgüter abgewogen werden und die Antwort auf die Frage, ob Beschneidungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben, kann nicht juristisch gegeben werden. Es ist unter politischen Umständen zu entscheiden. Und vor diesem Hintergrund halte ich den Vorschlag Beschneidungen erst ab dem 14. Lebensjahr zu ermöglichen für realitätsfern.
Meine Entscheidung, die Beschneidung auch weiterhin zu ermöglichen, ist auch der Verantwortung für das Zusammenleben von Kulturen und Religionen in Deutschland geschuldet. Sie ist natürlich angreifbar. Es gibt auch gute und konsequente Gründe, die Beschneidung für unter 14 jährige zu verbieten und ich habe Respekt vor der Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen, die sich für diesen Weg eingesetzt haben. Meine Sichtweise auf das Thema ist jedoch eine andere und deshalb habe ich für das Gesetz gestimmt, dass die Beschneidung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ermöglicht.
Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag über die Regelung der Beschneidung von Jungen entschieden. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig erklärte, bestand Rechtsunsicherheit. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD hatten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen sollte zulässig sein.
Die SPD steht dafür, dass Familien jüdischen und muslimischen Bekenntnisses in Deutschland eine Heimat haben und hier ihre Zukunft sehen. Das Urteil vom Mai 2012 und die sich daran anschließende emotionale politische Diskussion hatten jedoch große Verunsicherung ausgelöst. Die Beschneidung von Jungen rechtlich zu regeln und für die betroffenen Eltern wieder Rechtssicherheit zu schaffen, war daher unausweichlich geworden. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Änderungsanträge und ein alternativer Gesetzentwurf vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat über alle Anträge sorgfältig beraten und die Abgeordneten haben dann über die Regelung der Beschneidung ihrem Gewissen gemäß entschieden.
Der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.
Änderungsanträge aus der SPD zu diesem Gesetzentwurf, die weitergehende Präzisierungen zu Schmerzbehandlungen, Nachsorge und ärztliche Aufklärung beinhalten, fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Ein alternativer Gesetzentwurf sah vor, dass der Junge das 14. Lebensjahr vollendet haben und selbst in die Beschneidung einwilligen muss. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet wäre, reiche auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem sei die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf fand keine Mehrheit im Parlament.
Die Bundesregierung hat beantragt, Patriot-Flugabwehrsysteme in das NATO-Partnerland Türkei zu verlegen. Damit solle eine befürchtete Bedrohung durch syrische Raketenangriffe auf türkische Städte abgewehrt werden. Das Mandat sieht eine Obergrenze von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten vor. Es hat eine Laufzeit bis Ende Januar 2014. Darin enthalten sind auch deutsche Besatzungsmitglieder in AWACS-Überwachungsflugzeugen der NATO, die zur Aufklärung und Überwachung in der Region eingesetzt werden können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat frühzeitig gefordert, dass dies aus Gründen der Mandatsklarheit und -wahrheit im Mandat enthalten sein müsse. Außerdem haben wir darauf hingewirkt, den defensiven Charakter der Mission klar zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf militärische Abschreckung.
Nur drei Länder – die USA, die Niederlande und Deutschland – verfügen innerhalb der NATO über die modernste Ausbaustufe der so genannten PAC 3-Raketen, die auf den Abschuss ballistischer Raketen ausgerichtet sind. Alle drei Länder haben sich bereit erklärt, Patriot-Einheiten zu liefern. Die NATO-Außenminister hatten der türkischen Bitte bereits am 4. Dezember einstimmig entsprochen. Der Oberbefehl über den möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt beim NATO-Oberbefehlshaber. Für den Betrieb der zwei deutschen Patriot-Einheiten werden ca. 170 Soldaten benötigt. Die übrigen bis zu einer Grenze von 350 (weitere 50 sind als Reserve vorgesehen) dienen zur Unterstützung (von Logistik bis zu Sanitätern) und als deutscher Anteil im AWACS-Kontingent. Die türkische Bitte um Schutz und Solidarität ist nachvollziehbar. Deshalb hat die SPD dem Mandat zugestimmt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2012-12-14 13:12:252012-12-14 13:12:25Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
„Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit
InfodienstSteuerbetrug untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit einem Fünf-Punkte-Plan will die SPD nun Steuerkriminalität endlich einen Riegel vorschieben. Dazu braucht es schärfere Regeln und konsequente Verfolgung. Denn: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
In ihrer am Montag vorgestellten „Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit machen SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und der niedersächsische SPD-Spitzenkandidat Stephan Weil klar: „Wer Steuern hinterzieht, lebt auf Kosten seiner Mitbürger.“
Steuern finanzieren das öffentliche Leben
Denn: Öffentliche Leistungen wie Bildung, Infrastruktur oder die sozialen Sicherungssysteme sind für alle da – und bedürfen einer ordentlichen Finanzierung durch Steuermittel. Das deutsche Steuersystem verteilt die Lasten gerecht auf viele Schultern: Wer mehr hat, kann auch mehr beitragen. Dies ist einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und einer solidarischen, gerechten und demokratischen Gesellschaft.
Einige versuchen dennoch, sich ihres Beitrags zu entziehen. Dabei profitieren sie genauso wie andere von der öffentlichen Daseinsvorsorge – von Schwimmbädern, von Schulen, von Straßen. Das Papier beziffert den jährlichen Steuerverlust durch Betrug auf 150 Milliarden Euro oder 16 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Europaweit sind es sogar 850 Milliarden Euro!
Schwarz-Gelb: Klientelpolitik statt Verfolgung von Steuerbetrug
Dieser Zustand ist insbesondere in Zeiten der Eurokrise und der damit einhergehenden zunehmenden sozialen Spaltung nicht hinnehmbar. Dennoch hat die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel keine Maßnahmen im Kampf gegen Steuerkriminalität ergriffen. Im Gegenteil: Von der SPD bereits geschlossene Schlupflöcher wurden wieder geöffnet, das von Rot-Grün im Bundesrat abgelehnte Steuerabkommen mit der Schweiz sollte Straffreiheit garantieren, konsequente Verfolgung (zum Beispiel durch den Ankauf von Steuer-CDs) wurde abgelehnt.
SPD: Fünf Punkte gegen Steuerkriminalität
Mit dieser Klientelpolitik will die SPD nun Schluss machen. Der in Braunschweig vorgelegte Fünf-Punkte-Plan stellt einen klaren Fahrplan für mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland und Europa auf:
1. Bundesweite Steuerfahndung: Steuerfahndung ist in Deutschland bislang Ländersache. Die SPD fordert nun den Aufbau einer bundesweiten Steuerfahndung, die für „die Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher bzw. grundsätzlicher Bedeutung zuständig ist.“
2. Gleichmäßiger Steuervollzug in den Ländern: Um eine gleichmäßige Verfolgung von Steuerbetrug gewährleisten zu können, sollen de Finanzbehörden personell aufgestockt werden. Dies betrifft dem Papier zufolge insbesondere die Betriebsprüfung, die Steuerfahndung, die Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie die Staatsanwaltschaften.
3. Verjährungsfristen verschärfen: Künftig sollen die Verjährungsfristen für Straftaten nach dem Steuerrecht „zumindest an die Laufzeit verdächtiger Finanzprodukte“ gekoppelt werden – und nicht mehr automatisch nach zehn Jahren enden.
4. Verbesserter Austausch von Informationen in ganz Europa: Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerkriminalität braucht es einen verbesserten Informationsaustausch der europäischen Mitgliedsstaaten untereinander. Dies ist gerade in Zeiten der Eurokrise unabdingbar. Die SPD will dafür den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie ausweiten. Diese von der rot-grünen Bundesregierung forcierte und 2003 umgesetzte Maßnahme sichert bislang den EU-weiten Informationsaustausch zur effektiven Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen und Erlösen aus dem Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Die SPD will die Richtlinie künftig auf alle Kapitaleinkünfte anwenden.
5. Lizenzentzug für Banken: Banken, die „nicht ausreichend mit den Finanzämtern kooperieren, Steuerbetrug dulden oder sogar im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle durch das Angebot entsprechender Bankprodukte billigend unterstützen“ sollen im Ernstfall ihre Lizenz verlieren.
Quelle: www.spd.de
Die Braunschweiger Erklärung können Sie hier herunter laden.
Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte
InfodienstIn der Finanzmarktkrise haben die Steuerzahler in großem Umfang Banken gerettet. Nachdem Gewinne privatisiert worden waren, wurden die Verluste sozialisiert.
Die SPD-Bundestagfraktion fordert einen Ausstieg aus der Staatshaftung für Bankenrisiken. In einem gemeinsamen Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen fordern wir die Bundesregierung auf, sich für einen einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus einzusetzen. Wenn die Europäische Zentralbank Aufsichtsfunktionen übernimmt, müssen sie von der Geldpolitik getrennt sein. Die Euro-Staaten benötigen ein einheitliches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime für marode Banken. Zudem sind eine europäische Abwicklungsbehörde und ein Bankenfonds für grenzüberschreitende Bankengruppen einzurichten. Sie sollen durch eine Bankenabgabe durch die Banken selbst finanziert werden. Der durch das Geld der Steuerzahler finanzierte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) darf nicht dauerhaft Banken rekapitalisieren. Die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme ist zu unterstützen. Und schließlich soll ein europäischer Schuldentilgungsfonds für die Altschulden der Euro-Staaten eingerichtet werden.
Den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Grüne finden Sie hier:
http://dip.bundestag.de/btd/17/118/1711878.pdf
Schließung der Redaktion der Westfälischen Rundschau geplant
InfodienstAm Dienstag hat die WAZ-Mediengruppe verkündet die Westfälische Rundschau schließen zu wollen. Damit sollen 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle verlieren.
Die Entscheidung der WAZ-Mediengruppe ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die Westfälische Rundschau und insbesondere ihre Lokalredaktionen sind sehr eng mit dem Kreis Unna verbunden. Eine Westfälische Rundschau ohne einen eigenen Lokalteil ist ein schwerer Verlust für die Meinungsvielfalt hier im Kreis Unna.
Ich erwarte von der WAZ-Mediengruppe ein klares Signal an die betroffenen Journalistinnen und Journalisten, dass der Verlag seiner sozialen Verantwortung gerecht wird und ihnen eine Perspektive eröffnet.
Eine gemeinsame Erklärung der Abgeordneten im Verbreitungsgebiet der WR finden Sie hier.
Lärmschutz an der A45 bei Schwerte-Ergste
Presse und Co.Oliver Kaczmarek berichtet von Roter-Rucksack-Initiative
Im Rahmen der Roter-Rucksack-Kampagne des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hatte vergangenes Jahr ein Schwerter Bürger vorgeschlagen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 100 km/h für den gesamten Streckenabschnitt der A45 zwischen dem Autobahnkreuz Westhofen und der Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste einzuführen. Kaczmarek hat den konkreten Vorschlag aufgegriffen und an den Landesverkehrsminister, Michael Groschek, mit der Bitte um Prüfung weiter geleitet.
„Eine dauerhafte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist aus Sicht der Landesregierung außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten in dem angesprochenen Bereich nicht zu begründen“, berichtet Kaczmarek von der Antwort des Landesverkehrsministers. Diese führt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Bereich der Wohnbebauung Schwerte-Ergste eine schalltechnische Berechnung durchgeführt habe. Demnach unterschreiten die Beurteilungspegel an den exemplarisch untersuchten Querprofilen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 70/60 dB(A) für reine und allgemeine Wohngebiete bzw. von 72/62 dB(A) für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nach den vom Bund eingeführten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ vom 23.11.2007. Außerdem unterschreiten die Beurteilungspegel die Auslösewerte der baulichen Lärmsanierung.
Seit Mitte Dezember 2012 ist der Standstreifen temporär für den Verkehr freizugeben. „Nach derzeitigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass der Standstreifen als dritter Fahrstreifen nur werktags in der Morgen- und Abendspitze für ca. zwei bis drei Stunden mitbenutzt wird“, erklärt Kaczmarek. „Bei Freigabe des Standstreifens wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen automatisch auf 100 km/h beschränkt. Bei dichteren Verkehrslagen werden zudem niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angezeigt.“
Umsetzung der Bundeswehr-Reform vor Ort
Presse und Co.„Die Weichen müssen so gestellt werden, dass der Bundeswehr-Standort Unna dauerhaft eine Zukunft hat!“
(Unna, 10.1.2013) Auf Einladung der örtlichen Interessenvertretung zu einem Austausch über den aktuellen Stand der Umsetzung der Bundeswehrreform trafen sich die heimischen Abgeordneten aus dem Bundestag Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke aus dem Landtag mit Vertretern des Betriebsrates der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums sowie militärischen Vertretern der Bundeswehr in der Glückauf-Kaserne. An dem Gespräch nahm auch der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich aus Soest teil, der dem Verteidigungsausschuss angehört. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die Umsetzung der Bundeswehr-Reform eine dauerhafte Perspektive für den Standort Unna ermöglicht.“, fassen Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke die Erwartungshaltung der örtlichen Politik zusammen.
Alle Teilnehmer erinnerten an den herausragenden Einsatz der Beschäftigten für den Kasernenstandort und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen für die Region. Die Glückauf-Kaserne genieße großen Rückhalt im gesamten Ruhrgebiet, wie nicht zuletzt der Einsatz von Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern aus der Region gezeigt habe. „Die richtige Entscheidung für den Erhalt des Standortes Unna darf aber nicht das Ende der politischen Begleitung der Bundeswehr-Reform vor Ort sein. Die angestrebte Reduzierung der Dienstposten um mehr als 400 muss so erfolgen, dass wichtige Truppenteile in Unna bleiben und die langfristige Zukunft des Standortes gesichert ist. Die Bundeswehr braucht auf Dauer ein festes Standbein im Ruhrgebiet!“, so Oliver Kaczmarek. Seit der Information aus dem Ministerium über den Standorterhalt seien die Rahmenbedingungen für die Soldatinnen und Soldaten klar geregelt, für den zivilen Strang sei allerdings zu wenig passiert. Man müsse nun Klarheit für die Zivilbeschäftigten schaffen, wie es konkret weiter gehen solle.
Beiden Politikern ist insbesondere wichtig, dass nicht nur die Soldatinnen und Soldaten sondern auch die zivilen Beschäftigten bei der Reform beteiligt werden: „Bei der Bundeswehr hat es in letzter Zeit viele Reformen gegeben. Die nächste muss in Ruhe und mit maximaler Sicherheit für die Betroffenen umgesetzt werden.“, erläutert Hartmut Ganzke und führt als wichtige Themen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Entgeltsicherheit und die Beteiligung der Betriebs- und Personalräte an. Wichtig sei auch, dass es zukünftig in Unna Ausbildungskapazitäten gebe, damit die Bundeswehr für das gesamte Ruhrgebiet attraktive Karriereperspektiven anbieten könne.
Kaczmarek und Ganzke wollen nun die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Fraktionen transportieren. Gemeinsam hat man vereinbart, den Austausch über die Umsetzung der Bundeswehr-Reform und die Auswirkungen auf den Standort Unna dauerhaft fortzuführen.
Jugendmedienworkshop 2013
Presse und Co.Oliver Kaczmarek freut sich auf Bewerbungen aus dem Kreis Unna
Vom 17. bis 23. März 2013 lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweise zum zehnten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein. Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich auf Teilnehmer an diesem Workshop für junge Medienmacher aus seinem Wahlkreis.
„Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung“, erklärt Kaczmarek.
„Wohin wollen wir gehen? Irrgarten Demokratie – Gesucht: Lebenswege 3.0“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit dem demografischen Wandel unserer Gesellschaft und den Auswirkungen auf die verschiedenen Generationen sowie den eigenen Lebensweg auseinandersetzen und die Antworten der Politik auf diese Herausforderung aus Sicht einer jungen Generation hinterfragen.
Bewerben können sich interessierte Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Nähere Informationen zum Workshop und den Bewerbungsbedingungen finden sich auf der Homepage http://bundestag.jugendpresse.de. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2013.
Beschneidung gesetzlich geregelt – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.12.2012
Im Gespräch, InfodienstAm vergangenen Wochenende hat Peer Steinbrück auf dem Bundesparteitag der SPD in seiner Rede zur Nominierung als Kanzlerkandidat ein leidenschaftliches Plädoyer zur Zukunft Deutschlands gehalten. Er sprach vielen aus der Seele, als er die fehlende soziale Balance, die Ungerechtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Exzesse auf den Finanzmärkten beim Namen nannte. Eine wachsende Kluft in der Vermögensverteilung, ungleiche Startchancen von Kindern, die Spaltung des Arbeitsmarktes, schlechte Bezahlung für gute Leistung, mangelnde Gleichstellung von Frauen, marode Kommunen: Das wollen wir nicht hinnehmen. Gerechtigkeit, Maß und Mitte: „Deutschland braucht wieder mehr ‚wir‘ und weniger ‚ich‘“ – dafür steht Peer Steinbrück, dafür steht die SPD. Wer dabei war, hat gespürt, dass die Delegierten begeistert waren und unserem Kandidaten aus vollem Herzen Beifall gespendet und Rückhalt gegeben haben. Der Parteitag hat Peer Steinbrück mit 93,5 Prozent zu unserem Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers bestimmt. Wir gehen geschlossen und kämpferisch in den Wahlkampf. Unser Kanzlerkandidat hat das Ziel unmissverständlich formuliert: Kein halber, sondern ein ganzer Regierungswechsel. Eine rot-grüne Mehrheit für dieses Land.
Die Themen der letzten Sitzungswoche des Jahres 2012 habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst. Der nächste Info-Dienst erscheint am 17. Januar 2013.
Mit den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel
Oliver Kaczmarek
Die Themen:
1. Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt
2. Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
3. Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan
4. Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag
5. Moratorium für Fracking durchsetzen
6. Änderung der Ruhebezüge für Bundespräsidenten
7. Jahresbericht 2012 erschienen
8. Spenden für den Wald der SPD
Beschneidungen von Jungen gesetzlich geregelt
ProgrammatischIn namentlicher Abstimmung hat der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur religiösen Beschneidung von Jungen entschieden. Ich habe mich dabei für den Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden, der es Eltern erlaubt, in die religiös motivierte Beschneidung von Jungen einzuwilligen. Änderungsanträge aus meiner Fraktion, die weitere Präzisierungen zur ärztlichen Aufklärung, Ausbildungsvoraussetzungen nichtärztlicher Beschneider, Schmerzbehandlungen und Vetorecht forderten, fanden leider keine Mehrheit im Bundestag. Den Alternativantrag, der vorsah, dass eine Beschneidung nur möglich wäre, wenn der Junge das 14. Lebensjahr vollendet und der Beschneidung zugestimmt hat, habe ich abgelehnt. Die Entscheidung war notwendig geworden, nachdem das Kölner Landgericht entschieden hatte, dass die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung einstufte.
In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften und Fragen, insbesondere von Gegnern der jetzt verabschiedeten Regelung, erreicht. Sie haben zu Recht das Kindeswohl an die erste Stelle gesetzt und sich dabei sowohl auf die Kinderrechtskonvention wie auch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes berufen. Daneben waren aber für die Abgeordneten auch das Recht der elterlichen Fürsorge und die Religionsfreiheit zu betrachten und abzuwägen. Meine Entscheidung habe ich natürlich vor dieser rechtlichen Kulisse, insbesondere aber von den realen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen.
Beschneidungen werden in Deutschland in der islamischen und in der jüdischen Religionsgemeinschaft seit Jahrhunderten durchgeführt. Das ist natürlich auch zu berücksichtigen. Und ich würde mir wünschen, dass dieses Ritual, dass bei jüdischen Jungen bis zum 8. Tag nach der Geburt und bei Muslimen im Kindesalter durchgeführt wird, vielleicht in den Religionsgemeinschaften hinterfragt würde. Allerdings ist das eine Debatte, die aus den Religionsgemeinschaften selbst kommen muss. Diese Debatte kann nach meinem Verständnis nicht gesetzlich verordnet und entschieden werden.
Letztlich habe ich bei meiner Entscheidung auch versucht mir vorzustellen, was es bedeuten würde, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr des Jungen erlaubt würde. Und allein die Vorstellung fällt mir schwer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland das erste Land sein soll, dass Moslems und Juden die Ausübung ihrer Religion einschränkt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in diesen Religionsgemeinschaften und auch in der Weltgemeinschaft nicht genau so gesehen würde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein solches Gesetz der gelebten Realität in Deutschland gerecht würde. Würden Eltern, die ihr Kind gemäß ihren religiösen Ansichten beschneiden lassen, strafrechtlich belangt werden? Die Auswirkungen einer solchen Herangehensweise wären gesellschaftlich fatal.
Dem Kindeswohl ist durch einige Verbesserungen bei der Beschreibung der ärztlichen Kunst für die Beschneidung und damit auch der Schmerzbehandlung Rechnung getragen worden. Am Ende müssen jedoch alle Rechtsgüter abgewogen werden und die Antwort auf die Frage, ob Beschneidungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben, kann nicht juristisch gegeben werden. Es ist unter politischen Umständen zu entscheiden. Und vor diesem Hintergrund halte ich den Vorschlag Beschneidungen erst ab dem 14. Lebensjahr zu ermöglichen für realitätsfern.
Meine Entscheidung, die Beschneidung auch weiterhin zu ermöglichen, ist auch der Verantwortung für das Zusammenleben von Kulturen und Religionen in Deutschland geschuldet. Sie ist natürlich angreifbar. Es gibt auch gute und konsequente Gründe, die Beschneidung für unter 14 jährige zu verbieten und ich habe Respekt vor der Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen, die sich für diesen Weg eingesetzt haben. Meine Sichtweise auf das Thema ist jedoch eine andere und deshalb habe ich für das Gesetz gestimmt, dass die Beschneidung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ermöglicht.
Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt
InfodienstAm Mittwoch hat der Deutsche Bundestag über die Regelung der Beschneidung von Jungen entschieden. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig erklärte, bestand Rechtsunsicherheit. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD hatten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen sollte zulässig sein.
Die SPD steht dafür, dass Familien jüdischen und muslimischen Bekenntnisses in Deutschland eine Heimat haben und hier ihre Zukunft sehen. Das Urteil vom Mai 2012 und die sich daran anschließende emotionale politische Diskussion hatten jedoch große Verunsicherung ausgelöst. Die Beschneidung von Jungen rechtlich zu regeln und für die betroffenen Eltern wieder Rechtssicherheit zu schaffen, war daher unausweichlich geworden. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Änderungsanträge und ein alternativer Gesetzentwurf vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat über alle Anträge sorgfältig beraten und die Abgeordneten haben dann über die Regelung der Beschneidung ihrem Gewissen gemäß entschieden.
Der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.
Änderungsanträge aus der SPD zu diesem Gesetzentwurf, die weitergehende Präzisierungen zu Schmerzbehandlungen, Nachsorge und ärztliche Aufklärung beinhalten, fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Ein alternativer Gesetzentwurf sah vor, dass der Junge das 14. Lebensjahr vollendet haben und selbst in die Beschneidung einwilligen muss. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet wäre, reiche auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem sei die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf fand keine Mehrheit im Parlament.
Nach intensiver Abwägung habe ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Mein Stimmverhalten habe ich auf meiner Homepage begründet. Sie finden die Stellungnahme unter:
https://www.oliver-kaczmarek.de/2012/12/beschneidungen-von-jungen-gesetzlich-geregelt
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf
Den Gruppen-Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf
Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
InfodienstDie Bundesregierung hat beantragt, Patriot-Flugabwehrsysteme in das NATO-Partnerland Türkei zu verlegen. Damit solle eine befürchtete Bedrohung durch syrische Raketenangriffe auf türkische Städte abgewehrt werden. Das Mandat sieht eine Obergrenze von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten vor. Es hat eine Laufzeit bis Ende Januar 2014. Darin enthalten sind auch deutsche Besatzungsmitglieder in AWACS-Überwachungsflugzeugen der NATO, die zur Aufklärung und Überwachung in der Region eingesetzt werden können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat frühzeitig gefordert, dass dies aus Gründen der Mandatsklarheit und -wahrheit im Mandat enthalten sein müsse. Außerdem haben wir darauf hingewirkt, den defensiven Charakter der Mission klar zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf militärische Abschreckung.
Nur drei Länder – die USA, die Niederlande und Deutschland – verfügen innerhalb der NATO über die modernste Ausbaustufe der so genannten PAC 3-Raketen, die auf den Abschuss ballistischer Raketen ausgerichtet sind. Alle drei Länder haben sich bereit erklärt, Patriot-Einheiten zu liefern. Die NATO-Außenminister hatten der türkischen Bitte bereits am 4. Dezember einstimmig entsprochen. Der Oberbefehl über den möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt beim NATO-Oberbefehlshaber. Für den Betrieb der zwei deutschen Patriot-Einheiten werden ca. 170 Soldaten benötigt. Die übrigen bis zu einer Grenze von 350 (weitere 50 sind als Reserve vorgesehen) dienen zur Unterstützung (von Logistik bis zu Sanitätern) und als deutscher Anteil im AWACS-Kontingent. Die türkische Bitte um Schutz und Solidarität ist nachvollziehbar. Deshalb hat die SPD dem Mandat zugestimmt.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/117/1711783.pdf