Die Internationale Arbeitsorganisation hat ein Abkommen zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet: Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Ziel ist eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Deutschland will dieses Abkommen ratifizieren, um Arbeitnehmer:innen besser zu schützen. Staat und Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass es keinen Missbrauch am Arbeitsplatz gibt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-04-21 14:04:482023-04-21 14:04:48Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz beseitigen
Die Bundesregierung möchte, dass Lebensmittel von Tieren, die in artgerechten Ställen gehalten werden, gekennzeichnet werden. Dafür müssen die Ställe oft umgebaut werden. Aber die aktuellen Regeln reichen dafür nicht aus. Deshalb wurde im Bundestag ein Gesetz vorgeschlagen, das den Umbau von Ställen erleichtern soll. So sollen die Ställe den Anforderungen an artgerechte Haltungsformen entsprechen. Dies gilt auch für den Bau von neuen Ställen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-04-21 14:02:512023-04-21 14:02:51Änderung BauGB für mehr Tierwohl in Ställen
Wir möchten eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts abschließend beraten. Mit dem Gesetz wollen wir mehr Menschen mit Behinderung eine reguläre Beschäftigung ermöglichen. Dazu führen wir eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Einnahmen werden vollständig in die Beschäftigungsförderung investiert. Wir beschleunigen auch die Genehmigung von Leistungen des Integrationsamtes und heben die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf. Um die Perspektive Betroffener besser zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin geändert.
Terroristische Gruppen stellen eine Bedrohung für die Bevölkerung in der Sahelzone dar. Deutschland und internationale Partner werden daher in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den Vereinten Nationen vor Ort bleiben, um die Fähigkeiten der nigrischen Streitkräfte zu verbessern und terroristische Bedrohungen einzudämmen. Deutschland wird zeitlich befristet mobile Teams bereitstellen. Das Mandat, das in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, umfasst eine Obergrenze von 60 Soldat:innen und ist bis zum 31. Mai 2024 befristet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-04-21 13:58:122023-04-21 13:58:12Deutschland beteiligt sich an Mission gegen Terrorismus in der Sahelzone
Die Bundesregierung hat sich auf ein breit angelegtes Konzept staatlicher Förderung „Erneuerbares Heizen“ für den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen verständigt. Weiterlesen
Weil sie den Eindruck hatten, bei den Hilfen für Energiekosten vergessen worden zu sein, haben sich in den vergangenen Wochen viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis, die ihre Wohnungen oder Häuser mit Nachtspeicher oder Wärmepumpen heizen, an den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek gewandt. Aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs profitierten sie nicht von der Energiepreisbremse, lautete ihre Kritik. Sie befürchteten hohe Rechnungen und Nachzahlungen.
„Die Bundesregierung hat inzwischen Anpassungen vorgenommen“, hat Kaczmarek nun gute Nachrichten für die Besitzer von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Das Kabinett habe am Mittwoch eine Änderung verabschiedet, wonach der Referenzpreis für Heizstrom und Nachtstromtarife von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werde. Die Preissenkung gelte bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr und wenn es für den Heizstrom einen separaten Zähler gebe.
Der entsprechenden Regelung muss der Bundestag noch zustimmen. „Wir werden im Bundestag den Beschluss der Bundesregierung prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen“, erklärt Kaczmarek. Aber grundsätzlich sei es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Erleichterung, dass sie nun eine deutliche Entlastung für den Heizstrom erwarten könnten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/11/Oliver-Kacmarek-e1573043429599.jpg467700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2023-04-06 12:59:312024-03-01 14:14:03Kaczmarek: Energiepreisbremse jetzt auch für Nachtspeicher und Wärmepumpen
Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern. Nur so werden auch unsere sozialen Sicherungssysteme nachhaltig funktionieren. Damit unsere Wirtschaftsleistung durch den Fachkräftemangel nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir alle Potenziale im In- und im Ausland heben. Wir müssen kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Gleichzeitig müssen wir junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen.
Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Deswegen legt das Kabinett in dieser Woche die Entwürfe für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für ein erstes Weiterbildungsgesetz vor. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Bundesregierung in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit vor. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.
Sind Arbeitgeber tarifgebunden oder halten eine Gehaltsschwelle ein, braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung zeitgleich aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-03-31 13:42:542023-03-31 13:42:54Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft
Mit dem ersten Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.
Mit dem Qualifizierungsgeld erleichtern wir es Unternehmen im Strukturwandel, ihre Mitarbeiter:innen zielgerichtet weiterzubilden und sie als Fachkräfte zu halten. Und wir vereinfachen die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, unter anderem durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe.
Mit einem zweiten Weiterbildungsgesetz werden wir alsbald weitere Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung ergreifen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-03-31 13:41:552023-03-31 13:41:55Wir führen die Ausbildungsgarantie ein
Das Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.
Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.
Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtlichen Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.
Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet.
Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-03-31 13:39:372023-03-31 13:39:37Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz beseitigen
Arbeit und Soziales, InfodienstDie Internationale Arbeitsorganisation hat ein Abkommen zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet: Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Ziel ist eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Deutschland will dieses Abkommen ratifizieren, um Arbeitnehmer:innen besser zu schützen. Staat und Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass es keinen Missbrauch am Arbeitsplatz gibt.
Weitere Informationen gibt es hier.
Änderung BauGB für mehr Tierwohl in Ställen
Infodienst, LandwirtschaftDie Bundesregierung möchte, dass Lebensmittel von Tieren, die in artgerechten Ställen gehalten werden, gekennzeichnet werden. Dafür müssen die Ställe oft umgebaut werden. Aber die aktuellen Regeln reichen dafür nicht aus. Deshalb wurde im Bundestag ein Gesetz vorgeschlagen, das den Umbau von Ställen erleichtern soll. So sollen die Ställe den Anforderungen an artgerechte Haltungsformen entsprechen. Dies gilt auch für den Bau von neuen Ställen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Für einen inklusiven Arbeitsmarkt
Arbeit und Soziales, InfodienstWir möchten eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts abschließend beraten. Mit dem Gesetz wollen wir mehr Menschen mit Behinderung eine reguläre Beschäftigung ermöglichen. Dazu führen wir eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Einnahmen werden vollständig in die Beschäftigungsförderung investiert. Wir beschleunigen auch die Genehmigung von Leistungen des Integrationsamtes und heben die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf. Um die Perspektive Betroffener besser zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin geändert.
Weitere Informationen gibt es hier.
Deutschland beteiligt sich an Mission gegen Terrorismus in der Sahelzone
Infodienst, Internationales, SicherheitTerroristische Gruppen stellen eine Bedrohung für die Bevölkerung in der Sahelzone dar. Deutschland und internationale Partner werden daher in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den Vereinten Nationen vor Ort bleiben, um die Fähigkeiten der nigrischen Streitkräfte zu verbessern und terroristische Bedrohungen einzudämmen. Deutschland wird zeitlich befristet mobile Teams bereitstellen. Das Mandat, das in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, umfasst eine Obergrenze von 60 Soldat:innen und ist bis zum 31. Mai 2024 befristet.
Weitere Informationen gibt es hier.
Energieinfo verschickt: Staatliche Förderung „Erneuerbares Heizen“ und Erfüllungsoptionen für Heizungen
Umwelt und EnergieDie Bundesregierung hat sich auf ein breit angelegtes Konzept staatlicher Förderung „Erneuerbares Heizen“ für den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen verständigt. Weiterlesen
Kaczmarek: Energiepreisbremse jetzt auch für Nachtspeicher und Wärmepumpen
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Umwelt und EnergieWeil sie den Eindruck hatten, bei den Hilfen für Energiekosten vergessen worden zu sein, haben sich in den vergangenen Wochen viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis, die ihre Wohnungen oder Häuser mit Nachtspeicher oder Wärmepumpen heizen, an den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek gewandt. Aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs profitierten sie nicht von der Energiepreisbremse, lautete ihre Kritik. Sie befürchteten hohe Rechnungen und Nachzahlungen.
„Die Bundesregierung hat inzwischen Anpassungen vorgenommen“, hat Kaczmarek nun gute Nachrichten für die Besitzer von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Das Kabinett habe am Mittwoch eine Änderung verabschiedet, wonach der Referenzpreis für Heizstrom und Nachtstromtarife von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werde. Die Preissenkung gelte bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr und wenn es für den Heizstrom einen separaten Zähler gebe.
Der entsprechenden Regelung muss der Bundestag noch zustimmen. „Wir werden im Bundestag den Beschluss der Bundesregierung prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen“, erklärt Kaczmarek. Aber grundsätzlich sei es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Erleichterung, dass sie nun eine deutliche Entlastung für den Heizstrom erwarten könnten.
Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft
Arbeit und Soziales, InfodienstDeutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern. Nur so werden auch unsere sozialen Sicherungssysteme nachhaltig funktionieren. Damit unsere Wirtschaftsleistung durch den Fachkräftemangel nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir alle Potenziale im In- und im Ausland heben. Wir müssen kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Gleichzeitig müssen wir junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen.
Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Deswegen legt das Kabinett in dieser Woche die Entwürfe für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für ein erstes Weiterbildungsgesetz vor. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Bundesregierung in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit vor. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.
Sind Arbeitgeber tarifgebunden oder halten eine Gehaltsschwelle ein, braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung zeitgleich aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.
Weitere Informationen gibt es hier.
Wir führen die Ausbildungsgarantie ein
Arbeit und Soziales, InfodienstMit dem ersten Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.
Mit dem Qualifizierungsgeld erleichtern wir es Unternehmen im Strukturwandel, ihre Mitarbeiter:innen zielgerichtet weiterzubilden und sie als Fachkräfte zu halten. Und wir vereinfachen die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, unter anderem durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe.
Mit einem zweiten Weiterbildungsgesetz werden wir alsbald weitere Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung ergreifen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Europawahl stärken
Europa, InfodienstDas Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.
Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.
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Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten
Infodienst, Umwelt und EnergieSeit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtlichen Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.
Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet.
Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.
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