Fachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.
Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.
Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.
Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.
Als wichtiger Industriestandort sind wir auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte beschleunigen und vereinfachen soll. Diesen haben wir in 1. Lesung beraten.
Für besonders wichtige Schienenprojekte werden einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte ebenfalls das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben und so der Ausbau beschleunigt werden. Auch die Sanierung älterer Brücken kann einen wichtigen Beitrag zur Auflösung von Staus leisten. Der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum wird halbiert, indem die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt. Ebenso soll künftig die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, entfallen. Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörden können Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen ebenfalls gebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen. Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden kann.
Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System und seine Herrschaftspraktiken ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten, sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben. Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen.
Um dies zu ändern, fordern die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion in einem interfraktionellen Antrag ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weitere Forderungen des Antrags sind, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen. Wir haben den Antrag in dieser Woche im Plenum beschlossen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-06-23 14:45:292023-06-23 14:45:29Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas
Rauchen ist nach wie vor eines der größten Gesundheitsrisiken. An den Folgen sterben immer noch rund 130.000 Menschen im Jahr. Nach jahrelangem Rückgang ist der Konsum von erhitzten Tabakerzeugnissen erheblich angestiegen – gerade bei Jugendlichen. Vor allem aromatisierte Tabakerzeugnisse, die nach Erdbeere oder Schokolade schmecken oder riechen, sind häufig der Einstieg in den Konsum von Tabakprodukten. Bisher galt das Verbot von charakteristischen Aromen nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und für ihre Bestandteile – wie Filter, Papier, Packungen, Kapseln. Nun wird es auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.
In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beraten und setzt damit EU-Recht um. Auch erhitzte Tabakerzeugnisse müssen künftig mit kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft gekennzeichnet sein. Damit gelten die gleichen Regeln wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak. Durch dieses Verbot wird insbesondere der Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-06-23 14:45:032023-06-23 14:45:03Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages zugänglich. Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen, die wir in dieser Woche als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht haben, verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System weiter.
Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“). Außerdem haben wir den Hilferuf von Wohlfahrtsorganisationen aufgenommen, die durch zu strenge Regelungen für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang ihres Spendenaufkommens befürchten: Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-06-23 14:44:572023-06-23 14:44:57Lobbyregister wird verschärft
In den vergangenen Jahren kam es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Um dieses Problem anzugehen, haben wir in dieser Woche den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) abschließend im Bundestag beraten. Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Wir erhöhen die Liefersicherheit von versorgungskritischen Arzneimitteln, indem Pharmaunternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent anheben können. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten.
Antibiotika, die in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und die Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessenzielle Arzneimittel genutzt werden. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.
Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen einfacher ein wirkstoffgleiches Arzneimittel anbieten. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Zudem werden Apotheken bei der Retaxation und der Abgabe von Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet.
Wir verkürzen ebenfalls die Genehmigungsfrist für medizinisches Cannabis, ermöglichen Modellprojekte zum Drug Checking und die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei leichten Erkrankungen per Videosprechstunde oder telefonisch.
Heute besuchte Marie Beimen, Bundessprecherin der Freiwilligendienstleistenden, Oliver Kaczmarek im Bundestag. Sie absolviert derzeit ihren Freiwilligendienst im Marienhospital in Schwerte. Im Rahmen des Treffens diskutierten sie über bestehende Zugangsbarrieren, mit denen insbesondere junge Menschen aus einkommensschwachen Familien konfrontiert sind, wenn sie am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) teilnehmen möchten.
Ein spezifisches Hindernis, das Marie ansprach, ist die Anrechnung des Taschengeldes, das FSJ-Teilnehmende für ihre Arbeit erhalten, auf die Sozialleistungen ihrer Eltern und Geschwister. Diese Regelung erschwert es jungen Menschen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen, ein FSJ erfolgreich zu absolvieren.
Kaczmarek begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement von jungen Menschen wie Marie. Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern hat sie eine Petition ins Leben gerufen, um auf diese Herausforderungen aufmerksam zu machen und Veränderungen anzustoßen. Die Petition ist hier zu finden.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für das frühbarocke Wasserschloss in Heeren-Werve: Für die Restaurierung und Instandsetzung des Herrenhauses der Schlossanlage aus dem Jahr 1606 gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 150.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestags heute in Berlin beschlossen.
Im Oktober vergangenen Jahres haben Hausherr Christian Freiherr von Plettenberg und der Unnaer Architekt Veit Pothmann dem Abgeordneten bei einem Besuch im Schloss deutlich gemacht, dass die Sanierung des Herrenhauses ohne Fördermittel des Bundes nicht zu finanzieren sei. Wegen deutlicher Löcher im Bruchsteinmauerwerk müssen u.a. die Süd- und Westfassade und der Turm des Herrenhauses sowie die Brücke restauriert werden. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Schlosses einzusetzen.
„Ich freue mich, dass der Bund das Wasserschloss mit seiner kulturellen Bedeutung für Kamen und die Region finanziell unterstützt. Mit vielfältigen Aktivitäten auf dem Gelände ist es von großer Bedeutung für den Ortsteil Heeren-Werve.“, so Kaczmarek.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2023/06/Haus-Heeren-2-Kopie.jpg17721772Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-06-23 10:29:522024-03-01 13:45:43MdB Oliver Kaczmarek überbringt gute Nachrichten: 150.000 Euro vom Bund für die Sanierung von Schloss Heeren
„Zukunft schaffen wir. Gemeinsam vor Ort.” – unter diesem Motto veranstaltet die SPD-Bundestagfraktion vom 26. Juni bis 2. Juli eine Themenwoche, an der sich auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit verschiedenen Aktionen in seinem Wahlkreis beteiligt. Im Fokus stehen dabei Gesprächsangebote zu den Themen, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und Besuche, die zeigen sollen, wo es beim Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft noch Verbesserungsbedarf gibt.
Los geht es am Dienstag, 27. Juni, um 11 Uhr mit der „AnsprechBar”: Während des Markttags in Kamen möchte Kaczmarek im Gespräch die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und offene Fragen klären. Auch bei „Tür zu Tür“-Besuchen am Mittwoch, 28. Juni, in Schwerte spricht der Bundestagsabgeordnete die Menschen direkt an. Am Donnerstag, 29. Juni, steht der Besuch beim Bergkamener Umweltkontor auf dem Programm, das auf die Aufbereitung und Aufwertung von Altholz spezialisiert ist. Am Freitag, 30. Juni, schließlich besichtigt Kaczmarek energieautarke Mehrfamilienhäuser der UKBS in Unna-Königsborn, die künftig dank Photovoltaik und Infrarot-Deckenheizungen mehr Strom erzeugen sollen als sie verbrauchen.
„Was die Ampelkoalition in den letzten Monaten für den Bund beschlossen hat, hat Auswirkungen im ganzen Land. Konkret wird es vor Ort, in der Heimat, dort, wo man sich sicher und zuhause fühlt”, weiß Kaczmarek. Deshalb gehe er raus und spreche mit den Menschen vor Ort über anstehende Veränderungen und sozialdemokratische Antworten auf wichtige Zukunftsfragen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/11/Oliver-Kacmarek-e1573043429599.jpg467700Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-06-20 14:10:332024-03-07 10:34:32Rausgehen und zuhören: Kaczmarek auf Tour im Wahlkreis zu Themen, die die Leute bewegen
Klimaneutralität und Energiesicherheit stehen im Fokus der „Woche der Umwelt” am 4. und 5. Juni 2024, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier in Kooperation mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zum nunmehr siebten Mal lädt. Rund 160 Projekte und Unternehmen aus ganz Deutschland haben die Möglichkeit, sich zu den Schwerpunkten Wasserstofftechnologie, Biodiversität und Ernährungssicherheit, Wirtschaft und Ressourcenschutz sowie Transformation und sozialer Zusammenhalt zu präsentieren.
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an klimabewussten Initiativen und Betrieben im Kreis Unna ruft der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hiesige Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine und Verbände, aber auch andere Institutionen und Studierende dazu auf, sich um einen Ausstellungsplatz für die Messe in Berlin zu bewerben. „Ab sofort können sich bis zum 12. August all diejenigen online bewerben, die als Ausstellende im Park vom Schloss Bellevue mit einem eigenen Stand dabei sein wollen”, sagt Kaczmarek.
Wer sich mit einem pfiffigen Konzept bewerben möchte, findet weitere Informationen unter www.woche-der-umwelt.de.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2023/05/Oliver-Kacmarek-06_19-786-scaled-e1683896941334.jpg333500Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-06-19 13:44:342024-03-01 13:51:20Zu Gast beim Bundespräsidenten: Kaczmarek ruft zur Bewerbung für die „Woche der Umwelt“ auf
Aus- und Weiterbildung stärken
Arbeit und Soziales, InfodienstFachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.
Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.
Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.
Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.
Verkehrsprojekte schneller genehmigen
Infodienst, Verkehr und InfrastrukturAls wichtiger Industriestandort sind wir auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte beschleunigen und vereinfachen soll. Diesen haben wir in 1. Lesung beraten.
Für besonders wichtige Schienenprojekte werden einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte ebenfalls das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben und so der Ausbau beschleunigt werden. Auch die Sanierung älterer Brücken kann einen wichtigen Beitrag zur Auflösung von Staus leisten. Der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum wird halbiert, indem die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt. Ebenso soll künftig die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, entfallen. Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörden können Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen ebenfalls gebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen. Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden kann.
Weitere Informationen gibt es hier.
Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas
Infodienst, InneresDie Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System und seine Herrschaftspraktiken ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten, sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben. Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen.
Um dies zu ändern, fordern die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion in einem interfraktionellen Antrag ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weitere Forderungen des Antrags sind, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen. Wir haben den Antrag in dieser Woche im Plenum beschlossen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen
Infodienst, VerbraucherschutzRauchen ist nach wie vor eines der größten Gesundheitsrisiken. An den Folgen sterben immer noch rund 130.000 Menschen im Jahr. Nach jahrelangem Rückgang ist der Konsum von erhitzten Tabakerzeugnissen erheblich angestiegen – gerade bei Jugendlichen. Vor allem aromatisierte Tabakerzeugnisse, die nach Erdbeere oder Schokolade schmecken oder riechen, sind häufig der Einstieg in den Konsum von Tabakprodukten. Bisher galt das Verbot von charakteristischen Aromen nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und für ihre Bestandteile – wie Filter, Papier, Packungen, Kapseln. Nun wird es auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.
In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beraten und setzt damit EU-Recht um. Auch erhitzte Tabakerzeugnisse müssen künftig mit kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft gekennzeichnet sein. Damit gelten die gleichen Regeln wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak. Durch dieses Verbot wird insbesondere der Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt.
Weitere Informationen gibt es hier.
Lobbyregister wird verschärft
Infodienst, VerbraucherschutzSeit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages zugänglich. Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen, die wir in dieser Woche als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht haben, verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System weiter.
Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“). Außerdem haben wir den Hilferuf von Wohlfahrtsorganisationen aufgenommen, die durch zu strenge Regelungen für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang ihres Spendenaufkommens befürchten: Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen
Gesundheit und Pflege, InfodienstIn den vergangenen Jahren kam es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Um dieses Problem anzugehen, haben wir in dieser Woche den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) abschließend im Bundestag beraten. Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Wir erhöhen die Liefersicherheit von versorgungskritischen Arzneimitteln, indem Pharmaunternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent anheben können. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten.
Antibiotika, die in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und die Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessenzielle Arzneimittel genutzt werden. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.
Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen einfacher ein wirkstoffgleiches Arzneimittel anbieten. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Zudem werden Apotheken bei der Retaxation und der Abgabe von Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet.
Wir verkürzen ebenfalls die Genehmigungsfrist für medizinisches Cannabis, ermöglichen Modellprojekte zum Drug Checking und die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei leichten Erkrankungen per Videosprechstunde oder telefonisch.
Weitere Informationen gibt es hier.
Marie Beimen thematisiert Zugangsbarrieren zum FSJ für einkommensschwache Jugendliche
Allgemein, Arbeit und Soziales, Gemeinsam stark für morgen, Kreis UnnaHeute besuchte Marie Beimen, Bundessprecherin der Freiwilligendienstleistenden, Oliver Kaczmarek im Bundestag. Sie absolviert derzeit ihren Freiwilligendienst im Marienhospital in Schwerte. Im Rahmen des Treffens diskutierten sie über bestehende Zugangsbarrieren, mit denen insbesondere junge Menschen aus einkommensschwachen Familien konfrontiert sind, wenn sie am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) teilnehmen möchten.
Ein spezifisches Hindernis, das Marie ansprach, ist die Anrechnung des Taschengeldes, das FSJ-Teilnehmende für ihre Arbeit erhalten, auf die Sozialleistungen ihrer Eltern und Geschwister. Diese Regelung erschwert es jungen Menschen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen, ein FSJ erfolgreich zu absolvieren.
Kaczmarek begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement von jungen Menschen wie Marie. Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern hat sie eine Petition ins Leben gerufen, um auf diese Herausforderungen aufmerksam zu machen und Veränderungen anzustoßen. Die Petition ist hier zu finden.
MdB Oliver Kaczmarek überbringt gute Nachrichten: 150.000 Euro vom Bund für die Sanierung von Schloss Heeren
Kreis Unna, Kultur, Presse und Co.Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für das frühbarocke Wasserschloss in Heeren-Werve: Für die Restaurierung und Instandsetzung des Herrenhauses der Schlossanlage aus dem Jahr 1606 gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 150.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestags heute in Berlin beschlossen.
Im Oktober vergangenen Jahres haben Hausherr Christian Freiherr von Plettenberg und der Unnaer Architekt Veit Pothmann dem Abgeordneten bei einem Besuch im Schloss deutlich gemacht, dass die Sanierung des Herrenhauses ohne Fördermittel des Bundes nicht zu finanzieren sei. Wegen deutlicher Löcher im Bruchsteinmauerwerk müssen u.a. die Süd- und Westfassade und der Turm des Herrenhauses sowie die Brücke restauriert werden. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Schlosses einzusetzen.
„Ich freue mich, dass der Bund das Wasserschloss mit seiner kulturellen Bedeutung für Kamen und die Region finanziell unterstützt. Mit vielfältigen Aktivitäten auf dem Gelände ist es von großer Bedeutung für den Ortsteil Heeren-Werve.“, so Kaczmarek.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
Rausgehen und zuhören: Kaczmarek auf Tour im Wahlkreis zu Themen, die die Leute bewegen
AnsprechBar, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.„Zukunft schaffen wir. Gemeinsam vor Ort.” – unter diesem Motto veranstaltet die SPD-Bundestagfraktion vom 26. Juni bis 2. Juli eine Themenwoche, an der sich auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit verschiedenen Aktionen in seinem Wahlkreis beteiligt. Im Fokus stehen dabei Gesprächsangebote zu den Themen, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und Besuche, die zeigen sollen, wo es beim Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft noch Verbesserungsbedarf gibt.
Los geht es am Dienstag, 27. Juni, um 11 Uhr mit der „AnsprechBar”: Während des Markttags in Kamen möchte Kaczmarek im Gespräch die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und offene Fragen klären. Auch bei „Tür zu Tür“-Besuchen am Mittwoch, 28. Juni, in Schwerte spricht der Bundestagsabgeordnete die Menschen direkt an. Am Donnerstag, 29. Juni, steht der Besuch beim Bergkamener Umweltkontor auf dem Programm, das auf die Aufbereitung und Aufwertung von Altholz spezialisiert ist. Am Freitag, 30. Juni, schließlich besichtigt Kaczmarek energieautarke Mehrfamilienhäuser der UKBS in Unna-Königsborn, die künftig dank Photovoltaik und Infrarot-Deckenheizungen mehr Strom erzeugen sollen als sie verbrauchen.
„Was die Ampelkoalition in den letzten Monaten für den Bund beschlossen hat, hat Auswirkungen im ganzen Land. Konkret wird es vor Ort, in der Heimat, dort, wo man sich sicher und zuhause fühlt”, weiß Kaczmarek. Deshalb gehe er raus und spreche mit den Menschen vor Ort über anstehende Veränderungen und sozialdemokratische Antworten auf wichtige Zukunftsfragen.
Zu Gast beim Bundespräsidenten: Kaczmarek ruft zur Bewerbung für die „Woche der Umwelt“ auf
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Klimaneutralität und Energiesicherheit stehen im Fokus der „Woche der Umwelt” am 4. und 5. Juni 2024, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier in Kooperation mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zum nunmehr siebten Mal lädt. Rund 160 Projekte und Unternehmen aus ganz Deutschland haben die Möglichkeit, sich zu den Schwerpunkten Wasserstofftechnologie, Biodiversität und Ernährungssicherheit, Wirtschaft und Ressourcenschutz sowie Transformation und sozialer Zusammenhalt zu präsentieren.
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an klimabewussten Initiativen und Betrieben im Kreis Unna ruft der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hiesige Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine und Verbände, aber auch andere Institutionen und Studierende dazu auf, sich um einen Ausstellungsplatz für die Messe in Berlin zu bewerben. „Ab sofort können sich bis zum 12. August all diejenigen online bewerben, die als Ausstellende im Park vom Schloss Bellevue mit einem eigenen Stand dabei sein wollen”, sagt Kaczmarek.
Wer sich mit einem pfiffigen Konzept bewerben möchte, findet weitere Informationen unter www.woche-der-umwelt.de.