Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat seit jeher eine besondere Bedeutung in der Region und bringt täglich die Menschen aus dem Kreis Unna in das Ruhrgebiet hinein und weiter. Doch nicht jeder kann dieses Angebot nutzen, denn noch nicht alle Bahnhöfe im Kreis sind barrierefrei. Das soll sich im Zuge der Modernisierungsoffensive der Deutschen Bahn ändern. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich nach der Berichterstattung in der letzten Woche noch einmal an die Deutsche Bahn gewandt und für das Vorhaben geworben.
Im Rahmen der sogenannten Modernisierungsoffensive 3 soll der Aufzug zum Bahnsteig der Gleise 1 und 18 neu gebaut sowie der Bodenbelag an Gleis 4 West erneuert werden. Für das Projekt sind aktuell Kosten in der Höhe von rund 5 Millionen Euro veranschlagt.
In einem Schreiben der Deutschen Bahn heißt es, das Projekt befinde sich in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die mit der Erteilung des Baurechts durch das Eisenbahnbundesamt ende. Die Genehmigung werde im ersten Quartal 2025 erwartet, sodass der barrierefreie Ausbau voraussichtlich ab dem Jahr 2026 erfolgen könne.
„Die Bahn plant einen langen Realisierungszeitraum für das Projekt. Das ist für die Betroffenen nicht befriedigend. Ich werde mich deshalb noch einmal mit den betroffenen Gruppen in Unna in Verbindung setzen, um zu diskutieren, wo beschleunigt werden kann und was wir in der Bauphase erreichen müssen, damit die Nutzung der Bahn für alle möglich bleibt“, so Oliver Kaczmarek.
Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt, und alle Menschen gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir in den vergangenen Monaten viel Geld in die Hand genommen. Insgesamt drei Entlastungspakete in Höhe von fast 100 Milliarden Euro hat die Ampel geschnürt. Hinzu kommt ein Abwehrschirm im Umfang von 200 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage beschließen wir in dieser Woche nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie Hilfen für Öl- und Pelletheizungen. Wir deckeln den Preis für einen Großteil des Energieverbrauchs von privaten Haushalten und Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme. Die Preisbremsen treten Anfang März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Zugleich sorgen wir dafür, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. In den parlamentarischen Beratungen haben wir außerdem erreicht, dass auch Verbraucher*innen Hilfen erhalten, die hohe Kostensteigerungen beim Heizen mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder anderen Energieträgern hatten, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen.
Auch Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister erhalten gesonderte Unterstützung. Um die Preisbremsen gerecht zu finanzieren, schöpfen wir die Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen ab und erheben einen Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Gleichzeitig verbessern wir mit dem Gesetzentwurf aber auch die Bedingungen für die erneuerbaren Energien, damit wir beim Ausbau und der Energiesicherheit vorankommen.
All das zeigt: Wir halten unser Versprechen und lassen niemanden alleine.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-16 11:15:322022-12-16 11:22:54Wir federn die hohen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen ab
In einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe im Bereich Bildung und Forschung machen wir Solidarität konkret.
Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und unterstützen dafür die Bundesländer mit einer Milliarde Euro für Kosten der Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. In den Haushaltsverhandlungen konnten wir erreichen, dass Studierende sowie Wissenschaftler*innen durch zusätzliche 38 Millionen Euro für internationale Stipendienprogramme unterstützt werden. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Auszubildende aus der Ukraine einzustellen sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen.
Damit Geflüchtete einen möglichst guten Start haben, appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Das gilt besonders für Erzieher*innen, Lehrer*innen, Studierende und Wissenschaftler*innen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-16 11:14:052022-12-16 14:31:51Zugang zu Bildung und Forschung für Geflüchtete erleichtern
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb beschließen wir in dieser Woche die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.
Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart. Der Einsparanreiz ist deshalb besonders hoch. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus eine Lösung für Haushalte gefunden, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen. Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. Zugleich haben wir uns bei den Auszahlungen von Boni und Dividenden geeinigt: Unternehmen, die mehrere Millionen Euro Subventionen erhalten, sollen keine Dividenden oder üppige Boni auszahlen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-16 11:11:222022-12-16 11:22:43Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt
Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland.
In dieser Woche beschließen wir deshalb die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.
Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.
Wie engagieren sich junge Menschen in Zeiten von Digitalisierung und Corona? Welche Themen sind für sie wichtig? Und wie lässt sich gesellschaftliches Engagement stärken? Über diese und andere Fragen informiert der Dritte Engagementbericht der Bundesregierung, der in dieser Woche als Unterrichtung im Bundestag vorliegt.
Er ist im Mai 2020 veröffentlicht worden, stammt also noch aus der letzten Legislaturperiode und wurde von neun Sachverständigen, darunter Politik-, Sozial- und Bildungswissenschaftler*innen, verfasst. Zudem wurden rund 1.000 Jugendliche und junge Erwachsene zum Thema befragt.
Für die meisten jungen Menschen ist gesellschaftliches Engagement wichtig. Rund zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) gaben an, sich in den letzten zwölf Monaten für einen gesellschaftlichen Zweck eingesetzt zu haben. Die meisten engagieren sich in Vereinen und Verbänden, etwa in Sportvereinen. 43 Prozent der Befragten lassen sich als „digital Engagierte“ beschreiben, das zeigt: Internet und soziale Medien werden für das Engagement junger Menschen immer wichtiger. Dies betrifft vor allem Felder wie Kultur, Freizeit, aber auch Politik und Umweltschutz – hier sind digital Engagierte überdurchschnittlich oft aktiv.
Wie gehen Vereine und Stiftungen, in denen ein großer Teil des Engagements stattfindet, mit der Digitalisierung um? Auch dieser Frage geht der Bericht nach. Dazu wurden 61 Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen befragt. Es lassen sich fünf Typen von Organisationen voneinander unterscheiden: die aktiv Vordenkenden, die tatkräftig Vermittelnden, die ressourcenstark Gestaltenden, die pragmatisch Nutzenden und die zurückhaltend Skeptischen.
Wie lässt sich das Engagement junger Menschen stärken? Dazu formuliert der Bericht diverse Empfehlungen. Beispielsweise schlägt er vor, eine Kategorie „digitales Engagement“ beim Deutschen Engagementpreis einzuführen, schnelles und flächendeckendes Internet für alle Regionen bereitzustellen, Förderprogramme zur Entwicklung digitaler Beteiligungstools und einen Engagementfonds zur Stärkung digitaler Angebote aufzulegen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-16 11:05:532022-12-16 14:43:47Bericht über das Engagement junger Menschen
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.
Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-02 12:26:572022-12-02 12:46:06Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt
Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.
Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen dem System notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-02 12:19:342022-12-02 12:36:53Bund investiert in den ÖPNV
Bahn plant den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Unna
Presse und Co.Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat seit jeher eine besondere Bedeutung in der Region und bringt täglich die Menschen aus dem Kreis Unna in das Ruhrgebiet hinein und weiter. Doch nicht jeder kann dieses Angebot nutzen, denn noch nicht alle Bahnhöfe im Kreis sind barrierefrei. Das soll sich im Zuge der Modernisierungsoffensive der Deutschen Bahn ändern. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich nach der Berichterstattung in der letzten Woche noch einmal an die Deutsche Bahn gewandt und für das Vorhaben geworben.
Im Rahmen der sogenannten Modernisierungsoffensive 3 soll der Aufzug zum Bahnsteig der Gleise 1 und 18 neu gebaut sowie der Bodenbelag an Gleis 4 West erneuert werden. Für das Projekt sind aktuell Kosten in der Höhe von rund 5 Millionen Euro veranschlagt.
In einem Schreiben der Deutschen Bahn heißt es, das Projekt befinde sich in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die mit der Erteilung des Baurechts durch das Eisenbahnbundesamt ende. Die Genehmigung werde im ersten Quartal 2025 erwartet, sodass der barrierefreie Ausbau voraussichtlich ab dem Jahr 2026 erfolgen könne.
„Die Bahn plant einen langen Realisierungszeitraum für das Projekt. Das ist für die Betroffenen nicht befriedigend. Ich werde mich deshalb noch einmal mit den betroffenen Gruppen in Unna in Verbindung setzen, um zu diskutieren, wo beschleunigt werden kann und was wir in der Bauphase erreichen müssen, damit die Nutzung der Bahn für alle möglich bleibt“, so Oliver Kaczmarek.
Wir federn die hohen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen ab
Arbeit und Soziales, InfodienstWir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt, und alle Menschen gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir in den vergangenen Monaten viel Geld in die Hand genommen. Insgesamt drei Entlastungspakete in Höhe von fast 100 Milliarden Euro hat die Ampel geschnürt. Hinzu kommt ein Abwehrschirm im Umfang von 200 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage beschließen wir in dieser Woche nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie Hilfen für Öl- und Pelletheizungen. Wir deckeln den Preis für einen Großteil des Energieverbrauchs von privaten Haushalten und Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme. Die Preisbremsen treten Anfang März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Zugleich sorgen wir dafür, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. In den parlamentarischen Beratungen haben wir außerdem erreicht, dass auch Verbraucher*innen Hilfen erhalten, die hohe Kostensteigerungen beim Heizen mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder anderen Energieträgern hatten, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen.
Auch Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister erhalten gesonderte Unterstützung. Um die Preisbremsen gerecht zu finanzieren, schöpfen wir die Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen ab und erheben einen Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Gleichzeitig verbessern wir mit dem Gesetzentwurf aber auch die Bedingungen für die erneuerbaren Energien, damit wir beim Ausbau und der Energiesicherheit vorankommen.
All das zeigt: Wir halten unser Versprechen und lassen niemanden alleine.
Zugang zu Bildung und Forschung für Geflüchtete erleichtern
Infodienst, Inneres und Justiz, TeilhabeIn einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe im Bereich Bildung und Forschung machen wir Solidarität konkret.
Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und unterstützen dafür die Bundesländer mit einer Milliarde Euro für Kosten der Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. In den Haushaltsverhandlungen konnten wir erreichen, dass Studierende sowie Wissenschaftler*innen durch zusätzliche 38 Millionen Euro für internationale Stipendienprogramme unterstützt werden. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Auszubildende aus der Ukraine einzustellen sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen.
Damit Geflüchtete einen möglichst guten Start haben, appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Das gilt besonders für Erzieher*innen, Lehrer*innen, Studierende und Wissenschaftler*innen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen.
Den Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-ukrainische-fluechtlinge-bildung-894650
Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt
Arbeit und Soziales, InfodienstDer Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb beschließen wir in dieser Woche die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.
Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart. Der Einsparanreiz ist deshalb besonders hoch. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus eine Lösung für Haushalte gefunden, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen. Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. Zugleich haben wir uns bei den Auszahlungen von Boni und Dividenden geeinigt: Unternehmen, die mehrere Millionen Euro Subventionen erhalten, sollen keine Dividenden oder üppige Boni auszahlen.
Die Strompreisbremse kommt
Arbeit und Soziales, InfodienstDer hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland.
In dieser Woche beschließen wir deshalb die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren
Digitales, Infodienst, ProgrammatischWir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.
Bericht über das Engagement junger Menschen
Infodienst, ProgrammatischWie engagieren sich junge Menschen in Zeiten von Digitalisierung und Corona? Welche Themen sind für sie wichtig? Und wie lässt sich gesellschaftliches Engagement stärken? Über diese und andere Fragen informiert der Dritte Engagementbericht der Bundesregierung, der in dieser Woche als Unterrichtung im Bundestag vorliegt.
Er ist im Mai 2020 veröffentlicht worden, stammt also noch aus der letzten Legislaturperiode und wurde von neun Sachverständigen, darunter Politik-, Sozial- und Bildungswissenschaftler*innen, verfasst. Zudem wurden rund 1.000 Jugendliche und junge Erwachsene zum Thema befragt.
Für die meisten jungen Menschen ist gesellschaftliches Engagement wichtig. Rund zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) gaben an, sich in den letzten zwölf Monaten für einen gesellschaftlichen Zweck eingesetzt zu haben. Die meisten engagieren sich in Vereinen und Verbänden, etwa in Sportvereinen. 43 Prozent der Befragten lassen sich als „digital Engagierte“ beschreiben, das zeigt: Internet und soziale Medien werden für das Engagement junger Menschen immer wichtiger. Dies betrifft vor allem Felder wie Kultur, Freizeit, aber auch Politik und Umweltschutz – hier sind digital Engagierte überdurchschnittlich oft aktiv.
Wie gehen Vereine und Stiftungen, in denen ein großer Teil des Engagements stattfindet, mit der Digitalisierung um? Auch dieser Frage geht der Bericht nach. Dazu wurden 61 Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen befragt. Es lassen sich fünf Typen von Organisationen voneinander unterscheiden: die aktiv Vordenkenden, die tatkräftig Vermittelnden, die ressourcenstark Gestaltenden, die pragmatisch Nutzenden und die zurückhaltend Skeptischen.
Wie lässt sich das Engagement junger Menschen stärken? Dazu formuliert der Bericht diverse Empfehlungen. Beispielsweise schlägt er vor, eine Kategorie „digitales Engagement“ beim Deutschen Engagementpreis einzuführen, schnelles und flächendeckendes Internet für alle Regionen bereitzustellen, Förderprogramme zur Entwicklung digitaler Beteiligungstools und einen Engagementfonds zur Stärkung digitaler Angebote aufzulegen.
Den gesamten Bericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/berichte-der-bundesregierung/dritter-engagementbericht
Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt
Arbeit und Soziales, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenDer völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.
Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.
Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt
Infodienst, TeilhabeMit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.
Bund investiert in den ÖPNV
Infodienst, Verkehr und InfrastrukturDer Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen dem System notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.