Ab 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, also Hartz IV. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt werden. Mit dem Bürgergeld setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Versprechen unseres Sozialstaats, die Bürger*innen zu schützen.
Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. In den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs – der Vertrauenszeit – wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Leistungskürzungen sind dann nur bei einem wiederholten Meldeversäumnis möglich – aber nicht, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.
Menschen sollen durch eine umfassende und individuelle Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Die vorrangige Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten – wird abgeschafft, um insbesondere auch Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft und die angemessenen Heizkosten werden übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensprüfung wird vereinfacht und Freibetragsregelungen werden verbessert.
Zudem wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Damit ermöglichen wir soziale Teilhabe durch Arbeit in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung. Ziel bleibt dabei die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung. Künftig sollen Reha-Bedarfe ermittelt und anerkannt werden. Ein mögliches Coaching nach Vermittlung in Arbeit soll nicht nur auf sechs Monate begrenzt sein, sondern im Einzelfall bis zu neun Monaten einsetzbar sein. Wenn jemand ein kleines Erbe erhält, wird es nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern als Vermögen angerechnet, sofern die Vermögensgrenze noch nicht erreicht wurde. Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst wird freigestellt, auch hier gilt für Jugendliche unter 25 Jahren insgesamt ein Absetzbetrag von 520 Euro. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ratenzahlungen immer möglich sind, wenn im Voraus überwiesenes Geld zurückgezahlt werden muss, weil jemand einen Job aufgenommen hat und keine Bürgergeld-Leistungen mehr benötigt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 11:50:352022-11-11 11:50:35Das neue Bürgergeld kommt – für mehr Respekt und Sicherheit
Das Mindestwahlalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Die SPD-Bundestagsfraktion, zusammen mit ihren Koalitionspartnern schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 11:50:242022-11-25 09:23:27Mindestwahlalter bei Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt!
Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu übernehmen.
Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, muss ohnehin zusätzliche Herausforderungen bewältigen und hat dadurch einen schwierigeren Start ins Leben. Durch die Kostenheranziehung wird dieser Start noch erschwert. Zudem widerspricht sie dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu unterstützen.
Wir möchten außerdem eine weitere wichtige Änderung erreichen: Bisher mussten junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen, diese als sogenannte zweckgleiche Leistung vollständig an das Jugendamt abgeben. Wir sorgen mit der Änderung dafür, dass sie auch von der Abschaffung der Kostenheranziehung profitieren. Sie dürfen künftig einen Teil ihrer Berufsausbildungsbeihilfe oder ihres Ausbildungsgeldes behalten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 11:50:112022-11-11 11:50:11Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft
Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern im Bund, brachte diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zu beschleunigen. Damit werden verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht umgesetzt. Durch den Gesetzentwurf sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die schnellere und bessere Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen sollen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von Videotechnik für Anhörungen und die Entscheidung über Asylanträge bei Nichtbetreiben des Verfahrens. Auch soll mit dem Gesetzentwurf die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abgeschafft werden. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden. Schließlich soll mit dem Gesetz eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, die auch eine Rechtsberatung vorsieht und durch den Bund gefördert wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 11:49:582022-11-11 11:49:58Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
Die evangelische Kirchengemeinde in Schwerte erhält aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes 585.725 Euro für die Fassadensanierung des Turmes und der Seitenschiffe der Marktkirche St. Viktor. Das teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit, der sich auf Initiative der Kirchengemeinde erneut für die Bundesförderung stark gemacht hat. Der Haushalts-ausschuss des Deutschen Bundestags genehmigte die Förderung des Projekts, das nach derzeitiger Schätzung rund 1,171 Mio. Euro kostet, am Donnerstag.
„St. Viktor ist für viele Schwerterinnen und Schwerter nicht nur ein Wahrzeichen, sondern auch ein besonderer Ort“, sagt Kaczmarek. Und zwar nicht nur für die Gemeinde. Sie sei auch für das kulturelle Angebot der Stadt bedeutsam. „Ich freue mich daher sehr, dass dieser zentrale Aufenthaltsort den Schwerterinnen und Schwertern noch lange erhalten bleibt.“
Schon im vergangenen Jahr hat sich der Bundestagsabgeordnete erfolgreich dafür eingesetzt, dass St. Viktor beim Denkmalschutz-Sonderprogramm Berücksichtigung findet. Mit 400.000 Euro förderte der Bund die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes. „Das große Engagement der Kirchengemeinde, des Fördervereins und der Bürgerinnen und Bürger sowie die gute Planung verdienen diese Unterstützung“, ist Kaczmarek überzeugt.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2022/11/St-Viktor-scaled.jpg25601920Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 11:02:042024-03-08 10:58:09Pressemitteilung: Über eine halbe Million Euro Bundesmittel für die Fassadensanierung von St. Viktor
Rausgehen und zuhören – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek regelmäßig mit der AnsprechBar in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in seinem Wahlkreis unterwegs – gemeinsam mit den SPD-Verantwortungsträgern vor Ort. Der Abgeordnete spricht mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, will wissen, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nimmt ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog führt Kaczmarek in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten fort. Interessierte treffen den Bundestagsabgeordneten am Mittwoch, 26. Oktober, von 10 bis 11 Uhr vor der Kirche St. Viktor in Schwerte.
Die nächsten Termine:
Mittwoch, 2. November, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bönen
Donnerstag, 17. November, 10 bis 11 Uhr auf dem Marktplatz in Fröndenberg
Freitag, 18. November, 10 bis 11 Uhr auf dem Marktplatz in Holzwickede
Dienstag, 6. Dezember, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Unna
Donnerstag, 8. Dezember, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bergkamen
Dienstag, 20. Dezember, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kamen
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/12/Oliver-Kaczmarek-170524-408.jpg13652048Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2022-10-25 10:43:172024-03-08 11:00:24Oliver Kaczmarek wieder mit der Ansprechbar unterwegs
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro beschlossen. „Mit der Zahlung der Energiepreispauschale entlasten wir nun auch Rentner*innen. Das ist ein wichtiger Schritt in der Bewältigung der Krise. Die SPD-geführte Bundesregierung macht klar: niemand wird alleine gelassen!“, so SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek.
Die Rentenzahlstellen sollen die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 an alle auszahlen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Aber auch Pensionär*innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale. Sie soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen, wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Es dürfe aber nicht bei Einmalzahlungen bleiben, so Kaczmarek: „Wir müssen jetzt das Problem an der Wurzel packen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs belasten uns in Deutschland stark – insbesondere die steigenden Energiekosten führen zu anhaltend hoher Inflation. Es muss deswegen in diesem Herbst und Winter darum gehen, die Energiepreise zu senken. Damit helfen wir allen. Mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm haben wir eine Maßnahme geschaffen, für die umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2022/10/221019_SPD_Startchancen_26A6264.jpg16672500Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-21 15:08:292024-03-08 11:02:51Pressemitteilung: 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner*innen
Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Dazu haben wir diese Woche im Bundestag ein erster Gesetzesentwurf diskutiert. Ziel dabei ist es, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden. Auch ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des Krankenhauszukunftsfonds zu verbessern. Darüber hinaus sollen digitale Anwendungen nutzerfreundlicher gestaltet und die Telematikinfrastruktur ausgebaut werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-21 15:05:412022-10-21 15:06:32Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern
Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.
Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.
Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftäter*innen und Gefährder*innen durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.
Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes durch eine Einmalzahlung. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer*innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-21 15:01:422022-10-21 15:06:22Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen
Das neue Bürgergeld kommt – für mehr Respekt und Sicherheit
Arbeit und Soziales, InfodienstAb 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, also Hartz IV. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt werden. Mit dem Bürgergeld setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Versprechen unseres Sozialstaats, die Bürger*innen zu schützen.
Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. In den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs – der Vertrauenszeit – wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Leistungskürzungen sind dann nur bei einem wiederholten Meldeversäumnis möglich – aber nicht, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.
Menschen sollen durch eine umfassende und individuelle Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Die vorrangige Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten – wird abgeschafft, um insbesondere auch Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft und die angemessenen Heizkosten werden übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensprüfung wird vereinfacht und Freibetragsregelungen werden verbessert.
Zudem wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Damit ermöglichen wir soziale Teilhabe durch Arbeit in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung. Ziel bleibt dabei die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung. Künftig sollen Reha-Bedarfe ermittelt und anerkannt werden. Ein mögliches Coaching nach Vermittlung in Arbeit soll nicht nur auf sechs Monate begrenzt sein, sondern im Einzelfall bis zu neun Monaten einsetzbar sein. Wenn jemand ein kleines Erbe erhält, wird es nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern als Vermögen angerechnet, sofern die Vermögensgrenze noch nicht erreicht wurde. Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst wird freigestellt, auch hier gilt für Jugendliche unter 25 Jahren insgesamt ein Absetzbetrag von 520 Euro. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ratenzahlungen immer möglich sind, wenn im Voraus überwiesenes Geld zurückgezahlt werden muss, weil jemand einen Job aufgenommen hat und keine Bürgergeld-Leistungen mehr benötigt.
Informationen rund um das Bürgergeld und FAQs finden Sie auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html .
Mindestwahlalter bei Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt!
Infodienst, TeilhabeDas Mindestwahlalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Die SPD-Bundestagsfraktion, zusammen mit ihren Koalitionspartnern schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken.
Entsprechenden Gesetzesentwurf finden Sie hier: Deutscher Bundestag Drucksache 20/3499 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes .
Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft
Arbeit und Soziales, Familie, InfodienstBislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu übernehmen.
Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, muss ohnehin zusätzliche Herausforderungen bewältigen und hat dadurch einen schwierigeren Start ins Leben. Durch die Kostenheranziehung wird dieser Start noch erschwert. Zudem widerspricht sie dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu unterstützen.
Wir möchten außerdem eine weitere wichtige Änderung erreichen: Bisher mussten junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen, diese als sogenannte zweckgleiche Leistung vollständig an das Jugendamt abgeben. Wir sorgen mit der Änderung dafür, dass sie auch von der Abschaffung der Kostenheranziehung profitieren. Sie dürfen künftig einen Teil ihrer Berufsausbildungsbeihilfe oder ihres Ausbildungsgeldes behalten.
Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
Infodienst, Inneres und JustizDie SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern im Bund, brachte diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zu beschleunigen. Damit werden verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht umgesetzt. Durch den Gesetzentwurf sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die schnellere und bessere Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen sollen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von Videotechnik für Anhörungen und die Entscheidung über Asylanträge bei Nichtbetreiben des Verfahrens. Auch soll mit dem Gesetzentwurf die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abgeschafft werden. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden. Schließlich soll mit dem Gesetz eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, die auch eine Rechtsberatung vorsieht und durch den Bund gefördert wird.
Den Gesetzesentwurf, der in dieser Woche diskutiert wurde, können Sie hier nachlesen: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (bund.de) .
Pressemitteilung: Über eine halbe Million Euro Bundesmittel für die Fassadensanierung von St. Viktor
Schwerte, Wirtschaft und FinanzenDie evangelische Kirchengemeinde in Schwerte erhält aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes 585.725 Euro für die Fassadensanierung des Turmes und der Seitenschiffe der Marktkirche St. Viktor. Das teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit, der sich auf Initiative der Kirchengemeinde erneut für die Bundesförderung stark gemacht hat. Der Haushalts-ausschuss des Deutschen Bundestags genehmigte die Förderung des Projekts, das nach derzeitiger Schätzung rund 1,171 Mio. Euro kostet, am Donnerstag.
„St. Viktor ist für viele Schwerterinnen und Schwerter nicht nur ein Wahrzeichen, sondern auch ein besonderer Ort“, sagt Kaczmarek. Und zwar nicht nur für die Gemeinde. Sie sei auch für das kulturelle Angebot der Stadt bedeutsam. „Ich freue mich daher sehr, dass dieser zentrale Aufenthaltsort den Schwerterinnen und Schwertern noch lange erhalten bleibt.“
Schon im vergangenen Jahr hat sich der Bundestagsabgeordnete erfolgreich dafür eingesetzt, dass St. Viktor beim Denkmalschutz-Sonderprogramm Berücksichtigung findet. Mit 400.000 Euro förderte der Bund die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes. „Das große Engagement der Kirchengemeinde, des Fördervereins und der Bürgerinnen und Bürger sowie die gute Planung verdienen diese Unterstützung“, ist Kaczmarek überzeugt.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
Oliver Kaczmarek wieder mit der Ansprechbar unterwegs
AnsprechBar, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Rausgehen und zuhören – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek regelmäßig mit der AnsprechBar in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in seinem Wahlkreis unterwegs – gemeinsam mit den SPD-Verantwortungsträgern vor Ort. Der Abgeordnete spricht mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, will wissen, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nimmt ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog führt Kaczmarek in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten fort. Interessierte treffen den Bundestagsabgeordneten am Mittwoch, 26. Oktober, von 10 bis 11 Uhr vor der Kirche St. Viktor in Schwerte.
Die nächsten Termine:
Mittwoch, 2. November, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bönen
Donnerstag, 17. November, 10 bis 11 Uhr auf dem Marktplatz in Fröndenberg
Freitag, 18. November, 10 bis 11 Uhr auf dem Marktplatz in Holzwickede
Dienstag, 6. Dezember, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Unna
Donnerstag, 8. Dezember, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bergkamen
Dienstag, 20. Dezember, 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kamen
Pressemitteilung: 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner*innen
AllgemeinDer Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro beschlossen. „Mit der Zahlung der Energiepreispauschale entlasten wir nun auch Rentner*innen. Das ist ein wichtiger Schritt in der Bewältigung der Krise. Die SPD-geführte Bundesregierung macht klar: niemand wird alleine gelassen!“, so SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek.
Die Rentenzahlstellen sollen die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 an alle auszahlen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Aber auch Pensionär*innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale. Sie soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen, wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Es dürfe aber nicht bei Einmalzahlungen bleiben, so Kaczmarek: „Wir müssen jetzt das Problem an der Wurzel packen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs belasten uns in Deutschland stark – insbesondere die steigenden Energiekosten führen zu anhaltend hoher Inflation. Es muss deswegen in diesem Herbst und Winter darum gehen, die Energiepreise zu senken. Damit helfen wir allen. Mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm haben wir eine Maßnahme geschaffen, für die umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.“
Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern
Arbeit und Soziales, Gesundheit und Pflege, InfodienstUm eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Dazu haben wir diese Woche im Bundestag ein erster Gesetzesentwurf diskutiert. Ziel dabei ist es, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden. Auch ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des Krankenhauszukunftsfonds zu verbessern. Darüber hinaus sollen digitale Anwendungen nutzerfreundlicher gestaltet und die Telematikinfrastruktur ausgebaut werden.
Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt
Infodienst, Inneres und Justiz, TeilhabeMit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.
Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.
Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftäter*innen und Gefährder*innen durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.
Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen
Infodienst, Verkehr und Infrastruktur, Wirtschaft und FinanzenAngesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes durch eine Einmalzahlung. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer*innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.