Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

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Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftäter*innen und Gefährder*innen durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen

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Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes durch eine Einmalzahlung. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer*innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.

Zweiter Heizkostenzuschuss kommt

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Für die im Jahr 2022 erwarteten Mehrbelastungen für Haushalte wird ein zweiter Heizkostenzuschuss (HKZ II) ausgezahlt. Vom zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr werden alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Der Heizkostenzuschuss II erhöht sich von 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

Unterstützung für Unternehmen durch das ERP-Sondervermögen

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Der European Recovery Plan (ERP), besser bekannt als Marshallplan, gehört mit seinen Programmen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere des Mittelstandes – sowie Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden. Sie werden in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital vergeben.Finan

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Zudem werden Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (4,6 Millionen Euro), zur Gewährung von Stipendien an Student*innen und junge Wissenschaftler*innen sowie zur langfristigen Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen nach Deutschland (3,3 Millionen Euro) gefördert.

Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

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Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze plant die Bundesregierung, mehrere Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und weniger bürokratisch auszugestalten. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. So ist geplant, dass die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises entfällt – stattdessen kann der Arbeitgeber künftig automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Elternzeiten sollen durch ein elektronisches Meldeverfahren durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mitgeteilt werden. Zudem soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgeber*innen geschaffen werden, um Bürger*innen sowie Arbeitgeber*innen bei der Bearbeitung zu entlasten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wird. Damit wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter flexibilisiert. Bei Erwerbsgeminderten werden die Zuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Für Künstler*innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten vorgesehen. Die bisherige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Zudem soll der Versicherungsschutz für Berufsanfänger*innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.

Der Notfallfonds für das Wissenschaftssystem

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Gestern habe ich eine Rede im Plenum des Bundestages zum Notfallfonds für das Wissenschaftssystem gehalten.

Die Wissenschaft und Forschung sowie die Bildungseinrichtungen stehen im Moment vor besonderen Herausforderungen. Auch an sie werden einerseits die Anforderungen gestellt, Energie einzusparen und damit Kosten zu reduzieren. Andererseits kann in vielen Forschungseinrichtungen keine Energie eingespart werden. Zu stark sind die Forschungsabläufe und die Labore von der dauerhaften Energieversorgung abhängig. Hierfür müssen nun passgenaue Lösungen gefunden werden. Unter diesem Link können Sie die Rede in voller Länge anhören

Kaczmarek: „Mehr Geld für Jugendmigrationsdienste und Jugendverbandsarbeit“

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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Einzelplanberatung zum Etat des Bundesfamilienministeriums für 2023 beschlossen, die Finanzierung der Jugendmigrationsdienste um 8 Millionen Euro erneut zu stärken. „Das sind gute Nachrichten! Die Jugendmigrationsdienste können ihre wichtige Arbeit auch im Kreis Unna fortsetzen und junge Menschen mit Migrationsgeschichte auf dem Weg in eine gute schulische und berufliche Zukunft vor Ort unterstützen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2023 war die Erhöhung um 8 Millionen Euro, die die Ampel-Koalition 2022 für die Jugendmigrationsdienste erreicht hatte, nicht fortgeschrieben worden. Dieses Absenken konnten die Abgeordneten der Ampelfraktionen abwenden. Insgesamt stehen im Jahr 2023 somit 68,85 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.

Kaczmarek: „Die Mitarbeiter:innen der Jugendmigrationsdienste unterstützen und begleiten bundesweit in rund 480 Einrichtungen – im Kreis betreuen u.a. AWO und Caritas zugewanderte junge Menschen – Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte durch Beratung, Bildungs- und Freizeitangebote am Übergang von der Schule bis ins Berufsleben.“ Sie sorgten mit dafür, so Kaczmarek weiter, dass sich die jungen Menschen gut und schnell sozial und beruflich integrieren könnten. Diese Arbeit verdiene große Anerkennung. „Deshalb bin ich froh, dass wir hier nachsteuern konnten, auch weil die Zahl geflüchteter Menschen, die nach Deutschland kommen, aktuell wieder steigt“, sagt der Abgeordnete. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sei es der SPD wichtig, Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte bei ihrer Integration in Bildung, Arbeit und die Gesellschaft zu unterstützen.

Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss beschlossen, im Kinder- und Jugendplan des Bundes die Arbeit des Deutschen Bundesjugendrings und seiner Mitgliedsverbände mit zusätzlich 3 Millionen Euro und die Arbeit der Deutschen Sportjugend mit zusätzlich 1 Million Euro gegenüber dem Regierungsentwurf zu stärken. „Der Austausch mit Gleichaltrigen ist für alle Kinder und Jugendlichen, insbesondere aus sozial benachteiligten Familien, ein wichtiger Ausgleich“, sagt Kaczmarek. In Sportvereinen und den verschiedenen Jugendverbänden passiere genau das. Dort lernten Kinder und Jugendliche, sich für andere und unsere Demokratie zu engagieren und gemeinsam für eine Sache verantwortungsvoll einzustehen. Und: Corona wirke noch immer nach; umso wichtiger sei es, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Blick zu haben und ihre Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen.

Pressemitteilung: MdB Kaczmarek empfängt Feuerwehrleute aus Holzwickede in Berlin

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Unter dem Motto „Krisenfest durch die Zeitenwende“ hat die SPD-Bundestagsfraktion jetzt zu ihrer traditionellen Blaulichtkonferenz nach Berlin eingeladen. Vor Ort folgten rund 300 Teilnehmer*innen von Feuerwehren, der Polizei, Hilfsorganisationen und dem THW aus ganz Deutschland der Einladung, etwa 200 Gäste nahmen hybrid teil. Aus dem Kreis Unna waren Patrick Mecklenbräuker und Jonas Beckmann von der Feuerwehr Holzwickede auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek dabei. „Durch den Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in der Welt, in Europa und damit auch bei uns in Deutschland grundlegend verändert“, so Kaczmarek. Damit stehe auch der Zivil- und Katastrophenschutz vor neuen Herausforderungen. Die SPD-Bundestagsfraktion habe sich mit dem Bevölkerungsschutz stets intensiv auseinandergesetzt und regelmäßige Blaulichtkonferenzen durchgeführt, um mit den Ehrenamtlichen aus der gesamten Republik wichtige Themen zu beraten und in die Öffentlichkeit zu bringen.

Bei der Konferenz diskutierten zahlreiche Teilnehmer*innen von Polizei, Feuerwehr und Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes darüber, wie sich die Arbeit der Einsatzkräfte durch die Zeitenwende bereits jetzt verändert und auf was wir uns für die Zukunft einstellen müssen. “Die aktuellen Gefahren für die Bevölkerung begründeten sich nicht allein in der militärischen Konfrontation in Osteuropa”, erklärt Kaczmarek. Vielmehr träten eine ganze Reihe an neuen und alten Gefahren nebeneinander: schwere sicherheitspolitische Spannungen sowie die Folgen des Klimawandels mit Flutkatastrophen und Waldbränden, internationale Konfliktlagen um Ressourcen und Rohstoffe wie auch neuartige Bedrohungen im Cyberraum, und zudem eine grundsätzlich höhere Anfälligkeit moderner Industrie- und Wissensgesellschaften.

EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer*innen

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Die Umwandlungsrichtlinie der EU von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen regelt, muss bis Anfang 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer*innen in den oben genannten Fällen vorgesehen. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte besser wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer*innen gezielt zu umgehen.

 

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

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Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben. Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie KiTa-Plätze. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.