Deutschland befürwortet NATO-Beitritt von Finnland und Schweden

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Sicherheit in Europa muss spätestens seit dem Überfall Russlands gegen die Ukraine immer verteidigt werden. Auch deshalb haben Finnland und Schweden nach einer breiten Beteiligung von Gesellschaft und Parlament im Mai 2022 den Beitritt zur NATO beantragt. Damit beide Länder NATO-Mitglied werden können, unterzeichnet jedes NATO-Mitglied formal jeweils ein Beitrittsprotokoll für beide Länder. In Deutschland muss der Bundestag der Unterzeichnung der Protokolle durch die Bundesregierung zustimmen. Wir haben ein Interesse an einem zügigen Abschluss dieses Prozesses, damit es nicht zu einer monatelangen Hängepartie für Finnland und Schweden kommt. Deshalb wurde in dieser Woche der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion eingebracht und abschließend beraten. Sobald alle NATO-Mitglieder dem Beitritt zugestimmt haben, kann der NATO-Generalsekretär Finnland und Schweden im Namen aller Vertragsparteien eine förmliche Beitrittseinladung übermitteln.

BAföG und Hilfe in Notlagen

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In dieser Woche beschloss der Bundestag die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Mit der Novelle reagieren wir auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen: Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Im Gegenzug staffeln wir die Vermögensfreibeträge nach Alter. Wir heben zudem die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Wir unterstützen Studierende mit Kindern, indem wir den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöhen. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung auf Restschuldenerlass wird vereinfacht. Zur Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Nothilfemechanismus, der Teil der 28. BAföG-Novelle ist. Er hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Mit dieser ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern – das schreiben wir in einem Entschließungsantrag fest. Diesen finden Sie hier. Wir wollen mit einer weiteren strukturellen BAföG-Reform den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion finden die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst.

Stromversorgung wird sichergestellt

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Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Außerdem schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter*innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen.

Ein guter Tag für Frauenrechte: § 219a wird abgeschafft

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Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt daher die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB auf. Damit können Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und Frauen haben einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Gesetzesänderungen sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt. Außerdem haben wir über das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beraten. Mit diesem wurden die grundrechts- und menschenrechtswidrigen Urteile aufgehoben, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Entschädigung für Betroffene geschaffen.

Frieden und Sicherheit in Kosovo stärken

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Frieden und Sicherheit auf dem Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Und das mit Erfolg: KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes. Zudem sind die kosovarischen Sicherheitskräfte noch nicht in der Lage, Sicherheit für das gesamte Kosovo zu gewährleisten. Hinzu kommen die weiterhin angespannten Beziehungen zu Serbien sowie die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Das Engagement Deutschlands in Kosovo bleibt weiterhin gefragt. Der Bundestag hat deshalb diese Woche über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des entsprechenden Bundeswehrmandates beraten.

Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor

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Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist mittlerweile davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt. Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb haben wir diese Woche im Bundestag ein Gesetz zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve einzurichten. Hierzu sollen bereitstehende Kohle- und Mineralölkraftwerke zum Einsatz kommen. Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Die entsprechenden Kraftwerke kehren allerdings nur dann in den Strommarkt zurück, wenn ein Gasmangel vorliegt oder droht. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dem Gesetz unberührt.

Mehr Flächen für Windenergie bereitstellen

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land zu nutzen. Derzeit sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen – davon wiederum sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Um den Ausbau der Windenergie an Land massiv zu beschleunigen, haben wir diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser legt verbindliche Flächenziele für die Länder fest. Das Zwei-Prozent-Flächenziel wird proportional zum ermittelten Flächenpotenzial auf die Bundesländer verteilt: Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil übertragen. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die festgelegten Flächenziele erreichen.

Bundeswehreinsatz im Libanon fördert den Frieden im Nahen Osten

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Dauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Doch noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien sind über eine Million Menschen in den Norden des Libanons geflüchtet. Zudem verfügt die radikal-islamische Hisbollah weiterhin über umfangreiche militärische Fähigkeiten, die die Möglichkeiten der libanesischen Regierung einschränken, ihre Souveränität über das eigene Territorium auszuüben. Zudem haben die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 die Situation weiter verschärft. Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldat*innen der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche eingebracht wurde, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden.

Beschaffung für die Bundeswehr beschleunigen

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Der Überfalls Russlands auf die Ukraine zeigt: Sicherheit in Europa ist nicht mehr selbstverständlich. Auch deshalb hat der Bundestag das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Nun gilt es, mit diesen finanziellen Mitteln die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich und effektiv zu erhöhen. Dies wird mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr ermöglicht, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wurde. Mit dem Entwurf wird künftig im Bundesverteidigungsministerium die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt. Des Weiteren wird die gemeinsame Beschaffung mit anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und umweltbezogene Aspekte werden noch stärker berücksichtigt.

Deutsche Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA

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Deutschland und die Europäische Union haben ein Interesse an der nachhaltigen Stabilisierung des westlichen Balkans. Auch und vor allem in Bosnien und Herzegowina, das immer noch mit den Folgen des Jugoslawienkrieges zu kämpfen hat. Dort haben unter anderem die spalterische Politik des bosnisch-serbischen Präsidentschaftsmitglieds Dodik sowie der russische Angriffskrieg in der Ukraine das Risiko für Spannungen weiter erhöht. Seit 2004 ist die EU im Rahmen der Sicherheitsmission EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina engagiert, um Frieden und Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und das Land an die Europäische Union heranzuführen. Bis 2012 hat sich auch Deutschland an der Mission beteiligt. Die Bundesregierung beabsichtigt nun den Wiedereinstieg. Über den Antrag der Bundesregierung wurde diese Woche im Bundestag beraten.