Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Vor allem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt: Nur ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. In dieser Woche haben wir nun das Osterpaket beschlossen. Wir gehen damit wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Erneuerbare Energien künftig einen Vorrang. Es wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem wird das Ausbauziel von Erneuerbaren Energien angehoben: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, erhöhen wir gleichzeitig die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und auch Solarenergie. Hinzu kommen Maßnahmen, die die finanzielle Förderung und den Bau von Photovoltaik-Anlagen stärken. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Wir stärken zudem den Ausbau der Photovoltaik, unter anderem indem wir uns auf höhere Vergütungssätze einigen. Außerdem geben wir zusätzliche Gebiete frei für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.
Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil „übertragen“. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.
Wir werden uns auf eine mögliche weitere Corona-Welle ab Herbst gut vorbereiten. Wir wollen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden und besonders vulnerable Gruppen schützen. Ein entsprechender Entwurf der Ampelfraktionen für ein COVID-19-Schutzgesetz wird in dieser Woche beraten. Dieser sieht vor, die Ermächtigungsgrundlagen des Bundesministeriums für Gesundheit für die Corona-Impf- und Test-Verordnungen bis Ende 2022 zu verlängern. Auch die Impfverordnung soll bis Ende dieses Jahres weitergelten. Bis Ende 2023 wird es zudem möglich sein, sich in Apotheken, Zahn- und Tierarztpraxen impfen zu lassen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und Notlagen zu vermeiden. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, erhalten die Länder eine Ermächtigungsgrundlage, um im Pflegebereich eigene Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz zu erlassen. Im parlamentarischen Verfahren wird über weitere Corona-Schutzmaßnahmen gemäß Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes beraten. Dazu zählen etwa die Maskenpflicht oder Zugangsregeln wie 2G. Sobald entschieden ist, um welche Maßnahmen es sich handelt, wird der vorliegende Entwurf des COVID-19-Schutzgesetzes ergänzt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-07-08 11:21:172022-07-08 11:27:31Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst
Sicherheit in Europa muss spätestens seit dem Überfall Russlands gegen die Ukraine immer verteidigt werden. Auch deshalb haben Finnland und Schweden nach einer breiten Beteiligung von Gesellschaft und Parlament im Mai 2022 den Beitritt zur NATO beantragt. Damit beide Länder NATO-Mitglied werden können, unterzeichnet jedes NATO-Mitglied formal jeweils ein Beitrittsprotokoll für beide Länder. In Deutschland muss der Bundestag der Unterzeichnung der Protokolle durch die Bundesregierung zustimmen. Wir haben ein Interesse an einem zügigen Abschluss dieses Prozesses, damit es nicht zu einer monatelangen Hängepartie für Finnland und Schweden kommt. Deshalb wurde in dieser Woche der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion eingebracht und abschließend beraten. Sobald alle NATO-Mitglieder dem Beitritt zugestimmt haben, kann der NATO-Generalsekretär Finnland und Schweden im Namen aller Vertragsparteien eine förmliche Beitrittseinladung übermitteln.
In dieser Woche beschloss der Bundestag die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Mit der Novelle reagieren wir auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen: Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Im Gegenzug staffeln wir die Vermögensfreibeträge nach Alter. Wir heben zudem die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Wir unterstützen Studierende mit Kindern, indem wir den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöhen. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung auf Restschuldenerlass wird vereinfacht. Zur Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Nothilfemechanismus, der Teil der 28. BAföG-Novelle ist. Er hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Mit dieser ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern – das schreiben wir in einem Entschließungsantrag fest. Diesen finden Sie hier. Wir wollen mit einer weiteren strukturellen BAföG-Reform den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion finden die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-06-24 14:33:042022-06-24 14:35:22BAföG und Hilfe in Notlagen
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Außerdem schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter*innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen.
Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt daher die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB auf. Damit können Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und Frauen haben einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Gesetzesänderungen sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt. Außerdem haben wir über das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beraten. Mit diesem wurden die grundrechts- und menschenrechtswidrigen Urteile aufgehoben, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Entschädigung für Betroffene geschaffen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-06-24 14:32:082022-06-24 14:34:31Ein guter Tag für Frauenrechte: § 219a wird abgeschafft
Frieden und Sicherheit auf dem Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Und das mit Erfolg: KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes. Zudem sind die kosovarischen Sicherheitskräfte noch nicht in der Lage, Sicherheit für das gesamte Kosovo zu gewährleisten. Hinzu kommen die weiterhin angespannten Beziehungen zu Serbien sowie die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Das Engagement Deutschlands in Kosovo bleibt weiterhin gefragt. Der Bundestag hat deshalb diese Woche über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des entsprechenden Bundeswehrmandates beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-06-24 14:31:152022-06-24 14:34:26Frieden und Sicherheit in Kosovo stärken
Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist mittlerweile davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt. Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb haben wir diese Woche im Bundestag ein Gesetz zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve einzurichten. Hierzu sollen bereitstehende Kohle- und Mineralölkraftwerke zum Einsatz kommen. Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Die entsprechenden Kraftwerke kehren allerdings nur dann in den Strommarkt zurück, wenn ein Gasmangel vorliegt oder droht. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dem Gesetz unberührt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-06-24 14:30:352022-06-24 14:34:20Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor
Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land zu nutzen. Derzeit sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen – davon wiederum sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Um den Ausbau der Windenergie an Land massiv zu beschleunigen, haben wir diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser legt verbindliche Flächenziele für die Länder fest. Das Zwei-Prozent-Flächenziel wird proportional zum ermittelten Flächenpotenzial auf die Bundesländer verteilt: Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil übertragen. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die festgelegten Flächenziele erreichen.
Dauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Doch noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien sind über eine Million Menschen in den Norden des Libanons geflüchtet. Zudem verfügt die radikal-islamische Hisbollah weiterhin über umfangreiche militärische Fähigkeiten, die die Möglichkeiten der libanesischen Regierung einschränken, ihre Souveränität über das eigene Territorium auszuüben. Zudem haben die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 die Situation weiter verschärft. Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldat*innen der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche eingebracht wurde, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-06-24 14:29:372022-06-24 14:33:58Bundeswehreinsatz im Libanon fördert den Frieden im Nahen Osten
Für Klimaschutz und Energiesicherheit – Das „Osterpaket“ kommt!
Äußeres und Verteidigung, Infodienst, Umwelt und EnergieErneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Vor allem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt: Nur ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. In dieser Woche haben wir nun das Osterpaket beschlossen. Wir gehen damit wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Erneuerbare Energien künftig einen Vorrang. Es wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem wird das Ausbauziel von Erneuerbaren Energien angehoben: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, erhöhen wir gleichzeitig die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und auch Solarenergie. Hinzu kommen Maßnahmen, die die finanzielle Förderung und den Bau von Photovoltaik-Anlagen stärken. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Wir stärken zudem den Ausbau der Photovoltaik, unter anderem indem wir uns auf höhere Vergütungssätze einigen. Außerdem geben wir zusätzliche Gebiete frei für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.
Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil „übertragen“. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.
Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst
Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, InfodienstWir werden uns auf eine mögliche weitere Corona-Welle ab Herbst gut vorbereiten. Wir wollen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden und besonders vulnerable Gruppen schützen. Ein entsprechender Entwurf der Ampelfraktionen für ein COVID-19-Schutzgesetz wird in dieser Woche beraten. Dieser sieht vor, die Ermächtigungsgrundlagen des Bundesministeriums für Gesundheit für die Corona-Impf- und Test-Verordnungen bis Ende 2022 zu verlängern. Auch die Impfverordnung soll bis Ende dieses Jahres weitergelten. Bis Ende 2023 wird es zudem möglich sein, sich in Apotheken, Zahn- und Tierarztpraxen impfen zu lassen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und Notlagen zu vermeiden. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, erhalten die Länder eine Ermächtigungsgrundlage, um im Pflegebereich eigene Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz zu erlassen. Im parlamentarischen Verfahren wird über weitere Corona-Schutzmaßnahmen gemäß Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes beraten. Dazu zählen etwa die Maskenpflicht oder Zugangsregeln wie 2G. Sobald entschieden ist, um welche Maßnahmen es sich handelt, wird der vorliegende Entwurf des COVID-19-Schutzgesetzes ergänzt.
Deutschland befürwortet NATO-Beitritt von Finnland und Schweden
Äußeres und Verteidigung, InfodienstSicherheit in Europa muss spätestens seit dem Überfall Russlands gegen die Ukraine immer verteidigt werden. Auch deshalb haben Finnland und Schweden nach einer breiten Beteiligung von Gesellschaft und Parlament im Mai 2022 den Beitritt zur NATO beantragt. Damit beide Länder NATO-Mitglied werden können, unterzeichnet jedes NATO-Mitglied formal jeweils ein Beitrittsprotokoll für beide Länder. In Deutschland muss der Bundestag der Unterzeichnung der Protokolle durch die Bundesregierung zustimmen. Wir haben ein Interesse an einem zügigen Abschluss dieses Prozesses, damit es nicht zu einer monatelangen Hängepartie für Finnland und Schweden kommt. Deshalb wurde in dieser Woche der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion eingebracht und abschließend beraten. Sobald alle NATO-Mitglieder dem Beitritt zugestimmt haben, kann der NATO-Generalsekretär Finnland und Schweden im Namen aller Vertragsparteien eine förmliche Beitrittseinladung übermitteln.
BAföG und Hilfe in Notlagen
Arbeit und Soziales, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen, Zukunftsaufgabe BildungIn dieser Woche beschloss der Bundestag die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Mit der Novelle reagieren wir auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen: Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Im Gegenzug staffeln wir die Vermögensfreibeträge nach Alter. Wir heben zudem die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Wir unterstützen Studierende mit Kindern, indem wir den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöhen. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung auf Restschuldenerlass wird vereinfacht. Zur Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Nothilfemechanismus, der Teil der 28. BAföG-Novelle ist. Er hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Mit dieser ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern – das schreiben wir in einem Entschließungsantrag fest. Diesen finden Sie hier. Wir wollen mit einer weiteren strukturellen BAföG-Reform den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion finden die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst.
Stromversorgung wird sichergestellt
Infodienst, Umwelt und Energie, Wirtschaft und FinanzenBis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Außerdem schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter*innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen.
Ein guter Tag für Frauenrechte: § 219a wird abgeschafft
Gesundheit und Pflege, Infodienst, Inneres und JustizÄrzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt daher die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB auf. Damit können Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und Frauen haben einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Gesetzesänderungen sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt. Außerdem haben wir über das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beraten. Mit diesem wurden die grundrechts- und menschenrechtswidrigen Urteile aufgehoben, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Entschädigung für Betroffene geschaffen.
Frieden und Sicherheit in Kosovo stärken
Äußeres und Verteidigung, Europa, InfodienstFrieden und Sicherheit auf dem Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Und das mit Erfolg: KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes. Zudem sind die kosovarischen Sicherheitskräfte noch nicht in der Lage, Sicherheit für das gesamte Kosovo zu gewährleisten. Hinzu kommen die weiterhin angespannten Beziehungen zu Serbien sowie die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Das Engagement Deutschlands in Kosovo bleibt weiterhin gefragt. Der Bundestag hat deshalb diese Woche über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des entsprechenden Bundeswehrmandates beraten.
Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor
Äußeres und Verteidigung, Infodienst, Umwelt und EnergieRussland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist mittlerweile davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt. Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb haben wir diese Woche im Bundestag ein Gesetz zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve einzurichten. Hierzu sollen bereitstehende Kohle- und Mineralölkraftwerke zum Einsatz kommen. Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Die entsprechenden Kraftwerke kehren allerdings nur dann in den Strommarkt zurück, wenn ein Gasmangel vorliegt oder droht. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dem Gesetz unberührt.
Mehr Flächen für Windenergie bereitstellen
Infodienst, Umwelt und EnergieIm Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land zu nutzen. Derzeit sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen – davon wiederum sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Um den Ausbau der Windenergie an Land massiv zu beschleunigen, haben wir diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser legt verbindliche Flächenziele für die Länder fest. Das Zwei-Prozent-Flächenziel wird proportional zum ermittelten Flächenpotenzial auf die Bundesländer verteilt: Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil übertragen. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die festgelegten Flächenziele erreichen.
Bundeswehreinsatz im Libanon fördert den Frieden im Nahen Osten
Äußeres und Verteidigung, InfodienstDauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Doch noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien sind über eine Million Menschen in den Norden des Libanons geflüchtet. Zudem verfügt die radikal-islamische Hisbollah weiterhin über umfangreiche militärische Fähigkeiten, die die Möglichkeiten der libanesischen Regierung einschränken, ihre Souveränität über das eigene Territorium auszuüben. Zudem haben die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 die Situation weiter verschärft. Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldat*innen der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche eingebracht wurde, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden.