Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

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Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.

Mehr Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.

Für eine moderne und bürgerfreundliche Arbeitslosenversicherung

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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und bessere Arbeitsförderung – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten. Ziel ist, arbeitsuchende Menschen schneller, gezielter und leichter in Jobs zu vermitteln, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Beratungs- und Vermittlungsgespräche können in den Arbeitsagenturen künftig auch digital geführt werden und Instrumente zur aktiven Arbeitsförderung werden erweitert. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt, der auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auf die Eigeninitiative und das Vertrauen in die Eigenbemühungen arbeitsuchender Menschen setzt. Zumutbare Arbeit anzunehmen, bleibt Pflicht.
Wir fördern die Jugendberufsagenturen noch besser, insbesondere indem wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger stärken. Zudem verbessern wir die Möglichkeit, Jugendliche zu unterstützen, insbesondere werden die Fördermöglichkeiten für schwer erreichbare junge Menschen verbessert. Wer ein Praktikum zur Berufsorientierung außerhalb der eigenen Region macht, kann künftig bis zu 420 Euro pro Monat an Zuschuss für die Unterbringung erhalten.
Ab 2029 wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dauerhaft von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die bisher modellhaft bei ihr angesiedelte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wird verstetigt. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst entsprechend ihren Qualifikationen beschäftigt werden.

Wie Sie einen Online-Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren können, können Sie hier nachlesen.

Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

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Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.

Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

Bundesförderung für Zechenturm in Bönen und Haus Villigst in Schwerte

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich erfolgreich für Fördergelder in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro eingesetzt. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 25. September 2024, 2.318.750 € Fördergelder für Projekte in Bönen und Schwerte bewilligt.

Der Großteil der Summe, 2.005.000 €, wird für die Instandsetzung der Gebäudefassade des Förderturms in Bönen verwendet, eine Landmarke, die weit über die Grenzen der Gemeinde sichtbar ist. Zusätzlich erhält das Haus Villigst 313.750 € Bundesförderung, mit der das Dach der Tagungsstätte der evangelischen Kirche von Westfalen saniert wird. Die Mittel werden aus dem Bundesprogramm Kulturinvest zur Verfügung gestellt.

Oliver Kaczmarek betont: „Mit der Förderung werden zwei wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen in meinem Wahlkreis unterstützt. Ich freue mich sehr, dass der Bund damit die Bedeutung der beiden Zentren als überregionale Kultur- und Bildungsorte anerkennt und gleichzeitig die Kommunen finanziell entlastet. Das ist ein wichtiges Signal für die betroffenen Städte und Gemeinden“.

Bundeshaushalt 2025: Soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen

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Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht ein Gesamtvolumen von 489 Milliarden Euro vor. Davon fließen 81 Milliarden Euro in Investitionen, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 70,8 Milliarden Euro des Vorjahres. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage gibt es keine Einschnitte im Sozialbereich. Der Fokus liegt darauf, zentrale Aufgaben wie soziale Sicherheit, Wirtschaftsförderung und den Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen.

Die sozialen Sicherungssysteme bleiben stark: Renten werden stabil gehalten, und Familien sowie Arbeitnehmer:innen erhalten weiterhin umfangreiche Unterstützung. Im Bildungsbereich steigen die Ausgaben auf über 22 Milliarden Euro, um zusätzliche Studienplätze, die berufliche Bildung und das größte Bildungsprogramm für mehr Chancengleichheit – das Startchancenprogramm – zu fördern.

Auch der Wohnungsbau erhält einen Aufschwung: Mittel für den sozialen Wohnungsbau, das WohngeldPlus und die energetische Stadtsanierung werden erhöht. Dies soll dazu beitragen, bezahlbares und klimafreundliches Wohnen zu sichern.

Zusätzlich hat die Regierung eine Wachstumsinitiative verabschiedet, die 49 Maßnahmen umfasst. Darunter sind Bürokratieabbau, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen sowie Investitionen in die Infrastruktur, um Arbeitsplätze zu sichern und die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben.

Die Haushaltsplanung wird in diesem Jahr besonders herausfordernd: Es ist eine globale Minderausgabe von 12 Milliarden Euro vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung Vorschläge machen muss, um Einsparungen in diesem Umfang zu realisieren, ohne dabei die wichtigen Investitionen und sozialen Maßnahmen zu gefährden.

Um langfristig handlungsfähig zu bleiben, wird auch die Schuldenregel in den Fokus genommen. Der Haushaltsentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme von 51,3 Milliarden Euro vor, was im Rahmen der geltenden Schuldenbremse liegt. Doch die steigenden Ausgaben, insbesondere für Infrastruktur und Klimaschutz, machen deutlich, dass eine Reform der Schuldenregel notwendig ist, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Den Haushaltsentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Der Haushalt ist das Königsrecht des Bundestages. Als SPD werden wir uns in den kommenden Wochen des parlamentarischen Verfahrens besonders für soziale Sicherheit und Stabilität sowie für zukunftsgerichtete Investitionen in unsere Gesellschaft einsetzen. Der Haushalt wird in der 2. und 3. Lesung im November vom Bundestag beschlossen.

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-einbringung-1012518

Sicherheitspaket der Bundesregierung

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Als Reaktion auf den islamistischen Anschlag in Solingen hat die Bundesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Verbesserung der Extremismus- und Gewaltprävention geschnürt.

Ein zentraler Punkt ist die Verschärfung des Waffenrechts. Künftig sollen zusätzliche Behörden wie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) in die Prüfung und den Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen einbezogen werden, um zu verhindern, dass Extremist:innen und Terrorist:innen Zugang zu Waffen erhalten. Darüber hinaus wird ein Messerverbot auf Volksfesten, Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen eingeführt, das auch in Bussen und Bahnen gilt. Damit soll die Gewalt im öffentlichen Raum wirksam eingedämmt werden.

Im Bereich der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert. Das BKA und die Bundespolizei können künftig biometrische Daten wie Lichtbilder aus dem Internet mit Informationen aus sozialen Medien abgleichen, um mutmaßliche Täter:innen schneller zu identifizieren. Außerdem wird die automatisierte Datenanalyse verbessert, damit die Sicherheitsbehörden große Datenmengen effizienter auswerten können.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prävention islamistischer Radikalisierung. Eine Task Force der Bundesregierung wird konkrete Maßnahmen entwickeln, um vor allem junge Menschen, die sich im Internet radikalisieren, besser zu schützen. Präventive Maßnahmen sollen helfen, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.

Dieses Sicherheitspaket zeigt die Entschlossenheit der Bundesregierung, Extremismus und Terrorismus entschieden zu bekämpfen und gleichzeitig für Humanität im Asylrecht zu sorgen. Es setzt klare Maßnahmen, um Deutschland noch sicherer zu machen.

Die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-innere-sicherheit-1016976

Finanzspritze vom Bund: Fast 9 Millionen Euro für die Stadtentwicklung im Kreis Unna

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Städte, Kommunen und Gemeinden mit seinen vielfältigen Förderprogrammen unter anderem bei den Themen nachhaltige Stadtentwicklung, bezahlbarer Wohnraum und Neubau. Dazu zählt auch das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, das Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung unterstützt, das Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ sowie das „Städtebauförderungsprogramm“, das Investitionen in die Stadterneuerung vorantreibt. Diese und andere Maßnahmen sollen nicht nur den Wohnungsbau ankurbeln, sondern auch die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden erhöhen.

Seit Jahrzehnten profitiert auch der Kreis Unna von den Bundesmitteln. „In diesem und im vergangenen Jahr flossen Finanzmittel in Höhe von mehr als 8,8 Millionen Euro aus den Bundesförderprogrammen in unsere Kommunen“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.

Die Summe der vom Bund in den Jahren 2023/2024 zur Verfügung gestellten Mittel teilt sich wie folgt auf: Weit vorn liegt Schwerte mit einer Fördersumme von insgesamt 4.975.968 Mio. Euro. Rund 1,4 Mio. Euro erhielt die Stadt dabei aus dem Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ für den Klimagarten, der als Teil der internationalen Gartenausstellung 2027 in Wandhofen entsteht. Ca. 1,3 Mio. Euro flossen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in den Sportplatzneubau in Wandhofen sowie weitere 440.000 Euro in die Sanierung und Erweiterung der Begegnungsstätte auf dem Sportplatz in Geisecke. Rund 1,1 Mio. Euro erhielt die Kommune für die Innenstadtentwicklung aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und weitere 329.400 Euro aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.

Im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ unterstützte der Bund Bergkamen mit 900.000 Euro für das „Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke“ in der Wasserstadt Aden, während die Gemeinde Bönen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ von 1,2 Mio. Euro für die Erweiterung des Sportparks auf dem ehemaligen Zechengelände und von etwas mehr als 1 Mio. Euro aus dem Programm „Lebendige Zentren“ für die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes profitierte. Mittel aus diesem Programm erhielten auch die Städte Fröndenberg (673.000 Euro), Unna (104.000 Euro) und Kamen (50.000 Euro). Weitere 151.000 standen Unna aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ für Unna-Königsborn zur Verfügung.

Turbo Startchancen-Programm: Kaczmarek tauscht sich mit Lehrkräften der Friedrich-Kayser-Schule aus

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Auf die Bedürfnisse sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie Schulen in schwierigen Lagen eingehen – das ist das Ziel des milliardenschweren Startchancen-Programms von Bund und Ländern, das zum neuen Schuljahr gestartet ist. Zur ersten Gruppe von etwa 400 sogenannten Startchancen-Schulen in NRW gehört die Friedrich-Kayser-Grundschule in Schwerte. Wie die Schule das Programm mit Leben füllt, erfuhr der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in einem Gespräch mit der Schulleitung und Lehrkräften.

„Das Startchancenprogramm bietet uns in enger Kooperation mit dem Schulträger und der Schulaufsicht die Möglichkeit, die räumlichen Rahmenbedingungen durch die Schaffung von hochwertig ausgestatteten lernförderlichen Räumen für sozial benachteiligte Kinder zu verbessern, wodurch eine Motivations- und Kompetenzsteigerung der benachteiligten Schüler*innen erreicht wird“, macht Schulleiterin Sabine Jost deutlich. Ein wesentlicher Fokus liege zudem auf der Beratung und Unterstützung der Lernenden und dem gezielten und intensiven Ausbau einer lernförderlichen Elternarbeit in Form von offenen Elternangeboten durch die Stärkung des multiprofessionellen Teams und insbesondere durch eine zusätzlich zu besetzende Stelle der Profession „Schulsozialarbeit“. „Es ist uns ein großes Anliegen, durch verschiedene Maßnahmen eine positive, diversibilitäts- und ungleichheitssensible Schulkultur zu entwickeln und eine intensivere Vernetzung mit außerschulischen Akteuren im Sozialraum zu schaffen“, erklärt Jost.

Der Abgeordnete Kaczmarek betont: „Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen mit dem größten Bedarf. Bildung ist unsere wertvollste Ressource und das Programm ein wichtiger Schritt, um das Potential aller jungen Menschen zu entfalten.“ Es sei wichtig, so Kaczmarek weiter, Kinder nicht nur finanziell abzusichern, sondern ihnen auch mit guter Bildung einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Er freue sich, dass drei Schulen aus seinem Wahlkreis seit Schuljahresbeginn von dem bildungspolitischen Projekt profitierten.

Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Nordrhein-Westfalen erhält in den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird Mittel bis zu demselben Umfang investieren. Die ersten 400 Schulen aus Nordrhein-Westfalen mit insgesamt über 138.000 Schülerinnen und Schülern starteten nach den Sommerferien. Weitere 520 Startchancen-Schulen folgen zum Schuljahr 2025/26.

 

Bahn versichert in Schreiben an Kaczmarek: „Es sind derzeit keine Linieneinstellungen für Unnas und Schwertes IC-Halt vorgesehen“

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Die Deutsche Bahn plant vorerst nicht, die Intercity-Linie 34 zu streichen, die u.a. in Unna und Schwerte hält. Das geht aus einem Schreiben des Konzerns an den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hervor. Der Politiker hatte die Bahn um Stellungnahme gebeten, nachdem Ende Juni in den Medien über drohende Streichungen von Fernverkehrsverbindungen – darunter auch die Linie 34 – berichtet worden war. In dem Antwortschreiben des Unternehmens heißt es wörtlich: „Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass wir im April unsere Planungen für den Fahrplan 2025 abgeschlossen haben und dieser Fahrplan derzeit keine der genannten Linieneinstellungen vorsieht.“ Kaczmarek erklärt: „Das sind vorerst gute Nachrichten für die Fernverkehrsanbindung des Kreises Unna. Wir werden aber gemeinsam ein Auge darauf haben müssen, dass es dabei bleibt.“

Richtig sei aber auch, dass die Trassenentgelte einen maßgeblichen Kostenbestandteil im Schienenpersonenfernverkehr bildeten und ihre drastische Erhöhung die Fernverkehrstochter DB Fernverkehr AG wie viele andere eigenwirtschaftlich ausgerichtete Verkehrsunternehmen im Fern- und Güterverkehr vor erhebliche Herausforderungen stelle. „Je nach Höhe der zusätzlichen Belastungen sind wir gezwungen, den Umfang unseres Fahrplanangebotes bundesweit zu überprüfen“, teilt die Bahn mit. Bei der IC-Linie 34 gelte unabhängig hiervon: Die Linie werde von der DB Fernverkehr eigenwirtschaftlich betrieben. Im Abschnitt zwischen Dillenburg und Dortmund könnten die meisten Fernverkehrszüge durch eine vertragliche Regelung mit dem Aufgabenträger Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) auch mit Nahverkehrstickets inklusive des Deutschlandtickets genutzt werden. Der Vertrag mit dem NWL zur Anerkennung von Nahverkehrstickets laufe bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. „Ein vorzeitiges Ende des Vertrages ist derzeit nicht vorgesehen“, versichert die Bahn.

Und weiter heißt es: Der NWL und die DB Fernverkehr befinde sich regelmäßig in Gesprächen zur Angebotsgestaltung und werde über Ergebnisse sowie über mögliche Änderungen im Fahrplanangebot rechtzeitig informieren.

Kaczmarek wirbt für den deutsch-amerikanischen Schüleraustausch im Kreis Unna

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Seit 1983 bieten der Deutsche Bundestag und der US-Kongress jährlich das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP), ein Vollstipendium für den deutsch-amerikanischen Schüleraustausch, an. Im Rahmen dieses Programms können Jugendliche aus den USA und Deutschland als Junior-BotschafterInnen ein Schuljahr im jeweils anderen Land verbringen, um die Freundschaft und den Kulturaustausch zwischen den beiden Nationen zu stärken. Abgeordnete des Bundestags übernehmen die Patenschaft für die Teilnehmenden.

Einer davon ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Er unterstützt damit Deutschlands älteste gemeinnützige Austauschorganisation Experiment, die für die Durchführung des Austauschs in seinem Wahlkreis zuständig ist. „Ich bin sehr stolz darauf, einen jungen Menschen durch den Schüleraustausch zu begleiten, der durch das Stipendium eine neue Kultur kennenlernen kann”, erklärt Kaczmarek. Diese unvergessliche Erfahrung biete Jugendlichen die Möglichkeit, sich selbst zu entfalten, und stärke gleichzeitig gegenseitiges Verständnis und Toleranz.

Gerade in ungewissen Zeiten wie diesen ist interkultureller Austausch und bilaterale Zusammenarbeit wichtiger denn je. Damit dieser Kulturaustausch stattfinden kann, werden dringend Gastfamilien im Kreis Unna gesucht, die den Jugendlichen ein Zuhause auf Zeit schenken. Gastfamilie können fast alle werden – ob Alleinerziehende, Patchwork- oder Regenbogen-Familien, ob Paare mit oder ohne Kinder, ob Großstadt oder Dorf. Wichtig sind Humor, Neugier und Toleranz sowie die Bereitschaft, sich auf ein „Familienmitglied auf Zeit“ einzulassen.

Die US-AmerikanerInnen sind zwischen 15 und 18 Jahre alt, reisen am 7. September 2024 an und bleiben für zehn Monate in Deutschland. Interessierte können sich an die Geschäftsstelle von Experiment in Bonn wenden, per Telefon 0228 95722-41 oder per E-Mail: gastfreundlich@experiment-ev.de. Weitere Informationen rund um das Thema Gastfamilie gibt es unter www.experiment-ev.de/gastfamilie-werden.

Zeitgleich läuft auch die Bewerbungsphase für deutsche Jugendliche, die mit dem Stipendium ein Auslandsjahr in den USA verbringen möchten. Bewerbungen für das 42. PPP im Schuljahr 2025/26 sind noch bis zum 13. September 2024 möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.bundestag.de/ppp.