Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

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Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise legal. Der private Eigenanbau – und ab 1. Juli auch die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch nicht-kommerzielle Clubs – sind dadurch möglich. Im März 2024 hatten die Bundesländer Anregungen für eine bessere Umsetzbarkeit zur Teillegalisierung von Cannabis gegeben. Diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung festgehalten und sich zur Umsetzung verpflichtet. In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Protokollerklärung umsetzt, beraten.

Der Entwurf sieht mehr Handlungsspielraum bei der Erlaubnis von Cannabis-Anbauvereinigungen vor. Grundsätzlich werden diese nicht erlaubt, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser mehrerer Clubs zusammenhängen, um kommerzielle Anbaumodelle zu verhindern. Die Kontrollfrequenz von Clubs wird an die jeweilige Gefährdungslage angepasst, um Überwachungsbehörden nicht zu überlasten und flexibler eingreifen zu können. Zudem werden die im Cannabisgesetz vorgesehenen Konsumverbote sowie einzuhaltende Abstände zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. Im Entwurf ist außerdem geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte in den Kommunen entwickelt und damit die Länder in der Präventionsarbeit unterstützt.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011366.pdf

Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern

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Am 21. März 2024 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen. Maßgeblich für den weiteren EU-Beitrittsprozess bleibt jedoch die Umsetzung dringend notwendiger Reformen. Nach wie vor verhindern Nationalismus, ethnische Trennlinien und Sezessionsandrohungen eine Stärkung gesamtstaatlicher Institutionen. Dies wiederum erschwert nachhaltigen Fortschritt im Land und damit den Weg in eine bessere Zukunft für die Menschen in Bosnien und Herzegowina. Aus diesen Gründen bleibt die Operation EUFOR (European Forces) ALTHEA zur Unterstützung im zivilen Bereich und Garant für Stabilität aus Sicht der Bundesregierung essenziell und weiterhin geboten.

Deshalb debattierte der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen. Zentrale Aufgaben von EUFOR ALTHEA sind die Wahrung eines sicheren Umfeldes, die Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens sowie die Unterstützung und Koordinierung der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte. Der deutsche Beitrag zu EUFOR ALTHEA ist auf den Betrieb von zwei Häusern der Verbindungs- und Beobachtungsteams und auf Personal zur Unterstützung des Stabs im Hauptquartier ausgerichtet. Das Mandat ist bis Ende Juni 2025 befristet und sieht wie bisher die Entsendung von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Durch die Aufnahme der Befugnis zur Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags sollen die Befugnisse der deutschen Soldatinnen und Soldaten an die der Gesamtoperation und der anderen truppenstellenden Staaten angeglichen werden. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf 10 Millionen Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011413.pdf

Grenzüberschreitende Berufsausbildung

Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen.

Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. Die Bundesregierung hat deshalb in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG

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Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um den Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an die realen Studienbedingungen anzupassen und flexibler zu gestalten, reformieren wir das BAföG. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Konkret ist vorgesehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und-anfänger, die beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld erhalten, einzuführen. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wird die Zuverdienstgrenze so erhöht, dass ein Minijob anrechnungsfrei bleibt. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden weiter erhöht, sodass mehr junge Menschen gefördert werden.Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig ein Semester länger dafür Zeit. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus, ein sogenanntes Flexibilitätssemester, in Anspruch genommen werden. Die Änderungen sollen schon zu Beginn des Schuljahres 2024/25 bzw. zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Neben strukturellen Verbesserungen brauchen Studierende auch einen Ausgleich für gestiegene Preise. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren deshalb für einen höheren Grundbedarf und eine höhere Wohnkostenpauschale ein. Außerdem wollen wir die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme zurücknehmen. Wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

Städtebauförderung – Gutes Leben in der Nachbarschaft

Mit ihren ganzheitlichen quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten ist die Städtebauförderung die Erfolgsgeschichte der nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Seit über 50 Jahren unterstützen Bund und Länder die Kommunen erfolgreich bei der Gestaltung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume. Die Städtebauförderung stand nun im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte in dieser Woche. Beraten wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dieser fordert, die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu stärken.

Der fortschreitende Klimawandel und die notwendige Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilitätswende sowie der Strukturwandel in den Innenstädten und der Arbeitswelt stellen hohe Anforderungen an die Transformation von Städten und Gemeinden. Deshalb forderten die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, in den kommenden Jahren entsprechend den städtebaulichen Bedarfen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Städtebauförderung zu erhöhen. Außerdem sollen weiterhin mehrjährige Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern abgeschlossen werden, um einen flexibleren und längerfristigen Umgang mit den Fördermaßnahmen und -projekten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Potenziale der Digitalisierung auch bei der Abwicklung der Förderbescheide stärker genutzt und die Städtebauförderung als Instrument einer sozial ausgewogenen, klimafreundlichen und -angepassten Stadtentwicklungspolitik weiterentwickelt werden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006711.pdf

Berufsbildungsbericht 2024

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In dieser Woche haben wir den Berufsbildungsbericht 2024, der dem Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt, beraten. Der Bericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und gibt einen Überblick über das Ausbildungsjahr 2022/2023.

Der Bericht zeigt, dass sich der Ausbildungsmarkt langsam erholt. Etwa 500.000 junge Menschen haben 2023 eine Ausbildung begonnen, drei Prozent mehr als 2022. Auch wenn die Zahlen damit unterhalb des Niveaus von vor der Corona-Pandemie liegen, entwickelt sich der Ausbildungsmarkt positiv. Die Nachfrage nach einer dualen Berufsausbildung ist wieder gestiegen (plus 3,2 Prozent).

Auch das Angebot an Ausbildungsstellen hat 2023 in vergleichbarem Umfang zugenommen. Der Bericht zeigt aber auch, dass Betriebe und Behörden mit freien Ausbildungsplätzen und unversorgte Bewerberinnen und Bewerber schwieriger zueinander gefunden haben. Sowohl der Anteil der unbesetzten Stellen als auch der Anteil der erfolglos suchenden Jugendlichen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bundesweit blieben rund 73.400 Ausbildungsstellen unbesetzt, also rund 13,4 Prozent des gesamten betrieblichen Angebots. Gleichzeitig hatten etwa 63.700 junge Menschen zum Stichtag 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden. Ob eine Suche erfolgreich verläuft oder ein offener Ausbildungsplatz besetzt werden kann, hängt laut Bericht mit der Region und der Branche zusammen. Stellen in der Kfz-Technik, in der Softwareentwicklung oder im Büromanagement sind stark nachgefragt. Andere Branchen hingegen finden kaum interessierte Bewerberinnen und Bewerber, etwa der Lebensmittelhandel oder das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011311.pdf

Kaczmarek kommt mit rotem Dialogbus nach Schwerte

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Die SPD-Fraktion im Bundestag ist wieder mit dem Dialogbus im Land unterwegs und hat nicht nur offene Ohren für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch reichlich Informationen und kleine Überraschungen im Gepäck. Am Mittwoch, 22. Mai, macht der rote Bus von 10.30 bis 12.30 Uhr Station im Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek. „Demokratie lebt vom Dialog und vom Miteinander“, ist Kaczmarek froh darüber, dass die Dialogtour erneut in den Kreis Unna führt. „Sicher haben die Menschen auf Grund der aktuellen Situation jede Menge Redebedarf und Fragen“, lädt er zu konstruktiven Gesprächen und regem Austausch in lockerer Atmosphäre auf den Postplatz in Schwerte ein.

AnsprechBar: Kaczmarek auf dem Marktplatz in Holzwickede

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Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek regelmäßig mit der “AnsprechBar” in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in seinem Wahlkreis unterwegs – gemeinsam mit den SPD-Verantwortungsträgern vor Ort. Der Abgeordnete spricht mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, will wissen, welche Antworten sie von der Politik erwarten und nimmt ihre Anregungen mit nach Berlin. Diesen Dialog führt Kaczmarek am kommenden Freitag, 3. Mai, in Holzwickede fort. Interessierte treffen den Abgeordneten von 10 bis 11 Uhr auf dem Marktplatz.

Girls‘ Day: 16-jährige Fröndenbergerin besucht Kaczmarek im Bundestag

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Der alljährliche „Girls Day” soll junge Frauen auf dem Weg in den Beruf begleiten. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre individuellen Stärken und Interessen. In diesem Jahr hatte die 16-jährige Saphira Kühn aus Fröndenberg bei einem Besuch beim heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek in Berlin die Möglichkeit, den Bundestag und den Arbeitsalltag eines Abgeordneten hautnah zu erleben.

Foto: Mark Bollhorst

Neben einem gemeinsamen Frühstück mit dem Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich und einem anschließenden Fototermin stand für die Schülerin des Ernst-Barlach-Gymnasiums und die anderen Teilnehmerinnen des Girls’ Days u.a. eine Diskussionsrunde mit den Frauen der SPD-Fraktion und Fraktionsmitarbeiterinnen an. Ein unerwartetes Highlight war die Begegnung mit Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Gruppe überraschend im Reichstag besuchte. Saphira Kühn zeigte sich begeistert von diesem besonderen Erlebnis: „Es war unglaublich, Bundeskanzler Scholz persönlich zu erleben. Das zeigt, wie nah und vielfältig Politik sein kann.”

„Es ist mir eine besondere Freude, immer wieder junge Frauen aus meinem Wahlkreis hier im Bundestag zu sehen und sie zu ermutigen, ihre politischen Interessen und Karrieren aktiv zu verfolgen. Der Girls‘ Day ist eine hervorragende Initiative, um das Interesse an politischer Arbeit zu wecken und zu fördern“, betont der Abgeordnete Kaczmarek.

 

Umsetzung des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024

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Im Jahr 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Damit sollen Studiengänge und -abschlüsse in Europa vereinheitlicht, die Anerkennung von Studienleistungen vereinfacht und die Mobilität von Studierenden verbessert werden. In Vorbereitung auf die Bologna-Folgekonferenz im Mai 2024 hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt, in dem sie über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses zwischen 2021 bis 2024 in Deutschland informiert. Dieser Bericht liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor und wurde in dieser Woche beraten.

Deutschland zählt inzwischen zu den wichtigsten Gastländern für ausländische Studierende. Zahlreiche ukrainische Studierende konnten erfolgreich an den deutschen Hochschulen integriert werden. Wir konnten den Zukunftsvertrag Studium und Lehre in dieser Legislaturperiode dynamisieren und so Studium und Lehre bei stabilen Studierendenzahlen qualitativ verbessern. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt den Grundstein, um internationale Studierende dauerhaft in Deutschland zu halten. Ebenso gibt es Fortschritte bei den Anerkennungsverfahren von Studienleistungen.

Doch es besteht auch Verbesserungsbedarf: Die Zielmarke zur Auslandsmobilität deutscher Studierender von 20 Prozent konnte nicht erreicht werden. Auch sind die hohen Studienabbruchsquoten bei deutschen, aber insbesondere bei internationalen Studierenden, alarmierend. Deshalb wollen wir sozial benachteiligte Gruppen besser unterstützen. Das BAföG ist hier ein zentrales Instrument, um die finanziellen Hürden eines Studiums abzusenken. Für die in diesem Jahr anstehende 29. BAföG-Novelle sollen daher neben strukturellen auch weitere finanzielle Verbesserungen Priorität haben.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010945.pdf