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Bankenregulierung wird vereinfacht – Finanzstabilität gewährleistet

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Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) setzen wir eine EU-Richtlinien um, und zwar ohne Goldplating, d.h. ohne unnötige, zusätzliche nationale Regelungen zu schaffen. Was heißt das konkret? Wir vereinfachen die Bankenregulierung, ohne dabei die Aufsicht über das Bankengeschäft und die Finanzstabilität zu gefährden. Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns insbesondere dafür eingesetzt, dass die Regelungen kleine und mittlere Institute sowie Förderbanken nicht übermäßig belasten. Wir wollen Investitionen in unserem Land ermöglichen und erleichtern, das tun wir mit dem BRUBEG. Gleichzeitig setzen wir uns mit dem Gesetz dafür ein, dass auch die Banken zur Erreichung unserer gemeinsamen Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialstandards beitragen (Stichwort: ESG-Risikopläne). Die BaFin wird durch das Gesetz dahingehend gestärkt, dass sie weitere Befugnisse zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erhält. Ein wichtiger Schritt für die effektive Bekämpfung von Geldwäsche und mehr Steuergerechtigkeit.

Europäische Bankenunion schaffen

Um die Finanzmärkte zu bändigen, muss eine starke europäische Bankenunion geschaffen werden. Staaten dürfen nicht mehr bei Bankenkrisen haften. In ihrem Antrag gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, sich für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für europäische Banken einzusetzen. Er soll der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Wenn die Europäische Zentralbank Aufsichtsfunktionen erhält, müssen sie von der Geldpolitik getrennt sein. Ein einheitliches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen muss zumindest zwischen Euro-Staaten vereinbart werden. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über Einlagensicherungssysteme soll im Europäischen Ministerrat angenommen werden. Eine europäische Abwicklungsbehörde und ein europäischer Bankenfonds mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro sollen geschaffen werden. Der ESM darf nicht dauerhaft zur Kapitalisierung von Banken genutzt werden. Ein europäischer Schuldentilgungsfonds ist einzurichten.

Darüber hinaus wurde am Donnerstag in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat, die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht bei der EZB entschieden. Bisher wurde diese Aufgabe von den einzelnen Mitgliedstaaten national wahrgenommen. Durch die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer schlagkräftigen gemeinsamen Bankenaufsicht für die großen, grenzüberschreitend tätigen Institute gemacht worden. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht hier allerdings noch die dringende Notwendigkeit, dass die bei der EZB zusammengefasste Geldpolitik und Bankenaufsicht wieder getrennt werden müssen.

Den gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711878.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713829.pdf