Schlagwortarchiv für: Bundesteilhabegesetz

Die Zukunft der Rente – Zur Sitzungswoche vom 28.11.-02.12.2016

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Die rentenpolitische Einigung im Koalitionsausschuss markiert einen weiteren Baustein in der Reihe sozialpolitischer Erfolge der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Mit großem politischem Feingefühl ist es ihr gelungen, zentrale Versprechen der SPD in der Bundesregierung umzusetzen. Die Angleichung der Renten in Ost und West wird kommen, genauso Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Erwerbsgeminderte erhalten zukünftig so viel Rente wie sie beim 65. Lebensjahr erhalten hätten. Derzeit ist die Berechnungsgrundlage das 62. Lebensjahr.

 

Mit diesen Erfolgen gibt sich die SPD jedoch nicht zufrieden. Gemeinsam mit der Einigung im Koalitionsausschuss legte Andrea Nahles ein umfassendes Konzept zur Zukunft der Rente vor. Mit großer Spannung wurden die Vorschläge der Ministerin in Berlin erwartet. Wichtigste Botschaft ist die doppelte Haltelinie. Das Rentenniveau darf nach ihrem Vorschlag nicht unter 46% fallen und das Beitragsniveau wird bei 22% bis 2030 und maximal 25% bis 2045 gedeckelt. Dies wird auch möglich durch den sogenannten Demografiezuschuss, der aus Bundesmitteln finanziert wird. Hinzu kommt eine verbesserte Absicherung von Selbständigen, tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Solidarrente als Anerkennung für die Lebensleistung von Menschen. Die SPD wird diese Vorschläge nun weiter diskutieren und zur Bundestagswahl ein eigenes Rentenkonzept vorlegen.

 

Wir werden im Bundestag dennoch hart daran arbeiten, noch in dieser Wahlperiode so viel wie möglich um zu setzen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken
  2. Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen
  3. Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen
  4. Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen
  5. Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

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Nach langer und intensiver Debatte hat der Bundestag diese Woche final über das Bundesteilhabegesetz abgestimmt. Dabei sind zentrale Forderungen aus der Gesellschaft und von interessierten Gruppen und Verbänden aufgenommen worden. Selten hat ein einzelnes Gesetz so viel Aufmerksamkeit und Begleitung durch eine kritische Öffentlichkeit erfahren. Insgesamt verbessert das Gesetz in vielen Einzelpunkten die Situation von Menschen mit Behinderung.

 

Zuerst stellt das Gesetz sicher, dass Leistungen aus einer Hand geleistet werden. Mussten Menschen mit Behinderung vormals zu verschiedensten Stellen, um Leistungen zu beantragen, werden im neuen Teilhabeplanverfahren alle Akteure an einen Tisch geholt. Der Beantragende hat nur noch einen Träger als Ansprechpartner. Weiterhin wird schrittweise das Schonvermögen erhöht, das Beziehern von Eingliederungshilfe zusteht. Im Jahr 2017 auf 27.600 Euro und ab 2020 auf 50.000 Euro. Die Sicherung der Teilhabe steht im Zentrum des Gesetzes. Das neue Verfahren stellt die Logik der Eingliederungshilfe vom Kopf auf die Füße. Es geht nicht mehr bloß darum, Defizite einzelner Personen auszugleichen, sondern darum, wie die Gesellschaft als Ganzes Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen sicherstellen kann. Deswegen formuliert das Gesetz in zahlreichen einzelnen Kapiteln, wie beispielsweise Teilhabe an Bildung oder an Kultur sichergestellt werden kann.

 

Wegen des geänderten Zugangs zur Eingliederungshilfe haben sich viele Menschen Sorgen gemacht. Es gab die Befürchtung, dass Menschen aus der Förderung fallen, wenn die neue Regelung in Kraft tritt. Sie besagte, dass in Zukunft Defizite in 5 von 9 Lebensbereichen, die von der Weltgesundheitsorganisation als Grundlage für Teilhabe an der Gesellschaft definiert worden sind, vorliegen müssen, um antragsberechtigt zu sein. Um die Sorgen aufzugreifen, wird der neue Zugang zur Eingliederungshilfe nun zunächst in einem Modellversuch erprobt. Er wird wissenschaftlich begleitet und anschließend evaluiert. Auf Basis der neuen Erkenntnisse wird sich der Bundestag erst 2023 abschließend damit befassen, wie der Zugang gestaltet werden soll. Bis dahin ist sichergestellt, dass niemand aus der Förderung fallen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Klimaschutz und Freihandel – Zur Sitzungswoche vom 19. – 23.9.2016

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Hinter uns liegt eine ereignisreiche Woche mit zahlreichen wegweisenden Entscheidungen. An erster Stelle steht die Debatte um den Freihandel und das Abkommen mit Kanada CETA. Die SPD hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und hat als einzige Partei in Deutschland einen umfassenden Dialog mit Gegnern und Befürwortern, mit internationalen Akteuren und Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort geführt. Deswegen ist es uns wichtig, dass Verbesserungen beim Investitionsschutz, beim Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und bei der Bewahrung unserer Umwelt- und Arbeits- sowie Sozialstandards umgesetzt wurden. Auf unser Drängen hat der Bundestag weitere Anforderungen an Transparenz und Rechtstaatlichkeit beschlossen.

Ein weiterer Meilenstein ist die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens. Mit unserer Zustimmung zu Abkommen leisten wir unseren Beitrag zum Klimaschutz vor Ort, in Europa und weltweit. Durch eine umfassende Modernisierung lässt sich Klimaschutz mit Wachstum und guter Arbeit verbinden. Damit einher geht auch die Förderung der Elektromobilität. Diese ist auf dem Weg sich zu einer starken Industrie zu entwickeln. Die dafür nötige Infrastruktur wird gesichert durch den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030, der auch viele Investitionen für den Kreis Unna bedeutet.

Im sozialen Bereich bringen wir das Bundesteilhabegesetz auf den Weg. Es stellt die Sozialgesetzgebung für Menschen mit Behinderung vom Kopf auf die Füße. Die soziale Fürsorge soll nicht mehr einfach die „Defizite“ ausgleichen. Vielmehr stellt sich unsere Gesellschaft umgekehrt die Frage, wie wir Teilhabe trotz Einschränkungen durch gezielte Förderung möglich machen.Die weiteren Themen dieser Woche habe ich im Infodienst zusammengefasst:


Debatte um das Freihandelsabkommen (CETA)

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

Bundesteilhabegesetz

Elektromobilität fördern

Bundesverkehrswegeplan 2030

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken

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Diese Woche hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz debattiert. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Die SPD hat sich für das Vorhaben eingesetzt und damit eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht.

Derzeit gibt es bereits Regelungen für Unterstützung von Behinderten. Diese benötigen allerdings Anpassung an die realen individuellen Bedürfnisse. Außerdem hat auch Deutschland sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, damit Personen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Nicht die Beeinträchtigung von Personen soll im Mittelpunkt stehen. Vielmehr sollen individuelle Barrieren abgebaut oder Unterstützung im Umgang mit diesen gewährleistet werden. Zusätzlich fördert der Bund ein trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.

Damit dies gelingt, werden Leistungen der Eingliederungshilfe klar von Lebensunterhaltsleistungen getrennt. Konkret heißt dies, dass schon ab 2017 die Einkommensfreibeträge pro Monat um bis zu 260 Euro steigen. Gleichzeitig wird die Vermögensfreigrenze schrittweise 2017 auf 27.600 und 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben und Partnereinkommen und –vermögen nicht mehr angerechnet. Der Entwurf sieht auch vor, dass ein Antrag für alle Leistungen reichen soll. Auch Unterstützungsmaßnahmen bereits vor der Reha und ein vereinfachtes Reha-Antragsverfahren sowie mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen vor Ort sollen geschaffen werden.

Die SPD verhandelt nun im weiteren parlamentarischen Verfahren, damit die Gesetzesänderung den Betroffenen und ihren Angehörigen größtmöglichen Nutzen und Sicherheit bringt. Dabei geht es uns insbesondere um die Fragen, wer leistungsberechtigt ist, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber sowie um eine fundierte wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung von Anfang an.

Hier mehr zum Gesetzesentwurf.