Schlagwortarchiv für: Kooperationsverbot

Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gesichert

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In der Bildungspolitik hat sich in dieser Woche Entscheidendes getan. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns auf weitere Investitionen im Bereich (Aus-) Bildung und Forschung verständigt. Insgesamt 6 Milliarden Euro wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mehr für Bildung investieren. Die Mittel für Wissenschaft und Forschung werden ebenfalls um weitere 3 Milliarden Euro erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es im Bereich der Ausbildungsförderung: Wir haben durchgesetzt, dass der Bund ab kommenden Jahr sämtliche Ausgaben für das BAföG übernimmt. Damit werden die Länder um jährlich mehr als 1 Milliarde Euro entlastet. Die Länder können somit ab 2015 mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich in Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten investieren. Dies führt auch dazu, dass wir das BAföG spätestens zum Wintersemester 2016/2017 erhöhen können. Bisher scheiterte die notwendige Erhöhung vor allem daran, dass die Länder ihren finanziellen Anteil nicht aufbringen konnten.

In der frühkindlichen Bildung haben wir durchgesetzt, dass der Bund die Mittel für Bau- und Renovierungskosten von Kitas auf bis zu 1 Milliarde Euro aufstockt. Außerdem stellen wir den Ländern 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 100 Millionen Euro für Personalkosten im Bereich der Kitas zur Verfügung.

Einen wichtiges Ziel bleibt für uns die Abschaffung des sogenannten „Kooperationsverbots“ zwischen Bund und Ländern – auch hier sind wir einen ersten Schritt vorangekommen. Bislang verhindert das Kooperationsverbot, dass Bund und Länder gemeinsam in Bildung investieren. Künftig sollen nun Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenwirken können, damit der Bund künftig Hochschulen institutionell fördern kann. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im Schulbereich scheitert derzeit noch am Widerstand der Union.

Weitere Informationen hat die SPD-Fraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/einigung-zur-bildungsfinanzierung

Das Papier zur Bund-Länder-Einigung zur Bildungsfinanzierung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/bildungsfinanzierung_26052014.pdf

Kitas statt Betreuungsgeld!

Der Rechtsanspruch auf Förderung eines Kindes ab einem Jahr in Kindertageseinrichtung oder -pflege tritt am 1. August 2013 in Kraft. Um den Bedarf zu decken, muss noch eine erhebliche Anzahl qualitativ hochwertiger Plätze geschaffen werden. In ihrem Antrag „U3-Rechtsanspruch sichern – Qualität verbessern und auf Betreuungsgeld verzichten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Aktionsplan aufzustellen und umzusetzen. Damit sollen der Rechtsanspruch, der Ausbau frühkindlicher Bildung für Kinder unter drei Jahren sowie Fachkräfte gesichert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitionskosten und Betriebskosten ist auszuweiten. Ein Bundesprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familien-Zentren“ muss aufgelegt werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen soll ein Stufenplan entwickelt werden. Damit sollen Ganztagsangebote in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet und Elternbeträge schrittweise abgeschafft werden. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sind für den Ausbau frühkindlicher Bildung einzusetzen.

Auch der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und hat auf Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes vorsieht. Stattdessen soll in den Ausbau von frühkindlicher Bildung und Betreuung investiert werden. Familien haben erst echte Wahlfreiheit, wenn ein bedarfsdeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Abstimmung des Bundestages über diesen Gesetzentwurf des Bundesrates gefordert.

Gute Betreuung und Bildung darf aber nicht auf den frühkindlichen Bereich beschränkt sein. Das deutsche Bildungswesen verfestigt derzeit noch immer die soziale Benachteiligung. Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen wird das Bildungssystem leistungsfähiger und die Chancengleichheit gestärkt. Das erste Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern war ein Erfolg. Ein zweites Ausbauprogramm soll alle Kinder und Jugendlichen erreichen. In ihrem Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben. Bund und Länder sollen gemeinsam 20 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr für Bildung bereit stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen einen „Masterplan Gute Ganztagsschule“ aufstellen. Dafür werden in den ersten vier Jahren acht Milliarden Euro Bundesmittel benötigt. Das Ganztagsangebot soll flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Mit einem Qualitätsprogramm sind Lehr- und Betreuungsangebote auszubauen und qualitativ zu verbessern. Auch lokale Bildungsnetzwerke sollen gefördert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau frühkindlicher Bildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714138.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713112.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau von Ganztagsschulen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713482.pdf

Nationaler Bildungsbericht vorgelegt

Mit dem Nationalen Bildungsbericht 2012 ist zum vierten Mal eine bildungspolitisch unverzichtbare Zusammenschau der Kennzahlen und Dynamiken des deutschen Bildungswesens vorgelegt worden. Diese Form der Bildungsberichterstattung in Deutschland geht zurück auf eine gemeinsame Initiative der damaligen Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und des Deutschen Bundestages. Auch wenn aktuelle Ergebnisse zeigen, dass die Anstrengungen insbesondere der Länder beginnen, sich in Einzelbereichen auszuzahlen, so ist der zentrale Befund des Bildungsberichts aber nach wie vor: Der soziale Hintergrund bestimmt weiterhin zu einem großen Teil den Bildungserfolg. Deutschland weist laut allen Bildungsberichten und Studien nach wie vor mit die höchste soziale Kopplung aller Industrienationen auf. In kaum ei-nem anderen Land hängt der Bildungserfolg so sehr von der sozialen Herkunft ab. Schon zur Geburt sind für viele die Weichen gestellt und die Chancen ungleich verteilt. Mit rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen ist ein anhaltend hoher Anteil akut von Bildungsarmut bedroht. Überdurchschnittlich oft sind weiterhin Kinder mit Migrationshintergrund und aus sozial schwachen Familien von dieser Bildungsungerechtigkeit betroffen. Im Lichte großer Defizite an gleichen Bildungschancen und an ausreichenden Bildungsgrundlagen und -erfolge für alle ist so zu konstatieren: Deutschland wird dem Anspruch einer „Bildungsrepublik“ nicht gerecht. Es braucht gesamtstaatliche Verantwortung für Bildung, um neue Akzente in der Bildungsinfrastruktur zu setzen. Dazu brauchen wir aussagekräftige Bildungsberichte, die Steuerungswissen für Politik liefern.

In ihrem Antrag „Die Herausforderungen der „Bildungsrepublik“ mit den Erkenntnissen aus dem Nationalen Bildungsbericht angehen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine neue gesamtstaatliche Verantwortung für Bildung wahrzunehmen. Das Kooperationsverbot für Bildung im Grundgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden. Eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen muss eingeführt und das Weiterbildungssystem gestärkt werden. Die Bildungsforschung und insbesondere die „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung“ müssen weiter vorangetrieben werden. Es gilt, gemeinsam mit den Ländern den Nationalen Bildungsbericht weiterzuentwickeln und so zu einem Hilfsinstrument für eine bessere Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern vorzubereiten.

Der Berichtsschwerpunkt lag 2012 im Nationalen Bildungsbericht in der kulturellen Bildung. Damit die kulturelle Bildung den Raum erhält, der ihr zusteht, und für alle Kinder zugänglich ist, muss diese mehr Zeit in den Bildungseinrichtungen erhalten. Auch aus diesem Grund ist der Ausbau des Ganztagschulangebots in Deutschland eines der zentralen Projekte der nächsten Jahre. Deutschland braucht einen Masterplan Ganztagsschule, mit dem in einem ersten Schritt bis 2015 ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes ganztägiges Angebot sichergestellt wird und mit dem in einem zweiten Schritt alle Schulen in Deutschland bis zum Jahr 2020 zu Ganztagsschulen weiterentwickelt werden. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, bis 2020 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler in allen Teilen des Landes zu realisieren.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712384.pdf