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„Wir sollten Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren“

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Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung eine neue Perspektive bieten. Diese Initiative ist auch aus Sicht des Kreises Unna sehr sinnvoll, teilt Oliver Kaczmarek, der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unna I, mit.

„An Langzeitarbeitslosen geht der anhaltende konjunkturelle Aufschwung auch im Kreis Unna weitestgehend vorbei. Jeder Mensch hat viele Stärken und Potenziale, die er zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen kann. Und jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe. Leider zeigt sich, dass einige Personen aufgrund verschiedener individueller oder struktureller Umstände keine Chance auf Anstellung in einer regulären Beschäftigung auf dem Wahlkreisarbeitsmarkt haben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, sich auch um diese Leute zu kümmern.“

Konkret schlagen die NRW-Abgeordneten vor, über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer einen „sozialen Arbeitsmarkt“ zu etablieren. Gelder, die als Passivleistungen („Hartz IV“) sowieso ausgegeben würden, sollen in die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fließen. Ein großer Teil der Lohnkosten könnte damit bereits gedeckt werden. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze werden zusätzlich geschaffen und liegen im öffentlichen Interesse. Einen vergleichbaren Vorschlag hatten bereits Landrat Michael Makiolla gemeinsam mit weiteren Landräten unterbreitet. Auch der Unterbezirksvorstand der SPD im Kreis Unna wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befassen.

Vorhandene Landes- und Bundesprogramme der SPD-Minister Rainer Schmeltzer und Andrea Nahles seien wichtige erste Schritte, die modellhaft zeigen, wie ein sozialer Arbeitsmarkt aussehen und welche Effekte er generieren könnte. Um aber das volle Potenzial öffentlich geförderter Beschäftigung auszuschöpfen, müsse die Union ihre Zurückhaltung bei dem Thema endlich aufgeben. „Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren, da wo eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr wahrscheinlich ist. Dazu braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung der Großen Koalition in Berlin.“

 

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

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Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

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