Schlagwortarchiv für: NSU

Aufklärung der NSU-Verbrechen

, ,

Nach anderthalb Jahren kommt der fraktionsübergreifend eingesetzte zweite NSU-Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis, dass das NSU-Kerntrio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe von einem breiten Neonazinetzwerk unterstützt wurde. Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion wurde mithilfe eines Ermittlungsbeauftragten und zahlreichen Sachverständigengutachten ein eingehendes Bild der rechtsextremen Szene an den Tatorten und Wohnorten des NSU erarbeitet. Der Ausschuss betont, dass die schon nach dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss angestoßenen Reformprozesse in Polizei, Justiz und Verfassungsschutz weiter fortgeführt werden müssen. Wir fordern außerdem endlich verlässliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung für Projekte und Initiativen zur Extremismusprävention. Schließlich bleibt auch angesichts der „Gruppe Freital“ der beklemmende Befund, dass rechtsterroristische Strukturen auch heute noch möglich sind.

 

Den Bericht finden Sie hier.

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde eingesetzt, nachdem im November 2011 bekannt wurde, dass es der rechtsterroristischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) über einen Zeitraum von fast 14 Jahren gelungen war, von den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unentdeckt schwerste Straftaten zu begehen. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages kommt in seinem Abschlussbericht fraktionsübergreifend zu der Auffassung, dass Korrekturen und Reformen für den Bereich der Strafverfolgung dringend geboten sind. Zukünftig soll der Generalbundesanwalt schneller Ermittlungen aufnehmen können und bei der Strafzumessung werden Motive wie Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stärker berücksichtigt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Empfehlungen NSU-Untersuchungsausschuss und Lage in der Ukraine – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.02.2014

,

Seit 10 Tagen beherrscht das politische Berlin die Frage, wer wusste was wann und von wem zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Einen Überblick hat sich in dieser Woche der Bundestag in einer Aktuellen Stunde und in einer Sitzung des Innenausschusses verschafft. Dabei haben sowohl SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel, als auch der ehemalige Fraktionsvorsitzende Frank Walter Steinmeier wie auch sein Nachfolger Thomas Oppermann alle Fakten auf den Tisch gelegt. Ich glaube, es war wichtig, schon in der vergangenen Woche alles offen gelegt zu haben, bevor die Wahrheit scheibchenweise ans Licht kommt. Fakt ist, der ehemalige Innenminister Friedrich (CSU) hat den SPD-Vorsitzenden über mögliche Ermittlungen gegen Edathy informiert. Möglicherweise hat er das in guter Absicht getan. Zurücktreten musste er aber, nachdem ihm klar war, dass er den Rückhalt seiner Partei und den der Kanzlerin nicht mehr hatte.

Hinter diesen Fragen liegt aber ein grundlegenderer Vorwurf, der im Interesse aller entkräftet und dann fallen gelassen werden muss. Denn klar sein muss, dass Kinderpornographie und der Besitz von Nacktfotos Jugendlicher zurecht geächtet wird. Der SPD-Justizminister Heiko Maas hat bereits angekündigt zu prüfen, ob die kommerzielle Verwendung solcher Aufnahmen auch unter Strafe gestellt werden muss. Klar sein muss aber auch, dass die ermittelnden Behörden ihre Arbeit in einem solchen Fall eben ungestört machen können. Alles andere würde das Vertrauen der Menschen in die Rechtstaatlichkeit nachhaltig zerstören. Alle müssen Beteiligten jetzt besonnen mit der Sache umgehen und Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit umgehend wieder herstellen. Die Sache ist zu heikel für ein politisches Spiel zwischen Koalitionspartnern.

Daneben hat der Bundestag jedoch auch eine Menge Themen bearbeitet und Gesetze verabschiedet, die ich teilweise in diesem Info-Dienst erläutere.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsauschusses

2. Debatte zur Lage in der Ukraine

3. Festsetzung der Rentenbeiträge

4. Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Als im November 2011 erkannt wurde, dass über ein Jahrzehnt lang eine rechtsterroristische Vereinigung, der nationalsozialistische Untergrund (NSU), mordend durch Deutschland gezogen war, unbehelligt von allen Sicherheitsbehörden, mussten wir fassungslos dramatische Mängel bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und auch in der Politik feststellen. Die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat über viele Jahre hinweg eine Schneise des rassistischen Hasses und der brutalen Gewalt durch Deutschland gezogen, an deren Ende mindestens zehn Morde, ein Mordversuch, zwei Sprengstoffanschläge mit 22 zum Teil lebensgefährlich verletzten Menschen und 15 brutale Überfälle stehen. Fast 14 Jahre lang konnten die Mitglieder des NSU, mitten in Deutschland leben, unterstützt von einem Netzwerk Gleichgesinnter, aber unentdeckt von den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder.

Dieses Versagen der Sicherheitsbehörden hat das Vertrauen der Bevölkerung in deren Arbeit nachhaltig erschüttert. Im Januar 2012 nahm ein Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ seine Arbeit auf, der sich über alle Parteigrenzen zum Ziel gesetzt hatte, aufzuklären, wie es zu den grausamen Taten kommen konnte und warum diese nicht durch die deutschen Sicherheitsbehörden aufgeklärt wurden.

Diese Fehler haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses aufgeklärt: sensibel gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, engagiert in der Sache und schonungslos gegenüber den Missständen in Bund und Ländern. Über alle Parteigrenzen hinweg haben die Abgeordneten in vorbildlicher Weise zusammengearbeitet, um die Grundlage dafür zu schaffen, dass sich ein solches Versagen staatlicher Einrichtungen nie mehr wiederholt. Im August 2013 legte der Ausschuss seinen abschließenden Bericht vor.

Der Bundestag hat zum Ende der letzten Wahlperiode der Beschlussempfehlung und dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses einstimmig zugestimmt. In dieser Woche bekräftigten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun noch einmal fraktionsübergreifend die Empfehlungen und forderten die Bundesregierung auf, diese zügig und umfassend umzusetzen. Gemeinsam mit den Ländern soll erarbeitet werden, wie die Empfehlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden. Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses beziehen sich auf die Bereiche Polizei, Justiz, Verfassungsschutzbehörden, Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden und auf die Unterstützung für Demokratieförderung.

 

Den vollständigen Bericht des NSU Untersuchungsausschusses finden Sie hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf

Eine Kurzfassung der Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/kurzfassungvm_spd-forderungen-final.pdf

Mehr zu der Bekräftigung der Ergebnisse und Empfehlungen in dieser Woche:

http://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-bekr%C3%A4ftigt-konsequenzen-aus-nsu-terror

Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG

Am Montag hat der Deutsche Bundestag den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses diskutiert. An der Debatte nahmen Angehörige von Opfern des NSU-Terrors, der türkische Botschafter, der Geschäftsträger der griechischen Botschaft sowie Bundespräsident Joachim Gauck teil. Von insgesamt 49 Untersuchungsausschüssen, die es bislang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, war dieser der erste, der einstimmig von allen Bundestagsfraktionen eingesetzt wurde.

Der Untersuchungsausschuss hat ein flächendeckendes Versagen von Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und politisch Verantwortlichen vorgefunden. Rechtsextremismus ist verkannt und verharmlost worden. Deshalb ist die Reform des Verfassungsschutzes ein zentraler Baustein der insgesamt 47 Empfehlungen des Untersuchungsausschusses.

An allen Tatorten in Deutschland hat das gleiche strukturelle Versagen bei den Ermittlungen vorgelegen. Neun Mordopfer mit Migrationshintergrund sind von den Ermittlungsbehörden kriminalisiert worden. Bei einigen Behörden herrschen Vorurteilsstrukturen, die rassistisch basiert sind. Die Ermittlungen waren von Ressentiments geleitet. Deshalb lautet eine der wichtigsten Empfehlungen des Untersuchungsausschusses, künftig bei allen Straftaten deren Opfer einen Migrationshintergrund haben, auch in die Richtung eines rassistischen bzw. rechtsextremistischen Hintergrunds zu ermitteln. Außerdem forderte die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Einzelvotum eine unabhängige Beschwerdestelle, bei der polizeiliches Fehlverhalten gemeldet werden kann.

Initiativen der Zivilgesellschaft, die gegen Rechtsextremismus und Rassismus aktiv sind, brauchen eine dauerhafte Unterstützung. Deshalb lautet eine weitere Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses, die Finanzierung dieser zivilgesellschaftlichen Arbeit auf gesetzliche Grundlagen zu stellen, anstatt jeweils nur projektweise Gelder zur Verfügung zu stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion mahnt an, eine Debatte über Rassismus in Deutschland zu führen, der in der Mitte der Gesellschaft existiert. Auch die Sicherheitsbehörden müssen sich dieser Debatte stellen.

Nun liegt es in der Verantwortung von Bund, Ländern, Behörden, Politik und auch der Medien, dass die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses umgesetzt werden und der Bericht nicht in der Schublade verschwindet.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf

Das Einzelvotum der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/spd-einzelvotum-nsu-ua-endfassung-2013-08-21.pdf