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Kaczmarek bloggt: Solidarität der Generationen statt Generationenkampf!

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Das Rentenpaket ist durch. Damit können jedes Jahr etwa 200.000 Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen – ohne die bisherigen lebenslangen Abschläge hinnehmen zu müssen. 9,5 Millionen Mütter und Väter erhalten eine höhere Geldleistung in der Rente für ihre vor 1992 geborenen Kinder. 180.000 Menschen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden zukünftig besser gestellt.

Das Rentenpaket findet hohe Zustimmung. Laut einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrend halten 73 % aller Befragten das für einen richtigen Weg. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind das etwa zwei Drittel (64%). Dennoch wird von den Kritikern immer wieder der Vorwurf erhoben, das Rentenpaket sei nicht generationengerecht und würde die junge Generation zu stark belasten. 

Niemand wird bestreiten, dass die Belastungen aus den Sozialversicherungen aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigen werden. Es gilt, das richtige Maß zu finden. Aber Generationengerechtigkeit funktioniert nicht nur in eine Richtung. Gerecht ist es auch, Lebensleistung (finanziell) anzuerkennen. Wir reden immerhin über die Generation, die unsere Sozialversicherungen stabil gehalten hat in Zeiten der Wiedervereinigung oder der globalen Kapitalkrisen. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Versicherungsbeiträge gezahlt hat, dem wird es nicht geschenkt, früher in Rente zu gehen – er/sie hat es verdient! 

Im Interesse der jungen Generation ist es vor allem, in ihre Ausbildung zu investieren, die ihnen ein lückenloses Erwerbsleben bei guten Verdienst- und Karriereperspektiven ermöglicht. Denn eine stabile, umlagefinanzierte Rente gibt es vor allem dann, wenn es möglichst viele und gut verdienende Einzahler gibt. Nur so bleiben Rentenniveau und Beitragshöhe unter Kontrolle.

Die Kritik offenbart teils auch die soziale Lage. Ich will ein Beispiel nennen. Nach der zehnten Klasse der Gesamtschule haben sich in meiner Schulzeit die Wege vieler Mitschülerinnen und Mitschüler getrennt. Einige haben die Schule verlassen und eine Ausbildung begonnen. Andere, so wie ich, haben weiter die Schule und später die Hochschule besucht, während unsere ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie werden, wenn alles gut geht, 45 Jahre Arbeitsleben vor der Rente erreichen. Wir nicht. Deshalb ist es gerecht, dass auch meine ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler irgendwann früher in Rente gehen können als ich. Sie haben länger eingezahlt.

Mich stören die millionenschweren Kampagnen der Gegner des Rentenpakets, weil sie einen Widerspruch zwischen den berechtigten Interessen der unterschiedlichen Generationen konstruieren, statt einen Weg der Solidarität unter den Generationen zu suchen. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sie zusammen hält. Wir müssen deshalb beides tun: Altersarmut vermeiden, Lebensleistung in der Rente anerkennen und gleichzeitig in die Zukunftsperspektiven junger Menschen investieren. Das ist generationengerecht!

Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket

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Am Donnerstag beriet das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellte den Gesetzentwurf im Plenum vor, mit dem zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden. Das sogenannte „Rentenpaket“ umfasst im Wesentlichen vier Punkte, die vor allem dazu führen, dass Lebensarbeitszeit und Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung in Zukunft stärker gewürdigt werden.

Entlastung nach dem Arbeitsleben – Rente mit 63

Wer besonders lange gearbeitet hat, soll die Möglichkeit bekommen, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand zu gehen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden auch Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches angerechnet werden.

Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 Jahren soll für besonders langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2014 möglich sein – in den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Bei der Berechnung der Renten wurden bislang jene systematisch schlechter gestellt, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Künftig erhalten diese (zumeist) Mütter für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Diese Mütter (und Väter) haben Kinder erzogen in einer Zeit, als es dabei deutlich weniger Unterstützung gab als heute. Und genau diese Kinder sind heute und in Zukunft die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die Rente.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit wollen wir denjenigen Menschen Anerkennung für ihre lebenslange Arbeitsleistung zukommen lassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente sollen sie so gestellt werden, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, wollen wir zudem, dass die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.

Erhöhung des Budgets für die Rehabilitation

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten, wenn es notwendig ist, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen Maßnahmen wie Kuren oder auch berufliche Qualifizierungen für einen anderen Tätigkeitsbereich.

Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation gegenüber seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist. Dafür verfügen die Rentenversicherungsträger über einen begrenztes Budget.

Die Erhöhung des Reha-Budgets ist unter anderem durch die demografische Entwicklung notwendig.  So erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Planungssicherheit über die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten.

 

Den Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/009/1800909.pdf

Weitere Informationen zu der Debatte zum Rentenpaket im Bundestag finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/gesagt-getan-gerecht-lebensleistungen-besser-anerkennen