Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung

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Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

In dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe beraten. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe finden Sie hier:

„Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen)

 „Gesetzentwurf über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“– unter anderem von der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen)

„Gesetzentwurf über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU)

„Gesetzentwurf zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ – unter anderem von den Abgeordneten Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD)

 

 

 

Erhöhung des Wohngeldes beschlossen

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Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts haben wir in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen beschlossen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.

Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Reform des Bleiberechts

Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen wurde, sieht für gut integrierte, langjährig Geduldete, eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist.

Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, sowie ausbildende Betriebe sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten.  Vorgesehen sind ebenfalls aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels. Auch für die sog. Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen konsequent durchsetzbar sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen. Der Antrag wurde an diesem Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Griechenland, Flüchtlinge und Erhöhung des Kindergeldes – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.6.2015

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Weltweit sind die Flüchtlingszahlen seit Beginn des Jahres weiter drastisch gestiegen. Die Zahl der bundesweiten Asylanträge soll sich bis Jahresende auf 400. 000 verdoppeln. NRW muss sich auf mehr als 80. 000 neue Flüchtlinge einstellen.

Es ist das richtige Signal, dass Bund und Landesregierung jetzt mit neuen Zuschüssen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen reagieren. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe noch in diesem Jahr auf 1 Mrd. Euro verdoppeln. Die neue Soforthilfe des Bundes leitet das Land in diesem Jahr in vollem Umfang an die Kommunen in NRW weiter. Für den Kreis Unna sind das noch einmal rund 2,3 Millionen Euro zusätzliche Mittel.  Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Bewältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Ab 2016 wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg dies konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen.

Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unterschieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Denjenigen, die bleiben können, wollen wir helfen, in unserem Land Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

Eine Übersicht zu der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna finden Sie hier.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel
2. Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
3. Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen
4. Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten
5. Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur
6. Aktueller Stand in den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA – TTIP

Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen

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Über 1,6 Mio. Mütter oder Väter kümmern sich in Deutschland allein um ihre minderjährigen Kinder und schultern ohne Partner oder Partnerin die Doppelbelastung durch Erziehung und Einkommenserwerb. Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Steuerrecht sind sie aber nach wie vor benachteiligt.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die SPD sich durchgesetzt hat: Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende wird nach über zehn Jahren endlich erhöht. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: bei Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden. Deren Entlastung darf nicht hinter der von hohen Familieneinkommen zurückbleiben. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für hohe Einkommen auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen, die Familien mit schwächerem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde auf Antrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion zu den Themen Wissenschaft, Hochschule und der Frage wie wir die entsprechende Infrastruktur schaffen diskutiert.

Unbestritten ist: Wir müssen in den Erhalt unserer Infrastruktur und in Zukunftspotenziale investie­ren. Wir dürfen die Infrastruktur nicht länger auf Ver­schleiß fahren. Vor dem Hintergrund dieser Einsicht hat die Koalition gehandelt: Im Bundeshaushalt stehen für Investitionen bis 2018 10 Milliarden Euro zur Verfü­gung, 3,5 Milliarden Euro als Sondervermögen für kom­munale Zukunftsinvestitionen.

Meine Rede zu der Debatte im Bundestag finden Sie hier.

Girls‘ Day 2015 im Deutschen Bundestag

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Auf Einladung von Oliver Kaczmarek ist Schülerin aus Unna Abgeordnete für einen Tag!

Hannah Brüggenhorst, Schülerin am Pestalozzi-Gymnasium in Unna, konnte diesen Donnerstag, auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek einen Tag bei der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin verbringen. Anlass für die Einladung ist der nun schon zum fünfzehnten Mal bundesweit stattfindende Girls‘ Day. Insgesamt 70 Schülerinnen aus der ganzen Bundesrepublik hatten Gelegenheit, den Politikbetrieb im Bundestag hautnah mitzuerleben.

„Der Girls‘ Day leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben. Auch in der Politik und in der Politikberatung brauchen wir mehr Frauen. Deshalb beteiligt sich meine Fraktion am Girls‘ Day“, erklärt Oliver Kaczmarek.

Das Programm für die 16 jährige Hannah Brüggenhorst war vielfältig und umfangreich. Sie hat den Reichstag besichtigt, eine Plenardebatte verfolgt, ihren Abgeordneten und seine Arbeit kennen gelernt. Im Rahmen eines Planspiels, das den Teilnehmerinnen den Weg durch die Gesetzgebung weist, lernte sie, wie man einen Gesetzentwurf einbringt und wie ein Gesetz letztlich verabschiedet wird und in Kraft tritt.

 

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Am Girls‘ Day öffnen Unternehmen und Organisationen in ganz Deutschland einen Tag lang ihre Tore, um Mädchen Einblick in spannende Berufsbereiche sogenannter „typischer Männerberufe“ zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass viele Mädchen und junge Frauen sich noch immer für die sogenannten „typischen Frauenberufe“ entscheiden. Damit nehmen sie nicht alle Chancen wahr, die ihnen das Berufsleben bietet. Hier setzt der Girls‘ Day an. Er will Mädchen ermutigen, ihre Ausbildung und ihren Beruf aus einer breiteren Palette von Möglichkeiten auszuwählen. Aufgrund des Bahnstreiks im April fand der Girls‘ Day der SPD-Bundestagsfraktion dieses Jahr im Juni statt.

 

Beste medizinische Versorgung und VDS – Zur Sitzungswoche vom 8.-12.6.2015

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Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei von Gewalt und Diskriminierung selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Denn Familie ist überall da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.

Der SPD ist es trotz Widerstände in der Union gelungen, im Koalitionsvertrag wichtige Schritte zu verankern: So haben wir die vollständige steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften umgesetzt und einige Verbesserungen im Adoptionsrecht erreicht. Mit dem geplanten Gesetz zur besseren Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften wollen wir die Rechte homosexueller Paare insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht weiter stärken. Es wäre gut, wenn nun auch unser Koalitionspartner seine Position endlich an die gesellschaftlichen Realitäten anpasst.

Unser Angebot steht: Wenn die Union sich bewegt, werden wir die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben sofort umsetzen. Denn die SPD-Bundestagsfraktion will in dieser Regierung eine Politik gestalten, die nahe bei den Menschen und ihrer Lebenswirklichkeit ist. Für ein modernes und lebenswertes Deutschland. Mein Videostatement zu dem Thema finden Sie hier.

 

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

1. Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes
2. Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen
3. Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014
4. Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten
5. Dekade für Alphabetisierung umsetzen

 

Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes

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Diesen Donnerstag wurde in 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Denn gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein. Das geplante Gesetz sieht deshalb vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei eine Änderung am Gesetzentwurf durchgesetzt, um eine angemesse Vergütung von Hochschulkliniken zu erreichen. Mit dem Ziel die Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen zu stärken, werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die medizinische Versorgung dort auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.