Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen

Immer mehr Kinder aus bildungs- und einkommensschwachen Familien sind von Fehlernährung betroffen. Daher haben wir in dieser Woche über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur gesunden Ernährung beraten. Dieser nimmt die Programme zur Ernährungsbildung und die Qualität der Verpflegung in Kitas, Schulen und öffentlichen Kantinen in den Blick.

Wir wollen zu einem gesunden Lebensstil motivieren, positive Anreize setzen und darauf hinwirken, dass insbesondere an Kindertagesstätten und Schulen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern an einer gesunden und ausgewogenen Verpflegung teilhaben können. Außerdem soll an den Einrichtungen die Qualität u.a. durch einen Ernährungs-TÜV und eine stärkere Verpflichtung der Anbieter auf Qualitätsstandards verbessert werden. Politik und Staat können und wollen den Menschen keinen bestimmten Lebensstil vorgeben. Die Politik kann sie aber mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten dabei unterstützen, Kompetenzen zur Ausprägung eines eigenen, gesundheitsfördernden und nachhaltigen Lebensstils zu erwerben.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Wir wollen nicht nur die Ernährungsbildung und das Wissen über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion stärken, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher auch für den Wert der Lebensmittel sensibilisieren.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten

Bei der Aufklärung schwerer Verbrechen liefern Verbindungsdaten oftmals die entscheidenden Hinweise. Das Speichern solcher Daten würde zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte bedeuten, der sorgfältig abzuwägen ist. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Eine anlasslose und alles umfassende Speicherung ohne angemessene Sicherung der Persönlichkeitsrechte sowie des Datenschutzes ist für uns nicht hinnehmbar und widerspricht klar den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas setzt der Speicherung von Verbindungsdaten enge und restriktive Grenzen. Vorgesehen ist, dass Daten nur in äußert engen Grenzen und nur für eine kurze Frist von maximal zehn Wochen (bzw. nur vier Wochen für sensible Standortdaten) gespeichert werden dürfen. Inhalte der Kommunikation sowie E-Mails sind gänzlich von der Speicherung ausgenommen. Die rechtlichen Hürden für den Zugriff auf die Daten sind hoch: Der Abruf der Daten unterliegt einem umfassenden Richtervorbehalt. Die Staatsanwaltschaft darf die Daten nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten, z.B. Terroranschläge oder schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, nutzen. Daten von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Anwälte, Journalisten, Ärzte) sollen ausdrücklich nicht abgerufen werden können.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird in der SPD sehr kontrovers diskutiert, auch mich haben dazu bereits zahlreiche Zuschriften erreicht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen deshalb für den Moment einige Hinweise geben, wo Sie sich über die unterschiedlichen Standpunkte informieren können.

Die Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Eine kritische Position finden Sie unter anderem auf der Website D64 Zentrum für digitalen Fortschritt 

Beschluss des SPD-Parteitages aus dem Jahr 2011

Dekade für Alphabetisierung umsetzen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag den Antrag von SPD und CDU/CSU zur Umsetzung einer Nationalen Dekade für Alphabetisierung eingebracht. Seit der „leo-Level-One Studie“ der Universität Hamburg aus dem Jahr 2011 wissen wir, dass 7,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren als funktionale Analphabeten gelten. Die Studie gibt Aufschluss darüber, welche Bevölkerungsgruppen vom funktionalen Analphabetismus betroffen sind. Menschen ohne Schulabschluss, in prekärer Beschäftigung und über 50 Jahre alt sind besonders gefährdete Risikogruppen. Die Zahlen zeigen aber auch deutlich, dass der funktionale Analphabetismus die gesamte Gesellschaft durchdringt. Über 56 Prozent der funktionalen Analphabeten haben einen Beruf, Deutsch ist bei über 58 Prozent der Betroffenen die Muttersprache und über 70 Prozent haben einen Schulabschluss.

Ich freue mich, dass wir mit der Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung nach ersten Maßnahmen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Kampf gegen Analphabetismus eingeführt hatte,  nun einen wichtigen Schritt weitergehen.

Mit der Einführung der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung leistet der Bund seinen Beitrag und übernimmt Verantwortung im Kampf gegen Analphabetismus. Die nächsten zehn Jahre lang wird die Bundesregierung ihre bisherigen Maßnahmen verstärken, erweitern und in Absprache mit den Ländern koordinieren. Hierfür werden auch die finanziellen Mittel in den kommenden Jahren weiter sukzessive aufgestockt.

Zentrale Ziele der auf Nachhaltigkeit abzielenden Dekade sind unter anderem:

  1. der Ausbau der Netzwerke der Länder zu einem nachhaltigen Netzwerk der Akteure der Alphabetisierungsarbeit,
  2. die Schaffung von dauerhaften und tragfähigen Strukturen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit als Teil des Weiterbildungssystems in Deutschland,
  3. die weitere Sensibilisierung des unmittelbaren Arbeits- und Familien-Umfeldes und der Öffentlichkeit für das Thema.

Meine Rede zu dem Antrag finden Sie hier.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Kommunen brauchen mehr Unterstützung

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Bessere Schulen, intakte Straßen, eine gute Kinderbetreuung und schnelle Internetverbindungen – wir erwarten
eine hohe Lebensqualität in unserem direkten Lebensumfeld. Viele Städte und Gemeinden sehen sich aber nicht mehr imstande, diese Aufgaben zu erfüllen. Eine Entwicklung, die inzwischen auch bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen ist.

„Sichere Finanzen – starke Kommunen“ – unter dieses Motto stellten daher die Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, eine Fraktion vor Ort-Veranstaltung, zu der am Donnerstag, 28. Mai, rund 60 Interessierte in den Katharinen Hof in Unna kamen.

Fraktion vor Ort-Veranstaltung zum Thema Kommunalfinanzen am 28. Mai 2015 im Katharinen Hof Auf dem Podium saßen neben Kaczmarek und Daldrup Dr. Thomas Wilk, Kreisdirektor des Kreises Unna, Werner Kolter, Bürgermeister der Kreisstadt Unna, und Marion Dyduch, ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD Kamen, die die Veranstaltung moderierte.

Fazit der Politiker: Das von der SPD durchgesetzte Entlastungs- und Investitionspaket, das zusätzlich zu den bereits angekündigten 10 Mrd. Euro für Investitionen in Deutschland noch einmal 5 Mrd. Euro insbesondere für finanzschwache Kommunen vorsieht, ist ein guter Anfang. Angesichts des Investitionsstaus der Kommunen, der laut Daldrup bei 118 Milliarden Euro liegt, müssten Städte und Gemeinden aber zusätzlich entlastet werden. Beispielsweise durch eine Übernahme der Unterbringungskosten für Flüchtlinge durch Bund und Länder.

 

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren, gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der im März eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Das Gesetz zur Tarifeinheit können Sie hier herunter laden.

Berufsbildungsbericht 2015 – Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung stärken

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Am Donnerstag hat der Bundestag über den aktuellen Berufsbildungsbericht und einen Antrag von SPD und CDU/CSU mit dem Titel „Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung“ debattiert.

Die Koalition begleitet mit diesem Antrag den diesjährigen Berufsbildungsbericht und flankiert die Arbeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Im Mittelpunkt steht die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung. Gerade die barrierefreie Durchlässigkeit der beiden Ausbildungsbereiche eröffnet zahlreiche individuelle Bildungs- und Beschäftigungskarrieren. Hervorzuheben ist zudem die Forderung nach der Entwicklung von Konzepten für die Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung, damit Ausbildungs- und Studienabbrüchen vorgebeugt wird, die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, um die Förderung der beruflichen Weiterbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt zu verbessern und zu erweitern und bei Jugendlichen mit Migrationserfahrung und ihren Familien über die Prinzipien der dualen Ausbildung zu informieren und zu werben.

Laut Berufsbildungsbericht ging die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 522.232 um 1,4 Prozent zurück, gleichzeitig sank aber auch die Zahl der unversorgten Bewerber gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent. Kritisch sehen die Experten dennoch, dass zugleich immer weniger Betriebe Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Der Rückgang betrieblicher Ausbildungsverträge vor allem bei Kleinstbetrieben sei vor allem auf den zunehmenden Wettbewerb um die knapper werdenden Ausbildungsbewerber, auf verstärkte Passungsprobleme sowie eine potenziell höhere Attraktivität von größeren Ausbildungsbetrieben zurückzuführen. Von Passungsproblemen spricht man, wenn sich nicht nur die Besetzungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt verschärfen (mehr Ausbildungsplatzangebote bleiben ungenutzt), sondern auch die Versorgungsprobleme (mehr Ausbildungsstellenbewerber bleiben bei ihrer Ausbildungsplatzsuche erfolglos).

Die Wirtschaft will deshalb zusammen mit der Bundesregierung, den Ländern und den Gewerkschaften mit der neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ 20.000 zusätzliche Ausbildungsplätze im Jahr 2015 zur Verfügung stellen, heißt es im Berufsbildungsbericht.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Den Berufsbildungsbericht 2015 finden Sie hier.

Erinnerung an den Tag der Befreiung und Fracking – Zur Sitzungswoche vom 4.-8.5.2015

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Am heutigen 8. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 70. Mal. Im Deutschen Bundestag haben wir heute Morgen mit einer Veranstaltung an das unfassbare Leid, das dieser Krieg verursachte, erinnert, an die 50 Millionen Menschen, die ihr Leben verloren haben, und die vielen Menschen, die er heimatlos machte.

Im Kreis Unna werde ich gemeinsam mit der Bönener SPD, Robert Eisler und Bürgermeister Rainer Eßkuchen heute Abend um 18.00 Uhr am Mahnmal der Kriegsgräber auf dem Friedhof Altenbögge in Bönen an diesen Tag gedenken und einen Kranz niederlegen. Mein Video-Statement zum Jahrestag und meine Einladung an Sie zur Kranzniederlegung zu kommen, finden Sie hier.

Bereits vom 2. bis 5. Mai nahm ich gemeinsam mit dem Russland-Beauftragten der Bundesregierung, Gernot Erler, an einer Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Minsk/Belarus teil. Dort traf ich auch mit Überlebenden und Angehörigen von Opfern der Nazi-Verbrechen in Belarus zusammen. Die Gespräche mit Zeitzeugen und Angehörigen haben mich tief beeindruckt und berührt. Sie machen Mut, dass auf der Grundlage von historischer Aufarbeitung und gemeinsamem Erinnern eine Verständigung und Versöhnung für die Zukunft möglich ist. Einen ersten Bericht meiner Reise finden Sie hier.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten
2. Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot
3. 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel
4. Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums
5. Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten
6. Singen gegen Rechts am 16. Mai in Schwerte

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel

Am Mittwoch dieser Woche feierte unsere Fraktion mit Gästen aus Israel 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Wir haben gemeinsam auf eine Vergangenheit zurückgeblickt, in der der von den Deutschen begangene Völkermord an den europäischen Juden stets gegenwärtig bleibt. Und wir haben unseren Blick zugleich auf das dichte politische, wirtschaftliche und kulturelle Netz gerichtet, das beide Staaten heute miteinander verbindet.

Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor nunmehr 50 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Israel positiv entwickelt. Ein maßgeblicher Schritt für die Annäherung war das sogenannte Luxemburger Abkommen, in dem die Bundesrepublik Deutschland Verantwortung für die Bewältigung der Folgen des Holocausts übernahm und das am 18.03.1953 mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Nicht nur auf diplomatischer und politischer Ebene sind die Beziehungen seit dieser so belasteten, schwierigen Anfangszeit immer enger und vielfältiger geworden. Das zeigt sich u.a. an den seit 2008 jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen, den vielen kulturellen Kontakten und den zahlreichen offiziellen Besuchen in beide Richtungen.

Darüber hinaus fördert Deutschland als aktiver Partner in der Europäischen Union die Friedensbemühungen im Nahen Osten und hat großes Interesse an Frieden und Stabilität in der Region. Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, dass auf Dauer die Existenz Israels in anerkannten und sicheren Grenzen ohne einen eigenständigen und lebensfähigen demokratischen Staat Palästina im Rahmen einer Zweistaaten-Lösung nicht vorstellbar ist. Zudem unterstützt Deutschland innerhalb der EU die Einbindung Israels im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. Das Bemühen um einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten betrifft auch einen erfolgreichen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit dem Iran, der für alle Staaten der Region, auch für Israel, mehr Sicherheit bringen muss. Deshalb sollen die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter erhalten, vertieft und gefördert werden. Die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen sollen zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik sein. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Antisemitismus bekämpft wird und die Erinnerung an die Shoa und der damit einhergehenden historischen Verantwortung in der deutschen Bevölkerung weiter fortbesteht.

Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben in dieser Woche auch einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die partnerschaftlichen Beziehungen beider Länder unterstreicht.

Den Antrag finden Sie hier. 

Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums

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Der Bologna-Prozess hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Auch wenn die Reformen weitgehend umgesetzt sind, stehen im internationalen Kontext vor allem die weitere Förderung der Mobilität, die Anerkennung, die Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens und die soziale Dimension im Vordergrund. Am 14. und 15. Mai treffen sich in Armenien, die zuständigen europäischen Wissenschaft- und Hochschulminister/innen um den Fortgang des Bologna-Prozesses zu beraten. Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben vor diesem Hintergrund in dieser Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und wollen insbesondere auf bereits existierende nationale Initiativen, aber auch weiterhin drängende Herausforderungen bei der Umsetzung und Stärkung des Bologna-Prozesses in Deutschland und Europa hinweisen.

So gelten zum Beispiel Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und starre Strukturen des Studiums in Deutschland als die Hindernisse bei der Mobilität Studierender. Hervorzuheben ist deshalb beispielsweise die Forderung nach dem weiteren Einsatz für internationale Doppelstudiengängen und Europahochschulen sowie der Fokus auf die weitere Steigerung der Mobilität Studierender aus Lehramtsstudiengängen. Darüber hinaus sollen aber auch Beschäftigte im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zum internationalen Austausch ermutigt werden und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und osteuropäischen Bologna-Mitgliedstaaten ausgebaut werden.

Unter anderem steht zur Debatte eine Mitgliedschaft von Belarus in den Europäischen Hochschulraum und damit auch die Teilnahme am Bologna-Prozess. Hierzu habe ich auch auf meiner letzten Reise nach Mink vom 2. bis 5. Mai Gespräche vor Ort geführt. Einen Bericht meiner Reise finden Sie hier.

 

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.