Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Die Frauenquote ist Gesetz

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Im Deutschen Bundestag wurde heute die gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. „Damit feiern wir am 8. März einen historischen Frauentag“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert“, so Kaczmarek.

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz heute im Bundestag verabschiedet. Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz.  „Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, so der Bundestagsabgeordnete.

 

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Die Mietpreisbremse kommt!

Die SPD hat sich durchgesetzt: Die Mietpreisbremse kommt. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der bisherige Gesetzentwurf ohne Abstriche oder Einschränkungen im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ein wichtiger Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter. Der Mietexplosion in vielen Ballungsräumen wird damit ein Ende gesetzt. Dort sind Mietsteigerungen von über 30 Prozent bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit mehr. In den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten darf die Miete künftig bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Um Anreize für den Neubau von Wohnungen zu setzen, sind Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wir entlasten Mieterinnen und Mieter auch bei den Maklerkosten. Künftig gilt: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Es ist gut, dass die Mietpreis-bremse jetzt schnell kommt: Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Mehr Frauen in Führungspositionen: Die Frauenquote kommt

Frauen in Deutschland sind heute so gut ausgebildet wie noch nie. Mehr als die Hälfte der jungen Menschen mit Hochschulabschluss in Deutschland sind Frauen. Doch nach wie vor liegt das Lohnniveau von Frauen oft unter dem ihrer männlichen Kollegen. Und trotz bester Ausbildung beträgt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland gerade einmal 18,4 Prozent. Freiwillige Selbstverpflichtungen konnten an der schwachen Präsenz von Frauen in Führungspositionen bislang nichts ändern. Dabei können wir es uns nicht leisten, auf qualifizierte weibliche Fach- und Führungskräfte zu verzichten. Die SPD kämpft seit Jahren für die Einführung einer gesetzlichen Quote um diese Ungerechtigkeit endlich wirksam zu bekämpfen.

Mit der gesetzlichen Quote, die am heutigen Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde,  werden wir nun einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft in Gang bringen. Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll ab 2018 für diese Mandate sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Ich bin überzeugt: Je mehr Frauen Führungspositionen wahrnehmen, desto selbstverständlicher sind gleiche Chancen für Frauen und Männer in Unternehmen sowie Verwaltung.

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

 

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Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beraten. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

Unserem Land geht es gut. Die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt sorgt für Überschüsse bei den Sozialversicherungen und für solide finanzierte öffentliche Haushalte. Aber unsere Gesellschaft altert und schrumpft. In den kommenden zehn Jahren verliert unser Land über sechs Millionen Arbeitskräfte. Dadurch laufen wir Gefahr, unseren Wohlstand einzubüßen. Rente und Gesundheitsversorgung sind nur sicher, wenn es gelingt, die drohende demographische Lücke zu schließen.

Deshalb ist es zentrales Ziel der SPD, die in Deutschland lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren: Jede und jeder in unserem Land wird gebraucht! Wir wollen daher die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter voranbringen, damit mehr Frauen die Möglichkeit haben, von Teil- in Vollzeitarbeit zu wechseln. Gestärkt werden muss die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und denjenigen, die arbeitslos sind. Auch verdienen die 1,5 Millionen jungen Menschen auf unserem Arbeitsmarkt, die bislang ohne Berufsausbildung sind, eine zweite Chance durch nachträgliche Qualifizierung.

Trotz dieser Maßnahmen wird Deutschland auf den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Deshalb setzen wir uns für ein neues Einwanderungsgesetz ein. Eines, das mit mehr Transparenz Vertrauen schafft und Sorgen entkräftet. Und das zugleich das Signal aussendet: Deutschland ist ein attraktives und weltoffenes Land, das um gut ausgebildete Einwanderer wirbt.

Konkret schlagen wir vor, die bisherigen rechtlichen Regelungen in einem Einwanderungsgesetz übersichtlich zu bündeln. Im engen Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitgebern wollen wir nachvollziehbare Kriterien für die Zuwanderung von Fachkräften schaffen. Diese Kriterien sollten flexibel, am tatsächlichen Bedarf orientiert und sozial ausgewogen sein. Tarifbindung und Mindestlohn sollen verhindern, dass Einwanderung dazu benutzt wird, Lohnniveau und Arbeitsbedingungen zu drücken.

Das Papier für ein modernes Einwanderungsgesetz der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier. 

EU-Ausbildungsmission in Mali mit Unterstützung der Bundeswehr

Diese Woche hat der Bundestag in erster Lesung über den Antrag der Bundesregierung beraten, die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) um 15 Monate bis zum 31. Mai 2016 zu verlängern. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali, Beschlüsse des Rates der Europäischen Union und mehrerer Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Zielsetzung der EU ist es weiterhin, die Ende 2013 neu gewählte malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land effektiv zu unterstützen und den Aussöhnungsprozess zwischen den Konfliktparteien zu fördern. Notwendig hierfür sind die Festigung der staatlichen Strukturen und die Integration aller malischen Bevölkerungsgruppen.

Die Ausbildungsmission EUTM Mali trägt seit ihrer Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und Beratung dazu bei, die demokratisch geführten malischen Streitkräfte und Ministerien zu befähigen, Stabilität und Sicherheit in Mali selbst zu gewährleisten. Zudem wird Expertise auf den Gebieten der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zur Verfügung gestellt. Mali bleibt auch aufgrund der weiterhin angespannten Sicherheitslage Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Die Bundesregierung beabsichtigt, im August 2015 die Führung von EUTM Mali zu übernehmen. Um die mit dieser Verantwortung verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, soll die Mandatsobergrenze von derzeit 250 auf 350 deutsche Soldatinnen und Soldaten angehoben werden. Derzeit sind etwa 140 Soldatinnen und Soldaten vor Ort im Einsatz. Gleichzeitig leistet Deutschland mit humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und friedlichen Entwicklung Malis.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Beratung des Nationalen Bildungsberichts 2013

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag abschließend den fünften nationalen Bildungsbericht beraten. Dieser Bericht wird von einer unabhängigen Gruppe von WissenschaftlerInnen im Auftrag der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz erstellt. Er beschreibt Erfolge und Defizite in allen wichtigen bildungspolitischen Handlungsfeldern von der frühkindlichen Bildung über die schulische und berufliche Bildung bis zur Weiterbildung. Schwerpunkt des fünften Berichts ist das Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“.

Der aktuell vorgelegte Bildungsbericht bestätigt eine erneute Verbesserung der Bildung in Deutschland. Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten Jahren zeigen Wirkung. Beispielhaft sind hier zu nennen: Der Ausbau der Kindertagesstätten ist konsequent vorangetrieben worden und die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren ist deutlich angestiegen. Auch der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung wird durch die Kommunen und die Länder fortgesetzt.

Gleichzeitig zeigt der Bericht auch noch vorhandene Schwächen auf. Auch wenn es leichte Verbesserungen bei der Gleichheit der Bildungschancen zwischen Kindern und Jugendlichen aus z. B. Nichtakademiker- und Akademikerhaushalten gegeben hat, bleiben die noch bestehenden Unterschiede ein ernst zu nehmendes Problem und eine zentrale Herausforderung für die weitere Bildungspolitik. Gleiches gilt für die Jugendlichen ohne Schulabschluss sowie den Anteil der jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Zahlen haben sich verbessert, aber sie sind nicht gut.

Der Fokus des Berichts liegt auf der Umsetzung der Inklusiven Bildung. Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird die Umsetzung weiterhin durch zahlreiche strukturelle Probleme erschwert. Deutschland hat 16 Bundesländer mit 16 Schulsystemen und 16 Rechtssystemen, keine einheitlichen Definitionen von inklusiver Bildung und unterschiedliche begriffliche Zuordnungen.  Der Handlungsbedarf ist groß: Bei rund 493.000 Schülerinnen und Schülern wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Das sind 6,6% der Gesamtschülerschaft. Im Ländervergleich schwankt die Zahl zwischen 4,9% und 10,5%. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen stellen mit 40 % die größte Gruppe.

Immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam Kindertageseinrichtungen und Schulen; der Anteil nimmt aber mit zunehmenden Alter ab. Bundesweit haben fast drei Viertel derjenigen, die eine Förderschule verlassen, keinen allgemeinen Schulabschluss erworben.

Ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU/CSU greift die Schlussfolgerungen des Berichtes auf und fordert unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Kita-Ausbau, den Ausbau der Bildungsforschung, die Qualifizierung in der Lehrerbildung auf dem Gebiet der Inklusion für alle Schulstufen und alle Schularten weiter zu unterstützen.

Den nationalen Bildungsbericht finden Sie hier.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier. 

Freihandelskonferenz im Livestream

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Leidenschaftlich und kontrovers wird derzeit die Diskussion um die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA geführt. Es gibt Ängste und Sorgen. Arbeitnehmerrechte, Verbraucher- und Umweltschutzstandards oder rechtsstaatliche Verfahren und Prinzipien, die sich in Europa bewährt haben – manches davon, so die Befürchtung vieler Menschen, könne durch die Abkommen aufgeweicht werden.

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Umso wichtiger sind Transparenz und eine offene Debatte über die Abkommen. Eine Konferenz der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion „Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“ am Montag, 23. Februar, will hierzu einen Beitrag leisten. Mit dabei sind SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann und weitere Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion (Programm der Konferenz).

Sie diskutieren unter anderem mit der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann und dem DIHK-Präsidenten Erik Schweitzer. In Expertenhearings werden Chancen und Risiken der Abkommen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, beim Investorenschutz, dem Verbraucherschutz oder für die Daseinsvorsorge und Kultur diskutiert.

Beteiligen an der Debatte können sich alle – online können hier schon jetzt Fragen gestellt und von den Nutzerinnen und Nutzern bewertet werden. Die Themen, die auf das höchste Interesse stoßen, werden dann in die Diskussion eingebracht. Wie die Fachleute darauf reagieren, ist schließlich im Internet-Livestream am 23. Februar ab 14 Uhr auf SPD.de und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion zu sehen.

Einwanderungsgesetz und Krisenprävention – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.2.2015

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Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft werden uns in Deutschland in zehn Jahren rund 6 Millionen Arbeitskräfte fehlen, wenn wir nichts unternehmen. Dies stellt ein großes Risiko nicht nur für die Wirtschaft dar, sondern auch für die Sicherheit der Renten und die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitssystems. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion auf ihrer Klausurtagung im Januar die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz angestoßen. Es ist gut, dass die Diskussion jetzt Fahrt aufnimmt. Die bisherigen Instrumente reichen nicht aus. Gerade einmal 20.000 Spezialisten hat Deutschland auf diese Weise seit 2012 gewinnen können. Über 50 verschiedene Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland. Das ist verwirrend und bürokratisch. Wir brauchen wirksamere Instrumente. Die Diskussion muss jetzt beginnen. Wir dürfen sie nicht auf die lange Bank schieben.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Auch die Mehrheit der Bevölkerung teilt diese Ansicht. Wir brauchen Ärzte und Ingenieure, aber auch Arbeitskräfte für einfachere Tätigkeiten. Fachkräfte aus ausgewählten Berufsbranchen können schon heute unter bestimmten Voraussetzungen zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Diejenigen, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, können wir nur auf den Weg des Asylrechts verweisen. Dafür ist das Asylrecht aber gerade nicht da.

Wir brauchen ein Einwanderungsrecht, das die bestehenden Einwanderungsmöglichkeiten bündelt und bewirbt, damit auch viele Menschen diese Möglichkeiten nutzen, und das mehr legale Möglichkeiten der Einwanderung schafft. Das könnte den Druck vom Asylsystem nehmen und helfen, Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Darüber hinaus müssen wir unsere Anstrengungen bei der Integration noch weiter verstärken. Insbesondere ein frühzeitiger Zugang zu Integrationskursen und zum Spracherwerb hilft den hier ankommenden Menschen, sich schneller in unserer Gesellschaft zurecht zu finden.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1.  Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

2.  Schutz vor islamistischem Terror

3.  Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

Der Bundestag hat in dieser Woche den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ beraten. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juni 2010 bis Mai 2014 und enthält einen ersten, politisch-konzeptionellen Teil, und einen zweiten bilanzierenden Teil, der über konkrete Maßnahmen berichtet. Ziel des Aktionsplans, der 2004 auf den Weg gebracht wurde, ist es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren.

 

Grundgedanken des Aktionsplans

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik. Die Prävention und Bewältigung von Krisen gehört zu den Schwerpunkten dieser Politik. Auch die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Zivile Krisenprävention ist eine langfristige Aufgabe.

Die Herausforderungen für die deutsche Außenpolitik haben sich seit dem Ende der Ost-West Konfrontation und im Zuge der fortschreitenden Globalisierung verändert. Zwar ist die Zahl zwischenstaatlicher Kriege zurückgegangen. Jedoch haben Verteilungskonflikte zugenommen, die auch weit über die betroffenen Regionen destabilisierend wirken können. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, des internationalen Terrorismus oder die Bedrohung durch die Piraterie stellen neue Anforderungen an die internationale Staatengemeinschaft.

Dabei ist es vorrangiges Ziel, dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte bereits im Vorfeld entgegenzuwirken und so einer Eskalation vorzubeugen. Deutschland leistet außerdem einen Beitrag zur Bewältigung von Konflikten und zur Konfliktnachsorge. Effektive Konfliktnachsorge soll ein Wiederaufflammen von gewaltsamen Auseinandersetzungen verhindern. Sie ist deshalb Teil einer präventiven Politik.

Kommt es zu Krisen und gewaltsamen Entwicklungen, hat die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Bevölkerung hohe Priorität. Mittel- und langfristig unterstützt Deutschland seine Partner beim Aufbau funktionsfähiger staatlicher Strukturen und inklusiver, partizipativer Gesellschaften sowie bei der Gestaltung von Transformationsprozessen und Schritten zur Friedenskonsolidierung.

Konkrete Maßnahmen finden beispielsweise in den Bereichen gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte oder Aussöhnung und Dialog statt. Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassendem Ansatz gelingen, der alle Politikfelder einschließt, insbesondere Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, und Umweltpolitik.

Unter diesen Vorzeichen steht der deutsche Einsatz für zivile Krisenprävention seit 2004.

 

Den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ finden Sie hier.