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Krankenhausreform wird nachjustiert

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In 1. Lesung hat der Bundestag über den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes debattiert. Damit wird die Krankenhausreform gezielt weiterentwickelt, ohne die ursprünglichen Ziele zu verwässern. Verlängerte Übergangsfristen und eine angepasste Einführung der Vorhaltevergütung sorgen dafür, dass Krankenhäuser die Reform praktikabel umsetzen können, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Ein wesentlicher Fortschritt ist die neue Finanzierung: Der Transformationsfonds wird aus Bundesmitteln gespeist und entlastet damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem schafft das Gesetz klare und verantwortungsvolle Regeln für Ausnahmen und Kooperationen, insbesondere im ländlichen Raum. Leistungsgruppen können durch die Länder künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen zugewiesen werden und Zusammenschlüsse zwischen Klinikstandorten werden dort ermöglicht, wo sie medizinisch und strukturell sinnvoll sind. In den weiteren parlamentarischen Verhandlungen wird sichergestellt, dass die Qualität der Versorgung für die Patientinnen und Patienten weiterhin im Mittelpunkt steht.