Reform des Urheberrechts

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet derzeit, kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in das Intranet von Schulen und Hochschulen einzustellen. Die seit 2003 geltende befristete Vorschrift wurde drei Mal verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2014.

Mit dem Gesetz von SPD- und Unionsfraktion, das am Donnerstag verabschiedet wurde, soll die Befristung aufgehoben und im Interesse der Rechtssicherheit in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Das hat für den Bildungs- und Forschungsbereich große Vorteile.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.