Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Whistleblower-Schutz)
Mit der Richtlinie vom 8. Juni 2016 verpflichten das Europäische Parlament und der Rat die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Bundestag hat nun die Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben beschlossen. Vertrauliche Informationen, Know-hows sowie Geschäftsgeheimnisse im nationalen Recht sind oft von enormer Bedeutung für Unternehmen und müssen deswegen vor rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Doch wo der Schutz öffentlicher Interessen überwiegt, gerät der Schutz von Geschäftsgeheimnissen an seine Grenzen. Deshalb sollen Whistleblower-Aktivitäten nicht durch die Richtlinie eingeschränkt werden. Der bisher geltende Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch war vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinie nicht mehr ausreichend. Die Umsetzung der EU-Vorgabe geht über die bisherigen Regelungen hinaus und schließt somit die entstandene Lücke. Dadurch wird ebenfalls ein angemessener Ausgleich der verschiedenen Interessen der jeweils Betroffenen ermöglicht.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904724.pdf