Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

In den Koalitionsverhandlungen war die Aussetzung des Familiennachzugs ein harter Punkt von CDU und CSU. Auch wenn bekannt ist, dass Integration am besten gemeinsam und innerhalb der Familie gelingt. Ein Kompromiss war nicht einfach, aber notwendig. Der Familiennachzug wird nur zeitlich begrenzt ausgesetzt und gilt nur für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Es gibt eine Härtefallregelung, die in besonderen Notsituationen trotzdem den Nachzug der Familie ermöglicht. Wer Asyl nach Art. 16a des Grundgesetzes und nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhält, wird weiterhin seine Familie nachholen können.

Meine persönliche Erklärung zum Entwurf des Gesetzes finden Sie hier: https://www.oliver-kaczmarek.de/2025/06/persoenliche-erklaerung-des-abgeordneten-oliver-kaczmarek/

Die Reden im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema können Sie hier nachhören: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-familiennachzug-1083664