Sozialer Schutz für Paketboten

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Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Deshalb entfristen wir jetzt das Gesetz. Mit dem wachsenden Online-Handel nimmt auch das Auftragsvolumen der Paketbranche zu. Durch die hohe Auslastung sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dadurch kam es immer wieder zu Schwarzgeldzahlungen und zu Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten. Das Paketboten-Schutz-Gesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Das heißt: Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung war zunächst bis Ende 2025 befristet. Die Evaluation hat jetzt gezeigt: Das Gesetz wirkt! In der Paketbranche ist der Anteil regulär sozialversichert Beschäftigter seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen, gleichzeitig wurden Phänomene wie Scheinselbstständigkeit zurückgedrängt. Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um zu vermeiden, für deren Beitragsschulden zu haften. Damit schützt das Gesetz die Beschäftigten in der Paketzustellung. Es erleichtert den Sozialversicherungsträgern, offene Beitragsforderungen geltend zu machen. Außerdem trägt es dazu bei, Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung zurückzudrängen und Beitragsausfälle zulasten der Solidargemeinschaft zu vermeiden. Gute Gründe dafür, dass die Nachunternehmerhaftung jetzt dauerhaft gelten soll – das beschließen wir diese Woche im Bundestag.