Berlin – Seite 9 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Die Privatisierung der Autobahnen wird im Grundgesetz ausgeschlossen

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Der Bundestag beschloss heute wichtige Änderungen des Grundgesetzes. Besonders kontrovers wurde dabei die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für die Fernstraßen diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen dafür stark gemacht, dass eine befürchtete Privatisierung der Autobahnen über die Gesellschaft nicht möglich wird. Erstmals wird eine Formulierung zur „unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Dritter“ an einer Gesellschaft des Bundes in der Verfassung ausgeschlossen. Dieses Verbot erstreckt sich auf die Gesellschaft selbst und auch auf mögliche Tochtergesellschaften. Zudem wird in der Verfassung klargestellt, dass die Autobahnen im „unveräußerlichen Besitz des Bundes“ bleiben.

 

Im Änderungspaket, das die Bund-Länder Finanzen auf neue Füße stellt, sind weitere wichtige Maßnahmen eingeschlossen, die lange von der SPD gefordert wurden. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wird aufgeweicht und es fließen 3,5 Milliarden Euro an unsere Kommunen zur Sanierung der Schulen. Die Kosten des Unterhaltsvorschuss übernimmt der Bund. Eine wesentliche Entlastung für unsere Kommunen. Die Länder werden über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer um 10 Milliarden Euro entlastet.

 

In harten Verhandlungen konnte die SPD sich durchsetzen. Die Änderung des Grundgesetzes schafft eine nachhaltige Verbesserung der Bund-Länder Finanzbeziehungen.

Bundeswehreinsatz in Inçirlik und Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – Zur Sitzungswoche vom 29.05.-02.06.2017

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Einstimmig entschied die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche den Abzug der Bundeswehr aus Inçirlik. Wir fordern von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die in der Türkei stationierten Soldaten umgehend zu verlegen. Damit reagieren wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf die Entscheidung der türkischen Regierung, Bundestagsabgeordneten erneut den Besuch deutscher Einsatzkräfte zu verweigern. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Deswegen kann es nicht hingenommen werden, wenn es Abgeordneten untersagt wird, sich vor Ort ein Bild über die Situation der Soldatinnen und Soldaten zu machen. Ein solcher Umgang, gerade unter Verbündeten, ist nicht nachvollziehbar. Das gilt besonders, wenn der Aufklärungseinsatz in Inçirlik das Ziel hat, die Terrororganisation „Islamischer Staat“ im Nahen Osten zurückzudrängen.

 

Das politische Klima zwischen Deutschland und der Türkei hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten stark verschlechtert. Der SPD ist es ein großes Anliegen, die diplomatischen Beziehungen wieder zu entspannen. Deswegen unterstützen wir die Bemühungen von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel, das Gespräch mit der türkischen Regierung zu suchen und das gemeinsame Verhältnis wieder auf eine Grundlage zu stellen, bei der Zusammenarbeit wichtiger ist als Befindlichkeiten und Taktik. Klar ist für uns aber auch, dass es in Zukunft keine Möglichkeit mehr geben darf, die Bundesrepublik über ihr sicherheitspolitisches Engagement im Ausland zu erpressen. Einen neuen Stützpunkt im Nahen Osten zu finden, von dem aus die Bundeswehr ihre Aufklärungsmission erfolgreich fortsetzen kann, hat daher hohe Priorität.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet
  2. Privatisierung von Autobahnen verhindert
  3. Kooperationsverbot in der Bildung aufgeweicht – Bund unterstützt Kommunen bei der Schulsanierung
  4. Unterhaltsvorschuss ausgeweitet und reformiert 
  5. Hochschulpolitische Bilanz der 18. Wahlperiode
  6. Abschiebungen nach Afghanistan
  7. Betriebsrenten gestärkt, Erwerbsminderungsrenten verbessert

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet

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In dieser Woche beschloss der Deutsche Bundestag ein umfassendes Reformpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Ländern sieht vor, ab 2020 den bisherigen Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abzuschaffen und die Umsatzsteuer im Grundsatz nach Maßgabe der jeweiligen Einwohnerzahl – modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der jeweiligen Finanzkraft eines Landes – zu verteilen. Die kommunale Finanzkraft soll künftig mit 75 Prozent anstelle von gegenwärtig 64 Prozent deutlich stärker berücksichtigt werden. Davon profitieren insbesondere Länder mit finanzschwächeren Kommunen. Im Ergebnis wird der Bund nach der Reform einen deutlich höheren finanziellen Beitrag zum solidarischen Ausgleich zwischen den Ländern leisten: Für das Jahr 2020 sind dies allein 9,7 Mrd. Euro.

 

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Privatisierung von Autobahnen verhindert

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Ein weiterer Bestandteil des verabschiedeten Reformpakts zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Diese soll künftig den Bau, die Planung und Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernehmen. Die SPD hat durchgesetzt, dass der Bund im Grundgesetz als einziger Eigentümer sowohl der Bundesfernstraßen als auch der Infrastrukturgesellschaft festgeschrieben wird. Als zusätzliche Privatisierungsbremse wurde im Grundgesetz eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft oder möglicher Tochtergesellschaften ausgeschlossen. Erstmals gibt es auch eine klare gesetzliche Grenze für die Zusammenarbeit des Staates mit dem privaten Sektor im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von max. 100 Kilometer möglich sein. Über die Mauteinnahmen bestimmt weiterhin der Bundestag. Schließlich hat unsere Fraktion auch erreicht, dass beim Übergang in die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.

 

Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.

Kooperationsverbot in der Bildung aufgeweicht – Bund unterstützt Kommunen bei der Schulsanierung

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Im Rahmen des Reformpakets zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen wurde auch eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, nach der der Bund künftig finanzschwache Kommunen direkt bei Bildungsinvestitionen unterstützen kann. Das bedeutet, dass bis 2022 insgesamt 3,5 Mrd. Euro zusätzlich zur Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen investieren wird. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg gekämpft.

 

Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss ausgeweitet und reformiert

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Ein wichtiger Fortschritt für berufstätige Alleinerziehende und deren Kinder ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, die ebenfalls mit dem Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen umgesetzt wird. Wie von der SPD-Fraktion gefordert, wird die Altersgrenze von jetzt 12 Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung der Bezugsdauer von maximal sechs Jahren abgeschafft. Berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, erhalten dadurch mehr staatliche Unterstützung, damit sie ihre Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser stemmen können. Von dieser Maßnahme profitieren fast eine Million Eltern und ihre Kinder.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Hochschulpolitische Bilanz der 18. Wahlperiode

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Die 18. Wahlperiode neigt sich dem Ende zu und in der letzten großen hochschulpolitischen Debatte habe ich für die SPD-Bundestagsfraktion Bilanz gezogen. In der Bildungspolitik ist die Handschrift der SPD besonders deutlich zu erkennen. Den dauerhaft hohen Studierendenzahlen sind wir mit dem Hochschulpakt als gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund und Ländern erfolgreich begegnet. Für die kommende Wahlperiode müssen wir klären, wie es mit den Pakten weitergeht. Die SPD steht für eine solide Sicherung der Grundfinanzierung der Hochschulen und wehrt die Ideen aus der Union ab, nur noch einzelne Spitzenbereiche zu fördern.

 

Auch für die Fachhochschulen konnten wir etliches erreichen. Mit der Forschungsförderung und dem Projekt „Innovative Hochschule“ haben wir der gestiegenen Bedeutung der Fachhochschulen Rechnung getragen. Ihre Funktion als regionaler Innovationstreiber haben wir gestärkt. Für die Zukunft müssen wir den wachsenden Fachhochschulen mehr Geld für Personal mit Perspektive auf eine langfristige Beschäftigung zur Verfügung stellen.

 

Der Hochschulstandort Deutschland ist auch im Ausland äußerst beliebt. Die Zahl internationaler Studierender ist kontinuierlich gewachsen. Dies liegt auch an der Wirkung der Exzellenzinitiative, die die gesamte deutsche Hochschullandschaft auf der internationalen Ebene attraktiv gemacht hat.

 

Nicht zuletzt haben wir eine der größten BAföG-Novellen der letzten zehn Jahre verabschiedet. Als zentrales Instrument für Chancengleichheit haben wir den Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet und die Förderung deutlich erhöht.

Abschiebungen nach Afghanistan

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Nicht erst seit dem Anschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul ist klar, dass Afghanistan kein sicheres Herkunftsland ist. Menschen die aus Afghanistan fliehen, sind an Leib und Leben bedroht. Die Einschätzung des Auswärtigen Amts, Teile von Afghanistan als sicher einzustufen, teile ich nicht. Eine Neubewertung angesichts der aktuellen Entwicklung halte ich für geboten. Gestern verabschiedeten die Koalitionsfraktionen daher einen Antrag, der bis zu einer Neubewertung der Sicherheitslage Rückführungen nach Afghanistan aussetzt. Ausgenommen davon sind lediglich freiwillige Rückkehrer sowie, auf der Basis einer Einzelfallprüfung, Straftäter und Gefährder. Gleiches gilt für Personen, die sich einer Identitätsfeststellung verweigern.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Betriebsrenten gestärkt, Erwerbsminderungsrenten verbessert

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Betriebsrenten stellen eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Doch vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gibt es diese Möglichkeit der Altersvorsorge oft nicht. Nicht zuletzt nutzen gerade Beschäftigte mit niedrigem Einkommen Betriebsrenten viel zu selten. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag deswegen ein Gesetz abschließend beraten, das sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Beschäftigte mit geringem Einkommen richtet.

 

Unter anderem soll es den Sozialpartnern ermöglichen, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen Beitragszusagen einzuführen. Garantien entfallen dabei, was deutlich ertragreichere Anlagestrategien ermöglicht. Sicherheit wird gleichwohl über entsprechende Sicherungsmechanismen gewährleistet. Damit werden die Arbeitgeber bei diesem neuen Modell auch von ihren bisherigen Haftungsrisiken entlastet. Dadurch soll insbesondere die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ausgeweitet werden. Dazu dient auch ein spezielles Fördermodell für Arbeitgeber, welche für ihre gering verdienenden Beschäftigten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten. Für diese Zielgruppe wurde außerdem erreicht, dass freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben, sodass die Betroffenen stärker von ihren Vorsorgeleistungen profitieren. In den parlamentarischen Beratungen konnte die SPD darüber hinaus erreichen, dass Ersparnisse des Arbeitgebers bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Entgeltumwandlung künftig als Zuschuss ebenfalls in die Altersvorsorge der Arbeitnehmer eingezahlt werden müssen – langfristig gilt dies auch für bereits bestehende Verträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten künftig genauso behandelt wie zertifizierte Riester-Verträge. Sie bleiben damit in der Verrentungsphase beitragsfrei. Die Riester-Zulage soll ab 2018 von jährlich 154 Euro auf 175 Euro angehoben werden.

 

Zugleich haben wir mit dem Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz eine weitere merkliche Verbesserung für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Künftige Erwerbsgeminderte werden wir langfristig so stellen, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018. Im Jahr 2024 wird die Anhebung abgeschlossen sein.

 

Den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung finden Sie hier.

 

Den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente finden Sie hier.

Unternehmen Busemann und Freischütz auf dem Wirtschaftsempfang der SPD-Bundestagsfraktion

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Die heimischen Unternehmen Busemann und Freischütz auf dem Wirtschaftsempfang der SPD-Bundestagsfraktion

Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahmen Ilka Wagner, Geschäftsführerin des Unternehmens Busemann in Bergkamen, sowie Emilie und Jörg Prüser, Geschäftsführer des Freischütz, Schwertes Unternehmen des Jahres 2017, am heutigen Wirtschaftsempfang der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin teil.

Das Programm stand unter dem Titel „Zukunftstrends 2030 – Politik für die Wirtschaft von Morgen“. Es beinhaltete eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie Statements von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries und des SPD-Parteivorsitzenden und Kanzlerkandidaten Martin Schulz.

Bereits zum sechsten Mal lud die SPD-Bundestagsfraktion Unternehmerinnen und Unternehmer aus der ganzen Republik ein, um über die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und aktuelle politische Fragen zu sprechen.

„Im Kreis Unna haben wir zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit guter Arbeit und kreativen Konzepten die Herausforderungen von morgen angehen. Sozialer Zusammenhalt und wirtschaftlicher Erfolg gehen dabei Hand in Hand. Der Dialog mit den Unternehmen aus meinem Wahlkreis ist deswegen immer ein wichtiger Teil meiner Arbeit“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.