Infodienst – Seite 103 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Starke Kommunen und Griechenland – Zur Sitzungswoche vom 16.-20.3.15

,

Die ersten Eckwerte für den Bundeshaushalt 2016 und die weitere Finanzplanung bis 2019 zeigen, dass es mit der SPD in der Regierung weiterhin gelingt, wichtige Zukunftsthemen anzupacken. Wir verbinden solide Staatsfinanzen mit mehr Investitionen in Bildung, öffentliche Infrastruktur wie Verkehrswege und schnelles Internet, Energieeffizienz und Städtebau sowie einer spürbaren Entlastung für die Kommunen. Denn nur so ist unser Land auch morgen noch gut aufgestellt. Und nur dann bleiben wir handlungsfähig und sichern auch künftig Arbeitsplätze. An diesem Kurs halten wir fest. Wir haben dafür gesorgt, dass die Mittel für Investitionen und Kommunen nochmals deutlich um insgesamt 15 Mrd. Euro in dieser Wahlperiode angehoben werden.

Diese beinhalten auch eine Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Im Zentrum steht aber vor allem die Unterstützung für finanzschwache Kommunen. Um die Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden zu stärken, wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Mrd. Euro aufgelegt. Die Mittel werden bis 2018 zielgenau in Abhängigkeit von Arbeitsmarktsituation, Kassenkrediten und Bevölkerungszahl der Kommunen ausgeschüttet. Dadurch sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können. Nordrhein-Westfalen erhält damit einen deutlich über dem Bevölkerungsanteil liegenden Anteil des gesamten Fonds von 32%, das heißt ca. 1,1 Mrd. Euro. Die Länder werden vor diesem Hintergrund festlegen, welche Kommunen gefördert werden. Seit Monaten hatten die SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet  für Geld für strukturschwache Kommunen auch im Ruhrgebiet gekämpft. Diese Hartnäckigkeit zahle sich nun aus und auch der Kreis Unna wird davon profitieren.

Die Investitionen in die Verkehrswege und in ein schnelles Internet werden nochmals deutlich um über 4,3 Mrd. Euro aufgestockt. Die Erlöse aus der Versteigerung von Frequenzen werden zudem für den Breitbandausbau genutzt. Unterm Strich erhöhen wir damit die Mittel für Investitionen in die Infrastruktur doppelt so stark, wie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz wird mit zusätzlichen 1,2 Mrd. Euro vorangetrieben. Die Mittel für den Klima- und Hochwasserschutz sowie den Städtebau werden um über 1 Mrd. Euro aufgestockt.

Wir haben zudem erreicht, dass die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der ODA-Quote bis 2019 deutlich um rd. 8,3 Mrd. Euro aufwachsen. Auch werden mehr Mittel bereitgestellt, um die nationalen Sicherheitsbehörden beim Schutz gegen Terror besser aufzustellen.

Das kann noch nicht das Ende sein, aber es ist eine gute Investition in unsere Zukunft! Auf die SPD können sich die Städte und Gemeinden verlassen.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

– – – –

1. Regierungserklärung zum Europäischen Rat
2. Fachkräfte sichern – Fortschrittsbericht der Bundesregierung
3. Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen
4. Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

Regierungserklärung zum Europäischen Rat

Die Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag begann mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat, der am 19. und 20. März in Brüssel tagt.

Bestimmendes Thema der Regierungserklärung und der anschließenden Debatte waren die aktuellen Verhandlungen mit Griechenland. Thomas Oppermann hat die Haltung der SPD-Bundestagfraktion in seinem Redebeitrag eingebracht. Die Mehrheit der Deutschen hegt nach einer aktuellen Umfrage große Zweifel, ob Griechenland die Vereinbarungen mit den europäischen Partnern über notwendige Reformen auch tatsächlich umsetzt. Und die teils befremdlichen Äußerungen von Mitgliedern der griechischen Regierung haben wenig dazu beigetragen, diese Wahrnehmung zu entkräften. Ich kann die Irritation darüber gut nachvollziehen. Aber wir dürfen uns nicht auf eine gefährliche Spirale von Provokation und gegenseitigen Schuldzuweisungen einlassen. Wir stehen zu der historischen Verantwortung Deutschlands für das, was dem griechischen Volk durch das NS-Regime angetan wurde. Aber die akuten Probleme Griechenlands lassen sich nicht dadurch lösen, dass ein Zusammenhang zu Reparationszahlungen Deutschlands konstruiert wird.

Ein Austritt Griechenlands aus dem Euro ist weder im Interesse der griechischen Bevölkerung noch im Interesse eines starken, geeinten Europas. Die griechische Regierung hat sich mit den zuständigen Institutionen über die Bedingungen und den Fahrplan für finanzielle Hilfen für Griechenland verständigt. Unsere berechtigte Forderung ist, dass sie sich an diese Vereinbarung hält und die notwendigen Strukturreformen anpackt. Nur dann kann und darf es weitere finanzielle Hilfen geben! Die Eurogruppe (Gremium der Europäischen Union, in dem die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik koordinieren) wird gemeinsam darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die geforderten Reformen für eine gerechte Besteuerung und eine funktionierende Verwaltung sind kein Selbstzweck, sondern sie sind notwendig, damit Griechenland wieder auf die Beine kommt. Wir wollen das Land auf seinem Weg der Modernisierung weiter unterstützen. Dafür muss es kooperativ mit seinen europäischen Partner zusammenarbeiten. Griechenland sollte deshalb auch das Angebot annehmen, sich bei der technischen Umsetzung der Reformen beraten und helfen zu lassen.

Fachkräfte sichern – Fortschrittsbericht der Bunderegierung

,

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag über das Thema Fachkräftemangel debattiert.  In einem entsprechenden Bericht kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass Deutschland nicht unter einem akuten, flächendeckenden Fachkräftemangel leidet. Jedoch treten bereits heute in Bezug auf bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen Arbeitskräfteengpässe auf.

Die Zahl der sogenannten Engpassberufe hat im Juni 2014 bei 19 Berufsgruppen gelegen. Betroffen sind insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie technische Berufe. Zwar hat die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren und die Einwanderung der vergangenen Jahre den demografischen Rückgang der Bevölkerung bislang ausgeglichen. Aktuelle Vorausberechnungen zeigen aber, dass weiter mit einem Rückgang dieser Bevölkerungsgruppe in mehrfacher Millionenhöhe zu rechnen sei. „Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Fehlen sie in der dualen Ausbildung, so fehlen sie in den Betrieben“, mahnt die Regierung und plädiert für eine Stärkung der betrieblichen Ausbildung.

Für das Jahr 2030 erwartet die Bundesregierung die größten Engpässe bei den Gesundheitsberufen, gefolgt von Managern und Ingenieuren. Einen potenziellen Überschuss werde es hingegen bei Hilfsarbeitern und Büroberufen geben.

Im Bericht konstatiert die Bundesregierung auch einen steigenden Anteil von Frauen und Älteren im Arbeitsmarkt. Die Ziele Deutschlands seien bei Älteren bereits erreicht worden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Erwerbsbeteiligung kontinuierlich erhöht und erreichte 2012 erstmals eine Quote von 60 Prozent. „Dennoch sinkt die Teilhabe Älterer am Arbeitsmarkt weiter deutlich mit dem Alter, und Ältere bleiben deutlich länger arbeitslos als Jüngere“, führt die Regierung aus.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Regierung allerdings bei den nach wie vor hohen Teilzeitquoten und niedrigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier.

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde eingesetzt, nachdem im November 2011 bekannt wurde, dass es der rechtsterroristischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) über einen Zeitraum von fast 14 Jahren gelungen war, von den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unentdeckt schwerste Straftaten zu begehen. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages kommt in seinem Abschlussbericht fraktionsübergreifend zu der Auffassung, dass Korrekturen und Reformen für den Bereich der Strafverfolgung dringend geboten sind. Zukünftig soll der Generalbundesanwalt schneller Ermittlungen aufnehmen können und bei der Strafzumessung werden Motive wie Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stärker berücksichtigt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

,

Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe  gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute. Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den  Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro.  Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden aufgrund einer von der damaligen Sozialministerin von der Leyen in 2011 durchgesetzten Regelung jedoch  in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung  ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich  freue mich, dass wir diese Fehlentscheidung aus der vergangenen  Legislaturperiode wieder rückgängig machen.

Mietpreisbremse und Frauenquote – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.3.2015

,

Wir konnten in dieser Woche erneut wichtige sozialdemokratische Projekte auf den Weg bringen. Im Deutschen Bundestag wurden die Mietpreisbremse und die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte verabschiedet.

Bereits am Dienstag wurde eine weitere finanzielle Entlastung der Kommunen um zusätzliche 5 Mrd. Euro beschlossen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit Erfolg für mehr Investitionen und eine höhere kommunale Entlastung eingesetzt. Nun haben wir uns mit der Union darauf verständigt, die dafür vorgesehen Mittel nochmals deutlich anzuheben. Dabei hat die SPD ihr vorrangiges Ziel erreicht: Die Investitionskraft finanzschwacher Städten und Gemeinden wird gezielt gestärkt.

Bisher war vereinbart, dass die Kommunen von 2015 bis 2017 um jeweils eine Milliarde Euro entlastet werden. Die Forderung der SPD war, diesen Betrag schon 2017 deutlich zu erhöhen. Jetzt haben wir erreicht, dass die Entlastung der Kommunen um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro in 2017 steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle Höhe erreicht. Das ist ein wichtiger Schritt um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.  Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro wird noch 2015 ein Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen eingerichtet. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm leistet der Bund auch einen Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft in unserem Land. Ich erwarte, dass hiervon insbesondere das Ruhrgebiet profitieren wird.

Unterm Strich hat die SPD das seit Jahrzehnten größte Entlastungsprogramm für Kommunen auf den Weg gebracht! Gemeinsam mit dem bereits beschlossenem Mittelaufwuchs für Kindertagesstätten, für die Städtebauförderung und der Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen summieren sich die Hilfen für Kommunen zwischen 2015 und 2018 auf über 15 Milliarden Euro. Das kann noch nicht das Ende sein, aber es ist eine gute Investition in unsere Zukunft!

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

– – –

Die Themen:

1. Die Mietpreisbremse kommt!

2. Mehr Frauen in Führungspositionen: Die Frauenquote kommt

3. Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

4. Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

 

Die Mietpreisbremse kommt!

Die SPD hat sich durchgesetzt: Die Mietpreisbremse kommt. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der bisherige Gesetzentwurf ohne Abstriche oder Einschränkungen im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ein wichtiger Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter. Der Mietexplosion in vielen Ballungsräumen wird damit ein Ende gesetzt. Dort sind Mietsteigerungen von über 30 Prozent bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit mehr. In den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten darf die Miete künftig bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Um Anreize für den Neubau von Wohnungen zu setzen, sind Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wir entlasten Mieterinnen und Mieter auch bei den Maklerkosten. Künftig gilt: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Es ist gut, dass die Mietpreis-bremse jetzt schnell kommt: Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Mehr Frauen in Führungspositionen: Die Frauenquote kommt

Frauen in Deutschland sind heute so gut ausgebildet wie noch nie. Mehr als die Hälfte der jungen Menschen mit Hochschulabschluss in Deutschland sind Frauen. Doch nach wie vor liegt das Lohnniveau von Frauen oft unter dem ihrer männlichen Kollegen. Und trotz bester Ausbildung beträgt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland gerade einmal 18,4 Prozent. Freiwillige Selbstverpflichtungen konnten an der schwachen Präsenz von Frauen in Führungspositionen bislang nichts ändern. Dabei können wir es uns nicht leisten, auf qualifizierte weibliche Fach- und Führungskräfte zu verzichten. Die SPD kämpft seit Jahren für die Einführung einer gesetzlichen Quote um diese Ungerechtigkeit endlich wirksam zu bekämpfen.

Mit der gesetzlichen Quote, die am heutigen Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde,  werden wir nun einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft in Gang bringen. Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll ab 2018 für diese Mandate sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Ich bin überzeugt: Je mehr Frauen Führungspositionen wahrnehmen, desto selbstverständlicher sind gleiche Chancen für Frauen und Männer in Unternehmen sowie Verwaltung.

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

 

sp_02_004_15_motiv_frauenquote_fb_postbild

Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

,

Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beraten. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

Unserem Land geht es gut. Die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt sorgt für Überschüsse bei den Sozialversicherungen und für solide finanzierte öffentliche Haushalte. Aber unsere Gesellschaft altert und schrumpft. In den kommenden zehn Jahren verliert unser Land über sechs Millionen Arbeitskräfte. Dadurch laufen wir Gefahr, unseren Wohlstand einzubüßen. Rente und Gesundheitsversorgung sind nur sicher, wenn es gelingt, die drohende demographische Lücke zu schließen.

Deshalb ist es zentrales Ziel der SPD, die in Deutschland lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren: Jede und jeder in unserem Land wird gebraucht! Wir wollen daher die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter voranbringen, damit mehr Frauen die Möglichkeit haben, von Teil- in Vollzeitarbeit zu wechseln. Gestärkt werden muss die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und denjenigen, die arbeitslos sind. Auch verdienen die 1,5 Millionen jungen Menschen auf unserem Arbeitsmarkt, die bislang ohne Berufsausbildung sind, eine zweite Chance durch nachträgliche Qualifizierung.

Trotz dieser Maßnahmen wird Deutschland auf den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Deshalb setzen wir uns für ein neues Einwanderungsgesetz ein. Eines, das mit mehr Transparenz Vertrauen schafft und Sorgen entkräftet. Und das zugleich das Signal aussendet: Deutschland ist ein attraktives und weltoffenes Land, das um gut ausgebildete Einwanderer wirbt.

Konkret schlagen wir vor, die bisherigen rechtlichen Regelungen in einem Einwanderungsgesetz übersichtlich zu bündeln. Im engen Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitgebern wollen wir nachvollziehbare Kriterien für die Zuwanderung von Fachkräften schaffen. Diese Kriterien sollten flexibel, am tatsächlichen Bedarf orientiert und sozial ausgewogen sein. Tarifbindung und Mindestlohn sollen verhindern, dass Einwanderung dazu benutzt wird, Lohnniveau und Arbeitsbedingungen zu drücken.

Das Papier für ein modernes Einwanderungsgesetz der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.