Infodienst – Seite 85 von 151 – Oliver Kaczmarek, Md

Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten

, , ,

Der Bund möchte Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Integration zusätzlich finanziell unterstützen. Am 16. Juni 2016 sowie am 7. Juli 2016 hatten sich Bund und Länder geeinigt und konkrete Maßnahmen vereinbart.

 

Das Parlament hat diesen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Das Gesetz sieht vor, dass von 2016 bis 2018 die Länder jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile erhalten. Auch sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Gesetzentwurf plant auch, einen weiteren Schritt für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen umzusetzen: Ab 2018 sollen die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet werden durch eine Umverteilung der Steuerverteilung. Dafür sollen laut Entwurf eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den Kosten der Unterkunft durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden, das heißt die Verwaltungsaufgaben verbleiben bei den Kommunen.

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

, ,

Neben der Abschaffung des Kooperationsverbots haben die Ministerpräsidenten noch weitere Änderungen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Verantwortung, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern sicherzustellen. Die Länderanteile an der Umsatzsteuer werden zukünftig nicht nur nach der Einwohnerzahl verteilt, sondern durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer insgesamt um 4 Milliarden Euro erhöht. Wichtig ist dabei auch, dass die kommunale Finanzkraft in den Ländern zu 75% in die Gesamtberechnung der Finanzkraft der Länder miteinbezogen wird. Länder mit finanzschwachen Kommunen erhalten auf diese Weise einen höheren Anteil.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Autobahnen in Deutschland in Zukunft nicht privatisiert werden können. Es soll verfassungsrechtlich verankert werden, dass die Bundesstraßen unwiderruflich öffentliches Eigentum bleiben. Es soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden, damit Bundesfernstraßen besser geplant und schneller gebaut werden können.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.

Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

, ,

Kinder sollen in der Schule auch ein ausgewogenes Ernährungsverhalten und einen Bezug zu Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung aufbauen können. Um dies zu unterstützen hat der Bundestag diese Woche in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung von EU-Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch beraten.

 

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11. Mai 2016 beschlossen, das bisherige Schulobst- und -Gemüseprogramm sowie das Schulmilchprogramm zu einem neuen Schulprogramm zusammenzufassen. Auf nationaler Ebene waren die Programme bislang getrennt im Schulobstgesetz und der Schulmilch-Durchführungsverordnung geregelt. Die Aufhebung dieser Regelungen und Neuregelung dieses Bereiches im geplanten Gesetz schafft die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei bereits existierende EU-Schulprogramme zusammengelegt werden: Das Schulfruchtprogramm soll gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten bei jungen Schülern unterstützen und wird in Deutschland von mittlerweile 9 Bundesländern an Schulen angeboten. Das EU-Schulmilchprogramm fördert eine Milchabgabe an Kita- und Schulkinder und wird von 14 Bundesländern angenommen.

 

Insgesamt investiert die EU rund 250 Millionen Euro für Schulernährungsprogramme in allen Mitgliedstaaten. Zum Schuljahr 2017/18 stehen für Deutschland mindestens 29 Millionen Euro aus Brüssel bereit.

 

Hier der Gesetzentwurf dazu.

Bildungsallianz 2021 – Zur Sitzungswoche vom 26. – 30.9.2016

,

Bildung ist unsere wichtigste Ressource und Schulen sollten deshalb ein Ort sein, der sinnbildlich für Wertschätzung von Bildung steht. Leider sehen wir aktuell, dass vielerorts Schulen marode sind oder Modernisierung benötigen, um mit den aktuellen Herausforderungen mitzuhalten. Laut einer Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beträgt der Investitionsstau an Deutschlands Schulen derzeit 34 Milliarden Euro.

Mit dem SPD-Parteivorstandsbeschluss „Eckpunkte für ein Programm zur Modernisierung der schulischen Bildung in Deutschland 2017 bis 2021“ hat die SPD an diesem Montag eine nationale Bildungsallianz vorgeschlagen. Wir wollen dafür kämpfen, dass der Bund die Länder und Kommunen bei dieser Mammutaufgabe von nationaler Bedeutung unterstützt. Mit einer Abschaffung des Kooperationsverbotes für den Schulbereich möchte der Bund schon ab 2017 neun Milliarden Euro in Deutschlands Schulsystem investieren. Mit zusätzlichen Mitteln der Länder und der Kommunen sollen so über fünf Jahre rund 20 Milliarden Euro den Sanierungsstau angegangen werden. Die Mittel sollen zur Modernisierung von Schulen, zur digitalen Ausstattung der Schulen, zum Ausbau der sportlichen, kulturellen und sozialen Angebote und zum Ausbau von Ganztagsschulen eingesetzt werden.

Das Ganztagsangebot an Deutschlands Schulen soll ausgebaut werden, damit bis 2021 zumindest für den Primarbereich ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt wird. Die Schulsozialarbeit soll flächendeckend erweitert und die Aufstockung der Kapazitäten der Lehrerausbildung an Hochschulen unterstützt werden. Ebenfalls soll die Digitalisierung an Schulen mit einer Digitalisierungsstrategie, Hardware und der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften voran gebracht werden. Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir dabei auf die Modernisierung für Digitalisierung der beruflichen Schulen legen. In einem „Pakt für Berufliche Bildung“ möchten wir berufliche Bildung“ stärken.


Die weiteren Themen des Infodienstes sind:

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

Förderzeitraum Investition finanzschwacher Kommunen verlängern

Erbschaftssteuer: Verfassungsbestimmungen gestalten

Potenziale digitaler Verwaltung nutzen

Aufholprozess Ostdeutschlands nicht angeschlossen

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

, ,

Selbstbestimmt und flexibel. So soll der Rentenübergang aussehen nach einem Gesetzesentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt haben. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Anforderungen an den Rentenübergang. Während es auf der einen Seite Menschen wegen der beruflichen Belastung nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, gibt es auf der anderen Seite Menschen, die gerne länger arbeiten würden. Für beide Gruppen sollen neue Angebote geschaffen werden. Einerseits soll Teilzeitarbeit vor dem Renteneintritt mit einer Teilrente erleichtert werden und andererseits sollen Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Entgeltpunkte bekommen zu können.

Zusätzlich soll ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt werden. So können präventiv Risiken bei der Fortführung der Beschäftigung erkannt werden.

Der Gesetzentwurf findet sich hier.

Förderzeitraum Investitionen finanzschwacher Kommunen verlängern

, , ,

Die Bundesregierung hat einen Fonds aufgelegt für mehr Investitionen in den Kommunen. 3,5, Milliarden Euro stehen bereit, um Projekte vor Ort zu finanzieren. Auch der Kreis Unna profitiert von diesen Geldern. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass die Kommunen einen Eigenanteil von 10% aufbringen. Die weiteren 90% werden aus Bundesmitteln bestritten.

Da einige Kommunen angemeldet haben, mehr Zeit für die Planung zu benötigen, beschließt der Bundestag das Programm um zwei Jahre bis 2020 zu verlängern. Die Mittel sollen tatsächlich vor Ort ankommen, damit Verbesserungen spürbar werden.

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.

Erbschaftsteuer: Verfassungsbestimmungen gestalten

, ,

Die Debatte um eine Neuregelung der Erbschaftssteuer liegt nach dem Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss nun wieder beim Deutschen Bundestag. Im Vorfeld hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass Steuervergünstigungen für große Unternehmen verfassungswidrig sind. Neben dem grundsätzlichen Änderungsbedarf für mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer, den die SPD seit langem einfordert, ist es nun zusätzlich wichtig, die Änderung verfassungskonform zu gestalten. Die Bewertung von Unternehmen wird mit vereinfachten Ertragswerten zu höheren Werten führen und die Vergünstigungen für Familienunternehmen wurden so geändert, dass Familienunternehmen nur noch einen Teil vom Unternehmensgewinn für sich privat nutzen können.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.

Potenziale digitaler Verwaltung nutzen

, ,

Die Bundesregierung wird mit dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU/CSU aufgefordert, den Ausbau der digitalen Verwaltung voranzutreiben. Die Digitalisierung bietet die Chance für Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen schnell und sicher abzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket von der Bundesregierung ein. Es soll ein Angebot von attraktiven, serviceorientierten und barrierefreien Verwaltungsdiensten bereitgestellt werden. Dazu muss die nötige moderne und effiziente digitale Infrastruktur geschaffen werden. Wichtig ist auch, dass in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der sichere Ablauf von Verwaltungsvorgängen gewährleistet wird.

Eine digitale Verwaltung eröffnet auch die Chance für mehr Offenheit und Transparenz, indem Bürgerinnen und Bürger die Arbeit der Verwaltung nachverfolgen können. Dafür wird die Zusammenarbeit der Länder betont, um den Zugang zu digitaler Verwaltung in der Fläche zu ermöglichen.

Den Antrag finden Sie hier.

Aufholprozess Ostdeutschlands nicht abgeschlossen

, ,

Der aktuelle Jahresbericht zur Deutschen Einheit macht den beeindruckenden Aufholprozess der neuen Bundesländer in den zurückliegenden Jahrzehnten deutlich. Die Arbeitslosenquote ist mit 9,2 % auf dem niedrigsten Stand seit 1992. Trotz dieser Fortschritte ist die wirtschaftliche und soziale Angleichung allerdings immer noch nicht abgeschlossen. Jedoch haben sich auch in Ostdeutschland die Förderbedarfe regional verändert. Mit dem Auslaufen des Solidarpakt II muss deswegen ein neues gesamtdeutsches Fördersystem entwickelt werden. Leitlinie für die SPD ist dabei das Prinzip, Förderung nicht nach der Himmelsrichtung sondern nach der Bedürftigkeit zu verteilen.

Besorgniserregend ist der im Jahresbericht zur Deutschen Einheit festgestellte hohe Zuwachs an extremistischer Gewalt und fremdenfeindlicher Übergriffe. Es wäre jedoch falsch, die Diskussion über diese Probleme nach einem Ost-West-Schema zu führen. Denn klar ist: Die große Mehrheit der Menschen in unserem Land ist nicht fremdenfeindlich oder rechtsextrem. Wir alle stehen in der Verantwortung, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu bewahren und solchen Kräften Einhalt zu gebieten, die unser Land spalten wollen.

Den Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit finden Sie hier.

Klimaschutz und Freihandel – Zur Sitzungswoche vom 19. – 23.9.2016

,

Hinter uns liegt eine ereignisreiche Woche mit zahlreichen wegweisenden Entscheidungen. An erster Stelle steht die Debatte um den Freihandel und das Abkommen mit Kanada CETA. Die SPD hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und hat als einzige Partei in Deutschland einen umfassenden Dialog mit Gegnern und Befürwortern, mit internationalen Akteuren und Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort geführt. Deswegen ist es uns wichtig, dass Verbesserungen beim Investitionsschutz, beim Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und bei der Bewahrung unserer Umwelt- und Arbeits- sowie Sozialstandards umgesetzt wurden. Auf unser Drängen hat der Bundestag weitere Anforderungen an Transparenz und Rechtstaatlichkeit beschlossen.

Ein weiterer Meilenstein ist die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens. Mit unserer Zustimmung zu Abkommen leisten wir unseren Beitrag zum Klimaschutz vor Ort, in Europa und weltweit. Durch eine umfassende Modernisierung lässt sich Klimaschutz mit Wachstum und guter Arbeit verbinden. Damit einher geht auch die Förderung der Elektromobilität. Diese ist auf dem Weg sich zu einer starken Industrie zu entwickeln. Die dafür nötige Infrastruktur wird gesichert durch den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030, der auch viele Investitionen für den Kreis Unna bedeutet.

Im sozialen Bereich bringen wir das Bundesteilhabegesetz auf den Weg. Es stellt die Sozialgesetzgebung für Menschen mit Behinderung vom Kopf auf die Füße. Die soziale Fürsorge soll nicht mehr einfach die „Defizite“ ausgleichen. Vielmehr stellt sich unsere Gesellschaft umgekehrt die Frage, wie wir Teilhabe trotz Einschränkungen durch gezielte Förderung möglich machen.Die weiteren Themen dieser Woche habe ich im Infodienst zusammengefasst:


Debatte um das Freihandelsabkommen (CETA)

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

Bundesteilhabegesetz

Elektromobilität fördern

Bundesverkehrswegeplan 2030