Infodienst – Seite 87 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Ich lade Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion herzlich zur Fraktion vor Ort-Veranstaltung mit dem Titel „Herausforderung der Flüchtlingspolitik – Flüchtlingsursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am Mittwoch, den 15. Juni 2016 um 19 Uhr in das ev. Gemeindezentrum St. Viktor, Große Marktstraße 2 in Schwerte ein. Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine Flucht aus Syrien berichten. Er wird ab dem kommenden Semester als Dozent für Arabisch an der Volkshochschule Unna arbeiten. Dr. Rolf Mützenich,  stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Außen-, Verteidigungs- und Menschenrechtspolitik wird im Anschluss über Fluchtursachen referieren.

Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Wie schaffen wir es, dass Deutschland ein offenes und solidarisches Land bleibt? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Fraktion vor Ort“ mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Fragen zur Veranstaltung beantwortet das Bürgerbüro unter Telefon 02303 25314-30 oder unter der E-Mail oliver.kaczmarek.ma04@bundestag.de.

Integrationsgesetz fördert und fordert – Zur Sitzungswoche vom 30.05. – 03.06.2016

Unter dem Motto „Ein Stadtteil in Bewegung“ startet am Samstag, 4. Juni, in Kamen-Methler die erste Roter Rucksack-Wanderung in diesem Jahr. Auch im achten Jahr dieser Aktion lade ich Sie ein, mit mir Orte aufzusuchen, an denen Besonderes geleistet wird, und Menschen kennenzulernen, die Besonderes schaffen.

Die Wanderung beginnt um 10 Uhr am Bürgerhaus in Methler, Heimstr. 3, und führt über die Baustelle Nebenzentrum zum Bergmannsdenkmal. Von dort geht es nach Stopps an den Baustellen Lortzingstr./Robert-Koch-Str. und Margarethenweg weiter zum Dorf Methler und wieder zurück zum Bürgerhaus. Dort kommen wir bei Speis und Trank zusammen.

„Der Rote Rucksack“ ist Symbol und seit 8 Jahren ständiger Begleiter meiner politischen Arbeit. In ihm befindet sich das wichtigste Rüstzeug, um meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten zu können: die Hinweise, Probleme und Anregungen der Menschen, die ich in Berlin vertrete. In dieser Woche durfte ich den Kolleginngen und Kollegen der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion meinen „Roten Rucksack“ als Best-Practice-Beispiel vorstellen. Mittlerweile haben einige Kollegen das Format adaptiert.

Ich würde mich freuen, wenn wir bei der Wanderung ins Gespräch kommen und Sie mir Ihre Anregungen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um
  2. Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern
  3. Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert
  4. Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft
  5. Terminhinweis: Fraktion vor Ort „Herausforderungen der Flüchtlingspolitik – Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am 15.6. in Schwerte

Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

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Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.

Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.

Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.

Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.

Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern

Diese Woche haben wir den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ im Deutschen Bundestag beschlossen.

Der Antrag gedenkt der Opfer der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor über hundert Jahren, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Zugleich bedauert er die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.

Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen. Mit dem Antrag würdigen wir darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, die die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Nicht nur die historische Mitschuld Deutschlands gebietet dies, sondern auch unsere politische Verantwortung für eine bessere Zukunft der Menschen in der Region und in Europa.

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann erklärt im Interview für die Osnabrücker Zeitung, worum es den SPD-Bundestagsabgeordneten bei der Resolution genau geht.

Hier finden Sie den Beschluss des Bundestages.

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

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Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft

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Am Freitag fand die vereinbarte Plenardebatte zu den drei Beschlüsse statt, die Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22. April bzw. am 20 Mai. vereinbart haben: Exzellenzstrategie, Innovative Hochschule und Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die von der damaligen sozialdemokratischen Bildungsministerin Edelgard Bulmahn auf den Weg gebrachte Exzellenzinitiative  fördert seit 10 Jahren exzellente Spitzenforschung in Deutschland. Nun wollen Bund und Länder in einer dritten Runde dern nun „Exzellenzstrategie“ genannten Initiative Universitäten für zehn weitere Jahre mit 553 Millionen Euro jährlich fördern. Universitäten können Anträge in zwei Förderlinien stellen: Erstens können sich Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden als Exzellenzcluster, Herzstück des Programms, bewerben. So sollen international wettbewerbsfähige Wissenschaftsbereiche projektbezogen gefördert werden und dafür auch Unterstützung zur Stärkung der Governance und strategischen Ausrichtung erhalten. Zweitens können Universitäten bzw. Verbünde bei erfolgreicher Einwerbung von mindestens zwei bzw. drei Exzellenzclustern Anträge als Exzellenzuniversität einreichen. Diese Förderlinie dient der Stärkung der Universitäten bzw. der Universitätsverbünde als Institution, dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung und zielt auch auf die Stärkung eines strategischen Gesamtkonzepts der Universitäten.

Das Programm „Innovative Hochschule“ unterstützt Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Universitäten bei einer ihrer besonderen Stärken, dem Innovations- und Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft. Die dafür geplanten 550 Millionen sollen finanziell und nach Anzahl der Förderfälle zu mindestens 50 Prozent den Fachhochschulen zugutekommen.

Mit dem „Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ haben Bund und Länder endlich eine Maßnahme beschlossen, um die Beschäftigungssituation des akademischen Nachwuchses an deutschen Universitäten zu verbessern. Ab 2017 ist vorgesehen, eine Milliarde Euro erstens in 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Stellen, und zweitens in die Weiterentwicklung der Personalstrukturen an Universitäten zu investieren.

Nun müssen der Vereinbarung nur noch die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.

Die Pressemitteilung der NRW-Landesgruppe zum Thema können Sie hier nachlesen.

Ein Interview mit dem Deutschlandfunk zum Thema findet sich hier.

 

Fraktion vor Ort „Herausforderungen der Flüchtlingspolitik – Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am 15.6. in Schwerte

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Wieso flüchten Menschen und lassen Familie und Freunde zurück? Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe der SPD-Bundestagsfraktion „Fraktion vor Ort“ am 15. Juni um 19 Uhr im ev. Gemeindezentrum St. Viktor in Schwerte mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine sechsmonatige Flucht über die Balkanroute berichten. Als weiterer Gesprächspartner steht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich zur Verfügung. Er ist für die SPD im Bundestag zuständig für Außenpolitik, Verteidigung und Menschenrechte.

Lassen Sie uns die Diskussion um die Herausforderungen und Chancen der Flüchtlings- und Integrationspolitik gemeinsam führen. Ich würde mich freuen Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

TTIP nicht um jeden Preis – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.5.2016

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Seit den #TTIPLeaks durch Greenpeace in der letzten Woche ist deutlich geworden, wie verfahren die Verhandlungssituation für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union ist. Offensichtlich sind viele Vorbehalte der Bürgerinnen und Bürger, die es seit langer Zeit gibt, begründet. Die veröffentlichten Verhandlungsdokumente belegen, dass die Interessen der Europäischen Union und der USA weit auseinander liegen und dass eine Annäherung derzeit nicht in Sicht ist.

Die US-Administration bewegt sich in zentralen Fragen wie dem Vorsorgeprinzip, der Lebensmittelsicherheit und dem Investitionsschutz nicht. Daher ist nun der Zeitpunkt gekommen, an dem man ehrlich sagen muss: Wenn der derzeitige Verhandlungsstand sich nicht grundlegend ändert, kann die europäische Seite einem Freihandelsabkommen nicht zustimmen. Der SPD-Parteitag hat klare Bedingungen formuliert, deren Erfüllung für ihre Zustimmung zu TTIP nötig wäre. Wenn die USA jetzt nicht nachbessern, wird das Abkommen an der SPD scheitern.

Für die SPD ist das Freihandelsabkommen nämlich kein Selbstzweck. Das hat die SPD auch auf dem Dezember-Parteitag klar gemacht und rote Verhandlungslinien definiert. Eine Zustimmung wäre überhaupt erst denkbar, wenn der Schutz von Arbeitnehmerrechten, hohe Verbraucher- und Umweltstandards, Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt, Sicherstellung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und die Durchsetzung rechtstaatlicher und demokratischer Prinzipien gesichert werden.

Weitere Themen in dieser Woche waren unter anderem die Einigung im Koalitionsausschuss zu Leiharbeit und Werkverträgen sowie die Abschaffung der Störerhaftung. Meine Berichte hierzu und zu weiteren Themen habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Themen:

  1. Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN
  2. Behindertenrechte stärken
  3. Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt
  4. Besteuerungsverfahren modernisieren
  5. Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali wird fortgesetzt
  6. Bundeswehr weiter an EU-Operation ATALANTA beteiligt
  7. Terminhinweis auf Filmfestival Futurale in Dortmund

Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN

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Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.

 

Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge

Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.

Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.

Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.

 

Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.

So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.

Mehr Informationen zum geplanten Gesetzespaket hat die SPD-Bundestagsfraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-werkvertraegen-bekaempfen-0

 

Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart

Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.

Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich  Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.

Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.

Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.

Behindertenrechte stärken

In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor demnächst die parlamentarischen Beratungen zum Bundesteilhabegesetz beginnen, hat in dieser Woche der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen.

Das neue Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot geben, da das Prinzip der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung aufgenommen wird. Das bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Gewalt Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt dies als Benachteiligung. Ebenso bringt das Gesetz Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) war am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Eine Evaluation kam 2014 zu dem Ergebnis, dass das BBG eine gute Basis für die Gleichstellung sei. Leider bestünden aber noch teilweise Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung. Außerdem werde das Gesetz noch zu wenig angewendet.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807824.pdf