Infodienst – Seite 84 von 142 – Oliver Kaczmarek, Md

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat

In dieser Woche traf sich in Brüssel der Europäische Rat zu Beratungen über das britische Referendum zum EU-Austritt (sog. „Brexit“) und den Umgang mit der Flüchtlingskrise. Diese Themen standen im Zentrum der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin sowie der anschließenden Debatte am Mittwoch.

In Großbritannien könnte es noch in diesem Jahr zu einem Referendum über den Verbleib des Königreichs in der EU kommen. So hat es Premierminister David Cameron angekündigt. Die Reform-Forderungen des britischen Premiers standen im Zentrum der Beratungen des Europäischen Rates diese Woche. Merkel machte in ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag deutlich, dass es die europäische Freizügigkeit und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung nicht zur Disposition stehen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann plädierte dafür, trotz grundsätzlicher Vorbehalte über Sonderregelungen für einzelne Mitgliedsstaaten die Chance für eine Einigung mit Großbritannien zu nutzen. Eine EU ohne Großbritannien würde Europa empfindlich schwächen – wirtschaftlich und politisch. Deshalb lohne sich die politische Anstrengung, mit Großbritannien einen Kompromiss zu auszuhandeln, der den Verbleib in der EU ermöglicht. Eine Einigung darf allerdings nicht um den Preis der Desintegration erzielt werden, vielmehr muss sie Europa festigen und seine Reform- und Integrationsfähigkeit erhalten.

Die Flüchtlingspolitik ist das zweite beherrschende Thema beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Eine europäische Lösung im Umgang mit den nach Europa flüchtenden Menschen steht noch aus. Bundeskanzlerin Merkel sprach sich in ihrer Erklärung für eine spürbare Reduzierung der ankommenden Geflüchteten aus. Dazu müssten Fluchtursachen weiter und besser bekämpft, der Schutz der Außengrenzen und die Steuerung des Zuzugs effektiver geregelt werden. Die Zusammenarbeit mit der Türkei sei hier ein zentrales Thema. Die Türkei habe in den letzten Monaten in einem Maße Flüchtlinge aufgenommen, dem jeder in Europa – und auch wir in Deutschland – großen Respekt zollen müsse, bekräftigte Thomas Oppermann. Die weitere Zusammenarbeit mit der EU stehe und falle mit der Frage, ob wir bereit sind, ihnen auch einen Teil der Flüchtlinge abzunehmen. Deshalb müsse mit der Verweigerungshaltung einiger EU-Länder, eine gemeinsame Flüchtlingspolitik zu betreiben, Schluss sein.

Weitere Information der SPD-Bundestagsfraktion zur Rede des Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/durch-nationale-alleing%C3%A4nge-wird-nichts-europa-besser

Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken

Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig bei der Vergabe von Immobilienkrediten gestärkt. So sieht es das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe – von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Der Darlehensgeber soll u.a. künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit für den Verbraucher relevanten Informationen zu einem Kredit zu übergeben. Außerdem dürfen keine Kredite mehr vergeben werden, ohne zuvor die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, um Überschuldungen vorzubeugen. Zudem enthält das Gesetzespaket Neuregelungen bei Dispozinsen, um die Banken zu transparenteren Informationen über Dispo-Sätze und Alternativen zu Dispokrediten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verpflichten.

Bestehende Widerrufsrechte aus Altverträgen zur Immobilienfinanzierung zwischen 2002 und 2010 werden zudem befristet. Sie können nur noch innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltend gemacht werden.

Angehängt an dieses Gesetz wird eine Änderung im Handelsgesetzbuch, die Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss entlastet. Die Höhe der Pensionsrückstellungen richtet sich bisher nach den Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre, künftig der letzten zehn Jahre. Damit werden die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase auf die in den Jahresabschlüssen festgestellten Gewinne abgemildert. Die dabei entstehenden Bewertungsgewinne dürfen allerdings nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Das Geld bleibt im Unternehmen und dient der Sicherung der künftigen Pensionsansprüche.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf

Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

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Ein Untersuchungsausschuss wird sich mit der Aufklärung um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte zwischen 1999 und 2012 befassen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde am Freitag im Deutschen Bundestag angenommen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr rasch gekauft und verkauft. Damit konnten sich verschiedene Anleger für dieselbe Aktie ungerechtfertigt Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Aufklärungsgegenstand des Untersuchungsausschusses soll sein, wieso diese Geschäfte nicht früher unterbunden wurden, wie hoch der entstandene Schaden ist, ob sich möglicherweise Kreditinstitute des öffentlichen Sektors an diesen Geschäften beteiligt haben.

Außerdem soll geklärt werden, ob die in 2012 getroffenen Maßnahmen hinreichend sind, um die Praxis in Zukunft zu verhindern.

Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806839.pdf

Hintergrundinformationen über die Cum-Ex-Geschäfte hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereitgestellt: http://www.bundestag.de/blob/400308/a3ccdc2fb67e9d7e03e6c7b875a4c5e5/cum-ex-geschaefte-data.pdf

Gedenken an Kriegsopfer und Hochschulstatistik – Zur Sitzungswoche vom 25.-29.01.2016

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Zu Beginn dieser Sitzungswoche hielt der Deutsche Bundestag eine Stunde lang inne, um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Anlass war der 71. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen.

Im Zentrum stand in diesem Jahr das Gedenken an die Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Deutschland und im besetzten Europa. In einer bewegenden Rede schilderte die Zeitzeugin Ruth Klüger ihre persönlichen Erfahrungen. Mit zwölf Jahren war sie als Tochter jüdischer Eltern von den Nationalsozialisten deportiert und zur Arbeit gezwungen worden. Wie ihr erging es europaweit über 13 Millionen Männern, Frauen und Kindern. Auf einem der sogenannten „Todesmärsche“ gelang Klüger kurz vor Kriegsende die Flucht in die Freiheit.

Zum Schluss ihrer bewegenden Rede kam die jüdische Literaturwissenschaftlerin und Schriftstellerin auf die Flüchtlingskrise zu sprechen und fand bemerkenswerte Worte:

„(…) dieses Land, das vor achtzig Jahren für die schlimmsten Verbrechen des Jahrhunderts verantwortlich war, hat heute den Beifall der Welt gewonnen, dank seiner geöffneten Grenzen und der Groβherzigkeit, mit der Sie die Flut von syrischen und anderen Flüchtlingen aufgenommen haben und noch aufnehmen. Ich bin eine von den vielen Auβenstehenden, die von Verwunderung zu Bewunderung übergegangen sind.

Das war der Hauptgrund, warum ich mit groβer Freude Ihre Einladung angenommen und die Gelegenheit wahrgenommen habe, in diesem Rahmen, in Ihrer Hauptstadt, über die früheren Untaten sprechen zu dürfen, hier, wo ein gegensätzliches Vorbild entstanden ist und entsteht, mit dem bescheiden anmutendem und dabei heroischem Wahlwort: Wir schaffen das.“

Klügers Rede und ihr Schlusswort machen deutlich: Wir dürfen das Gedenken an die dunkelste Zeit in der deutschen Geschichte nicht aufgeben. Und wir müssen unseren Demokratie- und Rechtsstaat um jeden Preis vor den Feinden der Demokratie verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

P.S.: Hier können Sie die Rede von Ruth Klüger im Deutschen Bundestag anschauen, hier gibt es sie im Wortlaut nachzulesen.

 


Die Themen:

  1. Regierungserklärung des Bundeswirtschaftsministers „Chancen des digitalen Wandels nutzen“
  2. Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert
  3. Hochschulstatistikgesetz an veränderte Studienbedingungen angepasst
  4. Junge Menschen vor den Gefahren von E-Zigaretten schützen
  5. Dialog zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung

 

Regierungserklärung des Bundeswirtschaftsministers „Chancen des digitalen Wandels nutzen“

Am Donnerstag gab Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Regierungserklärung zur aktuellen wirtschaftlichen Situation Deutschlands ab. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung mit dem Titel „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ beschlossen.

Der Bericht erwartet auch für 2016 ein solides Wirtschaftswachstum von etwa 1,7 Prozent, das vor allem von der guten Binnenkonjunktur getragen wird. Positive Auswirkungen zeigen sich bei den Beschäftigungsverhältnissen: Die Zahl der Beschäftigten befindet sich auf sehr hohem Niveau, während die Arbeitslosigkeit den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hat. Die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Jobs und das Wachstum der Realeinkommen zeigen außerdem: Das Wachstum kommt bei den Menschen an!

Auch die Aussichten für die deutschen Exporte sind stabil, allerdings sorgt die anhaltende Wachstumsschwäche in den Schwellenländern für Unsicherheit.

In diesem Jahr steht unsere Wirtschaftspolitik vor allem im Zeichen von Investitionen und Digitalisierung. Ob bei der Elektromobilität, dem Breitbandausbau des Internets, der Vernetzung von Produktion und Maschinen oder der Digitalisierung der Arbeit: In vielen Bereichen ist der Staat als Förderer wie auch als Regulierer gefragt. Damit die Digitalisierung zur Chance für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten wird, sind enorme Investitionen in Infrastruktur und Forschung genauso wichtig wie einheitliche und Standards und Regelwerke.

Den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ finden Sie hier.

Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung zweier Bundeswehrmandate in Mali und im Irak zugestimmt. In Mali werden bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz sein, im Irak bis zu 150 Einsatzkräfte im Rahmen der Ausbildungsunterstützung. Beide Einsätze sind bis Ende Januar 2017 befristet.

Einsatz in Mali (MINUSMA)

Zu den Kernaufgaben der Mission in Mali gehört es, Waffenruhe, vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie das Friedensabkommen abzusichern. Auf Bitte der Vereinten Nationen will die Bundesregierung nun die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) ausweiten.

Die Mandatsobergrenze soll dazu von 150 auf 650 Einsatzkräfte erhöht werden. So sollen beginnend ab Februar 2016 eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie, Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte gestellt werden. Auch der deutsche Personalanteil in den Stäben der Mission in der Hauptstadt Bamako sowie im Norden Malis, in Gao, soll erhöht werden.

Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

Einsatz im Irak

Die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der regionalen Regierung der Region Kurdistan-Irak. Sie findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.

Deutschland folgt hiermit verschiedenen Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates. Die militärischen Ausbildungslehrgänge sollen u.a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr weiter-entwickelt werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze erhöht sich von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.

Die Anträge der Bundesregierung zur

Hochschulstatistikgesetz an veränderte Studienbedingungen angepasst

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Der Deutsche Bundestag hat der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes am Donnerstag zugestimmt. Damit verbessern wir die Datengrundlage für eine effektive Steuerung der Hochschulpolitik. Nur auf Basis zuverlässiger Statistiken über Studierende, Promovierende und das Personal lassen sich begründete und nachhaltige hochschulpolitische Entscheidungen treffen und anschließend auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

In seiner aktuellen Fassung bildet das Hochschulstatistikgesetz die letzten großen Änderungen im Hochschulbereich noch nicht ab. Mit dem nun beschlossenen Gesetz reagieren wir insbesondere auf den Wandel der Hochschullandschaft seit Einführung der gestuften Studiengänge nach dem Bachelor-/Master-System. Unter anderem führen wir dafür eine Studienverlaufsstatistik ein und schaffen eine zentrale Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik. Damit werden Informationen über Fachwechsel, Studienabbrüche und über Übergänge vom Bachelor in den Master verbessert. Darüber hinaus wird auch eine Promovierendenstatistik eingeführt.

In den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs konnten wir zudem durchsetzen, dass die erste Datenerhebung der Prüfungen und Studierenden erst im Sommersemester 2017 durchgeführt werden muss. Das lässt den Hochschulen genügend Zeit, sich auf die Änderungen der Statistik einzustellen. Ebenso sollen auch die Gasthörerzahlen weiterhin von der Hochschulstatistik erfasst werden, da dieser Weg der Weiterbildung zunehmend an Stellenwert gewinnt. Außerdem wird der Zeitraum der Datenspeicherung verlängert, um zukünftig das lebenslange Lernen und die wissenschaftliche Weiterbildung noch besser abbilden zu können.

Hier finden Sie das Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier ansehen.

Junge Menschen vor den Gefahren von E-Zigaretten schützen

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird das Abgabeverbot für Tabakwaren auf die Abgabe elektronischer Zigaretten und Shishas ausgedehnt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet.

Bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen sogenannte Liquids (so heißt der Verbrauchsstoff bei elektronischen Zigaretten) verdampfen, handelt es sich nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Daher greifen die dahingehenden strikten Abgabe- und Konsumverbote bislang nicht. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird diese Gesetzeslücke nun geschlossen. Die neuen Regelungen sorgen außerdem dafür, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten sowie elektronischen Shishas auch für den Versandhandel gelten.

E-Zigaretten und E-Shishas sind bei vielen Kindern und Jugendlichen beliebt. Schätzungsweise jeder fünfte Jugendliche hat bereits eine E-Shisha probiert. Allerdings zeigen aktuelle Studien, dass diese Produkte gesundheitsgefährdend sind und deshalb nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas erhöht sich die Gefahr, an Krebs oder einer Lungenschädigung zu erkranken.

Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas finden Sie hier.

Dialog zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung

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Wie müssen sich berufliche und akademische Bildung an veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anpassen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die von mir geleitete Projektgruppe #NeueChancen der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem zweiten Dialogpapier und sucht dazu den Austausch mit Expertinnen und Experten.

Das Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung befindet sich seit Jahren im Wandel. Immer mehr junge Menschen machen Abitur und nehmen ein Studium auf. In den Betrieben bleiben dagegen jedes Jahr viele Ausbildungsstellen unbesetzt, während Schülerinnen und Schüler mit niedrigeren Schulabschlüssen sich erfolglos um Lehrstellen bemühen.

Gleichzeitig lösen sich die starren Grenzen zwischen beruflicher und akademischer Bildung zunehmend auf. Berufsausbildung und Studium sind heute nicht nur durchlässiger, neue Formate wie das duale Studium ermöglichen eine Kombination von Qualifikationen und Abschlüssen.

Die Projektgruppe #NeueChancen skizziert in ihrem Dialogpapier „Neue Aufstiegschancen – Gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung“ Herausforderungen und Handlungsfelder sowie konkrete Fragen zur Gestaltung des Wandels zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Ziel ist es dabei, neue Chancen auf Ausbildung, Studium und Berufseinstieg sowie neue Aufstiegs- und Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu ermöglichen.

Reden Sie mit über Chancengleichheit im Bildungsbereich!

Wie können wir junge Menschen beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium besser unterstützen? Wie schaffen wir Ausbildungszugänge auch für junge Menschen mit geringen Qualifikationen? Und wie stärken wir die Gleichwertigkeit und die gegenseitige Anerkennung und Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung?

Zu diesen und anderen Fragen freut sich die Projektgruppe auf Ihre Anregungen und Ideen. Wer mitreden und der SPD-Bundestagsfraktion Anregungen zur Bildungspolitik geben möchte, kann eine E-Mail an die Projektreferentin #NeueChancen senden oder die eigenen Vorschläge auf der Ideenplattform des Projekts einreichen und mit anderen Usern diskutieren.

Das Dialogpapier „Neue Aufstiegschancen – Gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung“ finden Sie hier.

Hier gibt es alle aktuellen Meldungen zum Projekt #NeueChancen.

Konsequenzen aus Übergriffen in Köln und Fraktionsklausur: Zur Sitzungswoche vom 11.-15.01.2016

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Das neue Jahr 2016 hat zu Beginn mit den massiven Übergriffen auf Frauen in verschiedenen deutschen Städten für Diskussionsstoff und mit dem Terroranschlag auf eine Gruppe Touristen in der Türkei für tiefe Trauer gesorgt.

Die Anschläge im Zentrum Istanbuls erschüttern jeden Demokraten. Mein Mitgefühl und meine uneingeschränkte Solidarität gelten den Angehörigen der Opfer. Terroranschläge, egal wo sie verübt werden, egal wen sie treffen, sind verachtenswert. Noch wissen wir wenig über die Hintergründe der Tat, auch die Identität des Attentäters ist nicht abschließend geklärt. Beamte des Bundeskriminalamts sind daher zur Unterstützung der Aufklärung nach Istanbul gereist.

Wütend machen mich die widerwärtigen Straftaten der Silvesternacht. Bei vielen Menschen haben sie außerdem ein Gefühl von Unsicherheit ausgelöst oder verstärkt. Klar ist, dass es keine Rechtfertigung für diese Vergehen gibt. Täter müssen dort, wo eine Überführung angesichts der Umstände der Silvesternacht gelingt, hart bestraft werden. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass schnell gefällte Pauschal-Urteile, die einen Generalverdacht gegen bestimmte Personengruppen aussprechen, keine Lösung des Problems darstellen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat als Reaktion auf die Ereignisse einen 15-Punkte-Plan verabschiedet. Zu den Konsequenzen, die aus den Vorfällen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion zu ziehen sind, berichte ich in diesem Info-Dienst.

Die Ergebnisse unserer SPD-Fraktionsklausur sowie weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln in der Silvesternacht (Einigung BMI/BMJV)
  2. Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur
  3. Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen 
  4. Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht