Infodienst – Seite 87 von 151 – Oliver Kaczmarek, Md

Der Weg ist frei für den Bundesverkehrswegeplan 2030

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Mit der ersten Lesung der Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag werden die Weichen gestellt für die Umsetzung der Projekte im Kreis Unna. Der Einstieg in die parlamentarischen Beratungen schafft den gesetzlichen Rahmen für die konkrete Planung und Umsetzung der Projekte. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)

A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)

A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)

A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)

 

Datteln-Hamm-Kanal (Oststrecke)

„Der Bund würdigt die zentrale Bedeutung des Kreises Unna im Gesamtnetz der deutschen Verkehrswege. Ich bin froh, dass alleine im vordringlichen Bedarf ein Volumen von ca. 600 Millionen Euro für die nötigen Investitionen in unsere Infrastruktur bereitgestellt werden.“, freut sich Oliver Kaczmarek. „Insgesamt belaufen sich die geplanten Investitionen auf 1,3 Milliarden Euro, wenn man die Projekte in den Kategorien „Weiterer Bedarf“ und „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ hinzuzieht.“, erklärt der Bundestagsabgeordnete weiter.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das zentrale Instrument mit dem der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Straße, Schiene und Wasser festgeschrieben wird. Für die nächsten 15 Jahre legt sich der Bund fest, welche Baumaßnahmen wo durchgeführt werden. Unter einer großen Beteiligung der Öffentlichkeit, wie sie die SPD-Bundestagsfraktion schon immer gefordert hat, wurden die Projekte partnerschaftlich zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vor dem Beschluss diskutiert. Mit dem Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wird der erstmalige Beteiligungsprozess zu einem fruchtbaren Ergebnis gebracht.

Ausbau der Fernstraßen

Ausbau der Schienenwege

Ausbau der Wasserstraßen

Beschluss des SPD-Unterbezirksparteitags zu CETA

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Eine Vielzahl von Anträgen, die sich mit u.a. den Themen Globalisierung und Freihandelsabkommen, der Abwehr von Grundgesetzänderung, die den militärischen Einsatz der Bundeswehr für die innere Sicherheit innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik erlaubt, die Forderung nach finanzieller Besserstellung der Kommunen vor allem vor dem Hintergrund zusätzlicher Kosten wg. der Flüchtlinge beschäftigen wurden behandelt und angenommen.

Zum Parteitagsbeschluss

Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln

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Die Delegierten des SPD-Konvents haben mit deutlicher Mehrheit einer Unterzeichnung des Freihandelsabkommens CETA zugestimmt. Den Ausschlag gaben deutliche Verbesserungen, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gemeinsam mit der kanadischen Regierung erreicht hatte. Das Abkommen könnte damit den Standard setzen für neue progressive Regeln in der Globalisierung. Der Beschluss des Konvents ist hier nachzulesen: Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln.

Fortschrittliche Handelspolitik – CETA und darüber hinaus

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Weitere, auf CETA aufbauende Vorschläge zu Klarstellungen der Standards in den Bereichen Investitionsschutz, Arbeitnehmerrechte und öffentliche Dienstleitungen (inklusive öffentliche Beschaffung) die in eine gemeinsame Erklärung der EU und Kanadas aufgenommen werden könnten, standen im Mittelpunkt eines Gespräches von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau und der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland am 15. September 2016 in Montreal.

Auch in der gemeinsamen Erklärung vom 18. September 2016 halten Bundesminister Gabriel und Handelsministerin Freeland an den Kernprinzipien fest, die während der CETA-Verhandlungen berücksichtigt wurden.

Nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und Bundeshaushalt 2017 – Zur Sitzungswoche vom 5.-9. September 2016

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Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag mit der ersten Lesung des Bundeshaushalts 2017 in dieser Woche seine parlamentarische Arbeit wieder aufgenommen.

Dabei hat uns der Beginn der Woche natürlich der Ausgang der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Der Ausgang der Wahl zeigt, wir müssen den Menschen Politik erklären – nicht alle wollen einfache Antworten, wie oft behauptet wird. Und wir müssen verdeutlichen, dass wird die Alltagsprobleme der Menschen in den Mittelpunkt der Politik stellen und uns mit ihren Sorgen und Nöten beschäftigen. Eine Auswertung der Wahlergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, die SPD-Wähler trafen ihre Entscheidung hauptsächlich auf Grund von Sachthemen. So sprachen 52 Prozent der Wählerinnen und Wähler der SPD ihr Vertrauen in Wirtschafts- und Arbeitsthemen aus. 60 Prozent der Wähler trauen der SPD zu für soziale Gerechtigkeit zu sorgen.

Die SPD bleibt mit 30,6 Prozent der Stimmen stärkste Fraktion im Landtag. Von 36 Wahlkreisen konnte die SPD 26 Wahlkreise direkt sowie in 31 Wahlkreisen auch den größten Zweitstimmenanteil gewinnen. Die AfD ist aus dem Stand mit 20,8 Prozent als zweitstärkste Fraktion in den Landtag eingezogen.

Das stimmt nachdenklich, denn die AfD hat für keine der Zukunftsfragen Deutschlands eine überzeugende Antwort vorgelegt. Statt den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, setzt die AfD auf Parolen statt auf Sachpolitik und  macht Politik auf dem Rücken der Minderheiten. Es lohnt sich nicht, sich mit der AfD ausführlich zu beschäftigen.

Aber wir müssen das aufgreifen, was ihre Wählerinne und Wähler beschäftigt. Viele fühlen sich von den politischen Parteien nicht angesprochen. Die SPD muss daher bei ihren Themen insbesondere die soziale Gerechtigkeit in den Mittelpunkt stellen und das Gespräch mit den Menschen suchen. Auch deshalb wandere ich seit sieben Jahren mit meinem Roten Rucksack durch den Wahlkreis.

Für die SPD geht es aber auch darum, klar Haltung zu zeigen. Wer Freiheiten und soziale Sicherheit einschränken will, der trifft auf den entschiedenen Widerstand der SPD. Die SPD steht bei denen, die für das moderne Deutschland einstehen, in dem Freiheit, Demokratie, Chancengleichheit, Solidarität, Weltoffenheit und vor allem Zusammenhalt die Leitwerde bilden!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

 

  1. Bundeshaushalt 2017
  2. Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur
  3. Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. September 2016 Projekt Zukunft: #NeueGerechtigkeit „Neue Aufstiegschancen: Berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzen – Einstieg und Aufstieg für beruflich Qualifizierte ermöglichen“

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

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Am 2. September hat die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Klausursitzung am Ende der Sommerpause zukunftsweisender Beschlüsse gefasst. In diesen formuliert sie besonders wichtige Vorhaben für die nächste Zukunft:

 

Beschluss „Öffentliche Sicherheit in Deutschland stärken“

Deutschland muss ein sicheres Land bleiben. Amokläufe und Terroranschläge richten sich gegen unsere Freiheit, unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft. Wir werden deshalb alles rechtsstaatlich Gebotene tun, um die öffentliche Sicherheit in Deutschland und in Europa zu verbessern und unsere Freiheit zu schützen.

Ein umfassendes Sicherheitskonzept enthält aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die gute finanzielle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden, effektive und kontinuierliche Präventionsmaßnahmen und wirksame Konzepte für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – wobei dabei Aktionismus und Symbolpolitik zu vermeiden sind.

Hier der Beschluss

 

Beschluss „Alleinerziehende stärker unterstützen – Kinderarmut bekämpfen“

In Deutschland gibt es rund 1,6 Millionen alleinerziehende Eltern, davon etwa 90 Prozent Frauen, bei denen etwa 2,3 Millionen minderjährige Kinder leben. Obwohl Alleinerziehende Enormes leisten, meist erwerbstätig und gut ausgebildet sind, haben sie ein sehr hohes Armutsrisiko. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion sich vorgenommen Alleinerziehende weiter zu unterstützen.

Hier geht es zum Beschluss

 

Beschluss „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“

Nur mit der SPD gibt es ein soziales Mietrecht und bezahlbare Wohnungen. Wir setzen uns ein für sozialen Wohnungsbau und Sicherheit für Mieterinnen und Mieter. Dafür steht die SPD. Unsere Politik zeigt erste Erfolge: Die Mietpreisbremse ist seit 1. Juni 2015 in Kraft. Zeitgleich trat das Bestellerprinzip im Maklerrecht in Kraft, das Mieterinnen und Mieter seitdem spürbar entlastet. Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2016 erhöht und die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 wurde bereits verdoppelt auf aktuell insgesamt 4 Milliarden Euro. Das ist nur der Anfang. Wir wollen diese Erfolge fortsetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt mit ihrem Maßnahmenpaket konsequent ihre miet- und wohnungspolitischen Ziele: soziale Städte und lebenswerte Quartiere mit bezahlbarem Wohnraum. Wir setzen uns dafür ein, dass es überall ausreichend gute und energetisch sanierte Wohnungen gibt – auf dem Land und in den Städten. Wir machen dafür gute Politik – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Hier mehr zum Beschluss

 

Beschluss: „Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV“

Der einseitig von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragende Zusatzbeitrag muss abgeschafft werden. Wir wollen die Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV für eine gleiche und gerechte Beitragsbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Hier mehr über den Beschluss

Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. September 2016 Projekt Zukunft: #NeueGerechtigkeit „Neue Aufstiegschancen: Berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzen – Einstieg und Aufstieg für beruflich Qualifizierte ermöglichen“

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Am Montag hat die SPD-Bundestagsfraktion das Konzeptpapier „Neue Aufstiegschancen: Berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzen – Einstieg und Aufstieg für beruflich Qualifizierte ermöglichen“ beschlossen. Das Konzeptpapier entstand im Dialog mit Fachleuten, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsam mit ihnen haben wir als SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen des Projekts Zukunft #NeueChancen, das ich leite, diese Konzept erarbeitet.

Das sozialdemokratische Versprechen, durch Bildung gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Erfolg zu erreichen, braucht neue Impulse. Eine Ausbildungsgarantie und eine bessere Verbindung von beruflicher und akademischer Bildung sind zentral für ein gerechteres Bildungssystem.

Wer keine Arbeit hat, bleibt ausgegrenzt. Wir wollen allen jungen Menschen die Chance zum Einstieg ins Erwerbsleben und zur gesellschaftlichen Teilhabe geben. Deswegen möchten wir, dass die Ausbildungsgarantie umgesetzt wird. Jugendlichen, die unvermittelt oder im Übergangssystem sind, wird dann ein Weg in Ausbildung aufgezeigt. Auch für junge Geflüchtete ist die Ausbildungsgarantie ein wichtiger Schritt zur Integration. Entscheidend ist aber auch der Ausbildungserfolg. Deswegen sind die assistierte Ausbildung und niederschwellige Angebote der Begleitung noch stärker zu nutzen.

Beruflicher Aufstieg soll für alle möglich sein. Wir wollen die traditionelle Trennung von beruflicher und akademischer Bildung überwinden. Das Bildungssystem der Zukunft muss beide Bildungsbereiche gleich wertschätzen und zwischen ihnen gleichwertige Wege und Kombinationen ermöglichen. Deswegen schlagen wir vor, die Aufstiegsfortbildung beruflich Qualifizierter zu einer höheren Berufsbildung auszubauen. Mit einem Bundesprogramm HochschuleBerufBildung wollen wir beruflich Qualifizierten passgenaue Einstiege in akademische Bildung ermöglichen. Eine umfassende und ergebnisoffene Berufs- und Studienberatung soll junge Menschen dazu ermuntern, unabhängig von Geschlecht und Herkunft die für sie richtige Bildungsentscheidung zu treffen.

Hier geht es zum Konzeptpapier

Wichtige Gesetze vor der Sommerpause verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 04.-08.07.2016

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Integrationsgesetz, EEG-Novelle, Sexualstrafrecht, Bekämpfung von Menschenhandel, Urheberrecht, Strafbarkeit von Sportwettbetrug, Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, Betäubungsmittelrecht, Transplantationsregister und viele weitere Themen – bevor heute die parlamentarische Sommerpause beginnt, hat die Koalition noch einige wichtige Gesetze verabschiedet. Dazu kommt die Nachricht, dass der Bund in den nächsten Jahren mehr Geld an die Länder zur Bewältigung der Flüchtlingspolitik gibt. Wir haben viel erreicht, aber trotzdem hat die SPD in Umfragen noch nicht wieder das verloren gegangene Vertrauen zurückgewonnen. Diese Frage beschäftigt auch viele Mitglieder der Partei.

Tatsächlich hat die SPD in der Regierung viel erreicht. Es gibt keinen Grund, die Erfolgen wie den gesetzlichen Mindestlohn, die Rentenreform, die Mietpreisbremse und Bauoffensive, die BAFöG-Erhöhung, die Energiewende, Ausbau der Kita-Betreuung, Fracking-Verbot und vieles mehr zu relativieren. Die SPD hat dem Koalitionsvertrag ihre Handschrift aufgedrückt und wir setzen diesen Schritt für Schritt um. Für eine Selbstverzwergung der SPD besteht kein Anlass!

Aber es bleibt auch noch viel zu tun. Niemand hat behauptet, dass die SPD in einer Koalition mit den Konservativen ihre Programmatik eins zu eins umsetzen wird. In den nächsten Wochen wird es wichtig sein, deutlich zu machen, wo wir uns von CDU und CSU unterscheiden und wo wir alleine bessere Politik machen könnten als mit der Union. Beispielsweise bei der Erbschaftssteuer, wo der Kompromiss mit der Union nicht unseren Vorstellungen entspricht. Oder die Außenpolitik, wo die SPD und Frank-Walter Steinmeier ihren Entspannungskurs fortsetzen und zu Recht eine konstruktive Rolle Russlands einfordern und zugleich die NATO-Manöver an der russischen Grenze kritisieren. Dabei geht es nicht um Opposition in der Koalition, sondern um das Sichtbarmachen von politischen Alternativen.

Im September stehen zwei Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern an und zeitglich wird ein kleiner Parteitag über die Haltung der SPD zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA entscheiden. Außerdem werden in den Wahlkreisen und Landesverbänden die Vorbereitungen für die Bundestagswahl und die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 getroffen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen allen schöne Sommerferien! Der Politikbetrieb geht noch ein paar Tage Zuhause weiter und dann machen auch wir, mein Büro und ich, eine Pause – ganz ohne Politik. Den nächsten Info-Dienst gibt es am 9. September. In der Zwischenzeit können Sie sich auf meiner Homepage www.oliver-kaczmarek.de oder auf Facebook unter https://www.facebook.com/oliver.kaczmarek über meine Arbeit im Sommer informieren.

Glückauf!

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration
  2. Neues Sexualstrafrecht setzt den Grundsatz um „Nein heißt Nein!“
  3. Bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
  4. Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert
  5. Mehr Schutz für Prostituierte
  6. Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien
  7. Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration

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Diesen Donnerstag hat das Parlament das neue Integrationsgesetz beschlossen, für das die SPD gekämpft hat. Mit dem Gesetz gibt es nun zum ersten Mal verbindliche Regeln für die Integration in Deutschland. Der Gesetzentwurf stellt klare Standards auf, was gefordert und was gefördert wird für eine gelingende Integration.

Die Arbeitsmarktintegration ist einer der Eckpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Der Bund legt 100.000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf und ermöglicht für drei Jahre eine Aussetzung der Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete. Auch entwickelt der Bund die Förderung der Berufsausbildung weiter: Er weitet den Zugang zur Assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen auf Geflüchtete aus. Ebenso erleichtert er den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld.

Mehr Rechtssicherheit in der Ausbildung erhalten Geflüchtete zukünftig, indem sie während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Auch wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung erteilt (sog. „3+2-Regel“) und die die Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Die SPD konnte durchsetzen, dass im Fall eines Ausbildungsabbruches eine Duldung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes einmalig um sechs Monate verlängert wird.

Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll auch etwas davon haben. So werden die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts künftig gestaffelt. Damit Asylsuchende schneller Deutsch lernen können, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskurse bei guter Bleibeperspektive. Die Integrationskurse werden von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt und die Wartezeiten für ihr Zustandekommen auf sechs Wochen verkürzt. Auch müssen Kursanbieter ihr Angebot und freie Kursplätze veröffentlichen.

Die Situation von Geflüchteten ist eine andere als von Arbeitsmigranten. Deshalb können Geflüchtete bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutsch auf Sprachniveau C1 und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selber sichern können. Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie Sprachkenntnisse auf Niveau A2 haben, ihren Lebensunterhalt überwiegend selber sichern und wenn sie ein paar weitere Kriterien erfüllen. In Härtefällen gibt es Ausnahmen von diesen Bestimmungen.

Damit Bundesländer die Verteilung Schutzberechtigter besser steuern können, wird eine befristete Wohnsitzzuweisung für anerkannten Flüchtlinge und Asylsuchende eingeführt. Die SPD hat darauf geachtet, dass die Regelung eine schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt erlaubt: Ausgenommen von der Wohnsitzzuweisung ist, wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat und damit den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deckt.

Der Beschluss ist eine Zusammenführung des Gesetzentwurfs der großen Koalition, zu finden hier, und des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, den Sie hier einsehen können.

Neues Sexualstrafrecht setzt den Grundsatz um „Nein heißt Nein!“

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Die Regierungsfraktionen haben mit dem Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts eine wichtige, inakzeptable Gesetzeslücke geschlossen. Künftig gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ und damit wird endlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung geschützt – auch im häuslichen Bereich. Endlich ist die Union bereit, mit uns die notwendigen Änderungen im Strafrecht anzugehen.

Der Gesetzestext bedeutet: Künftig wird jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers unter Strafe gestellt. Damit wird künftig verhindert, dass Fälle straflos bleiben, weil sich das Opfer zum Beispiel aus Angststarre oder der Furcht vor weiteren gravierenden Verletzungen nicht zur Wehr setzten konnte. Mit dieser notwendigen Anpassung im Sexualstrafrecht erfüllt Deutschland auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011. Mit der Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung, der nun nicht mehr nur für den Arbeitsplatz gilt, wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zusätzlich gestärkt. Auch Straftaten aus Gruppen heraus, wie etwa in der vergangenen Silvester-Nacht in Köln, werden künftig besonders strafrechtlich erfasst. Dieser grundlegende Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zum Schultz sexueller Selbstbestimmung auf Initiative der SPD ist ein großer Erfolg.

Das Gesetz findet sich hier.