Infodienst – Seite 87 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

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Nach langer und intensiver Debatte hat der Bundestag diese Woche final über das Bundesteilhabegesetz abgestimmt. Dabei sind zentrale Forderungen aus der Gesellschaft und von interessierten Gruppen und Verbänden aufgenommen worden. Selten hat ein einzelnes Gesetz so viel Aufmerksamkeit und Begleitung durch eine kritische Öffentlichkeit erfahren. Insgesamt verbessert das Gesetz in vielen Einzelpunkten die Situation von Menschen mit Behinderung.

 

Zuerst stellt das Gesetz sicher, dass Leistungen aus einer Hand geleistet werden. Mussten Menschen mit Behinderung vormals zu verschiedensten Stellen, um Leistungen zu beantragen, werden im neuen Teilhabeplanverfahren alle Akteure an einen Tisch geholt. Der Beantragende hat nur noch einen Träger als Ansprechpartner. Weiterhin wird schrittweise das Schonvermögen erhöht, das Beziehern von Eingliederungshilfe zusteht. Im Jahr 2017 auf 27.600 Euro und ab 2020 auf 50.000 Euro. Die Sicherung der Teilhabe steht im Zentrum des Gesetzes. Das neue Verfahren stellt die Logik der Eingliederungshilfe vom Kopf auf die Füße. Es geht nicht mehr bloß darum, Defizite einzelner Personen auszugleichen, sondern darum, wie die Gesellschaft als Ganzes Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen sicherstellen kann. Deswegen formuliert das Gesetz in zahlreichen einzelnen Kapiteln, wie beispielsweise Teilhabe an Bildung oder an Kultur sichergestellt werden kann.

 

Wegen des geänderten Zugangs zur Eingliederungshilfe haben sich viele Menschen Sorgen gemacht. Es gab die Befürchtung, dass Menschen aus der Förderung fallen, wenn die neue Regelung in Kraft tritt. Sie besagte, dass in Zukunft Defizite in 5 von 9 Lebensbereichen, die von der Weltgesundheitsorganisation als Grundlage für Teilhabe an der Gesellschaft definiert worden sind, vorliegen müssen, um antragsberechtigt zu sein. Um die Sorgen aufzugreifen, wird der neue Zugang zur Eingliederungshilfe nun zunächst in einem Modellversuch erprobt. Er wird wissenschaftlich begleitet und anschließend evaluiert. Auf Basis der neuen Erkenntnisse wird sich der Bundestag erst 2023 abschließend damit befassen, wie der Zugang gestaltet werden soll. Bis dahin ist sichergestellt, dass niemand aus der Förderung fallen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen

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In den ersten beiden Gesetzen zur Stärkung der Pflege wurden bereits die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Familien ausgeweitet und das neue Verfahren zur Begutachtung mit neuem Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Mit dem dritten Gesetz zur Stärkung der Pflege wird die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert und besserer Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleistet.

 

Kommunen erhalten das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zu errichten. In 60 Kreisen und kreisfreien Städten werden für fünf Jahre Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet. Zur Vorsorge gegen Betrugsfälle soll die häusliche Pflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht.

 

Das dritte Pflegestärkungsgesetz finden Sie hier.

Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen

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In dieser Woche befasste sich der Bundestag mit drei Gesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan und beinhalten Investitionen des Bundes in der Größenordnung von 270 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030. Die SPD konnte durchsetzen, dass hier mit einer Summe von 142 Mrd. Euro der Schwerpunkt vor allem auf den Erhalt bestehender Verkehrswege gelegt wird. Bei Neu- und Ausbau sollen großräumig bedeutsame Verkehrsprojekte Vorrang haben. Wo Engpässe vorliegen und die Menschen täglich im Stau stehen, sollen künftig mehr Investitionen getätigt werden. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

 

  • A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)
  • A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)
  • A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)
  • A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)
  • Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Oststrecke)

 

Darüber hinaus profitiert die Region auch von der Verwirklichung der teils zweigleisigen Schienenausbaustrecke zwischen Münster und Lünen.

 

 

Die Gesetze finden Sie hier:

 

Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen

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Wer mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über einen Breitbandanschluss abschließt, weiß heute häufig nicht, wie hoch die tatsächliche Datenübertragungsrate ist. Diese Information, die bei Abschluss des Vertrags wichtig ist, um über die mögliche Leistungsfähigkeit des neuen Anschlusses im Bilde zu sein, ist oft nur schwer zu bekommen. Dies wird nun geändert.

 

Telekommunikationsunternehmen sind in Zukunft verpflichtet, ein Datenblatt vor Abschluss des Vertrags über die verfügbare Übertragungsrate zu liefern. Bei bestehenden Verträgen können Kunden sich künftig einfacher über die gelieferte Übertragungsrate informieren. Das Ergebnis kann gespeichert werden und beim Anbieter reklamiert werden. Zusätzlich wird geregelt, dass in der monatlichen Abrechnung über das Ende des Vertrags und die zugehörigen Kündigungsfristen informiert wird.

 

Die Gesetzesinitiative finden Sie hier.

Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

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Die Belange von Kommunen werden bei der Vergabe von Energieleitungen gestärkt. Es bleibt zwar sichergestellt, dass die Netze alle 20 Jahre zwischen Energieversorgungsunternehmen wechseln können. Zusätzlich werden aber in Zukunft die Belange der örtlichen Gemeinschaften als Auswahlkriterium bei der Vergabe berücksichtigt, wodurch die Interessen der Kommunen gestärkt werden. Ziel der Novelle ist es, jedem kommunalen Bewerber eine rechtssichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann. Gleichzeitig wird Rechtssicherheit bei der Ausschreibung geschaffen, indem ein einheitliches Bewertungsverfahren für den Wert der Netze eingeführt wird.

 

Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes finden Sie hier.

Ein Bundespräsident muss Mutmacher sein – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.11.2016

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Frank-Walter Steinmeier wird von SPD, CDU und CSU als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen. Der derzeitige Bundesaußenminister ist eine exzellente Wahl als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Seine Außenpolitik war von Besonnenheit und hervorragendem diplomatischen Gespür geprägt. Damit wird er unser Land auch in Zukunft gut in der Welt repräsentieren. Aus dem Inland erhielt Frank-Walter Steinmeier immer mehr Unterstützung, nachdem Sigmar Gabriel ihn als Kandidat für das höchste Amt im Staat vorgeschlagen hat. Personen und Gruppen aus allen Teilen der Gesellschaft – von der Kultur über Gewerkschaften und Wirtschaft sowie eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern – haben sich für die Kandidatur Steinmeiers ausgesprochen.

 

In stürmischen Zeiten – hier in Deutschland und weltweit – ist Frank-Walter Steinmeier die beste Wahl, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Er steht beispielhaft für eine Gesellschaft, die von sozialem Zusammenhalt, einer respektvollen Streitkultur und Offenheit für die Unterschiede in unserem Land geprägt ist. Und er hat vielfach bewiesen, dass er unterschiedlichste Interessen miteinander verbinden kann. Dies können wir angesichts der politischen Stimmung in Deutschland, aber auch mit Blick auf die internationalen Krisen in der Türkei, im Osten Europas und im Nahen Osten gut gebrauchen. Mit seinem Anspruch, den Menschen in Deutschland Mut für die Zukunft zu machen, wird er das Amt würdig ausfüllen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Bundeshaushalt 2017: Mehr Geld für sozialen Zusammenhalt und für Sicherheit
  2. Keine Privatisierung der Bundesfernstraßen
  3. Einigung zur Zukunft der Rente
  4. Abschluss des Projekts #NeueGerechtigkeit

Der Bundeshaushalt für 2017 ist beschlossen: Mehr Geld für sozialen Zusammenhalt und für Sicherheit

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Der Bundestag hat an diesem Freitag für 2017 den letzten Bundeshaushalt der Großen Koalition beschlossen. Die geplanten Gesamtausgaben von rund 329 Milliarden Euro konnten wir in den vergangenen Monaten noch einmal um 400 Millionen Euro erhöhen. Wieder wird der Bund seine Ausgaben ohne neue Schulden finanzieren können.

 

Besonders wichtig an dem beschlossenen Haushalt ist, dass wir an der richtigen Stelle in eine gute Zukunft investieren. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher bei den parlamentarischen Beratungen dafür gesorgt, dass der Bund insbesondere mehr Mittel zur Verfügung stellt, um sozialen Zusammenhalt und öffentliche Sicherheit in unserem Land zu stärken. Für 2017 hat die SPD erfolgreich ein großes Solidarprojekt auf den Weg gebracht: Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau haben wir verdoppelt und wir schaffen mehr Kita-Plätze. Wir unterstützen die Integration von Geflüchteten noch stärker und erhöhen deutlich die Arbeitsförderung von Langzeitarbeitslosen.

 

Für mehr Sicherheit in Deutschland stellen wir für 2017 mehr Geld für Personal und Sachmittel bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt zur Verfügung: Allein bei der Bundespolizei haben wir durchgesetzt, dass 2.000 weitere neue Stellen zu den bereits in 2016 neu geschaffenen 3.000 Stellen hinzukommen. Auch das Personal beim Bundeskriminalamt stocken wir 2017 nochmals um 530 Stellen auf. Außerdem verdoppeln wir die Mittel für die Extremismusprävention und das Programm „Demokratie jetzt“.

 

Als Mitglied im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung begrüße ich außerdem, dass wir einige der derzeitig hohen Steuereinnahmen in Bildung investieren. Konkret konnten wir den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um über 1,2 Milliarden Euro und damit um über 7 Prozent gegenüber 2016 steigern auf rund 17,6 Milliarden Euro. Auch konnten wir 240 Millionen Euro mehr als zuerst angesetzt für den Etat für Bildung und Forschung erkämpfen. Damit stehen 90 Millionen Euro mehr für 2017 und für die Folgejahre 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

 

Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Deutschland auch international weiter Verantwortung übernimmt und mehr humanitäre Hilfen leistet und seine intensive Entwicklungszusammenarbeit noch weiter ausbaut.

 

Die einzelnen Vorlagen zum Bundeshaushalt finden Sie hier zusammengefasst.

Keine Privatisierung der Bundesfernstraßen

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Mit der SPD wird es keine Privatisierung der Autobahnen und Fernstraßen des Bundes geben. Für uns ist klar: Autobahnen und Fernstraßen gehören in die öffentliche Hand. Die Debatte um die Privatisierung war aufgekommen, als sich Bund und Länder über die Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen geeinigt haben.

 

Darin hieß es, dass eine Infrastrukturgesellschaft für die Bundesfernstraßen zu ihrem Ausbau und Erhalt gegründet wird. Die Gesellschaft wie die Infrastruktur selbst sollen unveräußerlich Teil des Bundes sein. Das Finanzministerium brachte dann aber eine Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft ins Spiel. Die notwendige Änderung des Grundgesetzes, die derzeit von der Bundesregierung abgestimmt wird, soll nach den Vorstellungen der CDU entsprechend geändert werden. Sigmar Gabriel hat diesen Vorschlag als Bundeswirtschaftsminister mit einem Veto aus seinem Ministerium gestoppt.

 

Zur Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion geht es hier.

Einigung zur Zukunft der Rente

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Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf wegweisende Veränderungen für die Zukunft der Rente in Deutschland geeinigt. Zwei große Punkte sind dabei die Angleichung des Rentenniveaus in Ost und West sowie die Besserstellung der Erwerbsminderungsrente. Die Angleichung der Renten in Ost und West erfolgt ab 2018 bis 2025. Die Renten im Westen werden dadurch nicht schlechter gestellt, sondern erhalten die regulär vereinbarten Rentensteigerungen. Das Plus im Osten beträgt 0,7% pro Jahr.

Menschen die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, erhalten zukünftig eine Rente, die so berechnet wird, also ob sie mit 65 Jahren in Ruhestand gehen. Bisher war ein Eintrittsalter von 62 Jahren Berechnungsgrundlage.

Kommenden Dienstag stellt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Ergebnisse auf einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag vor. Im nächsten Infodienst gibt es mehr Informationen dazu.

Ein Jahr #NeueGerechtigkeit – ein Jahr #NeueChancen und große Abschlusskonferenz am 25. November 2016

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Für neue Zeiten brauchen wir neue Ideen. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Jahr lang einen breit angelegten Dialog mit Fachleuten, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern geführt, und mit ihnen gemeinsam Konzepte für die Herausforderungen der Zukunft erarbeitet.

 

Seit einem Jahr habe ich die großartige Möglichkeit, eine der sechs Projektgruppen, das Projekt #NeueChancen, zu leiten und im engen Dialog mit Experten aus Praxis und Wissenschaft zukunftsweisende Ansätze zu entwickeln für mehr Bildungs- und Weiterbildungsgerechtigkeit für vielfältige Bildungsbiographien. #NeueChancen ist eines von sechs Projekten des Projekts Zukunft #NeueGerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion.

In einem ausführlichen Dialogprozess haben wir auf der Grundlage von Dialogpapieren sowie zahlreichen Veranstaltungen und Treffen schließlich drei Konzeptpapiere, „Neue Einstiegschancen: Mit früher Bildung gut ins Leben starten“, „Neue Aufstiegschancen: Berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzen – Einstieg und Aufstieg für beruflich Qualifizierte ermöglichen“ sowie „Qualifizierung 4.0 – Neue Chancen durch Weiterbildung“ erarbeitet und erfolgreich der SPD-Bundestagsfraktion zum Beschluss vorgelegt.
Am 25. November 2016 laden wir erneut in den Bundestag zur abschließenden Zukunftskonferenz #NeueGerechtigkeit. Dort möchten wir mit Ihnen die Ergebnisse unseres Projekts Zukunft diskutieren. Zusätzlich lade ich am 1. Dezember 2016 über 100 Gäste aus innovativen Bildungsprogrammen zu einer Konferenz mit Familienministerin Manuela Schwesig nach Berlin ein, die sich im Bildungsbereich für Chancengerechtigkeit einsetzen.

Über das Projekt #NeueGerechtigkeit können Sie sich hier informieren.