Infodienst – Seite 87 von 152 – Oliver Kaczmarek, Md

Bildungsallianz 2021 – Zur Sitzungswoche vom 26. – 30.9.2016

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Bildung ist unsere wichtigste Ressource und Schulen sollten deshalb ein Ort sein, der sinnbildlich für Wertschätzung von Bildung steht. Leider sehen wir aktuell, dass vielerorts Schulen marode sind oder Modernisierung benötigen, um mit den aktuellen Herausforderungen mitzuhalten. Laut einer Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beträgt der Investitionsstau an Deutschlands Schulen derzeit 34 Milliarden Euro.

Mit dem SPD-Parteivorstandsbeschluss „Eckpunkte für ein Programm zur Modernisierung der schulischen Bildung in Deutschland 2017 bis 2021“ hat die SPD an diesem Montag eine nationale Bildungsallianz vorgeschlagen. Wir wollen dafür kämpfen, dass der Bund die Länder und Kommunen bei dieser Mammutaufgabe von nationaler Bedeutung unterstützt. Mit einer Abschaffung des Kooperationsverbotes für den Schulbereich möchte der Bund schon ab 2017 neun Milliarden Euro in Deutschlands Schulsystem investieren. Mit zusätzlichen Mitteln der Länder und der Kommunen sollen so über fünf Jahre rund 20 Milliarden Euro den Sanierungsstau angegangen werden. Die Mittel sollen zur Modernisierung von Schulen, zur digitalen Ausstattung der Schulen, zum Ausbau der sportlichen, kulturellen und sozialen Angebote und zum Ausbau von Ganztagsschulen eingesetzt werden.

Das Ganztagsangebot an Deutschlands Schulen soll ausgebaut werden, damit bis 2021 zumindest für den Primarbereich ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt wird. Die Schulsozialarbeit soll flächendeckend erweitert und die Aufstockung der Kapazitäten der Lehrerausbildung an Hochschulen unterstützt werden. Ebenfalls soll die Digitalisierung an Schulen mit einer Digitalisierungsstrategie, Hardware und der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften voran gebracht werden. Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir dabei auf die Modernisierung für Digitalisierung der beruflichen Schulen legen. In einem „Pakt für Berufliche Bildung“ möchten wir berufliche Bildung“ stärken.


Die weiteren Themen des Infodienstes sind:

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

Förderzeitraum Investition finanzschwacher Kommunen verlängern

Erbschaftssteuer: Verfassungsbestimmungen gestalten

Potenziale digitaler Verwaltung nutzen

Aufholprozess Ostdeutschlands nicht angeschlossen

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Selbstbestimmt und flexibel. So soll der Rentenübergang aussehen nach einem Gesetzesentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt haben. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Anforderungen an den Rentenübergang. Während es auf der einen Seite Menschen wegen der beruflichen Belastung nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, gibt es auf der anderen Seite Menschen, die gerne länger arbeiten würden. Für beide Gruppen sollen neue Angebote geschaffen werden. Einerseits soll Teilzeitarbeit vor dem Renteneintritt mit einer Teilrente erleichtert werden und andererseits sollen Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Entgeltpunkte bekommen zu können.

Zusätzlich soll ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt werden. So können präventiv Risiken bei der Fortführung der Beschäftigung erkannt werden.

Der Gesetzentwurf findet sich hier.

Förderzeitraum Investitionen finanzschwacher Kommunen verlängern

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Die Bundesregierung hat einen Fonds aufgelegt für mehr Investitionen in den Kommunen. 3,5, Milliarden Euro stehen bereit, um Projekte vor Ort zu finanzieren. Auch der Kreis Unna profitiert von diesen Geldern. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass die Kommunen einen Eigenanteil von 10% aufbringen. Die weiteren 90% werden aus Bundesmitteln bestritten.

Da einige Kommunen angemeldet haben, mehr Zeit für die Planung zu benötigen, beschließt der Bundestag das Programm um zwei Jahre bis 2020 zu verlängern. Die Mittel sollen tatsächlich vor Ort ankommen, damit Verbesserungen spürbar werden.

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.

Erbschaftsteuer: Verfassungsbestimmungen gestalten

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Die Debatte um eine Neuregelung der Erbschaftssteuer liegt nach dem Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss nun wieder beim Deutschen Bundestag. Im Vorfeld hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass Steuervergünstigungen für große Unternehmen verfassungswidrig sind. Neben dem grundsätzlichen Änderungsbedarf für mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer, den die SPD seit langem einfordert, ist es nun zusätzlich wichtig, die Änderung verfassungskonform zu gestalten. Die Bewertung von Unternehmen wird mit vereinfachten Ertragswerten zu höheren Werten führen und die Vergünstigungen für Familienunternehmen wurden so geändert, dass Familienunternehmen nur noch einen Teil vom Unternehmensgewinn für sich privat nutzen können.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.

Potenziale digitaler Verwaltung nutzen

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Die Bundesregierung wird mit dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU/CSU aufgefordert, den Ausbau der digitalen Verwaltung voranzutreiben. Die Digitalisierung bietet die Chance für Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen schnell und sicher abzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket von der Bundesregierung ein. Es soll ein Angebot von attraktiven, serviceorientierten und barrierefreien Verwaltungsdiensten bereitgestellt werden. Dazu muss die nötige moderne und effiziente digitale Infrastruktur geschaffen werden. Wichtig ist auch, dass in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der sichere Ablauf von Verwaltungsvorgängen gewährleistet wird.

Eine digitale Verwaltung eröffnet auch die Chance für mehr Offenheit und Transparenz, indem Bürgerinnen und Bürger die Arbeit der Verwaltung nachverfolgen können. Dafür wird die Zusammenarbeit der Länder betont, um den Zugang zu digitaler Verwaltung in der Fläche zu ermöglichen.

Den Antrag finden Sie hier.

Aufholprozess Ostdeutschlands nicht abgeschlossen

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Der aktuelle Jahresbericht zur Deutschen Einheit macht den beeindruckenden Aufholprozess der neuen Bundesländer in den zurückliegenden Jahrzehnten deutlich. Die Arbeitslosenquote ist mit 9,2 % auf dem niedrigsten Stand seit 1992. Trotz dieser Fortschritte ist die wirtschaftliche und soziale Angleichung allerdings immer noch nicht abgeschlossen. Jedoch haben sich auch in Ostdeutschland die Förderbedarfe regional verändert. Mit dem Auslaufen des Solidarpakt II muss deswegen ein neues gesamtdeutsches Fördersystem entwickelt werden. Leitlinie für die SPD ist dabei das Prinzip, Förderung nicht nach der Himmelsrichtung sondern nach der Bedürftigkeit zu verteilen.

Besorgniserregend ist der im Jahresbericht zur Deutschen Einheit festgestellte hohe Zuwachs an extremistischer Gewalt und fremdenfeindlicher Übergriffe. Es wäre jedoch falsch, die Diskussion über diese Probleme nach einem Ost-West-Schema zu führen. Denn klar ist: Die große Mehrheit der Menschen in unserem Land ist nicht fremdenfeindlich oder rechtsextrem. Wir alle stehen in der Verantwortung, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu bewahren und solchen Kräften Einhalt zu gebieten, die unser Land spalten wollen.

Den Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit finden Sie hier.

Klimaschutz und Freihandel – Zur Sitzungswoche vom 19. – 23.9.2016

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Hinter uns liegt eine ereignisreiche Woche mit zahlreichen wegweisenden Entscheidungen. An erster Stelle steht die Debatte um den Freihandel und das Abkommen mit Kanada CETA. Die SPD hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und hat als einzige Partei in Deutschland einen umfassenden Dialog mit Gegnern und Befürwortern, mit internationalen Akteuren und Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort geführt. Deswegen ist es uns wichtig, dass Verbesserungen beim Investitionsschutz, beim Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und bei der Bewahrung unserer Umwelt- und Arbeits- sowie Sozialstandards umgesetzt wurden. Auf unser Drängen hat der Bundestag weitere Anforderungen an Transparenz und Rechtstaatlichkeit beschlossen.

Ein weiterer Meilenstein ist die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens. Mit unserer Zustimmung zu Abkommen leisten wir unseren Beitrag zum Klimaschutz vor Ort, in Europa und weltweit. Durch eine umfassende Modernisierung lässt sich Klimaschutz mit Wachstum und guter Arbeit verbinden. Damit einher geht auch die Förderung der Elektromobilität. Diese ist auf dem Weg sich zu einer starken Industrie zu entwickeln. Die dafür nötige Infrastruktur wird gesichert durch den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030, der auch viele Investitionen für den Kreis Unna bedeutet.

Im sozialen Bereich bringen wir das Bundesteilhabegesetz auf den Weg. Es stellt die Sozialgesetzgebung für Menschen mit Behinderung vom Kopf auf die Füße. Die soziale Fürsorge soll nicht mehr einfach die „Defizite“ ausgleichen. Vielmehr stellt sich unsere Gesellschaft umgekehrt die Frage, wie wir Teilhabe trotz Einschränkungen durch gezielte Förderung möglich machen.Die weiteren Themen dieser Woche habe ich im Infodienst zusammengefasst:


Debatte um das Freihandelsabkommen (CETA)

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

Bundesteilhabegesetz

Elektromobilität fördern

Bundesverkehrswegeplan 2030

SPD drängt auf Verbesserungsbedarf bei CETA in Kabinett und Regierung

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Die CETA-Debatte begann diese Woche mit dem SPD Parteikonvent. CETA ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, bei dem auf der einen Seite Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden und auf der anderen Seite klare Regeln für den Handel zwischen der EU und Kanada vereinbart werden. In seinem Beschluss machte der Konvent deutlich, dass unbestimmte Rechtsbegriffe im Abkommen konkretisiert werden müssen. Dabei geht es um eine Priorität für rechtsstaatliche und demokratische Verfahren, den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor der Privatisierung und die Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Die endgültige Entscheidung der SPD wurde davon abhängig gemacht, inwiefern die Verbesserungsbedarfe im parlamentarischen Verfahren erreicht werden können.

Nach intensiven Verhandlungen im Bundestag und im Kanzleramt ist es der SPD gelungen, diese Bedarfe für das weitere Verfahren festzuschreiben. Der Antrag aus der Koalition für das weitere Verfahren bei CETA legt erstens fest, dass Transparenz im weiteren Prozess herrscht. Der Bundestag ist weiterhin umfassend und frühzeitig zu informieren. Dass zweitens die getroffenen Vereinbarungen zu CETA im Zuge des weiteren Prozess in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden müssen. Auch muss CETA als gemischtes Abkommen vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ratifiziert werden. Somit kann der Bundestag die konkreten Ausführungen des Abkommens gestalten. Der Antrag wurde am Donnerstag mit Mehrheit angenommen und schafft die Grundlage, dass nicht eine ungezügelte Globalisierung unsere Wirtschaft bestimmt, sondern faire Standards gemeinsam entwickelt werden können.

Antrag von SPD und CDU/CSU „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel“

Beschluss des SPD Parteikonvents „Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln“ 

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

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Im Dezember 2015 einigten sich die Regierungen der Welt in Paris auf ein neues Klimaschutzabkommen. Es ist in vielen Bereichen wegweisend: Erstmals gelang es, die unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessen der Industrie-, Schwellen-, und Entwicklungsländer nach Wohlstand und Wachstum gemeinsam mit den Erfordernissen des Klimaschutzes unter ein Hut zu bringen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die zusammen 55 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Damit Deutschland seinen Beitrag zum Schutz des Klimas leistet, hat die Koalition den Gesetzentwurf eingebracht, um das Abkommen von Paris zu beschließen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Damit verpflichtet sich Deutschland auf eine Reduzierung der Treibhausgase mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität. Innovation und Investitionen in den Klimaschutz beschleunigen die Modernisierung, die damit auch Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze sichert.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken

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Diese Woche hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz debattiert. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Die SPD hat sich für das Vorhaben eingesetzt und damit eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht.

Derzeit gibt es bereits Regelungen für Unterstützung von Behinderten. Diese benötigen allerdings Anpassung an die realen individuellen Bedürfnisse. Außerdem hat auch Deutschland sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, damit Personen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Nicht die Beeinträchtigung von Personen soll im Mittelpunkt stehen. Vielmehr sollen individuelle Barrieren abgebaut oder Unterstützung im Umgang mit diesen gewährleistet werden. Zusätzlich fördert der Bund ein trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.

Damit dies gelingt, werden Leistungen der Eingliederungshilfe klar von Lebensunterhaltsleistungen getrennt. Konkret heißt dies, dass schon ab 2017 die Einkommensfreibeträge pro Monat um bis zu 260 Euro steigen. Gleichzeitig wird die Vermögensfreigrenze schrittweise 2017 auf 27.600 und 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben und Partnereinkommen und –vermögen nicht mehr angerechnet. Der Entwurf sieht auch vor, dass ein Antrag für alle Leistungen reichen soll. Auch Unterstützungsmaßnahmen bereits vor der Reha und ein vereinfachtes Reha-Antragsverfahren sowie mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen vor Ort sollen geschaffen werden.

Die SPD verhandelt nun im weiteren parlamentarischen Verfahren, damit die Gesetzesänderung den Betroffenen und ihren Angehörigen größtmöglichen Nutzen und Sicherheit bringt. Dabei geht es uns insbesondere um die Fragen, wer leistungsberechtigt ist, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber sowie um eine fundierte wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung von Anfang an.

Hier mehr zum Gesetzesentwurf.