Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen

Auch fast drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution muss unser politisches Handeln den Interessen der Opfer der SED-Diktatur gerecht werden. Es gilt zukunftsfähige und stabile Strukturen zu erarbeiten, die einer weiteren Professionalisierung dienen. Darüber ist mit großer Sorgfalt, Sachverstand und Bedacht zu entscheiden. Der Zugang zu den Stasiakten, der besondere Charakter und Symbolwert des Stasiunterlagenarchivs sowie die internationale Vorbildwirkung des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) müssen erhalten werden.

Die Auskunftserteilung für Betroffene, für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit und die Erschließung des Aktenbestandes müssen gewährleistet sein. 26 Jahre nach Gründung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden monatlich noch rund 5.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Die Aufgabenfelder der Stasiunterlagenbehörde bleiben ein wichtiger Teil der Aufarbeitung der SED-Diktatur, vor allem für das Demokratieverständnis nachfolgender Generationen und eine gesamtdeutsche Erinnerung.

Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt eine fortdauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zukünftige strukturelle Veränderungen dürfen daher nicht zu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Akten durch Bürgerinnen und Bürger, Forschung, Bildung, Medien und öffentliche Stellen führen. Veränderungen dürfen kein Schlussstrich sein.

Deshalb hat der Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“ verabschiedet, in dem die Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur betont wird und man sich weiterhin zur Verpflichtung bekennt, authentische Erinnerungsorte zu erhalten, die Gedenkstättenkonzeption weiter zu entwickeln und die finanziellen und personellen Mittel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur auf Grundlage des Koalitionsvertrages zu stärken.