Infodienst – Seite 88 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter

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Ein wichtiges Ziel des Gesetzes zur Rechtsvereinfachung im SGB II ist es, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld II künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat.

Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen.

Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns zudem auf weitere Verbesserungen verständigt. So können Langzeitarbeitslose in einem Zeitraum von fünf Jahren künftig bis zu drei Jahre lang eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben. Auch kann eine sozialpädagogische Begleitung durch das Jobcenter finanziert werden.

Terminhinweis: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen fällt aus, Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.

Absage: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen

Aufgrund der Unwetterwarnung muss die Rote Rucksack-Wanderung durch die Kleingärten in Bergkamen leider ausfallen. Wir werden über den Nachholtermin rechtzeitig informieren.

Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.

Am 01.07. veranstalten die Jusos Unna gemeinsam mit den Bands „The Bright Birds“ und „Panorama und die schöne Aussicht“ ein Benefizkonzert zugunsten der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“. Unter dem Motto „Come together – Vielfalt feiern“ öffnet die Gaststätte Oller Kotten (Morgenstraße 16) ihre Türen. Los geht es um 20:00 Uhr.

Der Eintritt ist frei, Spenden sind aber erwünscht. Dazu werden während des Konzerts mehrere Spendendosen von „Ärzte ohne Grenzen“ herumgehen. Die gesammelten Spenden werden „Ärzte ohne Grenzen“ vollumfänglich zur Verfügung gestellt und sollen dort dem Bereich Flüchtlingsrettung im Mittelmeer zugehen.

Die Unnaer JungsozialistenInnen setzen sich seit Jahren dafür ein, dass Unna bunt und vielfältig bleibt und will auch mit diesem Konzert dazu beitragen. Neben dem lokalen Aspekt möchten die Jusos mit dem Spendenziel aber auch auf die internationale Flüchtlingsproblematik hinweisen.

Bundesteilhabegesetz und Berufbildungsbericht 2016 – Zur Sitzungswoche vom 6. – 10.6.2016

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Mit dem Bundesteilhabegesetz hat sich die Bundesregierung auf eine der wichtigsten sozialen Reformen in dieser Legislaturperiode verständigt. Ich bin überzeugt: Es ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen. Nach dem Motto „nicht über uns ohne uns“ wurde der Referentenentwurf auf der Grundlage eines achtmonatigen Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern erstellt. Er schafft den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zur individuellen Lebensplanung.

Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt eigenständig bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Diese Beträge ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens. Auch wenn nicht alle Forderungen der Fachverbände umgesetzt werden können, ist der jetzige Stand ein großer Schritt in Richtung mehr Teilhabe.

Ein weiterer Erfolg: Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden.

Für Ende September ist nun die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen. Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


  1. Berufsbildungsbericht 2016
  2. Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015
  3. Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen
  4. Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Berufsbildungsbericht 2016

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Der Berufsbildungsbericht 2016 wurde diese Woche am Donnerstag im Plenum beraten. Er untersucht die Entwicklungen des deutschen Berufsbildungssystems für das Jahr 2015. Seit 1977 erscheint der Berufsbildungsbericht jährlich. Die Analyse für 2015 zeigt: Die deutsche Wirtschaft investiert maßgeblich in die duale Berufsausbildung mit mehr als 500.000 neuen betrieblichen Ausbildungsverträgen. Die Sozialpartner und die Kammern übernehmen neben Bund und Ländern ihre bildungspolitische Verantwortung. Die Qualität der dualen Ausbildung wird gesichert durch hunderttausende von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Prüferinnen und Prüfern, die sich, häufig ehrenamtlich, engagieren.

Insgesamt lässt sich für 2015 eine etwas bessere Bilanz ziehen: Seit 1995 gab es kein Jahr in dem junge Menschen bessere Chancen darauf hatten, einen Ausbildungsplatz zu erhalten – es gab im Schnitt 103,7 Ausbildungsplätze auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche. Auch haben mehr junge Menschen erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen.

Zugleich haben sich jedoch leider die Passungsprobleme von betrieblichen Ausbildungen und jungen Menschen verschlechtert: Für 2015 war eine Rekordzahl von 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz blieben. Um dem Abhilfe zu schaffen, sind ausbildungsbegleitende Programme, wie z.B. die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente um Schülerinnen und Schülern bei einem erfolgreichen Berufsabschluss zu unterstützen. Allein im ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme wollen wir die im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegene Zahl der Jugendlichen in Übergangsmaßnahmen wieder erheblich reduzieren.

Zum Berufsbildungsbericht 2016 geht es hier. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/083/1808300.pdf)

Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015

Öffentliche Petitionen sind das bislang einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie tragen politische Forderungen direkt an das Parlament heran. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

In seinem Jahresbericht 2015, den der Petitionsausschuss in dieser Woche dem Bundestagspräsidenten vorlegte, wird einmal mehr deutlich, wie viele Bürger dieses Instrument mittlerweile für sich nutzen: Insgesamt 13.137 Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Ausschuss ein, 31 Prozent davon in elektronischer Form. Zudem ist die Internetseite des Petitionsausschusses mit mehr als 1,8 Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Die Online-Petitionen, die 2005 durch die rot-grüne Koalition eingeführt wurden, feierten im letzten Jahr ihr 10jähriges Jubiläum. Mit Abstand die meisten Petitionen, nämlich gut ein Fünftel, betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen besonders hohen Aufwuchs von plus 19 Prozent hatte hingegen das Bundesministerium des Innern zu verzeichnen, auf das insgesamt 14 Prozent der eingereichten Petitionen entfielen.

Der gesamte Bericht des Petitionsausschuss 2015 mit Statistiken und Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen

Auch fast drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution muss unser politisches Handeln den Interessen der Opfer der SED-Diktatur gerecht werden. Es gilt zukunftsfähige und stabile Strukturen zu erarbeiten, die einer weiteren Professionalisierung dienen. Darüber ist mit großer Sorgfalt, Sachverstand und Bedacht zu entscheiden. Der Zugang zu den Stasiakten, der besondere Charakter und Symbolwert des Stasiunterlagenarchivs sowie die internationale Vorbildwirkung des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) müssen erhalten werden.

Die Auskunftserteilung für Betroffene, für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit und die Erschließung des Aktenbestandes müssen gewährleistet sein. 26 Jahre nach Gründung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden monatlich noch rund 5.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Die Aufgabenfelder der Stasiunterlagenbehörde bleiben ein wichtiger Teil der Aufarbeitung der SED-Diktatur, vor allem für das Demokratieverständnis nachfolgender Generationen und eine gesamtdeutsche Erinnerung.

Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt eine fortdauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zukünftige strukturelle Veränderungen dürfen daher nicht zu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Akten durch Bürgerinnen und Bürger, Forschung, Bildung, Medien und öffentliche Stellen führen. Veränderungen dürfen kein Schlussstrich sein.

Deshalb hat der Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“ verabschiedet, in dem die Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur betont wird und man sich weiterhin zur Verpflichtung bekennt, authentische Erinnerungsorte zu erhalten, die Gedenkstättenkonzeption weiter zu entwickeln und die finanziellen und personellen Mittel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur auf Grundlage des Koalitionsvertrages zu stärken.

Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Ich lade Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion herzlich zur Fraktion vor Ort-Veranstaltung mit dem Titel „Herausforderung der Flüchtlingspolitik – Flüchtlingsursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am Mittwoch, den 15. Juni 2016 um 19 Uhr in das ev. Gemeindezentrum St. Viktor, Große Marktstraße 2 in Schwerte ein. Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine Flucht aus Syrien berichten. Er wird ab dem kommenden Semester als Dozent für Arabisch an der Volkshochschule Unna arbeiten. Dr. Rolf Mützenich,  stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Außen-, Verteidigungs- und Menschenrechtspolitik wird im Anschluss über Fluchtursachen referieren.

Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Wie schaffen wir es, dass Deutschland ein offenes und solidarisches Land bleibt? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Fraktion vor Ort“ mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Fragen zur Veranstaltung beantwortet das Bürgerbüro unter Telefon 02303 25314-30 oder unter der E-Mail oliver.kaczmarek.ma04@bundestag.de.

Integrationsgesetz fördert und fordert – Zur Sitzungswoche vom 30.05. – 03.06.2016

Unter dem Motto „Ein Stadtteil in Bewegung“ startet am Samstag, 4. Juni, in Kamen-Methler die erste Roter Rucksack-Wanderung in diesem Jahr. Auch im achten Jahr dieser Aktion lade ich Sie ein, mit mir Orte aufzusuchen, an denen Besonderes geleistet wird, und Menschen kennenzulernen, die Besonderes schaffen.

Die Wanderung beginnt um 10 Uhr am Bürgerhaus in Methler, Heimstr. 3, und führt über die Baustelle Nebenzentrum zum Bergmannsdenkmal. Von dort geht es nach Stopps an den Baustellen Lortzingstr./Robert-Koch-Str. und Margarethenweg weiter zum Dorf Methler und wieder zurück zum Bürgerhaus. Dort kommen wir bei Speis und Trank zusammen.

„Der Rote Rucksack“ ist Symbol und seit 8 Jahren ständiger Begleiter meiner politischen Arbeit. In ihm befindet sich das wichtigste Rüstzeug, um meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten zu können: die Hinweise, Probleme und Anregungen der Menschen, die ich in Berlin vertrete. In dieser Woche durfte ich den Kolleginngen und Kollegen der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion meinen „Roten Rucksack“ als Best-Practice-Beispiel vorstellen. Mittlerweile haben einige Kollegen das Format adaptiert.

Ich würde mich freuen, wenn wir bei der Wanderung ins Gespräch kommen und Sie mir Ihre Anregungen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um
  2. Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern
  3. Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert
  4. Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft
  5. Terminhinweis: Fraktion vor Ort „Herausforderungen der Flüchtlingspolitik – Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am 15.6. in Schwerte

Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

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Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.

Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.

Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.

Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.

Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern

Diese Woche haben wir den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ im Deutschen Bundestag beschlossen.

Der Antrag gedenkt der Opfer der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor über hundert Jahren, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Zugleich bedauert er die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.

Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen. Mit dem Antrag würdigen wir darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, die die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Nicht nur die historische Mitschuld Deutschlands gebietet dies, sondern auch unsere politische Verantwortung für eine bessere Zukunft der Menschen in der Region und in Europa.

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann erklärt im Interview für die Osnabrücker Zeitung, worum es den SPD-Bundestagsabgeordneten bei der Resolution genau geht.

Hier finden Sie den Beschluss des Bundestages.