Infodienst – Seite 94 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Modernisierung des Vergaberechts

Der Bundestag hat die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806281.pdf

Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

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Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.

Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.

Änderungen beim Ausbau der Energienetze

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.

Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.

Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf

Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf

Bundeshaushalt 2016 und flexibler Renteneintritt – Zur Sitzungswoche vom 23.-27. November 2015

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Die schrecklichen und heimtückischen Anschläge von Paris sind ein Angriff auf uns alle gewesen: Auf unsere Freiheit, unsere Werte und unsere offene Gesellschaft. Die Attentäter wollen uns in Angst und Schrecken versetzen. Sie spekulieren darauf, dass sich unsere Gesellschaft spaltet und dadurch geschwächt wird.

Viele fragen sich: Wie lautet unsere Antwort auf den Terror?

Einen hundertprozentigen Schutz erreichen wir durch keine Maßnahme der Welt, erst recht nicht durch politische Schnellschüsse. Aber wir werden das Notwendige tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu verteidigen. Deutschland hat bereits scharfe Anti-Terror-Gesetze. Wir haben die Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz) personell verstärkt. Wer Deutschland verlassen will, um etwa in Syrien oder im Irak terroristische Organisationen zu unterstützen, macht sich schon nach geltendem Recht strafbar. Zudem haben wir einen eigenen Straftatbestand für Terrorismusfinanzierung geschaffen, um die Finanzquellen terroristischer Organisationen trocken zu legen.

Nun kommt es darauf an, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Denn neue Gesetze schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Sondern konkrete Ermittlungserfolge und eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte über nationale Grenzen hinweg.

Wir können über Terror und Angst siegen. Indem wir weiterhin selbstbewusst unsere Vorstellung von Recht, Freiheit und Gleichheit leben. Indem wir uns nicht instrumentalisieren lassen, sondern zusammenstehen und uns jeder Form von Gewalt, egal ob von fundamentalen Islamisten oder Rechtsextremen, entschlossen entgegenstellen. Und indem wir verhindern, dass sich junge Menschen in Deutschland radikalisieren und anfällig für die Propaganda von Extremisten werden.

Deshalb haben wir zum einen die Aufstockung der Mittel für Prävention und politische Bildung im neuen Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Über weitere Schwerpunkte des Haushalts informiere ich im Info-Dienst und in meinem neuen Video unter https://www.youtube.com/watch?v=kPA2tlJIZO0.

Zum anderen hat Frankreichs Regierung Deutschland um Beistand im Kampf gegen den Terror gebeten. Vorgesehen sind die Entsendung eines Schiffes der Marine, eines Tankflugzeuges sowie die Entsendung von RECCE-Tornado-Aufklärungsflugzeugen. Zudem sind Maßnahmen zur Satellitenaufklärung angefragt. In der kommenden Woche werden wir im Bundestag über das Mandat beraten. Selbstverständlich berichte ich davon in meinem nächsten Info-Dienst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden
2. Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

 

Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden

In dieser Woche hat der Bundestag den Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Während der Beratungen und in der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss haben die Koalitionsfraktionen wichtige Impulse setzen können.

Die Einnahmen bzw. Ausgaben für das Jahr 2016 belaufen sich auf 316,9 Milliarden Euro. Trotz der Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten ist es gelungen, erneut einen Haushalt ohne neue Schulden zu beschließen.

Schwerpunkte: Sozialer Wohnungsbau, Personennahverkehr und Kinderbetreuung

Die SPD-Fraktion hat dabei eine ganze Reihe Anliegen durchsetzen können, die vielen Menschen in unserem Land unmittelbar zu Gute kommen: Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir bis 2019 zwei Milliarden Euro mehr bereit. Die Mittel für den Öffentlichen Personennahverkehr werden im kommenden Jahr um 700 Mio. Euro auf insgesamt 8 Mrd. Euro aufgestockt. Und die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld werden auf unser Drängen hin nun für die Verbesserung der Kinderbetreuung verwendet – allein im kommenden Jahr sind dies fast 400 Mio. Euro.

Bewältigung der Flüchtlingskrise

Gleichzeitig gehen wir die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen offensiv an und stellen hierfür erhebliche Mittel – insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro – bereit. Allein die Länder und Kommunen erhalten 3,3 Milliarden Euro als Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Finanziell gestärkt werden das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium für die Ausgaben für Beratung, Integration, Soziales und die innere Sicherheit. Daneben stellen wir mehr Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereit.

Diese Maßnahmen gehen aber, das belegen die oben genannten Zahlen, nicht zulasten von Investitionen, von denen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Daneben konnte die SPD-Fraktion folgende Impulse setzen:

  • Stärkung der Kulturin Deutschland für verschiedene Projekte mit rund 120 Millionen Euro
  • Für die Flüchtlingsarbeitsetzen wir im Familienministerium verschiedene Leuchttürme: 15 Millionen Euro mehr für die Sprachkurse für ausländische Hochschulabsolventen, 8 Millionen Euro mehr für die Jugendmigrationsdienste, 8 Millionen Euro mehr für die Koordinierung der Ehrenamtlichen im Bereich Flüchtlinge und 6 Millionen Euro mehr für die allgemeine Flüchtlingsberatung.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratieim Programm „Demokratie leben!“ gibt es 10 Millionen Euro zusätzlich (insbesondere gegen Islamismus, Salafismus, Antisemitismus).
  • Für das Deutsch-Griechische Jugendwerkstehen 3 Millionen Euro bereit.
  • Für die Stärkung der digitalen Kompetenz beim Mittelstand (Industrie 4.0) gibt es nächstes Jahr 11 Millionen Euro mehr.
  • Für die Entwicklung der ländlichen Räumestellt der Bund 30 Millionen Euro bereit, außerdem erhält die Unfallversicherung der Landwirte einen einmaligen Zuschuss von 78 Millionen Euro.
  • Die THW Ortsverbändeerhalten für die Selbstbewirtschaftung 24 Millionen Euro in den Jahren 2016-2018.
  • Die wichtige Arbeit der Auslandsschulenwird mit mehr als 20 Millionen Euro gestärkt.
  • Die Bundeszentrale für Politische Bildungerhält zusätzlich 5 Millionen Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Salafismus.

Insgesamt schafft die Koalition durch starke Impulse aus der SPD einen Haushalt, der Ausgabendisziplin und Nullverschuldung mit politischer Schwerpunktsetzung und einer Verstärkung der Investitionen verbindet.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/055/1805500.pdf

Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

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Über ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.

Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.

Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.

Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.

Den Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe sowie eine Kurzübersicht können Sie hier herunterladen: http://www.spdfraktion.de/themen/flexible-%C3%BCberg%C3%A4nge-die-rente-schaffen

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015

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Die Äußerungen des Bundesinnenministers zur Flüchtlingspolitik in den letzten Tagen haben bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in ein schlechtes Licht gerückt. Tatsache ist aber, dass sich die große Koalition letzte Woche auf einen  Kompromiss verständigt hat. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.

Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge generell als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.

Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Im Gegenteil. Von der Aussage „Wir schaffen das“, müssen wir jetzt übergehen zu „Wir machen das“ und beschlossene Maßnahmen zügig umsetzten, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und Kommunen zu entlasten. Hier ist der Bundesinnenminister endlich gefordert, denn bisher hat er hier noch nicht viel vorzuweisen. Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!

Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
2. Steuerflucht international bekämpfen
3. Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

 

Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Pflege verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren dafür ein, Pflegebedürftige besser zu unterstützen, pflegende Angehörige zu entlasten und gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften zu sichern. Wichtige Erfolge haben wir bereits mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und einem ersten Pflegestärkungsgesetz erzielt. Damit haben wir die Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst.

Einen weiteren wichtigen Fortschritt bringt das jetzt verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit ihm wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich in die Praxis umgesetzt. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. Dies kommt insbesondere auch Demenzkranken zu Gute. Niemand ist nach der Umstellung schlechter gestellt – viele aber besser.

Gleichzeitig unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung leisten. Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Klar ist: Eine hohe Qualität in der Pflege ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Mit einem Pflegeberufsgesetz werden wir deshalb noch in dieser Legislaturperiode das Berufsfeld Pflege attraktiver machen. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805926.pdf

Steuerflucht international bekämpfen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die Bekämpfung von Steuerflucht erleichtern, weil sie die internationale Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen stärken.  Ziel der zwei geplanten Gesetze ist es, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Finanzkonten mit EU-Staaten und Drittstaaten ab 2017 in nationales Recht zu überführen.

Zum automatischen Austausch von Kontoinformationen haben sich Oktober 2014 mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz in Berlin durch einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet („Mehrseitige Vereinbarung“). Der automatische Austausch erleichtert es deutsche Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich andere Vertragsstaaten, Informationen über Finanzkonten von, in Deutschland ansässigen, steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Deutschland wird allerdings nur dann Steuerdaten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird. Steuerhinterzieher können sich also künftig nicht mehr auf den Schutz durch Besteuerungshindernisse durch anonyme Vermögen verlassen: Für Besteuerungszeiträume ab 2016 werden ausländische Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805920.pdf

Hier finden Sie den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805919.pdf

Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris

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Vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 findet die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris statt. Mit einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen ab 2020 einzusetzen. Ziel ist es, die globale Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen.

Das neue Abkommen soll u. a. einen Mechanismus enthalten, der in regelmäßigen Abständen darüber Aufschluss gibt, wie weit die Summe der Klimaziele der Staatengemeinschaft von der Erreichung der 2-Grad-Obergrenze entfernt ist. Darüber hinaus soll es robuste Regeln zur Transparenz, Anrechnung, Berichterstattung und Überprüfung enthalten. Diese Regeln sollen für alle Staaten gelten, aber flexibel auf deren unterschiedlichen Fähigkeiten eingehen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden durch namentlichen Abstimmungen zwei Einsätze der Bundeswehr verlängert.

Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern

Vier Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiterhin vor großen Herausforderungen, bei deren Bewältigung das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen bleibt. Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg wurde ein Friedensabkommen unterzeichnet. Die Umsetzung dieses Abkommens wird durch die internationale Gemeinschaft erheblich unterstützt und überwacht werden müssen. Prioritär sind Maßnahmen zum Schutz der südsudanischen Zivilbevölkerung. Deutschland hat die Mission der Vereinten Nationen mit der Bezeichnung UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan – Mission der Vereinten Nationen im Südsudan) von Beginn an mit Stabspersonal unterstützt, zuletzt mit 16 Soldatinnen und Soldaten. Darüber hinaus sollen nunmehr bis zu 20 deutsche Polizistinnen und Polizisten in der Mission eingesetzt werden.  Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNMISS bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Südsudan finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806504.pdf

Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern

Trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren. Es kommt nach wir vor zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften. Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation ist das Engagement der internationalen Gemeinschaft unverzichtbar.

Bei der Mission der Vereinten Nationen, UNAMID (African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur – Gemeinsame Mission der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur) ist weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer prioritär. Weitere zentrale Elemente sind die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen sowie die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer Ursachen. Derzeit sind acht deutsche Soldatinnen und Soldaten im Hauptquartier der UNAMID in El-Fasher eingesetzt. Darüber hinaus ist Deutschland mit Polizeipersonal an der Mission beteiligt, aktuell mit einem Polizisten. Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNAMID bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Darfur finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806503.pdf