Infodienst – Seite 92 von 141 – Oliver Kaczmarek, Md

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

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Am 17. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in 1. Lesung beraten. Grundlage für den Gesetzentwurf waren Eckpunkte, die die Koalition bereits im November 2014 erarbeitet hatte. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern. Denn die Menschen in unserem Land sollen überall gut versorgt sein im letzten Lebensabschnitt. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Sie sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind unter anderem:

  • Die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung werden gestärkt.
  • Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung in der Regelversorgung wird herausgestellt, indem der Leistungsanspruch gesetzlich klargestellt wird.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert.
  • Zu Gunsten der ambulanten Hospizdienste werden verschiedene Hemmnisse beseitigt. Bei der Förderung werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen) angemessen berücksichtigt.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Die Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert. Da Sterbebegleitung zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu gehört, wird sie als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.
  • Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird dadurch verbessert, dass diese künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Zugleich wird die Teilnahme von Vertragsärztinnen und -ärzten an solchen Kooperationsverträgen finanziell durcheine entsprechende Vergütung gefördert.
  • Es wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen

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Über 1,6 Mio. Mütter oder Väter kümmern sich in Deutschland allein um ihre minderjährigen Kinder und schultern ohne Partner oder Partnerin die Doppelbelastung durch Erziehung und Einkommenserwerb. Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Steuerrecht sind sie aber nach wie vor benachteiligt.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die SPD sich durchgesetzt hat: Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende wird nach über zehn Jahren endlich erhöht. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: bei Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden. Deren Entlastung darf nicht hinter der von hohen Familieneinkommen zurückbleiben. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für hohe Einkommen auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen, die Familien mit schwächerem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten

KFOR-Mandat im Kosovo fortsetzen
Die Bundesregierung will die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in im Kosovo (KFOR) ein weiteres Jahr fortsetzen. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung für Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR bleibt zunächst unverändert bei 1.850. Für das kommende Jahr wird eine Truppenreduzierung angestrebt.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

MINUSMA-Mission in Mali unterstützen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) um ein Jahr verlängern. In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen wurde unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet. Dieses wurde zwar am 15. Mai 2015 von einigen, jedoch nicht noch nicht von allen Konfliktparteien unterzeichnet. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrags und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA weiterhin dringend gebraucht. Das Mandat wird von der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Krisenprävention, Entwicklungshilfe und Ausbildung der Sicherheitskräfte im Sinne eines umfassenden Ansatzes für Mali begleitet. Die Mandatsobergrenze liegt bei 150 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

UNIFIL-Mandat im Libanon fortsetzen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr verlängern. Die Sicherheit im Libanon wird weiterhin bedroht durch den Syrienkonflikt und die unverändert anhaltenden Flüchtlingsströme nach Libanon, durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in der Region sowie auch durch die gegen die libanesischen Sicherheitskräfte gerichteten terroristischen Anschläge. UNIFIL leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation und zur Stabilisierung. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde auf Antrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion zu den Themen Wissenschaft, Hochschule und der Frage wie wir die entsprechende Infrastruktur schaffen diskutiert.

Unbestritten ist: Wir müssen in den Erhalt unserer Infrastruktur und in Zukunftspotenziale investie­ren. Wir dürfen die Infrastruktur nicht länger auf Ver­schleiß fahren. Vor dem Hintergrund dieser Einsicht hat die Koalition gehandelt: Im Bundeshaushalt stehen für Investitionen bis 2018 10 Milliarden Euro zur Verfü­gung, 3,5 Milliarden Euro als Sondervermögen für kom­munale Zukunftsinvestitionen.

Meine Rede zu der Debatte im Bundestag finden Sie hier.

Aktueller Stand in den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA – TTIP

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Das Europäische Parlament sollte ursprünglich am 10. Juni 2015 eine Resolution zu TTIP verabschieden. Diese Resolution enthält die Empfehlungen und Anforderungen des Europäischen Parlaments zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten.  Da über 100 Änderungsanträge zu der Resolution eingebreicht wurden, wurde die Abstimmung verschoben, um noch mal alle Punkte zu prüfen.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben bereits im Vorfeld eine Reihe von zentralen Anforderungen an ein solches Abkommen formuliert. An diesen werden wir das ausgehandelte Abkommen messen und machen daran unsere Zustimmung oder Ablehnung fest.

In langwierigen Kompromissverhandlungen mit den anderen Fraktionen, insbesondere mit der Fraktion der Europäischen Volkspartei, konnten wir alle unsere zentralen Forderungen durchsetzen und in die zur Abstimmung gestellte Gesamtresolution einbringen.

Den Entwurf der Resolution finden Sie hier.

Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes

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Diesen Donnerstag wurde in 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Denn gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein. Das geplante Gesetz sieht deshalb vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei eine Änderung am Gesetzentwurf durchgesetzt, um eine angemesse Vergütung von Hochschulkliniken zu erreichen. Mit dem Ziel die Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen zu stärken, werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die medizinische Versorgung dort auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen

Immer mehr Kinder aus bildungs- und einkommensschwachen Familien sind von Fehlernährung betroffen. Daher haben wir in dieser Woche über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur gesunden Ernährung beraten. Dieser nimmt die Programme zur Ernährungsbildung und die Qualität der Verpflegung in Kitas, Schulen und öffentlichen Kantinen in den Blick.

Wir wollen zu einem gesunden Lebensstil motivieren, positive Anreize setzen und darauf hinwirken, dass insbesondere an Kindertagesstätten und Schulen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern an einer gesunden und ausgewogenen Verpflegung teilhaben können. Außerdem soll an den Einrichtungen die Qualität u.a. durch einen Ernährungs-TÜV und eine stärkere Verpflichtung der Anbieter auf Qualitätsstandards verbessert werden. Politik und Staat können und wollen den Menschen keinen bestimmten Lebensstil vorgeben. Die Politik kann sie aber mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten dabei unterstützen, Kompetenzen zur Ausprägung eines eigenen, gesundheitsfördernden und nachhaltigen Lebensstils zu erwerben.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Wir wollen nicht nur die Ernährungsbildung und das Wissen über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion stärken, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher auch für den Wert der Lebensmittel sensibilisieren.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014

Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen werden von einem eigenen Ausschuss beraten und können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

Am Donnerstag dieser Woche wurde im Deutschen Bundestag der Jahresbericht des Petitionsausschusses debattiert. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 15.325 Petitionen eingereicht. Die Gesamtzahl der Petitionen hat sich danach im Vergleich zu 2013 um 525 erhöht.  Das sind durchschnittlich 61 Zuschriften pro Werktag. Das vergangene Jahr wurde dazu genutzt, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen Online-Petitionsplattform zu optimieren. 37 Prozent aller Eingaben sind 2014 bereits auf elektronischem Weg eingegangen. Wie in den Vorjahren haben sich die meisten Eingaben (21 Prozent) auf den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bezogen, jeweils ca. 10 Prozent auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.

Den Jahresbericht des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten

Bei der Aufklärung schwerer Verbrechen liefern Verbindungsdaten oftmals die entscheidenden Hinweise. Das Speichern solcher Daten würde zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte bedeuten, der sorgfältig abzuwägen ist. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Eine anlasslose und alles umfassende Speicherung ohne angemessene Sicherung der Persönlichkeitsrechte sowie des Datenschutzes ist für uns nicht hinnehmbar und widerspricht klar den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas setzt der Speicherung von Verbindungsdaten enge und restriktive Grenzen. Vorgesehen ist, dass Daten nur in äußert engen Grenzen und nur für eine kurze Frist von maximal zehn Wochen (bzw. nur vier Wochen für sensible Standortdaten) gespeichert werden dürfen. Inhalte der Kommunikation sowie E-Mails sind gänzlich von der Speicherung ausgenommen. Die rechtlichen Hürden für den Zugriff auf die Daten sind hoch: Der Abruf der Daten unterliegt einem umfassenden Richtervorbehalt. Die Staatsanwaltschaft darf die Daten nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten, z.B. Terroranschläge oder schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, nutzen. Daten von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Anwälte, Journalisten, Ärzte) sollen ausdrücklich nicht abgerufen werden können.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird in der SPD sehr kontrovers diskutiert, auch mich haben dazu bereits zahlreiche Zuschriften erreicht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen deshalb für den Moment einige Hinweise geben, wo Sie sich über die unterschiedlichen Standpunkte informieren können.

Die Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Eine kritische Position finden Sie unter anderem auf der Website D64 Zentrum für digitalen Fortschritt 

Beschluss des SPD-Parteitages aus dem Jahr 2011

Dekade für Alphabetisierung umsetzen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag den Antrag von SPD und CDU/CSU zur Umsetzung einer Nationalen Dekade für Alphabetisierung eingebracht. Seit der „leo-Level-One Studie“ der Universität Hamburg aus dem Jahr 2011 wissen wir, dass 7,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren als funktionale Analphabeten gelten. Die Studie gibt Aufschluss darüber, welche Bevölkerungsgruppen vom funktionalen Analphabetismus betroffen sind. Menschen ohne Schulabschluss, in prekärer Beschäftigung und über 50 Jahre alt sind besonders gefährdete Risikogruppen. Die Zahlen zeigen aber auch deutlich, dass der funktionale Analphabetismus die gesamte Gesellschaft durchdringt. Über 56 Prozent der funktionalen Analphabeten haben einen Beruf, Deutsch ist bei über 58 Prozent der Betroffenen die Muttersprache und über 70 Prozent haben einen Schulabschluss.

Ich freue mich, dass wir mit der Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung nach ersten Maßnahmen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Kampf gegen Analphabetismus eingeführt hatte,  nun einen wichtigen Schritt weitergehen.

Mit der Einführung der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung leistet der Bund seinen Beitrag und übernimmt Verantwortung im Kampf gegen Analphabetismus. Die nächsten zehn Jahre lang wird die Bundesregierung ihre bisherigen Maßnahmen verstärken, erweitern und in Absprache mit den Ländern koordinieren. Hierfür werden auch die finanziellen Mittel in den kommenden Jahren weiter sukzessive aufgestockt.

Zentrale Ziele der auf Nachhaltigkeit abzielenden Dekade sind unter anderem:

  1. der Ausbau der Netzwerke der Länder zu einem nachhaltigen Netzwerk der Akteure der Alphabetisierungsarbeit,
  2. die Schaffung von dauerhaften und tragfähigen Strukturen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit als Teil des Weiterbildungssystems in Deutschland,
  3. die weitere Sensibilisierung des unmittelbaren Arbeits- und Familien-Umfeldes und der Öffentlichkeit für das Thema.

Meine Rede zu dem Antrag finden Sie hier.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.