Modernisierung des Vergaberechts

Der Bundestag hat die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806281.pdf