Infodienst – Seite 95 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015

,

Am Donnerstag haben sich die Parteispitzen von SPD und Union erneut über die Flüchtlingspolitik beraten. Ich bin froh, dass es dabei gelungen ist, die menschenwürdige Behandlung von Ankommenden in den Vordergrund zu stellen und dabei auf die Errichtung grenznaher sogenannter Transitzonen zu verzichten. Die Politik darf nicht jede Woche eine neue Forderung mit großen Konflikten medial inszenieren, sondern muss jetzt konzentriert an der Umsetzung der Dinge arbeiten, die wir gemeinsam schon beschlossen haben und in den nächsten Wochen beschließen werden.

Im Kern geht es bei der aktuellen Vereinbarung darum, zunächst allen Ankommenden eine menschenwürdige Unterbringung sowie die schnelle Bearbeitung ihrer Schutzgesuche zu ermöglichen. Dazu wurden zunächst Maßnahmen verabredet, die das Asylverfahren grundsätzlich vereinfachen und verbessern. Noch in diesem Jahr wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Schaffung einer einheitlichen Datenbank sowie eines Ausweises für Asylbewerber vorsieht. Damit kann jede Person künftig zuverlässig und schnell identifiziert werden.

Für Bewerber mit geringen Anerkennungschancen, etwa weil sie aus sicheren Herkunftsländern stammen oder weil sie nicht zum ersten Mal einreisen, wird ein beschleunigtes Verfahren geschaffen. Dafür werden Kompetenzen in bis zu fünf Aufnahme-Einrichtungen gebündelt, in denen Anträge künftig innerhalb einer Woche gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung wird auch die Rückführung hier organisiert. Für die Dauer der Antragsbearbeitung gilt für die Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, deren Einhaltung Voraussetzung für den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist.

Die beschlossenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass wir unsere Kapazitäten stärker auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die, zeitlich befristet oder dauerhaft, bei uns bleiben. Vor dieser Aufgabe stehen in erster Linie unsere Länder und Kommunen. Deshalb ist es gut, dass der Bund mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 nochmal finanziell aufstockt.

Mehr zu diesem Thema sowie den weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
2. Sterbehilfe gesetzlich geregelt
3. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
4. Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
5. Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung

,

Am Mittwoch dieser Sitzungswoche hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zugestimmt. Verbessert werden soll neben der Behandlung in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen und Hospizen auch die ambulante palliativmedizinische Versorgung.

Konkret sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der Kosten übernehmen. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Zudem sollen sie stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu verbessern. Mit dem Gesetz erhalten gesetzlich Versicherte zudem zukünftig einen Anspruch auf eine umfassende palliativmedizinische Beratung durch ihre Krankenkasse. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Den beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf

Sterbehilfe gesetzlich geregelt

,

Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.

Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.

Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

,

Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.

Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet

Mit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.

Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.

Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.

Hier geht es zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015:   http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806090.pdf

Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

,

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Reform zur Verbesserung Situation für die Krankenhäuser verabschiedet. Zuvor haben sich die Koalitionsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Gröhe und den Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt.

Nachdem es in der Sommerpause sowohl von Krankenhausseite als auch von Seiten der Krankenkassen Proteste gegen die Reform gegeben hatte, haben wir uns auf ausgewogene Lösungen verständigt. Auch ich habe in meinem Wahlkries zahlreiche Gespräche geführt und die Kritik und Sorgen mit aufgenommen. Ich habe unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte und VertreterInnen der Knappschaft Bahn-See geführt. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Krankenhausreform:

  1. Der bisherige Versorgungszuschlag bleibt in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Damit kommen jedes Jahr 500 Mio. Euro vor allem den Häusern zu Gute, die in der Vergangenheit keine Pflegestellen abgebaut haben. Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. vollständig erhalten bleiben.
  2. Eine Expertenkommission überprüft bis Ende 2017, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten auch bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Wir können dann endlich Personalmindeststandards erreichen, die die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit (2016, 2017, 2018) werden insgesamt 660 Mio. Euro für ein Pflegestellenförderprogramm bereitgestellt, mit denen bis zu 6350 neue Stellen in der Krankenhauspflege geschaffen werden können.
  3. Das bisherige Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre (2017 bis 2019) verlängert. Das Programm wird auf den Bereich Infektionsmedizin ausgedehnt. Damit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und auch neue Stellen schaffen.
  4. Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Außerdem werden die Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert. Somit wird endlich die bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung geschlossen. Für diese Verbesserungen hat die SPD lange gekämpft.
  5. Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Die SPD verbindet damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
  6. Durch ein Bündel an Maßnahmen wird die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern verbessert. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und der Verzicht auf den bisherigen Investitionskostenabschlag in Höhe von 10 %.

Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.

Die Reform tritt zum 1.1.2016 in Kraft.

Den verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805372.pdf

Asylgesetz und Vorratsdatenspeicherung – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.10.2015

,

In den letzten Tagen hat die Diskussion um sogenannte Transitzonen die Debatte in der Flüchtlingspolitik bestimmt. Aktuell kommen viele Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, Warte- und Verteilzentren einzurichten, in denen eine erste Aufnahme und Registrierung erfolgt. Das finde ich richtig. Falsch finde ich jedoch Vorschläge, zehntausende Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zu inhaftieren. Genau das würden Transitzonen aber mit sich bringen. Das ist weder praktikabel noch verantwortbar. Wir brauchen vielmehr eine Rückkehr zu geordneten Asylverfahren in Europa. Konkret bedeutet das: Griechenland und Italien brauchen beim Aufbau von Ankunftszentren rasch finanzielle und logistische Unterstützung. Denn nur wenn Flüchtlinge bei ihrer Ankunft konsequent registriert werden, ist eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten überhaupt möglich. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen wir die EU-Außengrenzen besser sichern und ein europäisches Grenzmanagement schaffen. Wir werden außerdem Jordanien, den Libanon und die Türkei, stärker unterstützen, um auch dort die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wir wissen aber auch: Der Kampf gegen die Fluchtursachen in den Heimatländern erfordert einen langen Atem. Das gilt insbesondere auch für den blutigen Bürgerkrieg in Syrien.

In Deutschland wollen wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen, damit sich Flüchtlinge, die hier bleiben, rasch integrieren. Sprache, Bildung und Ausbildung sowie ausreichend Wohnraum sind hierfür elementare Voraussetzungen. Gleichzeitig werden wir unmissverständlich die Werte unserer Verfassung vermitteln: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Wenn wir diese Integrationsleistung schaffen, dann wird Deutschland auch von den Chancen profitieren, die der Zuzug mehrheitlich junger Menschen bedeutet.

Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen leisten seit Monaten wichtige Arbeit in den Kommunen. Der Bundestag will dieses Engagement natürlich unterstützen und hat in dieser Woche ein Maßnahmepaket verabschiedet, um die Akteure vor Ort zu entlasten.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen
  2. Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat
  3. Anpassung des Unterhaltsrechts
  4. Modernisierung des Vergaberechts
  5. Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen
  6. Präsidentschaftswahlen in Belarus

Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen

Mit einem umfassenden Gesetzpaket, das der Bundestag diesen Donnerstag beschlossen hat, setzen wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise um. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Asylverfahren weiter beschleunigen, Fehlanreize beseitigen, Länder und Kommunen nochmals finanziell entlasten und Asylsuchende, die in Deutschland bleiben, bei der raschen Integration unterstützen.

  • Ab 2016 wird der Bund den Ländern eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus zahlen.
  • Er beteiligt sich mit 350 Mio. Euro zusätzlich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendiensts in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.
  • Um einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden u.a. 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Davon profitieren alle Menschen in Deutschland.

Unserer Fraktion ist es gelungen, wichtige Vorschläge in den Verhandlungen zum Asylpaket einzubringen:

  • So wird die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nun alle zwei Jahre überprüft.
  • Auch haben die Länder Spielraum, ob sie Asylbewerber verpflichten, sechs statt bisher drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
  • Das Asylpaket enthält nun zahlreiche Maßnahmen, um Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration besser zu fördern.
  • Darüber hinaus sind Erleichterungen im Bauplanungsrecht vorgesehen, um Einrichtung und Bau von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.
  • Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder eingeführt werden. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Auch soll klargestellt werden, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und kommen auch der Verpflichtung aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nach.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat

Zentrale Punkte dieser Sitzungswoche waren zwei Regierungserklärungen im Deutschen Bundestag.

Am Mittwoch sprach Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zum 70 jährigen Bestehen der Vereinten Nationen. Die Fraktionen im Bundestag setzen sich alle für eine Stärkung der Vereinten Nationen (VN) bei der Lösung der weltweiten Konflikte ein und machten deutlich, dass hierfür auch mehr deutsches Engagement gefordert sei. Frank-Walter Steinmeier sagte, dass die VN heute mehr denn je gebraucht würden „im Bemühen um Frieden in unfriedlicher Zeit“. Perfekt würde die Organisation nie sein, aber umso größer sei der Ansporn, sie besser zu machen. Steinmeier wies den häufig geäußerten Vorwurf zurück, die VN seien zu schwach und entscheidungsunfähig: Frieden werde nicht von den VN verhindert, sondern vor allem deshalb, weil Mitgliedstaaten durch Blockaden und Verweigerung ihr die Arbeitsfähigkeit und Autorität rauben würden.

Steinmeier bekräftigte die Notwendigkeit von Reformen und mehr Engagement der Staaten innerhalb der VN etwa zur Ausstattung von Hilfsprogrammen wie dem Flüchtlingshilfswerk und dem Welternährungsprogramm. Ziel müsse außerdem sein, die Repräsentanz der Mitgliedstaaten in den VN-Organisationen und im VN-Sicherheitsrat auf den heutigen Stand zu bringen: „Jedem ist klar, dass die Legitimation leidet, wenn die VN heute noch ein Spiegelbild der Jahre 1945, 1950 oder 1955 ist“, sagte Steinmeier. Deutschland bestehe auf einer Reform der VN und insbesondere des Sicherheitsrates, dessen Entscheidungen transparenter werden und dessen ständige Mitglieder ihr Vetorecht begrenzen müssten.

Angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, welche die Bundesregierung unter anderem auffordern, „Reformbestrebungen der Vereinten Nationen zu unterstützen. Dafür müssten die effizienter, transparenter und moderner werden.

Den Entschließungsantrag von SPD und CDU/CSU zu der Regierungserklärung finden Sie hier.

Am Donnerstag dann sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld eines Gipfels der Europäischen Staats- und Regierungschefs. Wichtigstes Thema war die Flüchtlingspolitik auf europäischer Ebene. Angela Merkel mahnte zum europäischen Zusammenhalt und sprach von einer historischen Aufgabe.

Für die SPD-Bundestagsfraktion sprach unter anderem Thomas Oppermann, der die Integration der Flüchtlinge mit Bleiberecht eine Daueraufgabe für die nächsten zehn oder 15 Jahre nannte. Diese Aufgabe werde die Politik in Deutschland dauerhaft verändern. Auch er betonte, dass die Europäische Union eine gemeinsame Flüchtlings- und Asylpolitik brauche.

 

Anpassung des Unterhaltsrechts

, ,

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.