Infodienst – Seite 95 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.

Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet

Mit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.

Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.

Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.

Hier geht es zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015:   http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806090.pdf

Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Reform zur Verbesserung Situation für die Krankenhäuser verabschiedet. Zuvor haben sich die Koalitionsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Gröhe und den Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt.

Nachdem es in der Sommerpause sowohl von Krankenhausseite als auch von Seiten der Krankenkassen Proteste gegen die Reform gegeben hatte, haben wir uns auf ausgewogene Lösungen verständigt. Auch ich habe in meinem Wahlkries zahlreiche Gespräche geführt und die Kritik und Sorgen mit aufgenommen. Ich habe unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte und VertreterInnen der Knappschaft Bahn-See geführt. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Krankenhausreform:

  1. Der bisherige Versorgungszuschlag bleibt in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Damit kommen jedes Jahr 500 Mio. Euro vor allem den Häusern zu Gute, die in der Vergangenheit keine Pflegestellen abgebaut haben. Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. vollständig erhalten bleiben.
  2. Eine Expertenkommission überprüft bis Ende 2017, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten auch bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Wir können dann endlich Personalmindeststandards erreichen, die die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit (2016, 2017, 2018) werden insgesamt 660 Mio. Euro für ein Pflegestellenförderprogramm bereitgestellt, mit denen bis zu 6350 neue Stellen in der Krankenhauspflege geschaffen werden können.
  3. Das bisherige Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre (2017 bis 2019) verlängert. Das Programm wird auf den Bereich Infektionsmedizin ausgedehnt. Damit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und auch neue Stellen schaffen.
  4. Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Außerdem werden die Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert. Somit wird endlich die bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung geschlossen. Für diese Verbesserungen hat die SPD lange gekämpft.
  5. Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Die SPD verbindet damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
  6. Durch ein Bündel an Maßnahmen wird die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern verbessert. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und der Verzicht auf den bisherigen Investitionskostenabschlag in Höhe von 10 %.

Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.

Die Reform tritt zum 1.1.2016 in Kraft.

Den verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805372.pdf

Asylgesetz und Vorratsdatenspeicherung – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.10.2015

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In den letzten Tagen hat die Diskussion um sogenannte Transitzonen die Debatte in der Flüchtlingspolitik bestimmt. Aktuell kommen viele Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, Warte- und Verteilzentren einzurichten, in denen eine erste Aufnahme und Registrierung erfolgt. Das finde ich richtig. Falsch finde ich jedoch Vorschläge, zehntausende Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zu inhaftieren. Genau das würden Transitzonen aber mit sich bringen. Das ist weder praktikabel noch verantwortbar. Wir brauchen vielmehr eine Rückkehr zu geordneten Asylverfahren in Europa. Konkret bedeutet das: Griechenland und Italien brauchen beim Aufbau von Ankunftszentren rasch finanzielle und logistische Unterstützung. Denn nur wenn Flüchtlinge bei ihrer Ankunft konsequent registriert werden, ist eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten überhaupt möglich. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen wir die EU-Außengrenzen besser sichern und ein europäisches Grenzmanagement schaffen. Wir werden außerdem Jordanien, den Libanon und die Türkei, stärker unterstützen, um auch dort die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wir wissen aber auch: Der Kampf gegen die Fluchtursachen in den Heimatländern erfordert einen langen Atem. Das gilt insbesondere auch für den blutigen Bürgerkrieg in Syrien.

In Deutschland wollen wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen, damit sich Flüchtlinge, die hier bleiben, rasch integrieren. Sprache, Bildung und Ausbildung sowie ausreichend Wohnraum sind hierfür elementare Voraussetzungen. Gleichzeitig werden wir unmissverständlich die Werte unserer Verfassung vermitteln: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Wenn wir diese Integrationsleistung schaffen, dann wird Deutschland auch von den Chancen profitieren, die der Zuzug mehrheitlich junger Menschen bedeutet.

Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen leisten seit Monaten wichtige Arbeit in den Kommunen. Der Bundestag will dieses Engagement natürlich unterstützen und hat in dieser Woche ein Maßnahmepaket verabschiedet, um die Akteure vor Ort zu entlasten.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen
  2. Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat
  3. Anpassung des Unterhaltsrechts
  4. Modernisierung des Vergaberechts
  5. Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen
  6. Präsidentschaftswahlen in Belarus

Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen

Mit einem umfassenden Gesetzpaket, das der Bundestag diesen Donnerstag beschlossen hat, setzen wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise um. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Asylverfahren weiter beschleunigen, Fehlanreize beseitigen, Länder und Kommunen nochmals finanziell entlasten und Asylsuchende, die in Deutschland bleiben, bei der raschen Integration unterstützen.

  • Ab 2016 wird der Bund den Ländern eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus zahlen.
  • Er beteiligt sich mit 350 Mio. Euro zusätzlich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendiensts in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.
  • Um einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden u.a. 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Davon profitieren alle Menschen in Deutschland.

Unserer Fraktion ist es gelungen, wichtige Vorschläge in den Verhandlungen zum Asylpaket einzubringen:

  • So wird die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nun alle zwei Jahre überprüft.
  • Auch haben die Länder Spielraum, ob sie Asylbewerber verpflichten, sechs statt bisher drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
  • Das Asylpaket enthält nun zahlreiche Maßnahmen, um Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration besser zu fördern.
  • Darüber hinaus sind Erleichterungen im Bauplanungsrecht vorgesehen, um Einrichtung und Bau von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.
  • Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder eingeführt werden. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Auch soll klargestellt werden, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und kommen auch der Verpflichtung aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nach.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat

Zentrale Punkte dieser Sitzungswoche waren zwei Regierungserklärungen im Deutschen Bundestag.

Am Mittwoch sprach Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zum 70 jährigen Bestehen der Vereinten Nationen. Die Fraktionen im Bundestag setzen sich alle für eine Stärkung der Vereinten Nationen (VN) bei der Lösung der weltweiten Konflikte ein und machten deutlich, dass hierfür auch mehr deutsches Engagement gefordert sei. Frank-Walter Steinmeier sagte, dass die VN heute mehr denn je gebraucht würden „im Bemühen um Frieden in unfriedlicher Zeit“. Perfekt würde die Organisation nie sein, aber umso größer sei der Ansporn, sie besser zu machen. Steinmeier wies den häufig geäußerten Vorwurf zurück, die VN seien zu schwach und entscheidungsunfähig: Frieden werde nicht von den VN verhindert, sondern vor allem deshalb, weil Mitgliedstaaten durch Blockaden und Verweigerung ihr die Arbeitsfähigkeit und Autorität rauben würden.

Steinmeier bekräftigte die Notwendigkeit von Reformen und mehr Engagement der Staaten innerhalb der VN etwa zur Ausstattung von Hilfsprogrammen wie dem Flüchtlingshilfswerk und dem Welternährungsprogramm. Ziel müsse außerdem sein, die Repräsentanz der Mitgliedstaaten in den VN-Organisationen und im VN-Sicherheitsrat auf den heutigen Stand zu bringen: „Jedem ist klar, dass die Legitimation leidet, wenn die VN heute noch ein Spiegelbild der Jahre 1945, 1950 oder 1955 ist“, sagte Steinmeier. Deutschland bestehe auf einer Reform der VN und insbesondere des Sicherheitsrates, dessen Entscheidungen transparenter werden und dessen ständige Mitglieder ihr Vetorecht begrenzen müssten.

Angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, welche die Bundesregierung unter anderem auffordern, „Reformbestrebungen der Vereinten Nationen zu unterstützen. Dafür müssten die effizienter, transparenter und moderner werden.

Den Entschließungsantrag von SPD und CDU/CSU zu der Regierungserklärung finden Sie hier.

Am Donnerstag dann sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld eines Gipfels der Europäischen Staats- und Regierungschefs. Wichtigstes Thema war die Flüchtlingspolitik auf europäischer Ebene. Angela Merkel mahnte zum europäischen Zusammenhalt und sprach von einer historischen Aufgabe.

Für die SPD-Bundestagsfraktion sprach unter anderem Thomas Oppermann, der die Integration der Flüchtlinge mit Bleiberecht eine Daueraufgabe für die nächsten zehn oder 15 Jahre nannte. Diese Aufgabe werde die Politik in Deutschland dauerhaft verändern. Auch er betonte, dass die Europäische Union eine gemeinsame Flüchtlings- und Asylpolitik brauche.

 

Anpassung des Unterhaltsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Modernisierung des Vergaberechts

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Vergaberecht an neue Richtlinien der Europäischen Union anpassen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern.  Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 2./3. Lesung beraten, soll eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführt werden. Ziel ist es, staatlichen Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Gleichzeitig soll die Privatsphäre durch die geplanten klaren und strengen Regelungen umfassend geschützt und die grundgesetzlichen und EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Gesetz soll zudem, so wie die SPD es auf ihrem letzten Parteikonvent beschlossen hat, hinsichtlich seiner Wirksamkeit aber auch der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach 36 Monaten evaluiert werden. Die Speicherung der Verkehrsdaten darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen: Inhalte dürfen nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Emails nicht erfasst werden. Die Provider müssen bei der Speicherung zudem höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Speicherfrist von Verkehrsdaten soll dabei auf nur zehn Wochen beschränkt werden. Es handelt sich hierbei um eine Höchstspeicherfrist: Die nach diesem Gesetz gespeicherten Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Kommt der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, soll dies mit einer Geldbuße belegt werden. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.
Die Anbieter müssen die Daten zudem gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen. Auch für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestehen hohe Hürden: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten besonders schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Der Abruf der Daten soll transparent sein. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Es wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen; damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Meine Stellungnahme folgt auf der Homepage heute Abend.

Präsidentschaftswahlen in Belarus

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Am 11. Oktober fanden in Belarus die Präsidentschaftswahlen statt. Als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe habe ich die Wahlen natürlich aufmerksam verfolgt. Das Land gilt als letzte Diktatur Europas. Deswegen war auch die Wiederwahl des autoritären Präsidenten Alexander Lukaschenko keine Überraschung. Mit 83 Prozent der Stimmen sicherte er sich seine fünfte Amtszeit. Die Wahl hatte kaum etwas mit einem demokratischen Verfahren zu tun – da sind sich unabhängige Wahlbeobachter und Experten einig. Lukaschenko hofft trotzdem darauf, dass der Westen seine Sanktionen gegen die weißrussische Führung lockert – und dass der Internationale Währungsfonds dem finanziell angeschlagenen Land einen neuen Milliardenkredit gibt. Um ein positives Zeichen Richtung Europäische Union zu setzen wurde wenige Wochen vor den Wahlen der Sozialdemokrat Nikolaj Statkewitsch aus dem Gefängnis entlassen – der wichtigste Oppositionspolitiker des Landes. 2010 war er Präsidentschaftskandidat und wurde danach zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zuletzt wurden seine Haftbedingungen immer wieder verschärft. Trotzdem scheiterten alle Versuche des Regimes, ihn zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten zu bewegen. Jahrelang hat sich die SPD dafür eingesetzt, dass der Vorsitzende ihrer Schwesterpartei frei kommt.

In einem Artikel für den vorwärts habe ich die Situation in Belarus unmittelbar vor den Wahlen und den Hintergrund der Freilassung von Nikolaj Statkewitsch analysiert. Den Artikel können Sie hier nachlesen.

Den Ausgang der Wahl habe ich in einer Diskussionsrunde des Radiosenders InfoRadio (Radion Berlin-Brandenburg) analysiert. Sendetermin ist der darauf folgende Sonntag, 18.10., 11.05 – 12.00 Uhr (93,1 MHz), Wiederholung 20:05 Uhr