Infodienst – Seite 96 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Modernisierung des Vergaberechts

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Vergaberecht an neue Richtlinien der Europäischen Union anpassen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern.  Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 2./3. Lesung beraten, soll eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführt werden. Ziel ist es, staatlichen Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Gleichzeitig soll die Privatsphäre durch die geplanten klaren und strengen Regelungen umfassend geschützt und die grundgesetzlichen und EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Gesetz soll zudem, so wie die SPD es auf ihrem letzten Parteikonvent beschlossen hat, hinsichtlich seiner Wirksamkeit aber auch der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach 36 Monaten evaluiert werden. Die Speicherung der Verkehrsdaten darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen: Inhalte dürfen nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Emails nicht erfasst werden. Die Provider müssen bei der Speicherung zudem höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Speicherfrist von Verkehrsdaten soll dabei auf nur zehn Wochen beschränkt werden. Es handelt sich hierbei um eine Höchstspeicherfrist: Die nach diesem Gesetz gespeicherten Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Kommt der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, soll dies mit einer Geldbuße belegt werden. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.
Die Anbieter müssen die Daten zudem gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen. Auch für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestehen hohe Hürden: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten besonders schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Der Abruf der Daten soll transparent sein. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Es wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen; damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Meine Stellungnahme folgt auf der Homepage heute Abend.

Präsidentschaftswahlen in Belarus

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Am 11. Oktober fanden in Belarus die Präsidentschaftswahlen statt. Als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe habe ich die Wahlen natürlich aufmerksam verfolgt. Das Land gilt als letzte Diktatur Europas. Deswegen war auch die Wiederwahl des autoritären Präsidenten Alexander Lukaschenko keine Überraschung. Mit 83 Prozent der Stimmen sicherte er sich seine fünfte Amtszeit. Die Wahl hatte kaum etwas mit einem demokratischen Verfahren zu tun – da sind sich unabhängige Wahlbeobachter und Experten einig. Lukaschenko hofft trotzdem darauf, dass der Westen seine Sanktionen gegen die weißrussische Führung lockert – und dass der Internationale Währungsfonds dem finanziell angeschlagenen Land einen neuen Milliardenkredit gibt. Um ein positives Zeichen Richtung Europäische Union zu setzen wurde wenige Wochen vor den Wahlen der Sozialdemokrat Nikolaj Statkewitsch aus dem Gefängnis entlassen – der wichtigste Oppositionspolitiker des Landes. 2010 war er Präsidentschaftskandidat und wurde danach zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zuletzt wurden seine Haftbedingungen immer wieder verschärft. Trotzdem scheiterten alle Versuche des Regimes, ihn zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten zu bewegen. Jahrelang hat sich die SPD dafür eingesetzt, dass der Vorsitzende ihrer Schwesterpartei frei kommt.

In einem Artikel für den vorwärts habe ich die Situation in Belarus unmittelbar vor den Wahlen und den Hintergrund der Freilassung von Nikolaj Statkewitsch analysiert. Den Artikel können Sie hier nachlesen.

Den Ausgang der Wahl habe ich in einer Diskussionsrunde des Radiosenders InfoRadio (Radion Berlin-Brandenburg) analysiert. Sendetermin ist der darauf folgende Sonntag, 18.10., 11.05 – 12.00 Uhr (93,1 MHz), Wiederholung 20:05 Uhr

 

Flüchtlingspolitik und Krankenhausreform – Zur Sitzungswoche vom 28.9.-2.10.2015

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Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Ziel des Gesetzes ist es für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und mehr Pflegepersonal zu sorgen. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern. In meinem Wahlkreis habe ich unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg, dem Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses Unna und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht. Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms.

Letzten Monat fand im Bundestag eine Anhörung mit Krankenhausvertreterinnen und –vertretern im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf wird aktuell noch nachgebessert und soll 2016 in Kraft treten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Die Themen:

 

  1. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren
  2. Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden
  3. Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung
  4. Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative
  5. 25 Jahre Deutsche Einheit

Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren

Nie waren weltweit mehr Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung als in diesen Zeiten. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sind knapp 60 Millionen Menschen auf der Suche nach Frieden, Sicherheit und einem neuen Leben. Immer mehr hilfesuchende Menschen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Dieses Jahr erwarten wir zwischen 800.000 und 1.000.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Wir müssen Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann.

Bisherige Beschlüsse
Der Koalitionsausschuss hat am 6. September verschiedene kurzfristige Maßnahmen beschlossen. Auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24. September wurden diese von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung bestätigt und konkretisiert. Ergebnisse sind unter anderem:

  • Um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die entsprechenden Mittel aufgestockt
  • Um die Kommunen zu entlasten, zahlt der Bund den Ländern ab 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus und beteiligt sich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzlich mit 350 Millionen Euro jährlich.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden
  • Um der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden unter anderem 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.

Zudem wurde unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Asylpaket, bestehend aus einen Artikelgesetz (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und einer Verordnung erarbeitet und am Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorschläge in die Verhandlungen eingebracht.

Das Gesetz enthält unter anderen folgenden Reglungen:

  • Sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Dieser Beschluss ist in der SPD-Fraktion umstritten und konnte noch ergänzt werden. Der Bund wird sich weiter dafür einsetzen, die wirtschaftliche und soziale Lage in den Herkunftsstaaten für Minderheiten zu verbessern.
  • Beschleunigung des Asylverfahren: Zur Beschleunigung des Asylverfahrens können Asylbewerber verpflichtet werden, bis zu sechs statt bisher drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Für  Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten soll dies bis Ende des Verfahrens
  • Vorverlagerung und Verbesserung der Sprachförderung: Dabei geht es einerseits um eine Erhöhung der Zahl der Sprachkurse und andererseits darum, möglichst früh Sprachkurse anzubieten. Dafür werden die Mittel für Sprachkurse deutlich aufgestockt.  Außerdem werden die Integrationskurse für Geduldete und Asylbewerber, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet.
  • Integration in den Arbeitsmarkt: Zudem werden die Eingliederungstitel der Jobcenter so aufgestockt, dass wir dauerhaft bleibende Flüchtlinge aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen können. Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik.
  • Arbeitsvisa für Menschen aus Westbalkanländern: Wer einen Arbeits-oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner Familie selbst -ohne Sozialleistungen -decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Geduldeter in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.
  • Anpassungen im Leistungsrecht: Zudem sieht die Neuregelung begrenzt für den Zeitraum der Unterbringung in der Erstaufnahme vor, dass der notwendige persönliche Bedarf (Kommunikation, ÖPNV, Freizeit/Kultur, Bildung etc.) durch Sachleistungen gedeckt werden soll.
  • Erleichterungen im Bauplanungsrecht: In sämtlichen baurechtlichen Gebietskategorien – sowohl im Innen-wie im Außenbereich wird die Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet.
  • Wohnungsbau: Um Wohnungsneubau anzureizen, sieht das Asylpaket vor, dass die den Ländern vom Bund zugewiesenen  Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 um insgesamt 2  Milliarden Euro erhöht werden. Kommunen werden Immobilien und Liegenschaften des Bundes schnell und  verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern: Den Asylbewerbern werden fortan frühzeitig, regelmäßig und aktiv Schutzimpfungen angeboten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Krankenbehandlung zu gewährleisten  und entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen.

Um die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen zu ermöglichen, wird die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächtigungsmöglichkeiten geändert. So sollen künftig geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, z.B. Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und CDU/CSU zum Asylbeschleunigungsverfahren können Sie sich hier herunter laden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schnelleren Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern können Sie sich hier herunter laden.

 

Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden

EUNAVFOR MED ist ein wichtiges Element innerhalb der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Am 18. Mai 2015 beschloss die EU die Einsetzung der Operation EUNAVFOR MED. Deutschland hat sich mit einem signifikanten Beitrag an der Seenotrettung beteiligt. Die Besatzungen der deutschen Marine-Schiffe haben in ihrem Einsatz bisher mehr als 7.200 Menschen gerettet (Stand 09.09.).

Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, den Besatzungen in einer zweiten Phase von EUNAVFOR MED zu erlauben, auf Hoher See an Bord von Schleuserbooten zu gehen, diese zu durchsuchen und sie ggfs. zu beschlagnahmen und umzuleiten. Ziel ist es, die Bewegungsfreiheit der Schleuser einzuschränken und eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Die Seenotrettung wird dadurch nicht beschränkt. Für die deutsche Beteiligung ist eine Obergrenze von 950 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. Neben Deutschland beteiligen sich Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Slowenien an der Mission. Einsatzort der Bundeswehr sollen die Meeresgebiete südlich von Sizilien vor der Küsten Libyens und Tunesiens sein.

Die EU-Operation EUNAVFOR MED zum Kampf gegen Schleuserkriminalität ist in drei Phasen eingeteilt. In der ersten Phase werden zunächst Informationen über die Netzwerke der Schleuser gewonnen. Diese Phase läuft derzeit. In einer zweiten Phase sollen die Schlepperboote gesucht, aufgebracht und beschlagnahmt werden. In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die Boote und Einrichtungen der Schlepper zu beseitigen und zerstören.

Den Antrag der Bundesregierung können Sie sich hier herunter laden.

Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung

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Mit dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen wollen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ausgestalten. 7,5 Millionen Menschen der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland können keine zusammenhängenden Texte lesen oder schreiben. Zur Verringerung von funktionalem Analphabetismus in Deutschland sollen bewährte Strategien weiterentwickelt und neue Förderformate etabliert werden. Das Konzept zur Alphabetisierung sieht u.a. vor, dass ein familien- und lebensweltorientiertes Förderprogramm etabliert wird, die arbeitsplatzorientierte Grundbildung ausgebaut wird und eine nationale Koordinierungs- und Monitoringstelle eingerichtet wird.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU zur Umsetzung der Alphabetisierungs-Dekade können Sie sich hier herunter laden.

Meine Rede zu dem Antrag von SPD und CDU/CSU können Sie sich hier ansehen.

Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative

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Am Dienstag habe ich vor der Hauptstadtpresse die Position der SPD-Bundestagsfraktion zur Exzellenzinitiative vorgestellt. Die Exzellenzinitiative wurde 2005 durch die Rot-Grüne Bundesregierung initiiert und soll über das Jahr 2017 hinaus wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern. Unter welchen Bedingungen ForscherInnen und Hochschulen künftig gefördert werden, ist bislang offen.

Exzellente Forschung gibt es in Deutschland nicht nur an fünf oder sechs „Spitzenunis“ sondern, anders als in anderen Ländern, an weit mehr Standorten. Herzstück der Exzellenzinitiative sind deshalb aus SPD-Sicht die bislang sehr erfolgreichen themenspezifischen Forschungscluster. Daneben wollen wir mindestens 10 Hochschulstandorte so fördern, dass sie international sichtbar sind. Während die CDU/CSU-Fraktion nur vier oder fünf Hochschulen zu Elite-Universitäten küren will, sind wir davon überzeugt, dass nicht nur etablierte Strukturen gefördert werden dürfen. Internationale Spitzenstandorte sollen auch regionale Hochschulnetzwerke sein, in denen Universitäten, außeruniversitäre Instituten, Fachhochschulen und auch Unternehmen zusammenarbeiten. Nicht zuletzt wollen wir mehr Planungssicherheit für die betroffenen Forscherinnen und Forscher und die Laufzeiten von fünf auf sieben Jahre ausweiten.

Den Beschluss „Die Exzellenzinitiative ab 2017 – Mehr Exzellenz wagen“ finden Sie hier.

25 Jahre Deutsche Einheit

In dieser Woche jährt sich die Deutschen Einheit zum 25. Mal. Ein Feiertag, der uns auch daran erinnert, welche Aufbau- und Integrationsleistung unser Land in den vergangenen Jahren mit Tatkraft und Solidarität geschafft hat. Die deutsche Einheit ist heute auf einem guten Weg, aber noch nicht vollendet.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU würdigt die einzigartige Aufbau- und Anpassungsleistung in den ostdeutschen Bundesländern seit der Deutschen Einheit. Der Aufbau Ost habe beeindruckende Fortschritte erzielt. Die Lebensverhältnisse haben sich in den ostdeutschen Bundesländern in den vergangenen 25 Jahren deutlich verbessert und gleichen sich in Ost und West zunehmend an. Gleichzeitig wurde eine leistungsfähige Infrastruktur aufgebaut. Jedoch sei der Aufbau Ost aufgrund nach wie vor bestehender Entwicklungsunterschiede noch lange nicht abgeschlossen. Daher fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, die bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sicherzustellen, dass die bestehenden Finanzkraftunterschiede der Länder angemessen berücksichtigt werden und vor Auslaufen des Solidarpakets 2019 ein Konzept zur Ausgestaltung eines Systems regionaler Wirtschaftsförderung erarbeitet wird. Zudem soll zum 1. Juli 2016 geprüft werden, ob bis zur vollständigen Angleichung der Renten eine Teilangleichung als Zwischenschritt durchgeführt.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Start Projekt #NeueGerechtigkeit und Flüchtlingspolitik – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.9.2015

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Am Montag startete in Berlin das Projekt ‪#‎NeueGerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem Projekt wollen wir über den Koalitionsvertrag hinaus neue Antworten formulieren, um allen Menschen in unserem Land die Aussicht auf eine gute Zukunft zu geben. In den nächsten Jahrzehnten wird unser Land älter, bunter und urbaner. Gleichzeitig revolutioniert die Digitalisierung unseren Alltag und die Art und Weise, wie wir lernen, arbeiten und produzieren. Diese fundamentalen Umwälzungen müssen wir aktiv begleiten und gestalten. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben und die Qualität des Kita-Angebots in Deutschland gesteigert wird. Auch wollen wir ältere Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, wirksamer vor Armut im Alter schützen sowie Leiharbeit und Werkverträge besser regeln.

Am Montag haben wir auf unserem Zukunftskongress mit hunderten Experten und Praktikern darüber diskutiert, wie wir eine Gesellschaft gestalten, die allen neue Chancen eröffnet und in der diejenigen, die sie ergreifen, Wertschätzung erfahren. Ich darf das Teilprojekt ‪#‎NeueChancen leiten und habe zum Dialog über neue Bildungschancen eingeladen.

Ein kurzes Video, in dem ich mein Projekt vorstelle und zum Mitmachen einlade, können Sie sich hier ansehen!

Über meine Homepage www.oliver-kaczmarek.de und http://zukunftsideen.spdfraktion.de/ können auch Sie sich einbringen und mir Ihre Zukunftsideen mitteilen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Kanzlerin
  2. Kommunalfreundliche Politik fortsetzen 
  3. Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
  4. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  5. Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September