Einigung über die Zukunft der Job-Center
Eine zehnköpfige Arbeitsgruppe aus Vertretern von SPD, CDU und FDP hat am vergangenen Wochenende eine Einigung über die Zukunft der Job-Center erzielt. Zur Erinnerung: Um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Kommunen und den Bund in den Job-Centern beizubehalten, muss das Grundgesetz geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese «Mischverwaltung» 2007 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert.
Schon vor einem Jahr hatten die damalige Bundesregierung und die Ministerpräsidenten eine Lösung vorgelegt, um die Betreuung aus einer Hand verfassungsrechtlich abzusichern. Das wurde in letzter Minute von der Unionsfraktion und Kanzlerin Angela Merkel verhindert. Arbeitsministerin von der Leyen hat daraufhin versucht, die Job-Center abzuspalten und damit die bisherige Betreuungsstruktur aufzulösen. Gegen diesen Vorschlag hatte sich eine Mehrheit im Bundesrat gebildet.
Jetzt wurde in einer parteiübergreifenden Arbeitsgruppe erreicht, dass ein zentraler Fortschritt unserer Arbeitsmarktreformen, die Betreuung und Vermittlung aus einer Hand, gesichert bleibt. Die Job-Center von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen bekommen Rechtssicherheit durch eine Verfassungsänderung. Die bereits bestehenden sogenannten Optionskommunen bleiben bestehen, die Ausweitung dieses Modells ist aber begrenzt und mit einem harten Kontrollregime versehen (in aktuell 69 Kommunen sind für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II nicht die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam zuständig, sondern ausschließlich Städte oder Landkreise. Diese werden auch als Optionskommunen bezeichnet). Mehr noch: Wir haben durchgesetzt, dass es in Zukunft mehr Vermittler gibt: Ein Fallmanager pro 75 erwerbslose Jugendliche unter 25 Jahren, ein Fallmanager pro 130 Erwerbslose über 25 Jahren. Und wir haben erreicht, dass eine von CDU, CSU und FDP verhängte Sperre im Bundeshaushalt von 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktpolitik wieder aufgehoben wird. Dieses Geld ist für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen gedacht, doch die Regierung hatte die Mittel eingefroren.
Am Mittwoch wurde der Kompromissvorschlag den beteiligten Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der unterschiedlichen Bundestagsfraktionen vorgelegt und endgültig beschlossen. Noch vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden.
Wichtige Punkte des Kompromisses:
Die ARGE wird grundgesetzlich abgesichert und als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommune und Agentur für Arbeit weitergeführt. Es soll in dieser gemeinsamen Einrichtung ein stabiler Personalkörper mit eigener Personalvertretung geschaffen werden. Die Rechte der Trägerversammlung (oberstes Gremium, das in vielen Fällen von einem kommunalen Vertreter geleitet wird) und des Geschäftsführers sollen gestärkt werden. Die Kontrolle und Steuerung der Arbeitsmarktpolitik soll über Zielvereinbarungen erfolgen.
In einem begrenzten Umfang kann die Betreuung von Langzeitarbeitslosen auch künftig von Optionskommunen wahrgenommen werden, das bedeutet: die 69 bestehenden Optionskommunen können weiter bestehen und es wird eine moderate Erweiterung ermöglicht. Dies geschieht mit einem grundgesetzlich verankertem Deckel sowie nach harten Zulassungskriterien. Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine 2/3-Mehrheit in den Kommunalparlamenten. Die Zahl der Optionskommunen wird auf höchstens 25 Prozent der Aufgabenträger begrenzt, d.h. maxi-mal 110 Optionskommunen.
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